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Im Durchschnitt erleiden 7 von 10 Kleinanlegern Verluste beim Handel mit Turbo-Zertifikaten. Turbo-Zertifikate sind hoch risikoreiche Produkte und nicht für langfristige Anlagestrategien geeignet. 
Gemäß Allgemeinverfügung BaFin nach Art. 42 MiFIR und § 15 Absatz 1 Satz 2 WpHG in Verbindung mit Art. 42 MiFIR betreffend Turbo-Zertifikate vom 15.10.2025 // Risikobeschreibung siehe Folgeseite.

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den Halbleitergiganten in eine neue Finanzdimension

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News

06.07.2026 | 06:17:24 (dpa-AFX)
Aus für 'Rente mit 63': SPD-Politiker für mehrjährige Übergangsfrist

BERLIN (dpa-AFX) - SPD-Sozialpolitiker plädieren für mehrjährige Übergangsfristen bei der Abschaffung der abschlagsfreien Frührente nach 45 Beitragsjahren. "Wenn Menschen ihr Leben danach ausgerichtet haben, kann man ihnen nicht kurz vor knapp die Tür vor der Nase zumachen", sagte die sozialpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Annika Klose, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). "Viele Menschen sind deswegen besorgt."

Ihr Parteikollege Bernd Rützel bringt sogar Übergangsfristen von bis zu zehn Jahren ins Gespräch. "Wer heute 55 ist, muss sich darauf verlassen, dass er mit 65 ohne Abschläge in Rente gehen kann, wenn er seine 45 Versicherungsjahre voll hat", sagte der SPD-Rentenexperte und Vorsitzende des Ausschusses für Arbeit und Soziales im Bundestag der "Augsburger Allgemeinen".

Rentenkommission nennt keine konkreten Fristen

Die Rentenkommission hat empfohlen, die abschlagsfreie Frührente nach 45 Beitragsjahren abzuschaffen. Diese ist als "Rente mit 63" bekannt, auch wenn der vorzeitige Renteneintritt faktisch heute erst ab 64,5 Jahren möglich ist. Im Bericht der Kommission heißt es, dass die Abschaffung "unter Berücksichtigung des verfassungsrechtlich gebotenen Vertrauensschutzes" zum frühestmöglichen Zeitpunkt geschehen solle. Konkrete Fristen werden nicht genannt.

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Sozialministerin Bärbel Bas (SPD) haben angekündigt, alle Empfehlungen der Expertenkommission vollständig umzusetzen. Die Koalition will das Reformpaket bis Ende 2026 in einem großen Gesetzespaket umsetzen.

Auch Kommissions-Chefin hält Übergangslösung für geboten

Die Vorsitzende der Rentenkommission, Constanze Janda, erklärte, eine Übergangsfrist sei aus verfassungsrechtlichen Gründen nötig, ließ eine konkrete Länge aber offen. In der "Augsburger Allgemeinen" verwies sie auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2004, das bei der Erhöhung des Rentenalters für Frauen eine Übergangsfrist von fünf Jahren als Maßstab genannt habe. Ob Karlsruhe bei der "Rente mit 63" auch einen kürzeren Zeitraum billigen würde, sei schwer zu sagen.

Klose, die für die SPD in der Rentenkommission saß, vertrat die Ansicht, dass nach bisheriger Rechtsprechung für die Abschaffung eine Übergangsfrist zwischen zwei und fünf Jahren denkbar sei. Ihre Präferenz liege bei dem längeren Zeitraum. "Zwei Jahre fände ich sehr kurz, ich wäre eher für eine Frist von fünf Jahren." Sie verwies darauf, dass manche Menschen schon Verträge zu Altersteilzeit getroffen hätten, die über mehrere Jahre liefen.

"Wirtschaftsweiser": "Ein bis maximal drei Jahre sollten reichen"

Der "Wirtschaftsweise" Martin Werding, der ebenfalls Mitglied der Rentenkommission war, wirbt dagegen für eine deutlich kürzere Übergangsfrist. "Man hat die Rente ab 63 mit weniger als einem halben Jahr Vorlauf eingeführt, so schnell wird man sie nicht wieder abschaffen können", sagte er der "Augsburger Allgemeinen". "Aber ein bis maximal drei Jahre sollten meines Erachtens reichen."

Auch der Vorsitzende der Jungen Gruppe der Unionsfraktion, der CDU-Politiker Pascal Reddig, hatte eine möglichst schnelle Änderung gefordert und eine Übergangsfrist von fünf Jahren als zu lang bezeichnet. Reddig war ebenfalls Mitglied der Rentenkommission./wn/DP/zb

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