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ZertifikateAwards 2026/2027

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Gold bleibt als sicherer 
Hafen weiter gefragt!

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Hafen weiter gefragt!

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Der Goldpreis setzte seine Konsolidierung oberhalb der Marke von 4.000 USD in den vergangenen Wochen weiter fort. 

Im Durchschnitt erleiden 7 von 10 Kleinanlegern Verluste beim Handel mit Turbo-Zertifikaten. Turbo-Zertifikate sind hoch risikoreiche Produkte und nicht für langfristige Anlagestrategien geeignet. 
Gemäß Allgemeinverfügung BaFin nach Art. 42 MiFIR und § 15 Absatz 1 Satz 2 WpHG in Verbindung mit Art. 42 MiFIR betreffend Turbo-Zertifikate vom 15.10.2025 // Risikobeschreibung siehe Folgeseite.

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BASF: Evonik-Sondierungen 
könnten die Abhängigkeit 
vom Basisgeschäft reduzieren

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BASF: Evonik-Sondierungen 
könnten die Abhängigkeit 
vom Basisgeschäft reduzieren

BASF: Evonik-Sondierungen 
könnten die Abhängigkeit 
vom Basisgeschäft reduzieren

BASF verlagert die Ausrichtung des Geschäftsmodells auf emissionsarme Technologien und margenstabile Spezialprodukte.

Risikobeschreibung siehe Folgeseite.

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Südzucker: EBITDA springt 
um über 80 % – jetzt wird 
die Prognose angehoben

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die Prognose angehoben

Südzucker: EBITDA springt 
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die Prognose angehoben

Südzucker: EBITDA springt 
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die Prognose angehoben

Südzucker hebt nach einem kräftigen Ergebnissprung im zweiten Quartal die Prognose für 2026/27 an. 

Im Durchschnitt erleiden 7 von 10 Kleinanlegern Verluste beim Handel mit Turbo-Zertifikaten. Turbo-Zertifikate sind hoch risikoreiche Produkte und nicht für langfristige Anlagestrategien geeignet. 
Gemäß Allgemeinverfügung BaFin nach Art. 42 MiFIR und § 15 Absatz 1 Satz 2 WpHG in Verbindung mit Art. 42 MiFIR betreffend Turbo-Zertifikate vom 15.10.2025 // Risikobeschreibung siehe Folgeseite.

Unverb. Kursindikationen Unverbindliche Kursindikationen
DAX 15:36:38
25.251,00 -0,58%
ESTOXX 15:30:01
6.295,03 -0,40%
Dow Jones 15:30:19
51.447,55 -0,07%
Brent Öl 15:35:14
98,68 2,62%
EUR/USD 15:44:19
1,13561 0,14%
BUND-F. 15:30:20
119,98 0,31%

News

30.09.2026 | 15:34:48 (dpa-AFX)
Musterverfahren zu VW-Übernahme: BGH weist Beschwerden ab

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Im Musterverfahren zu der Übernahmeschlacht zwischen Volkswagen <DE0007664039> und der Porsche SE <DE000PAH0038> hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Rechtsbeschwerden von Anlegern zurückgewiesen. Das höchste deutsche Zivilgericht bestätigte damit einen Musterentscheid des Oberlandesgerichts Celle von 2022. Das Verfahren ist nun rechtskräftig abgeschlossen.

Hintergrund des Rechtsstreits war der Versuch des heutigen Volkswagen-Haupteigners, der Porsche Automobil Holding, den wesentlich größeren VW <DE0007664039>-Konzern zu übernehmen. Am Ende hielt die Porsche SE mit 52,2 Prozent zwar die Mehrheit an Volkswagen. Der Versuch, 75 Prozent an VW zu übernehmen, wurde aber abgeblasen, und die Sportwagenmarke Porsche ging an VW. Durch Kursturbulenzen verloren Anleger viel Geld.

Kapitalmarkt-Mitteilungen nicht verwerflich

Die Kläger in dem Musterverfahren wollten vor Gericht unter anderem feststellen lassen, dass die Anlegerverluste durch falsche oder irreführende Kapitalmarktinformationen verursacht worden waren. Das Oberlandesgericht Celle kam vor vier Jahren aber zu dem Schluss, dass zwei Kapitalmarkt-Mitteilungen der Porsche SE im Jahr 2008 zumindest nicht grob unrichtig und nicht verwerflich waren.

Der BGH bestätigt diese Einschätzung. Bis Oktober 2008 habe für die Porsche SE weder eine rechtliche noch eine sittliche Pflicht bestanden, ihre Absichten über den Beteiligungsaufbau gegenüber dem Kapitalmarkt offenzulegen. Die erfolgten Mitteilungen seien aus der Sicht eines verständigen Anlegers auch nicht grob unrichtig, so der BGH. Das Oberlandesgericht sei außerdem zu Recht nicht von einem sittenwidrigen Verhalten der Porsche SE ausgegangen.

Porsche SE: Klagen sind abzuweisen

Laut Porsche hatten 40 Kläger - größtenteils US-amerikanische Hedgefonds - Schadenersatzansprüche in Höhe von 5,4 Milliarden Euro geltend gemacht. "Mit dem Beschluss des Bundesgerichtshofs steht nun fest, dass die von den Klägern begehrten Feststellungen nicht zu treffen sind und die Kläger der Ausgangsverfahren keine Ansprüche auf Schadenersatz gegen die Porsche SE haben", teilte die Beteiligungsgesellschaft mit.

Die Entscheidung binde die Prozessgerichte in sechs auf das Musterverfahren ausgesetzten Ausgangsverfahren, erklärte die Porsche SE weiter. "Auf Basis des aktuellen Sachstandes und der Entscheidung des Bundesgerichtshofs sind die Klagen in den ausgesetzten Ausgangsverfahren abzuweisen."/jml/bch/DP/jha

30.09.2026 | 15:32:17 (dpa-AFX)
ROUNDUP 2: Mehr Pflegebeitrag für Kinderlose - große Reform vertagt
30.09.2026 | 15:32:11 (dpa-AFX)
EQS-News: EUR 126 Mio. Mittelzufluss bei Kontron und neuer CTO (deutsch)
30.09.2026 | 15:27:06 (dpa-AFX)
ROUNDUP: Volkswagen kündigt fast alle Tarifverträge
30.09.2026 | 15:26:25 (dpa-AFX)
Umfrage: Beamte leiden unter der Bürokratie
30.09.2026 | 15:24:34 (dpa-AFX)
Kreise: Innenministerkonferenz beschließt nicht mehr einstimmig
30.09.2026 | 15:23:45 (dpa-AFX)
EQS-Gesamtstimmrechtsmitteilung: Zalando SE (deutsch)