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Mit neuen Indiumphosphid-Kristallzuchtanlagen und innovativer HBM-Messtechnik stößt PVA TePla tief in die Lieferketten von KI-Rechenzentren vor. 

Risikobeschreibung siehe Folgeseite.

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Der Cloud-Pionier Dropbox überrascht im ersten Quartal 2026 mit robusten Geschäftszahlen und einer erhöhten Jahresprognose. 

Risikobeschreibung siehe Folgeseite.

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Montag, den 08.06.2026 um 19 Uhr

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DAX 07:46:46
24.623,00 -0,55%
ESTOXX 08.06.
6.062,29 0,00%
Dow Jones 08.06.
50.786,01 -0,16%
Brent Öl --
93,28 -1,03%
EUR/USD 07:46:00
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BUND-F. --
125,26 -0,01%

News

09.06.2026 | 07:41:12 (dpa-AFX)
EQS-Adhoc: RAG-Stiftung: DIE RAG-STIFTUNG GIBT EIN ANGEBOT EINER UMTAUSCHANLEIHE IN AKTIEN DER EVONIK INDUSTRIES AG BEKANNT (deutsch)

RAG-Stiftung: DIE RAG-STIFTUNG GIBT EIN ANGEBOT EINER UMTAUSCHANLEIHE IN AKTIEN DER EVONIK INDUSTRIES AG BEKANNT

^

EQS-Ad-hoc: RAG-Stiftung / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahmen / Sonstige

RAG-Stiftung: DIE RAG-STIFTUNG GIBT EIN ANGEBOT EINER UMTAUSCHANLEIHE IN

AKTIEN DER EVONIK INDUSTRIES AG BEKANNT

09.06.2026 / 07:41 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung

(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

---------------------------------------------------------------------------

NICHT ZUR VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER FREIGABE IN DEN ODER IN DIE

VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA, JAPAN ODER SÜDAFRIKA

ODER EINER ANDEREN JURISDIKTION, IN DER DAS ANGEBOT ODER DER VERKAUF DER

WERTPAPIERE NACH GELTENDEM RECHT VERBOTEN WÄRE.

Diese Mitteilung ist eine Werbung im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129

(Prospektverordnung) und kein Prospekt und kein Angebot von Wertpapieren zum

Verkauf in jeglicher Rechtsordnung, einschließlich in den oder in die

Vereinigten Staaten, Australien, Kanada, Japan oder Südafrika oder in eine

Jurisdiktion, in der das Angebot oder der Verkauf der Wertpapiere nach

geltendem Recht verboten wäre. Weder diese Ankündigung noch irgendetwas

hierin enthaltenes darf die Grundlage für ein Angebot oder eine

Verpflichtung jeglicher Art in irgendeiner Rechtsordnung bilden oder in

Verbindung damit herangezogen werden.

Ad hoc-Mitteilung

DIE RAG-STIFTUNG GIBT EIN ANGEBOT EINER UMTAUSCHANLEIHE IN AKTIEN DER EVONIK

INDUSTRIES AG BEKANNT

Essen, 9. Juni 2026. Die RAG-Stiftung (die "Emittentin") hält rund 44% der

insgesamt 466.000.000 auf den Namen lautenden Stückaktien (ISIN:

DE000EVNK013) der Evonik Industries AG (die "Aktien"). Die RAG-Stiftung hat

derzeit drei Schuldverschreibungen umtauschbar in bestehende Stammaktien der

Evonik Industries AG ausstehend (ISIN: DE000A3E44N7, DE000A30VPN9 und

DE000A352B25).

Der Vorstand der Emittentin hat heute entschieden, nicht nachrangige und

unbesicherte Schuldverschreibungen, die in bestehende Stammaktien der Evonik

Industries AG umgetauscht werden können, mit einem Gesamtnennbetrag von rund

EUR 375 Mio., fällig im Dezember 2031 anzubieten (die "Anleihen").

Die Anleihen werden institutionellen Investoren im Rahmen eines

beschleunigten Platzierungsverfahrens (Accelerated Bookbuilding) außerhalb

der Vereinigten Staaten von Amerika (die "Vereinigten Staaten") auf

Grundlage der Regulation S (Kategorie 1) des United States Securities Act

(Wertpapiergesetz) von 1933, sowie außerhalb Australiens, Kanadas, Japans,

Südafrikas und jeder anderen Jurisdiktion, in der Angebote oder Verkäufe der

Anleihen nach geltendem Recht verboten sind, angeboten.

