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Im Durchschnitt erleiden 7 von 10 Kleinanlegern Verluste beim Handel mit Turbo-Zertifikaten. Turbo-Zertifikate sind hoch risikoreiche Produkte und nicht für langfristige Anlagestrategien geeignet. 
Gemäß Allgemeinverfügung BaFin nach Art. 42 MiFIR und § 15 Absatz 1 Satz 2 WpHG in Verbindung mit Art. 42 MiFIR betreffend Turbo-Zertifikate vom 15.10.2025 // Risikobeschreibung siehe Folgeseite.

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Montag, 19.10.2026, um 19 Uhr

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News

19.10.2026 | 06:31:14 (dpa-AFX)
Vergesellschaftung verbieten? Regierung noch in Abstimmung

BERLIN (dpa-AFX) - Die Pläne der schwarz-roten Koalition, die Verstaatlichung von Mietwohnungen zu verbieten, befinden sich noch in der Abstimmung der Bundesregierung. Das teilte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Das Vorhaben liegt demnach in der Co-Federführung des Hauses von Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) und den beiden SPD-geführten Justiz- und Bauministerien. Das Innenministerium habe dabei eine sogenannte technische Federführung inne, erläuterte der Sprecher.

Linke, Grüne und SPD in Berlin wollen im Falle einer Koalition eine Vergesellschaftung großer privater Wohnungsbestände angehen. Das geht aus einem gemeinsamen Sondierungspapier vom Wochenende hervor. Betroffen sein sollen private Wohnungskonzerne ab einem Bestand von 10.000 Wohnungen in Berlin. Einen Grundbestand von 10.000 Wohnungen dürften die Konzerne dabei behalten.

Beschluss aus Juli: Koalition will Vergesellschaftung verhindern

Die Bundesregierung hatte bereits im Juli beschlossen, dass sie eine solche Verstaatlichung verhindern will. Vor allem die Union befürchtet durch die rot-grün-roten Pläne einen Schaden für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Bislang gibt es allerdings noch keinen Gesetzentwurf, sondern nur einen Beschluss des Koalitionsausschusses.

Rechtlich geht es vor allem um Artikel 15 des Grundgesetzes. Danach können "Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel" durch ein Gesetz, das auch die Entschädigung regelt, in Gemeineigentum überführt werden. In der politischen Debatte ist oft von "Enteignung" die Rede. Verfassungsrechtlich ist dies jedoch ein anderes Instrument.

Kann der Bund die Pläne verbieten?

Die Vergesellschaftung von Grund und Boden zählt zum Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung. Der Bund darf hier nur dann gesetzgeberisch tätig werden, wenn dies zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet oder zur Wahrung der Rechts- und Wirtschaftseinheit erforderlich ist. Ein einfaches Gesetz, das lediglich festhält, dass Länder nicht vergesellschaften dürfen, könnte womöglich als unzulässige reine Negativgesetzgebung vor dem Bundesverfassungsgericht angegriffen werden.

Insofern müsste ein Verbot wohl konkret mit einem positiven Ziel verknüpft werden, etwa der Schaffung zusätzlichen Wohnraums oder erleichterten Möglichkeiten für den Erwerb von Wohneigentum. Entsprechende Bedenken äußerten zumindest mehrere Juristen, die das Vorhaben auf der Plattform Verfassungsblog analysiert haben./csd/DP/zb

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16.10.2026 | 09:09:59 (dpa-AFX)
Aktien Asien: Erholung vor dem Wochenende

SEOUL/TOKIO/HONGKONG/SHANGHAI (dpa-AFX) - Die asiatischen Aktienmärkte haben am Freitag mehrheitlich zugelegt. Sie erholten sich damit von den Turbulenzen im Wochenverlauf. Deutlich ging es dabei an den technologielastigeren Märkten nach oben.

Die Experten der Landesbank Baden-Württemberg begründeten die Gewinne mit Aussagen von US-Notenbankchef Kevin Warsh. Dieser habe sich zum Thema Künstliche Intelligenz zuversichtlich geäußert. "Marktteilnehmer dürften die Rede positiv aufgenommen haben", hieß es von der LBBW.

Davon profitierte die technologielastige südkoreanische Börse. Der Kospi legte um über zwei Prozent zu. Dies genügte aber nicht, den Einbruch im Wochenverlauf auszubügeln. Daher notierte der Index deutlich unter dem Stand vor einer Woche. Am Vortag war der Kospi auf den tiefsten Stand seit April gefallen.

Ähnlich sah es in Japan aus. Der Leitindex Nikkei 225 <JP9010C00002> <XC0009692440> gewann zwar 1,39 Prozent auf 65.324,29 Punkte, lag damit aber ebenfalls klar unter dem Niveau vom vergangenen Freitag.

Ruhiger ging es an den anderen Börsen zu. Damit blieb die Erholung größtenteils auf den Technologiesektor beschränkt, wie Marktstratege Andreas Lipkow vom Broker CMC Marktes betonte. Ohnehin könne nicht von einer echten Entspannung die Rede sein. "Die hohen Energiepreise bleiben angesichts der militärischen Auseinandersetzungen im Nahen Osten und der gestörten Lieferketten ein erheblicher Belastungsfaktor", so Lipkow. "Die zuletzt überraschend stark gestiegenen US-Verbraucher- und Erzeugerpreise haben gezeigt, wie schnell sich der Energiepreisschock auf die Inflation übertragen kann."

Uneinheitlich war die Entwicklung in China. Der Hang-Seng-Index <HK0000004322> der Sonderverwaltungszone Hongkong kletterte um 0,2 Prozent, während der CSI-300-Index <CNM0000001Y0> mit den 300 wichtigsten Werten an Chinas Festlandbörsen um 0,4 Prozent nachgab.

Der australische S&P ASX 200 <XC0006013624> knüpfte unterdessen an die relative Stärke vom Vortag an und gewann ein Prozent auf 8.806,73 Punkte./mis/jha/

15.10.2026 | 08:16:50 (dpa-AFX)
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WDH/Aktien Asien: Verhaltene Entwicklung - Ölpreise belasten
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Aktien Asien: Ausverkauf im Technologiesektor
12.10.2026 | 09:03:34 (dpa-AFX)
Aktien Asien: Uneinheitlich zum Wochenstart
09.10.2026 | 09:11:02 (dpa-AFX)
Aktien Asien: Stabilisierungsansätze vor dem Wochenende