RAG-Stiftung: DIE RAG-STIFTUNG GIBT EIN ANGEBOT EINER UMTAUSCHANLEIHE IN AKTIEN DER EVONIK INDUSTRIES AG BEKANNT
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EQS-Ad-hoc: RAG-Stiftung / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahmen / Sonstige
RAG-Stiftung: DIE RAG-STIFTUNG GIBT EIN ANGEBOT EINER UMTAUSCHANLEIHE IN
AKTIEN DER EVONIK INDUSTRIES AG BEKANNT
09.06.2026 / 07:41 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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NICHT ZUR VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER FREIGABE IN DEN ODER IN DIE
VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA, JAPAN ODER SÜDAFRIKA
ODER EINER ANDEREN JURISDIKTION, IN DER DAS ANGEBOT ODER DER VERKAUF DER
WERTPAPIERE NACH GELTENDEM RECHT VERBOTEN WÄRE.
Diese Mitteilung ist eine Werbung im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129
(Prospektverordnung) und kein Prospekt und kein Angebot von Wertpapieren zum
Verkauf in jeglicher Rechtsordnung, einschließlich in den oder in die
Vereinigten Staaten, Australien, Kanada, Japan oder Südafrika oder in eine
Jurisdiktion, in der das Angebot oder der Verkauf der Wertpapiere nach
geltendem Recht verboten wäre. Weder diese Ankündigung noch irgendetwas
hierin enthaltenes darf die Grundlage für ein Angebot oder eine
Verpflichtung jeglicher Art in irgendeiner Rechtsordnung bilden oder in
Verbindung damit herangezogen werden.
Ad hoc-Mitteilung
DIE RAG-STIFTUNG GIBT EIN ANGEBOT EINER UMTAUSCHANLEIHE IN AKTIEN DER EVONIK
INDUSTRIES AG BEKANNT
Essen, 9. Juni 2026. Die RAG-Stiftung (die "Emittentin") hält rund 44% der
insgesamt 466.000.000 auf den Namen lautenden Stückaktien (ISIN:
DE000EVNK013) der Evonik Industries AG (die "Aktien"). Die RAG-Stiftung hat
derzeit drei Schuldverschreibungen umtauschbar in bestehende Stammaktien der
Evonik Industries AG ausstehend (ISIN: DE000A3E44N7, DE000A30VPN9 und
DE000A352B25).
Der Vorstand der Emittentin hat heute entschieden, nicht nachrangige und
unbesicherte Schuldverschreibungen, die in bestehende Stammaktien der Evonik
Industries AG umgetauscht werden können, mit einem Gesamtnennbetrag von rund
EUR 375 Mio., fällig im Dezember 2031 anzubieten (die "Anleihen").
Die Anleihen werden institutionellen Investoren im Rahmen eines
beschleunigten Platzierungsverfahrens (Accelerated Bookbuilding) außerhalb
der Vereinigten Staaten von Amerika (die "Vereinigten Staaten") auf
Grundlage der Regulation S (Kategorie 1) des United States Securities Act
(Wertpapiergesetz) von 1933, sowie außerhalb Australiens, Kanadas, Japans,
Südafrikas und jeder anderen Jurisdiktion, in der Angebote oder Verkäufe der
Anleihen nach geltendem Recht verboten sind, angeboten.
Kontakt / Benachrichtigungsperson:
Sabrina Manz
Leiterin Presse / Öffentlichkeitsarbeit
RAG-Stiftung
Im Welterbe 10
45141 Essen
Telefon +49 (0) 201 378 3366
Fax +49 (0) 201 378 3400
E-Mail-Adresse Sabrina.Manz@rag-stiftung.de
Haftungsausschluss:
Die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen dienen lediglich als
Hintergrundinformationen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es
kann nicht auf die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen oder deren
Richtigkeit und Vollständigkeit vertraut werden. Im Zusammenhang mit den in
dieser Mitteilung genannten Wertpapieren wird kein Prospekt erstellt. Die in
dieser Mitteilung genannten Wertpapiere dürfen in keiner Rechtsordnung in
Fällen öffentlich angeboten werden, in denen dies dazu führen würde, dass in
dieser Rechtsordnung ein Prospekt oder eine Angebotsunterlage für die in
dieser Mitteilung genannten Wertpapiere erstellt oder eingereicht werden
müsste.