Kontakt / Benachrichtigungsperson:

Sabrina Manz

Leiterin Presse / Öffentlichkeitsarbeit

RAG-Stiftung

Im Welterbe 10

45141 Essen

Telefon +49 (0) 201 378 3366

Fax +49 (0) 201 378 3400

E-Mail-Adresse Sabrina.Manz@rag-stiftung.de

Haftungsausschluss:

Die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen dienen lediglich als

Hintergrundinformationen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es

kann nicht auf die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen oder deren

Richtigkeit und Vollständigkeit vertraut werden. Im Zusammenhang mit den in

dieser Mitteilung genannten Wertpapieren wird kein Prospekt erstellt. Die in

dieser Mitteilung genannten Wertpapiere dürfen in keiner Rechtsordnung in

Fällen öffentlich angeboten werden, in denen dies dazu führen würde, dass in

dieser Rechtsordnung ein Prospekt oder eine Angebotsunterlage für die in

dieser Mitteilung genannten Wertpapiere erstellt oder eingereicht werden

müsste.

Diese Mitteilung ist weder unmittelbar noch mittelbar für die

Veröffentlichung oder die Weitergabe in den Vereinigten Staaten

(einschließlich ihrer Territorien und Besitzungen), Australien, Kanada,

Japan oder Südafrika oder einer anderen Rechtsordnung bestimmt, in der eine

solche Mitteilung rechtswidrig sein könnte. Die Verbreitung dieser

Mitteilung sowie das Angebot und der Verkauf der darin genannten Wertpapiere

in bestimmten Rechtsordnungen kann gesetzlich beschränkt sein, und Personen,

die in den Besitz von in dieser Mitteilung genannten Dokumenten oder anderen

Informationen gelangen, sollten sich über diese Beschränkungen selbst

informieren und diese einhalten. Die Nichteinhaltung dieser Beschränkungen

kann einen Verstoß gegen die Wertpapiergesetze der jeweiligen Rechtsordnung

darstellen.

Diese Mitteilung enthält weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum

Verkauf oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur

Zeichnung von Wertpapieren an Personen in den Vereinigten Staaten,

Australien, Kanada, Japan oder Südafrika oder in einer sonstigen

Rechtsordnung, an die bzw. in der ein solches Angebot oder eine solche

Aufforderung rechtswidrig ist, sie stellt kein solches Angebot und keine

solche Aufforderung dar, ist nicht Bestandteil davon und ist auch nicht so

auszulegen.

Die in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere sind und werden auch in

Zukunft nicht nach den Vorschriften des U.S. Securities Act

(Wertpapiergesetz) von 1933 in der jeweils geltenden Fassung (das

"US-Wertpapiergesetz")

oder den Gesetzen eines Bundesstaats innerhalb der Vereinigten Staaten oder

den anwendbaren Wertpapiergesetzen von Australien, Kanada, Japan oder

Südafrika registriert und dürfen nicht in den Vereinigten Staaten angeboten

oder verkauft werden, sofern sie nicht gemäß dem Securities Act registriert

werden oder im Rahmen einer Transaktion angeboten und verkauft werden, die

von den Registrierungspflichten des Securities Act befreit ist oder diesen

nicht unterliegt. Von bestimmten Ausnahmen abgesehen, dürfen die in dieser

Mitteilung genannten Wertpapiere nicht in Australien, Kanada, Japan oder

Südafrika angeboten oder verkauft werden bzw. an oder für Rechnung von oder

zugunsten von Staatsangehörigen, Gebietsansässigen oder Bürgern von

Australien, Kanada, Japan oder Südafrika angeboten oder verkauft werden. Es

erfolgt kein öffentliches Angebot der in dieser Mitteilung genannten

Wertpapiere in den Vereinigten Staaten, Australien, Kanada, Japan oder

Südafrika.

