•  

     FAQ

    In unseren FAQ finden Sie die häufigsten Fragen und Antworten.

    Für Begriffserklärungen können Sie unser Glossar nutzen.

    FAQ
  •  

     Kontaktformular

    Kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular.

    Servicezeiten: Montag bis Freitag von 08:30 Uhr bis 17:30 Uhr

    Kontaktformular
  •  

     E-Mail

    Kontaktieren Sie uns per E-Mail.

    wertpapiere@dzbank.de

    Mail schreiben
  •  

     Live-Chat

    Kontaktieren Sie uns über den Live-Chat.

    Servicezeiten: Montag bis Freitag von 08:30 Uhr bis 17:30 Uhr

    Chat
  •  

     Anruf

    Montags bis Freitags von 08:30 Uhr bis 17:30 Uhr sind wir unter der Nummer (069)-7447-7035 für Sie da.

    Anruf

Werbung: Anlage-Spezial 13.08.2026

Werbung: Anlage-Spezial 13.08.2026

Werbung: Anlage-Spezial 13.08.2026

Werbung: Anlage-Spezial 13.08.2026

ElringKlinger: Neue 
Zellkontaktiersysteme 
befördern das Wachstum

ElringKlinger: Neue 
Zellkontaktiersysteme 
befördern das Wachstum

ElringKlinger: Neue 
Zellkontaktiersysteme 
befördern das Wachstum

ElringKlinger: Neue 
Zellkontaktiersysteme 
befördern das Wachstum

Der Zulieferer forciert sein Wachstum durch sensorbestückte Zellkontaktiersysteme und hitzebeständige ElroSafe-Schutzlösungen für Elektroautos. 

Risikobeschreibung siehe Folgeseite.

Werbung: Zukunftstrend Künstliche Intelligenz 13.08.2026

Werbung: Zukunftstrend Künstliche Intelligenz 13.08.2026

Werbung: Zukunftstrend Künstliche Intelligenz 13.08.2026

Werbung: Zukunftstrend Künstliche Intelligenz 13.08.2026

Amazon: Cloud-Sparte AWS erreicht
169-Milliarden-Dollar-Umsatzrate 
durch verstärkte Infrastrukturnachfrage

Amazon: Cloud-Sparte AWS erreicht
169-Milliarden-Dollar-Umsatzrate 
durch verstärkte Infrastrukturnachfrage

Amazon: Cloud-Sparte AWS erreicht
169-Milliarden-Dollar-Umsatzrate 
durch verstärkte Infrastrukturnachfrage

Amazon: Cloud-Sparte AWS erreicht
169-Milliarden-Dollar-Umsatzrate 
durch verstärkte Infrastrukturnachfrage

Der Konzernumsatz von Amazon stieg im zweiten Quartal 2026 auf 200,6 Milliarden US-Dollar, maßgeblich gestützt durch die Nachfrage nach Cloud-Dienstleistungen. 

Im Durchschnitt erleiden 7 von 10 Kleinanlegern Verluste beim Handel mit Turbo-Zertifikaten. Turbo-Zertifikate sind hoch risikoreiche Produkte und nicht für langfristige Anlagestrategien geeignet. 
Gemäß Allgemeinverfügung BaFin nach Art. 42 MiFIR und § 15 Absatz 1 Satz 2 WpHG in Verbindung mit Art. 42 MiFIR betreffend Turbo-Zertifikate vom 15.10.2025 // Risikobeschreibung siehe Folgeseite.

Besser traden mit DZ BANK Webinaren

Besser traden mit DZ BANK Webinaren

Besser traden mit DZ BANK Webinaren

Besser traden mit DZ BANK Webinaren

Märkte am Montag – 
DAX-Hotstocks im Fokus

Märkte am Montag – 
DAX-Hotstocks im Fokus

Märkte am Montag – 
DAX-Hotstocks im Fokus

Märkte am Montag – 
DAX-Hotstocks im Fokus

Montag, den 17.08.2026 um 19 Uhr

Die neue Podcast-Folge verfügbar

Die neue Podcast-Folge verfügbar

Die neue Podcast-Folge verfügbar

Die neue Podcast-Folge verfügbar

Fit4Trading –
Der Podcast 

Fit4Trading –
Der Podcast 

Fit4Trading –
Der Podcast 

Fit4Trading –
Der Podcast 

Anlegen in Rohstoffen – Nische oder Must-have?

Unverb. Kursindikationen Unverbindliche Kursindikationen
Brent-Öl 20:21:12
91,03 0,18%
WTI-Öl 20:29:59
83,985 -0,13%
Gold 20:31:00
4.359,46 -1,46%
Silber 20:31:00
63,8332 -3,21%

News

18.08.2026 | 19:59:54 (dpa-AFX)
ROUNDUP: Apple nimmt nach EU-Strafe Änderungen im App-Store vor

BRÜSSEL/CUPERTINO (dpa-AFX) - Apple <US0378331005> nimmt nach dem Druck der EU von Oktober an Änderungen am App-Store vor. Nutzer in der EU sollen dadurch künftig mehr Wahlfreiheit beim Herunterladen und Bezahlen von Apps haben, wie aus Mitteilungen des US-Konzerns und der EU-Kommission hervorgeht.

