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Der Goldpreis präsentierte sich in den vergangenen Wochen gut behauptet und konnte sich oberhalb der wichtigen Marke von 4.000 USD stabilisieren. 

Im Durchschnitt erleiden 7 von 10 Kleinanlegern Verluste beim Handel mit Turbo-Zertifikaten. Turbo-Zertifikate sind hoch risikoreiche Produkte und nicht für langfristige Anlagestrategien geeignet. 
Gemäß Allgemeinverfügung BaFin nach Art. 42 MiFIR und § 15 Absatz 1 Satz 2 WpHG in Verbindung mit Art. 42 MiFIR betreffend Turbo-Zertifikate vom 15.10.2025 // Risikobeschreibung siehe Folgeseite.

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Bayer AG: Strategische 
Expansion in Asien durch 
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Der Fokus von Bayer auf zielgerichtete Therapien treibt das Wachstum im asiatischen Raum an. 

Risikobeschreibung siehe Folgeseite.

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Jungheinrich: Konjunktur 
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8,7er-KGV jetzt die Chance?

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Bei Jungheinrich könnte sich nach einem schwierigen ersten Halbjahr ein Comeback anstehen.

Risikobeschreibung siehe Folgeseite.

Unverb. Kursindikationen Unverbindliche Kursindikationen
Brent-Öl 14:20:03
94,11 -0,57%
WTI-Öl 14:27:04
89,60 -1,17%
Gold 14:29:19
4.335,40 0,19%
Silber 14:29:19
64,4302 0,44%

News

02.09.2026 | 14:23:41 (dpa-AFX)
Streit mit Samsung: Stadt darf erstmal keine iPads kaufen

DÜSSELDORF/DATTELN (dpa-AFX) - Die Stadt Datteln im Ruhrgebiet muss die geplante Anschaffung von rund 650 neuen Tablets für ihre Schulen nach einem Rechtsstreit mit dem Elektronik-Konzern Samsung <KR7005930003> neu starten. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden, wie eine Sprecherin sagte.

Die Entscheidung könnte grundsätzliche Auswirkungen auf die Beschaffung von Technik an Schulen und Behörden haben. Denn viele Behörden wollen bei der Ausschreibung neuer IT-Geräte einem bereits eingeführten Betriebssystem treu bleiben, um doppelte Wartungskosten zu vermeiden.

Im konkreten Fall wollte die Stadt Datteln im nördlichen Ruhrgebiet für ihre Schulen neue iPads bestellen - also Tablets des Herstellers Apple <US0378331005>. Begründet wurde das damit, dass schon bislang Apple-Geräte in den Schulen genutzt würden und ein Systemwechsel nicht zumutbar sei.

Samsung: Behörden dürfen keinen Hersteller bevorzugen

Dagegen war Samsung vor Gericht gezogen. Das Unternehmen argumentierte, deutsche Behörden dürften bei einer Ausschreibung keinen Hersteller bevorzugen. Wenn sich Schulen und Kommunen einseitig an einen Hersteller binden, reduziere das die Flexibilität und Wirtschaftlichkeit bei der technologischen Weiterentwicklung, sagte eine Unternehmenssprecherin.

In erster Instanz unterlag Samsung noch vor der Vergabekammer. Doch nun entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf, dass die Stadt Datteln das Vergabeverfahren für die Anschaffung der Tablets neu starten müsse.

Schul-Tablets sind ein Milliardenmarkt

Für die Elektronik-Konzerne geht es um einen riesigen Markt. An vielen Schulen müssen die während der Corona-Pandemie angeschafften Tablets demnächst ausgetauscht werden. Außerdem sollen bald die ersten Mittel aus dem Digitalpakt 2.0 ausgeschüttet werden, in dem Bund und Länder fünf Milliarden Euro für die technische Infrastruktur der Schulen bereitstellen./mhe/DP/jha

02.09.2026 | 14:22:55 (dpa-AFX)
Thüringer BSW-Fraktion zerbricht - Höcke will Neuwahl
02.09.2026 | 14:21:24 (dpa-AFX)
GESAMT-ROUNDUP: Angriffe auf Stromversorgung - Ermittlungen wegen Sabotage
02.09.2026 | 14:17:38 (dpa-AFX)
Aktien Frankfurt: Dax-Korrektur geht weiter
02.09.2026 | 14:16:57 (dpa-AFX)
ROUNDUP/Nach Leipzig: Russland droht massives Sanktionspaket der EU
02.09.2026 | 14:03:26 (dpa-AFX)
ROUNDUP: Frachter sinkt nach Kollision nahe Istanbul - Zehn Vermisste
02.09.2026 | 14:02:55 (dpa-AFX)
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