Diese Mitteilung ist weder unmittelbar noch mittelbar für die
Veröffentlichung oder die Weitergabe in den Vereinigten Staaten
(einschließlich ihrer Territorien und Besitzungen), Australien, Kanada,
Japan oder Südafrika oder einer anderen Rechtsordnung bestimmt, in der eine
solche Mitteilung rechtswidrig sein könnte. Die Verbreitung dieser
Mitteilung sowie das Angebot und der Verkauf der darin genannten Wertpapiere
in bestimmten Rechtsordnungen kann gesetzlich beschränkt sein, und Personen,
die in den Besitz von in dieser Mitteilung genannten Dokumenten oder anderen
Informationen gelangen, sollten sich über diese Beschränkungen selbst
informieren und diese einhalten. Die Nichteinhaltung dieser Beschränkungen
kann einen Verstoß gegen die Wertpapiergesetze der jeweiligen Rechtsordnung
darstellen.
Diese Mitteilung enthält weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum
Verkauf oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur
Zeichnung von Wertpapieren an Personen in den Vereinigten Staaten,
Australien, Kanada, Japan oder Südafrika oder in einer sonstigen
Rechtsordnung, an die bzw. in der ein solches Angebot oder eine solche
Aufforderung rechtswidrig ist, sie stellt kein solches Angebot und keine
solche Aufforderung dar, ist nicht Bestandteil davon und ist auch nicht so
auszulegen.
Die in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere sind und werden auch in
Zukunft nicht nach den Vorschriften des U.S. Securities Act
(Wertpapiergesetz) von 1933 in der jeweils geltenden Fassung (das
"US-Wertpapiergesetz")
oder den Gesetzen eines Bundesstaats innerhalb der Vereinigten Staaten oder
den anwendbaren Wertpapiergesetzen von Australien, Kanada, Japan oder
Südafrika registriert und dürfen nicht in den Vereinigten Staaten angeboten
oder verkauft werden, sofern sie nicht gemäß dem Securities Act registriert
werden oder im Rahmen einer Transaktion angeboten und verkauft werden, die
von den Registrierungspflichten des Securities Act befreit ist oder diesen
nicht unterliegt. Von bestimmten Ausnahmen abgesehen, dürfen die in dieser
Mitteilung genannten Wertpapiere nicht in Australien, Kanada, Japan oder
Südafrika angeboten oder verkauft werden bzw. an oder für Rechnung von oder
zugunsten von Staatsangehörigen, Gebietsansässigen oder Bürgern von
Australien, Kanada, Japan oder Südafrika angeboten oder verkauft werden. Es
erfolgt kein öffentliches Angebot der in dieser Mitteilung genannten
Wertpapiere in den Vereinigten Staaten, Australien, Kanada, Japan oder
Südafrika.
Diese Mitteilung und das Angebot, sofern es in Mitgliedstaaten des
Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR" und jeder Mitgliedstaat ein
"maßgeblicher
Mitgliedstaat") erfolgt, richten sich ausschließlich an Personen, bei denen
es sich um "qualifizierte Anleger" im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 in
der derzeit geltenden Fassung (die "Prospektverordnung") handelt
("Qualifizierte
Anleger"). Wenn sie sich in einem relevanten Mitgliedstaat befindet, gelten
jede Person, die anfänglich Wertpapiere erwirbt, und, soweit zutreffend,
alle Fonds, für welche diese Person solche Wertpapiere erwirbt, die sich in
einem relevanten Mitgliedstaat befinden, oder denen ein Angebot von
Wertpapieren unterbreitet werden kann, als Person, die zugesichert,
anerkannt und vereinbart hat, dass es sich um einen Qualifizierten Anleger
im Sinne der obigen Definition handelt.
