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 „Goldberger Saal“ um 11:00 Uhr

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ZertifikateAwards 2026/2027

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Das Werbegeschäft bildet das Rückgrat von Meta Platforms, während das Management mit hohen Investitionen neue Geschäftsfelder aufbaut. 

Im Durchschnitt erleiden 7 von 10 Kleinanlegern Verluste beim Handel mit Turbo-Zertifikaten. Turbo-Zertifikate sind hoch risikoreiche Produkte und nicht für langfristige Anlagestrategien geeignet. 
Gemäß Allgemeinverfügung BaFin nach Art. 42 MiFIR und § 15 Absatz 1 Satz 2 WpHG in Verbindung mit Art. 42 MiFIR betreffend Turbo-Zertifikate vom 15.10.2025 // Risikobeschreibung siehe Folgeseite.

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Der Fokus von Drägerwerk liegt auf vernetzter Medizintechnik und industriellen Arbeitsschutz. 

Risikobeschreibung siehe Folgeseite.

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Montag, den 05.10.2026 um 19 Uhr

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ESTOXX 06.10.
6.272,23 0,48%
Dow Jones 06.10.
51.521,28 0,49%
Brent Öl 06.10.
101,08 0,76%
EUR/USD 01:15:19
1,12564 0,36%
BUND-F. 06.10.
120,72 -0,01%

News

06.10.2026 | 23:33:29 (dpa-AFX)
IRW-News: Revival Gold Inc.: Revival Gold gibt Verabschiedung einer Advance Notice By-Law bekannt

IRW-PRESS: Revival Gold Inc.: Revival Gold gibt Verabschiedung einer Advance Notice By-Law bekannt

Toronto, ON / 6. Oktober 2026 / IRW-Press / Revival Gold Inc. (TSXV: RVG, OTCQX: RVLGF) (Revival Gold oder das Unternehmen) gibt bekannt, dass es eine Advance Notice By-Law verabschiedet hat, die vorschreibt, dass das Unternehmen im Voraus benachrichtigt werden muss, wenn Aktionäre Direktoren nominieren, sofern die Nominierung nicht im Rahmen eines Antrags auf Einberufung einer Versammlung oder eines Aktionärsantrags erfolgt, jeweils gemäß dem Canada Business Corporations Act (das Gesetz).

Die Advance Notice By-Law legt ein klares Verfahren fest, das Aktionäre bei der Nominierung von Direktoren einhalten müssen, und trägt dazu bei, sicherzustellen, dass alle Aktionäre rechtzeitig ausreichende Informationen über die nominierten Direktoren erhalten, um ihre Stimmrechte auf informierter Grundlage ausüben zu können. Die Advance Notice By-Law entspricht in ihrer Ausgestaltung den Regelungen zur Vorankündigung, die von vielen anderen börsennotierten kanadischen Unternehmen verabschiedet wurden.

Die Advance Notice By-Law legt unter anderem Fristen fest, innerhalb derer Aktionäre das Unternehmen vor einer ordentlichen oder außerordentlichen Aktionärsversammlung, auf der Direktoren gewählt werden sollen, über die Nominierung von Direktoren informieren müssen. Sie legt außerdem fest, welche Informationen über den vorgeschlagenen Kandidaten ein Aktionär in die Mitteilung aufnehmen muss, damit diese gültig ist.

Im Falle einer ordentlichen Aktionärsversammlung muss die Mitteilung an das Unternehmen mindestens 30 Tage und höchstens 65 Tage vor dem Datum der ordentlichen Aktionärsversammlung erfolgen. Findet die ordentliche Aktionärsversammlung weniger als 50 Tage nach der erstmaligen öffentlichen Bekanntgabe ihres Termins statt, kann die Mitteilung spätestens bis zum Geschäftsschluss am 10. Tag nach dieser Bekanntgabe erfolgen. Im Falle einer außerordentlichen Aktionärsversammlung (bei der es sich nicht zugleich um eine ordentliche Aktionärsversammlung handelt) muss die Mitteilung an das Unternehmen spätestens bis zum Geschäftsschluss am 15. Tag nach der erstmaligen öffentlichen Bekanntgabe des Termins der außerordentlichen Aktionärsversammlung erfolgen.

