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Silber setzte seine dynamische Aufwärtsbewegung in den vergangenen Wochen weiter fort. 

Risikobeschreibung siehe Folgeseite.

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Die sich abzeichnende Belebung der Konsumnachfrage sollte auch McDonald´s (MCD) weiter beflügeln! 

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Bechtle hat sich durch die strategischen Großaufträge des Jahres 2025 als der unverzichtbare Primus für die IT der Bundesverwaltung zementiert.

Risikobeschreibung siehe Folgeseite.

Unverb. Kursindikationen Unverbindliche Kursindikationen
DAX 19:04:13
24.522,50 0,70%
TecDax 18:00:00
3.622,27 0,62%
MDAX 18:00:00
30.617,67 0,54%
ESTOXX 18:00:01
5.796,22 0,77%
Dow Jones 18:50:05
48.386,68 -0,16%
Nikkei 07:30:01
50.339,48 -0,37%

News

30.12.2025 | 18:45:31 (dpa-AFX)
EQS-News: Deutsche Staatsanwälte stellen erneut ein Verfahren gegen Alischer Usmanow ein - Rechtsanwälte Steinhöfel (deutsch)

Deutsche Staatsanwälte stellen erneut ein Verfahren gegen Alischer Usmanow ein - Rechtsanwälte Steinhöfel

^

EQS-News: Steinhöfel Legal Office / Schlagwort(e): Rechtssache

Deutsche Staatsanwälte stellen erneut ein Verfahren gegen Alischer Usmanow

ein - Rechtsanwälte Steinhöfel

30.12.2025 / 18:45 CET/CEST

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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BERLIN, 30. Dezember 2025 /PRNewswire/ -- Die Staatsanwaltschaft München II

hat das Ermittlungsverfahren gegen den Milliardär Alischer Usmanow wegen

Verdachts zweier Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) in

Verbindung mit der Sanktionsliste der Verordnung (EU) 269/2014 eingestellt.

Das Verfahren wurden formal beendet, nachdem Herr Usmanow der Einstellung

zugestimmt und 10 Mio. EUR gezahlt hatte. Der Betrag wird zwischen der

Staatskasse und einer Reihe von Wohltätigkeitsorganisationen geteilt.

Die deutschen Behörden hatten Herr Usmanow verdächtigt, über ausländische

Gesellschaften rund 1,5 Mio. EUR für Sicherheitsdienstleistungen für zwei

Immobilien in Rottach-Egern bezahlt und bestimmte Wertgegenstände in

Deutschland nicht innerhalb der für sanktionierte Personen vorgesehenen

Frist gemeldet zu haben. Seine Verteidigung wies sowohl die tatsächlichen

Vorwürfe als auch die rechtliche Auslegung der Sanktionsregeln durch die

Behörden zurück.

Herr Usmanow kann wegen dieser Vorwürfe nicht mehr verfolgt werden. Die

Wiederaufnahme der Ermittlungen aufgrund desselben Tatverdachts ist

ausgeschlossen, die Unschuldsvermutung bleibt bestehen, die Zahlung ist

weder Geldbuße noch Strafe.

Das Verfahren wurde aus Gründen der Prozessökonomie eingestellt. Die

Strafverteidiger von Herrn Usmanow, Wannemacher & Partner, erklärten: "Um

Verfahrenskosten und seine persönliche Zeit und seine Gesundheit zu schonen,

stimmte unser Mandant der Einstellung entsprechend der im deutschen Recht

vorgesehenen Praxis zu."

Rechtsexperten haben wiederholt verfassungsrechtliche Zweifel an der

Meldepflicht für Vermögensgegenstände geltend gemacht. Mit dem Zwang zur

Selbstanzeige werde ein rechtsstaatlicher Grundsatz verletzt, denn niemand

muss an seiner eigenen strafrechtlichen Überführung mitwirken. Die Grundlage

der Strafverfolgung von Herrn Usmanow beruhte daher von Anfang an auf einer

verfassungswidrigen Norm.

Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main bereits ein weiteres

Ermittlungsverfahren gegen Herrn Usmanow wegen des Verdachts der Geldwäsche

eingestellt. Auch dieses wurde ohne Anklageerhebung im November 2024

beendet, ohne dass eine Strafe verhängt wurde oder eine Wiederaufnahme

möglich wäre. Auch insoweit besteht die Unschuldsvermutung fort.

Im Jahr 2022 führten deutsche Behörden mehrere Durchsuchungen gegen Herrn

Usmanow durch, die das Landgericht Frankfurt am Main später als rechtswidrig

einstufte.

Zwischen 2023 und 2025 mussten Dutzende europäischer Medien ihre Berichte

über Herrn Usmanow, die falsche Tatsachenbehauptungen enthielten,

korrigieren. Dies führte zur Korrektur von mehr als 1250 Veröffentlichungen.

Seine Presserechtsanwälte erwirkten 16 gerichtliche Verbote und 102

Unterlassungserklärungen (darunter der NDR, Radio Bremen, das ZDF u.a.).

Richtungweisend war ein Urteil des Landgerichts Hamburg, demzufolge das

Wirtschaftsmagazin "Forbes" nicht mehr behaupten darf, dass Herr Usmanow als

"Strohmann für Putin aufgetreten sei und dessen geschäftliche Probleme

gelöst habe". Der ARD wurde untersagt, die Behauptung zu verbreiten, Herr

Usmanow sei in einen Bestechungsskandal im Fechtsport verwickelt gewesen.

Zudem gewann der Geschäftsmann Verfahren gegen große Sender und Zeitungen

wie RTL und den Tagesspiegel.

Anfang 2025 löschten oder änderten Medien wie Münchner Merkur oder die Neue

Osnabrücker Zeitung mehr als 50 Artikel, die zuvor in EU-Sanktionsdossiers

zitiert worden waren. Eine wesentliche Entwicklung erfolgte im Februar 2025,

als die Nachrichtenagentur dpa und das Bundeskriminalamt (BKA) auf Abmahnung

Angaben zum angeblichen Eigentum an der Yacht Dilbar zurücknahmen. Dies

veranlasste die Tagesschau, die Süddeutsche Zeitung, die Frankurter

Allgemeine Zeitung und zahlreiche weitere Medien, ihre unrichtigen Berichte

ebenfalls von ihren Websites zu entfernen.

Cision View original content:

https://www.prnewswire.com/news-releases/deutsche-staatsanwalte-stellen-erneut-ein-verfahren-gegen-alischer-usmanow-ein---rechtsanwalte-steinhofel-302650821.html

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30.12.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate

News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

Originalinhalt anzeigen:

https://eqs-news.com/?origin_id=4e44e5da-e5a7-11f0-be29-0694d9af22cf&lang=de

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