Die Anleihen sind nicht dazu bestimmt, Kleinanlegern im Europäischen
Wirtschaftsraum angeboten, an diese verkauft oder diesen in sonstiger Weise
zur Verfügung gestellt zu werden, und sollten Kleinanlegern im Europäischen
Wirtschaftsraum nicht angeboten, nicht an diese verkauft und diesen auch
nicht in sonstiger Weise zur Verfügung gestellt werden. Für diese Zwecke
bezeichnet der Begriff "Kleinanleger" eine Person, die eines (oder mehrere)
der folgenden Kriterien erfüllt: (i) sie ist ein Kleinanleger im Sinne von
Artikel 4 Abs. 1 Nr. 11 der Richtlinie 2014/65/EU (in der jeweils geltenden
Fassung, "MiFID II"); (ii) sie ist ein Kunde im Sinne der Richtlinie (EU)
2016/97 (in der jeweils geltenden Fassung, die
"Versicherungsvertriebsrichtlinie"),
soweit dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 4
Abs. 1 Nr. 10 MiFID II gilt; oder (iii) sie ist kein Qualifizierter Anleger
im Sinne der Prospektverordnung. Entsprechend wurde kein nach der Verordnung
(EU) Nr. 1286/2014 (die "PRIIPs-Verordnung der EU") erforderliches
Basisinformationsblatt für das Angebot oder den Verkauf oder die sonstige
Zurverfügungstellung der Anleihen an Kleinanleger im Europäischen
Wirtschaftsraum erstellt; daher kann das Angebot oder der Verkauf oder die
sonstige Zurverfügungstellung der Anleihen an Kleinanleger im Europäischen
Wirtschaftsraum nach der PRIIPs-Verordnung der EU rechtswidrig sein.
Im Vereinigten Königreich wird diese Mitteilung ausschließlich an Personen
übermittelt und richtet sich ausschließlich an Personen, die "qualifizierte
Anleger" im Sinne von Anhang 1, Absatz 15 der Public Offers and Admissions
to Trading Regulations 2024 sind, und die zudem (i) Investment
Professionals, die unter Artikel 19 Absatz 5 des Financial Services and
Markets Act 2000 (Financial Promotion) (die "Verordnung") sind; oder (ii)
"high net worth companies" und andere Personen, die unter Artikel 49 Absatz
2 Buchstaben a bis d der Verordnung fallen; oder (iii) Personen, denen die
Informationen anderweitig rechtmäßig übermittelt werden dürfen (wobei alle
Personen gemäß (i), (ii) und (iii) oben zusammen als "relevante Personen"
bezeichnet werden). Eine Einladung, ein Angebot oder eine Vereinbarung zur
Zeichnung, zum Kauf oder anderweitigen Erwerb von Wertpapieren erfolgt nur
mit relevanten Personen. Personen, die keine relevanten Personen sind,
sollten in keinem Fall im Hinblick oder Vertrauen auf diese Mitteilung oder
ihre Inhalte handeln.