Die Advance Notice By-Law schreibt außerdem die ordnungsgemäße schriftliche Form der Mitteilung eines Aktionärs vor und sieht vor, dass das Board of Directors des Unternehmens nach eigenem Ermessen auf die Einhaltung einzelner Anforderungen dieser Bestimmungen verzichten kann. Die Advance Notice By-Law tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft und wird den Aktionären auf der nächsten ordentlichen und außerordentlichen Aktionärsversammlung des Unternehmens, die am 18. November 2026 stattfinden wird (die Versammlung), zur Genehmigung, Bestätigung und Ratifizierung vorgelegt. Gemäß den Bestimmungen des Gesetzes bleibt die Advance Notice By-Law nur dann wirksam, wenn sie durch einen Beschluss genehmigt, ratifiziert und bestätigt wird, der von den Aktionären des Unternehmens auf der Versammlung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen angenommen wird.

Über Revival Gold Inc.

Revival Gold ist einer der größten reinen Goldminenentwickler in den Vereinigten Staaten. Das Unternehmen treibt die Erschließung des Goldprojekts Mercur in Utah voran und führt laufende Explorationsarbeiten auf dem Goldprojekt Beartrack-Arnett in Idaho durch. Revival Gold notiert an der TSX Venture Exchange unter dem Kürzel RVG und am OTCQX-Markt unter dem Kürzel RVLGF. Der Hauptsitz des Unternehmens befindet sich in Toronto (Kanada), sein amerikanisches Explorations- und Erschließungsbüro befindet sich in Salmon (Idaho, USA).

Für weitere Informationen kontaktieren Sie:

Hugh Agro, President & CEO oder Lisa Ross, Executive Vice President & CFO

Telefon: (416) 366-4100 oder E-Mail: info@revival-gold.com

Vorsorglicher Hinweis

Die TSX Venture Exchange und deren Regulation Services Provider (in den Richtlinien der TSXV als Regulation Services Provider bezeichnet) übernehmen keinerlei Verantwortung für die Angemessenheit oder Genauigkeit dieser Pressemitteilung.

Diese Pressemitteilung enthält zukunftsgerichtete Informationen im Sinne der geltenden kanadischen Wertpapiergesetzgebung und zukunftsgerichtete Aussagen im Sinne des U.S. Private Securities Litigation Reform Act von 1995 (zusammen zukunftsgerichtete Aussagen). Zukunftsgerichtete Aussagen stellen keine historischen Fakten dar. Zu den zukunftsgerichteten Aussagen gehören Schätzungen und Aussagen, die die zukünftigen Pläne, Zielsetzungen oder Ziele des Unternehmens beschreiben, einschließlich Aussagen, die besagen, dass das Unternehmen oder das Management das Eintreten eines bestimmten Zustands oder Ergebnisses erwartet. Zukunftsgerichtete Aussagen sind möglicherweise an Begriffen wie glaubt, erwartet, rechnet mit, schätzt, kann, könnte, würde, wird oder plant zu erkennen. Da zukunftsgerichtete Aussagen auf Annahmen beruhen und sich auf zukünftige Ereignisse und Bedingungen beziehen, sind sie naturgemäß inhärenten Risiken und Unsicherheiten unterworfen. Obwohl diese Aussagen auf den Informationen beruhen, die dem Unternehmen derzeit zur Verfügung stehen, kann das Unternehmen nicht gewährleisten, dass die tatsächlichen Ergebnisse den Erwartungen des Managements entsprechen werden. Risiken, Unsicherheiten und andere Faktoren im Zusammenhang mit zukunftsgerichteten Aussagen können dazu führen, dass die tatsächlichen Ereignisse, Ergebnisse, Leistungen, Aussichten und Chancen wesentlich von jenen abweichen, die in zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck gebracht oder impliziert werden. Zu den zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Pressemitteilung gehören unter anderem: Aussagen hinsichtlich der Vorlage der Advance Notice By-Law bei den Aktionären zur Ratifizierung, Bestätigung und Genehmigung auf der Versammlung sowie hinsichtlich der Anwendung der Advance Notice By-Law und der damit beabsichtigten Vorteile.