Kern der Neuerungen: Entwickler von Apps, die mit Apple kompatibel sind, sollen künftig freier entscheiden können, wie sie ihre Programme vertreiben und wie Nutzer dafür bezahlen. Die Software soll neben dem App-Store also auch einfacher über Internetseiten oder Online-Marktplätze von Drittanbietern heruntergeladen werden können.

Die Entwickler sollen ihre Kunden nach Angaben der EU-Kommission dafür auch auf die Alternativen hinweisen dürfen und gleichzeitig das Recht behalten, Nutzern zusätzlich den Abschluss von Transaktionen über Apples In-App-Zahlungssystem anzubieten. Bisher hielt der Tech-Riese Entwickler nach Ansicht der Brüsseler Wettbewerbshüter mit Gebühren davon ab, solche alternativen Vertriebskanäle zu nutzen.

Neue Provision für Apps aus anderen Stores

Bei einem weiteren entscheidenden Punkt des Streits zwischen der EU und dem US-Konzern scheint Apple nur zum Teil von seiner bisherigen Praxis abzuweichen. Die sogenannte Gebühr für Kerntechnologie von Apple, die nach Unternehmensangaben für App-Entwickler mit außergewöhnlicher Reichweite fällig und pro Installation nach einer Million Downloads erhoben wurde, soll ersetzt werden. Nun sollen Entwickler eine Provision von fünf Prozent auf digitale Transaktionen in Apps zahlen, die außerhalb von Apples Marktplatz vertrieben werden, wie aus der Mitteilung der Firma hervorgeht.

Ursprünglich konnte man iPhone-Apps nur aus dem firmeneigenen Store herunterladen, und alle Zahlungen wurden über das hauseigene System mit Gebühren an Apple abgewickelt. Der Konzern sträubte sich lange gegen eine Öffnung unter anderem mit Verweis auf die Sicherheit der Nutzer, hatte nach den europäischen Digitalgesetzen aber keine Wahl.

Rivalen wie der Musikstreaming-Marktführer Spotify <LU1778762911> kritisierten aber, Apple habe Regeln und Gebühren geschaffen, die es für Entwickler unattraktiv machen sollten, Apps über andere Stores zu vertreiben und über andere Zahlungsabwickler abrechnen zu lassen. Das treibe die Kosten für Nutzer hoch, argumentierten sie.

Gestaffelte Provisionen

Entwickler können künftig gleichzeitig In-App-Käufe über Apple und alternative Bezahlsysteme anbieten. Allerdings müssen sie sich für zwölf Monate auf die angebotenen Optionen festlegen.

Anbieter, die Apples Plattform für In-App-Käufe nutzen, müssen eine Provision von 26 Prozent zahlen. In einigen Apple-Programmen sowie für Abos, die sich nach einem Jahr automatisch verlängern, gibt es eine reduzierte Abgabe von 15 Prozent. Für Apps in Apples Store, die einen alternativen Zahlungsabwickler nutzen, gilt eine Provision von 20 Prozent. Verlinken sie zum Kaufabschluss raus aus der App ins Netz, werden 15 Prozent fällig. Bei Abos reduziert sich der Satz auf 10 Prozent.

Gleichzeitig will Apple durch die Maßnahmen nicht den Kinder- und Jugendschutz auf seinem Marktplatz vernachlässigen. So sollen Angebote für Kinder im App-Store demnach keine Links zu Webseiten erhalten, auf denen Transaktionen durchgeführt werden können.

EU-Gesetz soll fairen Wettbewerb sicherstellen

Die Brüsseler Behörde kündigte an, die tatsächliche Umsetzung der neuen Bedingungen genau zu beobachten. Sie hatte im April 2025 wegen Verstößen gegen das Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act, kurz DMA) eine Strafe von 500 Millionen Euro gegen Apple verhängt.

Der US-Konzern gilt nach den EU-Regeln als sogenannter Torwächter (Gatekeeper), stellt also mit seinen Angeboten ein wichtiges Zugangstor zu Verbraucherinnen und Verbrauchern dar. Nach dem DMA müssen Unternehmen wie Alphabet <US02079K3059>, Amazon <US0231351067> oder eben Apple sich deshalb an besondere Pflichten halten, um einen fairen Wettbewerb auf digitalen Märkten sicherzustellen. Hintergrund ist die Befürchtung, dass manche große Plattform-Betreiber so mächtig geworden sind, dass sie ihre Marktposition zementieren könnten./tre/DP/he

18.08.2026 | 19:58:43 (dpa-AFX)
Aktien New York: Techsektor unter Druck - Anleiherenditen und Ölpreise belasten
18.08.2026 | 19:30:45 (dpa-AFX)
ROUNDUP 3: Lufthansa-Airbus setzt bei Landung in München zu früh auf
18.08.2026 | 19:20:58 (dpa-AFX)
Syrien gibt Inspektoren Zugang zu Atommaterial aus Assad-Ära
18.08.2026 | 19:19:57 (dpa-AFX)
ROUNDUP: Äußerung zu Tötungen in Gaza: Klingbeil fordert Konsequenzen
18.08.2026 | 19:16:51 (dpa-AFX)
Prozess gegen Meta wegen App-Nutzung durch Kinder begonnen
18.08.2026 | 19:00:13 (dpa-AFX)
EQS-News: HIAG stärkt nachhaltige Finanzierung mit drittem Green Bond über CHF 100 Millionen (deutsch)