BERLIN (dpa-AFX) - Das Bundeswirtschaftsministerium will die Flut von Anträgen für Netzanschlüsse von Batteriespeichern zulasten anderer Netzkunden wie Rechenzentren eindämmen. Darauf zielt der Entwurf zur Änderung der Kraftwerks-Netzanschlussverordnung, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Konkret klargestellt werden, dass Großbatteriespeicher nicht in den Anwendungsbereich der Verordnung fallen.
Das Ziel: Eine "unsachgerechte Vergabe" von Netzanschlusskapazitäten soll vermieden werden - oder im "Fall von Anschlussbegehren ohne Realisierungsabsicht eine Blockade" zulasten anderer Netznutzer. Gemeint sind etwa Rechenzentren.
Hintergrund ist ein "Speicher-Boom", eine stark gestiegene Zahl von Großbatterie-Projekten. Das Volumen bereits vorliegender Anträge für den Anschluss von Stromspeichern übersteige aber die Projektionen der Netzentwicklungsplanung für die nächsten 20 Jahre um ein Vielfaches, heißt es im Entwurf.
Energiebranche fordert Reform
Energieverbände hatten dringende Änderungen gefordert. "Die Netzanschlussbegehren für Großbatteriespeicher sind so stark gestiegen, dass es hier neuer Regeln bedarf", sagte Ende November Kerstin Andreae, Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft. "Es muss sichergestellt werden, dass auch andere Netzkunden zu ihrem Recht kommen. In den hohen und mittleren Spannungsebenen ist Netzkapazität angesichts hoher Bedarfe von Großverbrauchern wie etwa Rechenzentren, Großwärmepumpen, E-Ladeinfrastruktur und Industrie zu einem knappen Gut geworden."
In der Kraftwerks-Netzanschlussverordnung sollten Großbatteriespeicher mit einer Nennleistung ab 100 Megawatt künftig ausgenommen werden, so Andreae - das plant nun das Wirtschaftsministerium.
Auch der Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz teilte im November mit, das Netzanschlussverfahren sei dringend reformbedürftig. Es drohe eine Blockade der Anschlusspunkte. Grundsätzlich bestehe laut Energiewirtschaftsgesetz das Recht auf einen Netzanschluss. Für große Kraftwerke gelte die Kraftwerks-Netzanschlussverordnung. Die Anwendbarkeit auf große Batteriespeicher aber sei rechtlich nicht geklärt.
In einem Papier der vier Übertragungsnetzbetreiber hieß es: "Ohne politisches Gegensteuern sorgt der aktuelle Regulierungsrahmen für Anschlüsse an das deutsche Übertragungsnetz dafür, dass in den nächsten zehn Jahren vielerorts weder neue Industriegebiete noch Rechenzentren oder Gaskraftwerke angeschlossen werden können." Die Zahl eingereichter Netzanschlussanträge sei innerhalb kürzester Zeit förmlich explodiert - der Großteil davon entfalle auf Batteriespeicher im Übertragungsnetz./hoe/DP/nas