Diese Mitteilung und das Angebot, sofern es in Mitgliedstaaten des

Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR" und jeder Mitgliedstaat ein

"maßgeblicher

Mitgliedstaat") erfolgt, richten sich ausschließlich an Personen, bei denen

es sich um "qualifizierte Anleger" im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 in

der derzeit geltenden Fassung (die "Prospektverordnung") handelt

("Qualifizierte

Anleger"). Wenn sie sich in einem relevanten Mitgliedstaat befindet, gelten

jede Person, die anfänglich Wertpapiere erwirbt, und, soweit zutreffend,

alle Fonds, für welche diese Person solche Wertpapiere erwirbt, die sich in

einem relevanten Mitgliedstaat befinden, oder denen ein Angebot von

Wertpapieren unterbreitet werden kann, als Person, die zugesichert,

anerkannt und vereinbart hat, dass es sich um einen Qualifizierten Anleger

im Sinne der obigen Definition handelt.

Die Anleihen sind nicht dazu bestimmt, Kleinanlegern im Europäischen

Wirtschaftsraum angeboten, an diese verkauft oder diesen in sonstiger Weise

zur Verfügung gestellt zu werden, und sollten Kleinanlegern im Europäischen

Wirtschaftsraum nicht angeboten, nicht an diese verkauft und diesen auch

nicht in sonstiger Weise zur Verfügung gestellt werden. Für diese Zwecke

bezeichnet der Begriff "Kleinanleger" eine Person, die eines (oder mehrere)

der folgenden Kriterien erfüllt: (i) sie ist ein Kleinanleger im Sinne von

Artikel 4 Abs. 1 Nr. 11 der Richtlinie 2014/65/EU (in der jeweils geltenden

Fassung, "MiFID II"); (ii) sie ist ein Kunde im Sinne der Richtlinie (EU)

2016/97 (in der jeweils geltenden Fassung, die

"Versicherungsvertriebsrichtlinie"),

soweit dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 4

Abs. 1 Nr. 10 MiFID II gilt; oder (iii) sie ist kein Qualifizierter Anleger

im Sinne der Prospektverordnung. Entsprechend wurde kein nach der Verordnung

(EU) Nr. 1286/2014 (die "PRIIPs-Verordnung der EU") erforderliches

Basisinformationsblatt für das Angebot oder den Verkauf oder die sonstige

Zurverfügungstellung der Anleihen an Kleinanleger im Europäischen

Wirtschaftsraum erstellt; daher kann das Angebot oder der Verkauf oder die

sonstige Zurverfügungstellung der Anleihen an Kleinanleger im Europäischen

Wirtschaftsraum nach der PRIIPs-Verordnung der EU rechtswidrig sein.

Im Vereinigten Königreich wird diese Mitteilung ausschließlich an Personen

übermittelt und richtet sich ausschließlich an Personen, die "qualifizierte

Anleger" im Sinne von Anhang 1, Absatz 15 der Public Offers and Admissions

to Trading Regulations 2024 sind, und die zudem (i) Investment

Professionals, die unter Artikel 19 Absatz 5 des Financial Services and

Markets Act 2000 (Financial Promotion) (die "Verordnung") sind; oder (ii)

"high net worth companies" und andere Personen, die unter Artikel 49 Absatz

2 Buchstaben a bis d der Verordnung fallen; oder (iii) Personen, denen die

Informationen anderweitig rechtmäßig übermittelt werden dürfen (wobei alle

Personen gemäß (i), (ii) und (iii) oben zusammen als "relevante Personen"

bezeichnet werden). Eine Einladung, ein Angebot oder eine Vereinbarung zur

Zeichnung, zum Kauf oder anderweitigen Erwerb von Wertpapieren erfolgt nur

mit relevanten Personen. Personen, die keine relevanten Personen sind,

sollten in keinem Fall im Hinblick oder Vertrauen auf diese Mitteilung oder

ihre Inhalte handeln.

