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Die Münchener Rückversicherungs AG (Münchener Rück) navigiert aktuell durch ein anspruchsvolles Marktumfeld. 

Risikobeschreibung siehe Folgeseite.

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Zinssorgen und ein starker US-Dollar sorgten zuletzt beim Silberpreis für deutlichere Abschläge. 

Im Durchschnitt erleiden 7 von 10 Kleinanlegern Verluste beim Handel mit Turbo-Zertifikaten. Turbo-Zertifikate sind hoch risikoreiche Produkte und nicht für langfristige Anlagestrategien geeignet. 
Gemäß Allgemeinverfügung BaFin nach Art. 42 MiFIR und § 15 Absatz 1 Satz 2 WpHG in Verbindung mit Art. 42 MiFIR betreffend Turbo-Zertifikate vom 15.10.2025 // Risikobeschreibung siehe Folgeseite.

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Der Webhosting- und Cloud-Spezialist IONOS hat im ersten Quartal 2026 ein rekordverdächtiges Wachstum von 180.000 Neukunden erzielt und ist auf Kurs zu den Jahreszielen.

Risikobeschreibung siehe Folgeseite.

Unverb. Kursindikationen Unverbindliche Kursindikationen
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24.293,50 -0,57%
ESTOXX 14:52:31
6.031,54 -0,30%
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50.872,11 0,17%
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92,11 0,72%
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News

10.06.2026 | 15:06:58 (dpa-AFX)
Teurer Corona-Masken-Streit: Bund möchte keinen Cent zahlen

BONN (dpa-AFX) - In einem fast 500 Millionen Euro schweren Streit um ein Geschäft mit Corona-Masken bleibt der Bund hart. "Die Sache ist klar, hier ist kein Vertrag zustande gekommen", sagte der Anwalt des Bundes, Martin Wittmann, bei der Verhandlung am Landgericht Bonn.

Der Kläger ist der Hamburger Textilhändler Pure Fashion Agency, dessen Chef Matthias Timm im März 2020 einen überraschenden Telefonanruf vom damaligen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) bekam. Danach tauschte Timm diverse Mails mit Spahn und zuständigen Beamten aus. Nach Lesart von Timm kam damals ein Kaufvertrag zustande. Der Vorsitzende Richter ließ in der Verhandlung keine Tendenz erkennen, ob er das auch so sieht oder nicht. Die Urteilsverkündung ist für den 22. Juli geplant.

Der Kläger Timm sagte nach der Verhandlung zur dpa: "Nach dem persönlichen Gespräch mit Herrn Spahn war mir klar, das ist ein Vertrag - ganz klar." Die Firma fordert 287 Millionen Euro plus Zinsen, was sich laut Klägerin auf 464 Millionen Euro summiert. Timms Anwalt Dennis Geissler sagte vor Gericht, man sei weiterhin bereit zu einem Vergleich.

Der Fall ist einer von zahlreichen Rechtsstreitigkeiten rund um Maskeneinkäufe, die das Bundesgesundheitsministerium 2020 kurz nach Beginn der Corona-Pandemie auf den Weg brachte. Damals bekam das Ministerium Zusagen über viel größere Mengen als erwartet. Man kaufte zu teuer ein, wenig später fielen die Preise.

Verschiedene Gerichte gaben bereits anderen Masken-Klägern recht, die Corona-Schutzausstattung beschafft hatten. Ihre Ware wurde vom Bund aber nicht abgenommen oder als mangelhaft zurückgewiesen, was die Lieferanten als Rechtsbruch werteten. In den meisten Fällen, die vor Gericht landeten, setzten sich die Lieferanten durch. Der Bund muss sich daher auf hohe Zahlungen einstellen. Das Verfahren vor dem Bonner Landgericht ist anders gelagert. Hier geht es um die Frage, Kaufvertrag ja oder nein./wdw/DP/men

10.06.2026 | 15:02:19 (dpa-AFX)
Aktien Frankfurt: Dax dämmt Verlust nach US-Inflationsdaten ein
10.06.2026 | 15:00:11 (dpa-AFX)
EQS-News: Hauptversammlung der Masterflex SE beschließt 11 % höhere Dividende - Strategische Meilensteine schaffen Basis für weiteres Wachstum (deutsch)
10.06.2026 | 14:54:31 (dpa-AFX)
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10.06.2026 | 14:51:15 (dpa-AFX)
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10.06.2026 | 14:50:04 (dpa-AFX)
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10.06.2026 | 14:47:40 (dpa-AFX)
Baden-Württemberg: Kein Verzicht auf höhere Diäten