Die Anleihen sind nicht dazu bestimmt, Kleinanlegern im Vereinigten
Königreich angeboten, an diese verkauft, an diese vertrieben oder diesen in
sonstiger Weise zur Verfügung gestellt zu werden, und sollten Kleinanlegern
im Vereinigten Königreich nicht angeboten, nicht an diese verkauft, nicht an
diese vertrieben und diesen auch nicht in sonstiger Weise zur Verfügung
gestellt werden. Für diese Zwecke bezeichnet der Begriff "Kleinanleger" eine
Person, die kein professioneller Kunde im Sinne von Artikel 2 Abs. 1 Nr. 8
der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 ist, in der Form, in der diese kraft des
European Union (Withdrawal) Act 2018 (der "EUWA") Bestandteil des Rechts des
Vereinigten Königreichs geworden ist. Entsprechend wurde kein nach dem FCA
Product Disclosure Sourcebook ("DISC") erforderliches Offenlegungsdokument
für das Angebot, den Verkauf, den Vertrieb oder die sonstige
Zurverfügungstellung der Anleihen an Kleinanleger im Vereinigten Königreich
erstellt; daher kann das Angebot, der Verkauf, der Vertrieb oder die
sonstige Zurverfügungstellung der Anleihen an Kleinanleger im Vereinigten
Königreich nach dem DISC und den Consumer Composite Investments (Designated
Activities) Regulations 2024 rechtswidrig sein.
Diese Mitteilung kann zukunftsgerichtete Aussagen oder Aussagen, die als
zukunftsgerichtet angesehen werden können, enthalten. Zukunftsgerichtete
Aussagen sind durch den Gebrauch von zukunftsgerichteten Formulierungen zu
erkennen, einschließlich Begriffen wie "glaubt", "nimmt an", "schätzt",
"plant", "rechnet mit", "erwartet", "beabsichtigt", "kann", "wird" oder
"sollte" oder durch die im jeweiligen Fall entsprechenden Verneinungen oder
andere Varianten oder vergleichbare Formulierungen, oder durch die
Erörterung von Strategien, Plänen, Zielen, Zielsetzungen, zukünftigen
Ereignissen oder Absichten. Zukunftsgerichtete Aussagen können wesentlich
von den tatsächlichen Ergebnissen abweichen, und tun dies auch häufig. Alle
zukunftsgerichteten Aussagen spiegeln die aktuelle Betrachtungsweise der
RAG-Stiftung im Hinblick auf zukünftige Ereignisse wider und unterliegen
Risiken in Bezug auf zukünftige Ereignisse und anderen Risiken,
Unsicherheiten und Auffassungen in Bezug auf ihr Geschäft, auf die Ertrags-
oder Finanzlage, die Liquidität, die Perspektiven, das Wachstum oder
Strategien. Zukunftsgerichtete Aussagen sind nur zu dem Datum gültig, an dem
sie gemacht werden.
RAG-Stiftung und ihre verbundenen Unternehmen lehnen ausdrücklich jegliche
Verpflichtung oder Absicht zur Aktualisierung, Überprüfung oder
Überarbeitung der in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten
Aussagen aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Entwicklungen oder
anderer Gründe ab.
Keine Person soll und kann sich, aus welchem Grund auch immer, auf die in
dieser Mitteilung enthaltenen Informationen und deren Vollständigkeit,
Richtigkeit oder Billigkeit verlassen. Die Informationen in dieser
Mitteilung können sich ändern.
Das Datum der Zulassung der Anleihen zum Handel kann durch Umstände wie
Marktbedingungen beeinflusst werden. Es gibt keine Gewähr, dass es zur
Zulassung kommt, und im derzeitigen Stadium sollte eine
Finanzierungsentscheidung nicht auf die Absichten der RAG-Stiftung bezüglich
der Zulassung gestützt werden. Ein Investment in die Produkte, auf die sich
diese Mitteilung bezieht, kann einen Investor einem erheblichen Risiko des
Verlustes des gesamten investierten Betrages aussetzen. Personen, die
erwägen, solche Investitionen zu tätigen, sollten sich an eine autorisierte
Person wenden, die auf die Beratung bezüglich solcher Anlagen spezialisiert
ist. Diese Mitteilung stellt keine Empfehlung bezüglich des Angebots der
Schuldverschreibungen dar. Der Wert der Aktien kann sowohl steigen als auch
sinken. Potenzielle Investoren sollten einen professionellen Berater
hinsichtlich der Eignung der Schuldverschreibungen für den Betroffenen
konsultieren.
Ende der Insiderinformation
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