Zukunftsgerichtete Aussagen und Informationen sind mit erheblichen bekannten und unbekannten Risiken und Ungewissheiten verbunden und sollten nicht als Garantie für künftige Leistungen oder Ergebnisse verstanden werden und sind nicht notwendigerweise genaue Indikatoren dafür, ob solche Ergebnisse erreicht werden oder nicht. Eine Reihe von Faktoren kann dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den Ergebnissen abweichen, die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen oder Informationen ausgedrückt oder impliziert werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: der Erhalt der endgültigen Genehmigung der TSX Venture Exchange für die Advance Notice By-Law; die Ratifizierung, Bestätigung und Genehmigung der Advance Notice By-Law durch die Aktionäre auf der Versammlung; sowie die Anwendung der Advance Notice By-Law wie beabsichtigt mit den erwarteten Ergebnissen und Auswirkungen. Eine ausführlichere Erörterung der Risiken und sonstigen Faktoren im Allgemeinen in Bezug auf das Mineralexplorations- und -erschließungsgeschäft des Unternehmens, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den in solchen zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck gebrachten oder implizierten Ergebnissen abweichen, finden Sie in den Angaben zu weiteren Risiken und Ungewissheiten in den öffentlichen Einreichungen des Unternehmens bei den kanadischen Wertpapieraufsichtsbehörden, einschließlich des jüngsten Annual Information Form (AIF) und des Lageberichts (Managements Discussion/MD&A), die unter www.sedarplus.ca verfügbar sind. Die in dieser Pressemitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen gelten zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Pressemitteilung. Sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben, lehnt das Unternehmen jegliche Absicht ab und übernimmt keine Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren oder zu revidieren, sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen. Darüber hinaus ist das Unternehmen nicht verpflichtet, die Erwartungen oder Aussagen von Dritten in Bezug auf die oben genannten Themen zu kommentieren.

Hinweis/Disclaimer zur Übersetzung (inkl. KI-Unterstützung): Die Originalmeldung in der Ausgangssprache (in der Regel Englisch) ist die einzige maßgebliche, autorisierte und rechtsverbindliche Fassung. Diese deutschsprachige Fassung dient ausschließlich der leichteren Verständlichkeit und kann gekürzt, zusammengefasst oder redaktionell verdichtet sein. Die Erstellung kann ganz oder teilweise mithilfe maschineller Übersetzung bzw. generativer KI (Large Language Models) erfolgt sein. Obwohl der Text redaktionell geprüft wurde, können Fehler, Auslassungen, Übersetzungsungenauigkeiten oder Sinnverschiebungen nicht vollständig ausgeschlossen werden. Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder Angemessenheit übernommen. Die Haftung für Schäden aus der Nutzung dieser Übersetzung ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen; maßgeblich ist stets die Originalfassung. Diese Mitteilung stellt keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar und ersetzt keine rechtliche, steuerliche oder finanzielle Beratung. Bitte beachten Sie die englische Originalmeldung bzw. die offiziellen Unterlagen auf den relevanten Plattformen (z. B. www.sedarplus.ca, www.sec.gov, www.asx.com.au) oder auf der Website des Emittenten. Bei Abweichungen gilt ausschließlich das Original.

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WDH/ROUNDUP/Aktien Frankfurt Schluss: Gewinne - Entspannung bei Anleihen

(Am Anfang des siebten Absatzes wurde ein doppeltes Wort gestrichen.)/la

FRANKFURT (dpa-AFX) - Etwas schwindende Risiken am Anleihemarkt haben am Dienstag dem Dax <DE0008469008> geholfen. Der deutsche Leitindex schloss 0,77 Prozent im Plus bei 25.449,19 Punkten. Der MDax <DE0008467416> mit den mittelgroßen deutschen Werten legte um 0,38 Prozent auf 30.543,27 Zähler zu.