Die Anleihen sind nicht dazu bestimmt, Kleinanlegern im Vereinigten

Königreich angeboten, an diese verkauft, an diese vertrieben oder diesen in

sonstiger Weise zur Verfügung gestellt zu werden, und sollten Kleinanlegern

im Vereinigten Königreich nicht angeboten, nicht an diese verkauft, nicht an

diese vertrieben und diesen auch nicht in sonstiger Weise zur Verfügung

gestellt werden. Für diese Zwecke bezeichnet der Begriff "Kleinanleger" eine

Person, die kein professioneller Kunde im Sinne von Artikel 2 Abs. 1 Nr. 8

der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 ist, in der Form, in der diese kraft des

European Union (Withdrawal) Act 2018 (der "EUWA") Bestandteil des Rechts des

Vereinigten Königreichs geworden ist. Entsprechend wurde kein nach dem FCA

Product Disclosure Sourcebook ("DISC") erforderliches Offenlegungsdokument

für das Angebot, den Verkauf, den Vertrieb oder die sonstige

Zurverfügungstellung der Anleihen an Kleinanleger im Vereinigten Königreich

erstellt; daher kann das Angebot, der Verkauf, der Vertrieb oder die

sonstige Zurverfügungstellung der Anleihen an Kleinanleger im Vereinigten

Königreich nach dem DISC und den Consumer Composite Investments (Designated

Activities) Regulations 2024 rechtswidrig sein.

Diese Mitteilung kann zukunftsgerichtete Aussagen oder Aussagen, die als

zukunftsgerichtet angesehen werden können, enthalten. Zukunftsgerichtete

Aussagen sind durch den Gebrauch von zukunftsgerichteten Formulierungen zu

erkennen, einschließlich Begriffen wie "glaubt", "nimmt an", "schätzt",

"plant", "rechnet mit", "erwartet", "beabsichtigt", "kann", "wird" oder

"sollte" oder durch die im jeweiligen Fall entsprechenden Verneinungen oder

andere Varianten oder vergleichbare Formulierungen, oder durch die

Erörterung von Strategien, Plänen, Zielen, Zielsetzungen, zukünftigen

Ereignissen oder Absichten. Zukunftsgerichtete Aussagen können wesentlich

von den tatsächlichen Ergebnissen abweichen, und tun dies auch häufig. Alle

zukunftsgerichteten Aussagen spiegeln die aktuelle Betrachtungsweise der

RAG-Stiftung im Hinblick auf zukünftige Ereignisse wider und unterliegen

Risiken in Bezug auf zukünftige Ereignisse und anderen Risiken,

Unsicherheiten und Auffassungen in Bezug auf ihr Geschäft, auf die Ertrags-

oder Finanzlage, die Liquidität, die Perspektiven, das Wachstum oder

Strategien. Zukunftsgerichtete Aussagen sind nur zu dem Datum gültig, an dem

sie gemacht werden.

RAG-Stiftung und ihre verbundenen Unternehmen lehnen ausdrücklich jegliche

Verpflichtung oder Absicht zur Aktualisierung, Überprüfung oder

Überarbeitung der in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten

Aussagen aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Entwicklungen oder

anderer Gründe ab.

Keine Person soll und kann sich, aus welchem Grund auch immer, auf die in

dieser Mitteilung enthaltenen Informationen und deren Vollständigkeit,

Richtigkeit oder Billigkeit verlassen. Die Informationen in dieser

Mitteilung können sich ändern.

Das Datum der Zulassung der Anleihen zum Handel kann durch Umstände wie

Marktbedingungen beeinflusst werden. Es gibt keine Gewähr, dass es zur

Zulassung kommt, und im derzeitigen Stadium sollte eine

Finanzierungsentscheidung nicht auf die Absichten der RAG-Stiftung bezüglich

der Zulassung gestützt werden. Ein Investment in die Produkte, auf die sich

diese Mitteilung bezieht, kann einen Investor einem erheblichen Risiko des

Verlustes des gesamten investierten Betrages aussetzen. Personen, die

erwägen, solche Investitionen zu tätigen, sollten sich an eine autorisierte

Person wenden, die auf die Beratung bezüglich solcher Anlagen spezialisiert

ist. Diese Mitteilung stellt keine Empfehlung bezüglich des Angebots der

Schuldverschreibungen dar. Der Wert der Aktien kann sowohl steigen als auch

sinken. Potenzielle Investoren sollten einen professionellen Berater

hinsichtlich der Eignung der Schuldverschreibungen für den Betroffenen

konsultieren.

