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Gemäß Allgemeinverfügung BaFin nach Art. 42 MiFIR und § 15 Absatz 1 Satz 2 WpHG in Verbindung mit Art. 42 MiFIR betreffend Turbo-Zertifikate vom 15.10.2025 // Risikobeschreibung siehe Folgeseite.

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Risikobeschreibung siehe Folgeseite.

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Silber 21:05:00
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News

25.06.2026 | 21:01:01 (dpa-AFX)
ROUNDUP 2: Bund und Länder einigen sich auf Finanzreform und Justizpakt

(neu: Justizpakt, Details)

BERLIN (dpa-AFX) - Mit einer Finanzreform wollen Bund und Länder die Kommunen entlasten. Damit soll die Handlungsfähigkeit von Städten und Gemeinden erhöht werden. Nach langen Verhandlungen einigten sich Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und die Ministerpräsidenten auf eine Neuregelung der Bund-Länder-Finanzen, die dem Grundsatz folgt: "Wer bestellt, bezahlt." Im Kern geht es darum, dass der Bund in bestimmten Fällen einen Großteil der Mehrkosten übernimmt, die den Ländern und Kommunen durch Gesetzesänderungen auf Bundesebene entstehen.

Damit sollen die stark gestiegenen Sozialausgaben der Kommunen gedämpft werden. Bund und Länder beschlossen außerdem einen Pakt für den Rechtsstaat mit zusätzlichen Stellen für Richter und Staatsanwälte.

Milliarden-Entlastungen für Kommunen

Merz sprach von einem großen Kostenaufwuchs und einer prekären Lage der Kommunen. Die Neuregelung solle ab dem 1. September gelten. "Wir bringen unser Land voran", sagte Merz. Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Gordon Schnieder (CDU) sagte: "Wir reden dann schon im nächsten Jahr über ein Entlastungspotenzial bei den Kommunen von drei Milliarden, und das ist anwachsend über die nächsten Jahre." Niedersachsens Ministerpräsident Olaf Lies (SPD) sprach von einem fairen Ausgleich.

CDU, CSU und SPD im Bund hatten im Koalitionsvertrag vereinbart, sich am Grundsatz der "Veranlassungskonnexität" orientieren zu wollen - dem Prinzip: "Wer bestellt, bezahlt". Eine Neuordnung der Bund-Länder-Finanzen wird seit Monaten diskutiert.

Bund übernimmt unter Voraussetzungen 80 Prozent

Bisher entstehen vor allem den Kommunen zunehmend Mehrkosten durch sogenannte Leistungsgesetze, die auf Bundesebene beschlossen werden. Dies betrifft etwa die Kinder- und Jugendhilfe, die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung und das Teilhabegesetz zur Stärkung der gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.

Geplant ist nun ein Mechanismus, der bei neuen Leistungsgesetzen, bei Änderungen solcher Gesetze oder bei künftigen anderen Gesetzen des Bundes mit Finanzauswirkungen gelten soll. Falls sich die finanziellen Auswirkungen auf die Haushalte der Kommunen und der Länder zusammen auf mehr als 200 Millionen Euro jährlich belaufen, soll davon der Bund 80 Prozent übernehmen, wie Lies sagte.

Die Regelung soll "symmetrisch" wirken. Länder und Kommunen müssen den Bund kompensieren, wenn Belastungen wegfallen, wie es aus dem Bundesfinanzministerium hieß. Lies sagte: "Wenn der Bund am Ende Entscheidungen trifft, die auch dann wieder zur Reduzierung der Kosten führen, dann muss es auch ein Zurück der Mittel geben." Die Kompensation soll jeweils in der Regel in Form einer Anpassung des jeweiligen Anteils an den Einnahmen aus der Umsatzsteuer umgesetzt werden, wie es aus dem Finanzministerium hieß.

Nicht erfasst von der Regelung sind Steuergesetze. Immer wieder kommt es zu Streit zwischen Bund und Ländern, wenn der Bund Steuerentlastungen plant - aber diese auch für die Länder Mindereinnahmen bedeuten. Die Regelung gilt laut Merz auch nicht für EU-Vorgaben, die Deutschland umsetzen muss.

Kommunen in Finanznöten

Kommunale Spitzenverbände hatten Bund und Länder angesichts der Finanznot vieler Städte und Gemeinden zum Handeln aufgefordert. In einer Erklärung hieß es: "Die kommunalen Haushalte kollabieren - und zwar fast überall." Das zweite Jahr in Folge würden die Städte, Landkreise und Gemeinden mit einem Defizit von 30 Milliarden Euro abschließen. "Und das ohne eigenes Verschulden: Die Sozialausgaben, auf die wir selbst praktisch keinen Einfluss haben, laufen uns davon."

Pakt für den Rechtsstaat

Beim Treffen der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit Merz ging es auch um einen neuen Pakt für den Rechtsstaat. "Die Menschen können sich zu Recht darauf verlassen, dass diese Regierung und die Länder miteinander handeln, dass man auch Recht bekommt in einer überschaubaren Zeit, dass hier auch der Rechtsstaat durchgreift in einer überschaubaren Zeit", sagte Schnieder.

Vereinbart wurde, dass der Bund den Ländern mehr Geld gibt, damit diese ihre Justizbehörden digitaler machen und mit mehr Personal ausstatten können. Insgesamt geht es um 210 Millionen Euro für Digitalisierung und 240 Millionen Euro für zusätzliche Stellen in der Justiz. Außerdem soll der Bund rechtliche Voraussetzungen für schnellere, effektivere Verfahren schaffen.

Die Länder verpflichten sich ihrerseits, bis 2029 bundesweit 2.000 Richter, Staatsanwälte sowie sonstige Justizmitarbeiter einzustellen. Wer in den vergangenen Jahren schon viel neues Personal eingestellt hat, kann sich diese Stellen anrechnen lassen. Die Verhandlungen über die Details des Pakts hatten sich lange hingezogen.

Staat soll moderner werden

Bund und Länder legten außerdem einen Fortschrittsbericht zu einer Agenda vor, mit welcher der Staat modernisiert werden soll. Das betrifft vor allem die Digitalisierung von Aufgaben. Ziel ist weniger Bürokratie. So soll ein bundesweites Pass- und Ausweisregister eingerichtet werden. Damit soll ein neuer Personalausweis künftig digital beantragt werden können - die biometrischen Daten müssen im Bürgeramt erfasst werden. Viele Familien mit kleinen Kindern sollen das Kindergeld bald ohne Antrag automatisch ausgezahlt bekommen.

Länder fordern engere Einbindung bei Steuerreform

Die Einigungen zwischen Bund und Ländern kommen kurz vor einem Treffen der Koalitionsspitzen am kommenden Mittwoch. Die schwarz-rote Koalition im Bund strebt im Rahmen eines großen Pakets auch eine Reform der Einkommensteuer an, um ab 2027 kleine und mittlere Einkommen zu entlasten. Die Länder müssen einer Reform zustimmen. Schnieder sagte, die Länder wollten eine tiefere Einbindung, als dies bisher geschehen sei. Lies betonte: "Eine Steuerreform des Bundes kann nicht zur finanziellen Belastung von Kommunen oder Ländern werden."/hoe/DP/stw

25.06.2026 | 20:58:34 (dpa-AFX)
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