Der deutsche Aktienmarkt profitierte dabei auch von überwiegend positiven Impulsen aus Asien und den USA. In New York erklommen die viel beachteten Indizes S&P 500 <US78378X1072> sowie Nasdaq 100 <US6311011026> Höchststände. Begründet wurde die freundliche Tendenz an den internationalen Börsen mit einer Entspannung am Ölmarkt sowie mit der anhaltenden Rally der Technologiewerte.

An den europäischen Anleihemärkten gab es Signale der Entspannung. Diese war besonders deutlich in Frankreich. Die französische Präsidentschaftskandidatin Marine Le Pen, Vorsitzende des "Rassemblement National", schlug in einem Haushaltsplan vor, das Staatsdefizit bis 2032 unter 3 Prozent des Bruttoinlandsproduktes zu senken. Dies sorgte für etwas Beruhigung am Anleihemarkt, nachdem die wachsenden Staatsschulden und die politische Unsicherheit in Frankreich zuletzt die Renditen hatten stark steigen lassen und im Gegenzug den europäischen Aktienmarkt belastet hatten.

Dass der Auftragseingang in der deutschen Industrie im August überraschend deutlich eingebrochen war, trübte die Stimmung nicht. Der zweistellige Rückgang im Monatsvergleich geht vor allem auf den Rückgang bei Rüstungs-Großaufträgen zurück. Bereinigt um den Wert von Großbestellungen lag der Auftragseingang fast auf dem Niveau des Vormonats. Für einen nachhaltigen Konjunkturaufschwung fehlten jedoch weiterhin frische Investitionsimpulse, kommentierte Salah-Eddine Bouhmidi, Marktanalyst beim Handelshaus IG.

In der Vorwoche war der Dax noch bis auf 24.831 Punkte gesunken, von wo aus er sich dann wieder erholen konnte. Charttechnisch erweise sich nun die Marke von 25.500 Zählern als Hürde, fuhr Bouhmidi fort.

Unter den Einzelwerten stützte unter anderem das Schwergewicht SAP <DE0007164600> den Dax. Die Aktien des Softwarekonzerns profitierten von dem guten Umfeld für Technologiewerte und gewannen fast zwei Prozent

Die Papiere von Flatexdegiro <DE000FTG1111> setzten ihre Anfang September begonnene Talfahrt am MDax-Ende mit einem Abschlag von mehr als sieben Prozent fort. Die Investmentbank Oddo BHF erachtet die durchschnittlichen Marktschätzungen für das dritte Quartal des Online-Brokers als etwas zu hoch.

Die Aktien von Hensoldt <DE000HAG0005> zollten ihrem jüngst guten Lauf mit einem Minus von 4,5 Prozent Tribut. Eine Kaufempfehlung des Analysehauses Jefferies hatte ihnen letztlich nicht weiter hinauf geholfen. Auch die Anteilscheine der Rüstungsunternehmen Rheinmetall <DE0007030009, TKMS <DE000TKMS001> und Renk <DE000RENK730> verloren deutlich. Der Panzerbauer Rheinmetall hat inzwischen mit der Serienproduktion von Satelliten begonnen und will damit das Produktportfolio erweitern.

An der Spitze des Nebenwerte-Indexes SDax <DE0009653386> schnellten die Anteilsscheine des Neulings SGL Carbon <DE0007235301> um fast elf Prozent in die Höhe. Der Spezialgraphit- und Carbonfaserhersteller hatte sich für das laufende Geschäftsjahr optimistischer gezeigt und seine Ergebnisprognose erhöht.

Der Eurozonen-Leitindex EuroStoxx 50 <EU0009658145> ging 0,48 Prozent höher bei 6.272,23 Punkten aus dem Handel. Auch die Börsen in London <GB0001383545> und Zürich <GB0001383545> stiegen moderat. Der US-Leitindex Dow Jones Industrial <US2605661048> legte zum europäischen Börsenschluss um 0,7 Prozent zu./la/he

--- Von Lutz Alexander, dpa-AFX ---

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