Ende der Insiderinformation

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09.06.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

Originalinhalt anzeigen:

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Internet: www.rag-stiftung.de

ISIN: DE000A11QGV1, DE000A2LQRA1, DE000A3E44N7, DE000A30VPN9,

WKN: A11QGV , A2LQRA, A3E44N, A30VPN

Börsen: Freiverkehr in Frankfurt, Stuttgart

EQS News ID: 2341828

Ende der Mitteilung EQS News-Service

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2341828 09.06.2026 CET/CEST

°

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08.06.2026 | 10:02:03 (dpa-AFX)
ROUNDUP/Aktien Asien: Eskalation in Nahost belastet Börsen in Südkorea und Japan

SEOUL/TOKIO/HONGKONG/SHANGHAI (dpa-AFX) - Die erneute Eskalation im Nahen Osten hat die asiatisch-pazifischen Aktienmärkte am Montag auf Talfahrt geschickt. Die wichtigsten Indizes weiteren ihre Verluste von Ende letzter Woche aus, nachdem der wieder steigende Ölpreis einmal mehr Inflationsängste geschürt hatte. Insbesondere die Volkswirtschaften Südkorea und Japan sind stark von Öllieferungen aus Nahost abhängig.

Am Sonntagabend hatte der Iran zum ersten Mal seit zwei Monaten wieder Raketen auf Israel abgefeuert, am Montagmorgen griff auch Israel den Iran an. Die iranischen Angriffe erfolgten als Reaktion auf israelische Angriffe auf die Hisbollah-Miliz im Libanon. Die jüngste Eskalation weckte die Befürchtung eines erneuten offenen Konflikts zwischen den beiden Ländern. Ebenfalls droht damit auch ein mögliches Abkommen zwischen dem Iran und den USA zu scheitern.

Zudem drückten Sorgen über den Fortgang der Rally rund um Künstliche Intelligenz die Kurse kräftig nach unten. Das galt vor allem für die Börsenplätze in Tokio und Seoul, wo die Indizes in den vergangenen Wochen wegen eines Höhenflugs der Technologieaktien besonders stark zugelegt hatten.

Zuletzt hatten mahnende Worte des OpenAI-Rivale Anthropic für Aufmerksamkeit gesorgt, da dieser eine Pause bei der Entwicklung leistungsstarker Künstlicher Intelligenz ins Gespräch gebracht hatte. Ziel wäre, in dieser Zeit gesellschaftliche Strukturen anzupassen sowie die Forschung voranzutreiben, die sicherstellen soll, dass Künstliche Intelligenz im Interesse der Menschen agiert.

Am südkoreanischen Aktienmarkt knickte der Leitindex Kospi um 8,3 Prozent ein, nachdem er am Freitag bereits 5,5 Prozent verloren hatte. Wegen starker Kursbewegungen hatte die Börse in Seoul eine 20-minütige Handelsunterbrechung verhängt.

Gleichwohl warf der jüngste Rückschlag den Kospi lediglich auf das Niveau von Mitte Mai zurück. Seit Jahresbeginn gerechnet steht immer noch ein Plus von 78 Prozent zu Buche.

Der Marktbeobachter Stephen Innes sprach von einem "schwarzen Montag" in Seoul. Albert Yong, geschäftsführender Gesellschafter des Hedgefonds Petra Capital Managemen, sagte, angesichts der starken Positionierung der Anleger im Halbleitersektor und des derzeit stark schwankenden Umfelds sei ein gewisses Maß an Panikverkäufen nicht überraschend.

Der japanische Nikkei 225 <JP9010C00002> <XC0009692440> schloss 3,85 Prozent tiefer bei 64.024,60 Punkten. Die deutlichsten Abschläge verzeichneten Aktien aus dem Bereich der Informationstechnologie, gefolgt von konjunktursensiblen Papieren aus den Sektoren Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe.

An den chinesischen Börsen büßte der CSI-300-Index <CNM0000001Y0> mit den 300 wichtigsten Werten an Chinas Festlandbörsen 2,1 Prozent ein. Für den Hang-Seng-Index <HK0000004322> der Sonderverwaltungszone Hongkong ging es zuletzt um 1,3 Prozent nach unten./la/stk

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01.06.2026 | 08:58:27 (dpa-AFX)
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