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Wie der neue Superzyklus 
die Wall Street überrollt

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Mit einem spektakulären Gewinnsprung und Rekordumsätzen straft der iPhone-Konzern alle Kritiker Lügen und beweist eindrucksvoll, dass die Ära der „Apple Intelligence“ gerade erst beginnt. 

Risikobeschreibung siehe Folgeseite.

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DWS Group: Rekordgewinn 
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Die DWS Group meldet für 2025 nicht nur Finanzrekorde, sondern startet eine massive Produktoffensive.

Risikobeschreibung siehe Folgeseite.

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Montag, den 09.02.2026 um 19 Uhr

Unverb. Kursindikationen Unverbindliche Kursindikationen
DAX 07.02.
24.785,00 --
ESTOXX 06.02.
5.998,40 1,23%
Dow Jones 06.02.
50.115,67 2,47%
Brent Öl 06.02.
68,10 0,81%
EUR/USD 07:56:20
1,18210 -0,01%
BUND-F. 06.02.
128,24 0,00%

News

08.02.2026 | 05:35:30 (dpa-AFX)
EQS-News: ANKÜNDIGUNG DER ANHÖRUNG ZUR GENEHMIGUNG DES VERGLEICHS - KURZFASSUNG - WAYLAND GROUP CORP., SCOTT LANGILLE, GERHARD MÜLLER, PAUL PATHAK, ERIC SILVER, MICHAEL STEIN, JOHN DOES 1-3, CANACCORD GENUITY CORP. UND RF SECURITIES CLEARING LP (FRÜHER BEKANNT ALS GMP SECURITIES L.P.) - WERTPAPIER-SAMMELKLAGEN (deutsch)

ANKÜNDIGUNG DER ANHÖRUNG ZUR GENEHMIGUNG DES VERGLEICHS - KURZFASSUNG - WAYLAND GROUP CORP., SCOTT LANGILLE, GERHARD MÜLLER, PAUL PATHAK, ERIC SILVER, MICHAEL STEIN, JOHN DOES 1-3, CANACCORD GENUITY CORP. UND RF SECURITIES CLEARING LP (FRÜHER BEKANNT ALS GMP SECURITIES L.P.) - WERTPAPIER-SAMMELKLAGEN

^

EQS-News: Berger Montague (Canada) PC / Schlagwort(e): Rechtssache/Sonstiges

ANKÜNDIGUNG DER ANHÖRUNG ZUR GENEHMIGUNG DES VERGLEICHS - KURZFASSUNG -

WAYLAND GROUP CORP., SCOTT LANGILLE, GERHARD MÜLLER, PAUL PATHAK, ERIC

SILVER, MICHAEL STEIN, JOHN DOES 1-3, CANACCORD GENUITY CORP. UND RF

SECURITIES CLEARING LP (FRÜHER BEKANNT ALS GMP SECURITIES L.P.) -

WERTPAPIER-SAMMELKLAGEN

08.02.2026 / 05:35 CET/CEST

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

---------------------------------------------------------------------------

Lesen Sie diesen Hinweis sorgfältig, da er Ihre Rechte beeinflussen kann

Diese Mitteilung richtet sich an alle natürlichen und juristischen Personen,

mit Ausnahme der ausgeschlossenen Personen1, unabhängig von ihrem Wohnsitz

oder Sitz, die am oder nach dem 13. Dezember 2017 Stammaktien, Anteile und

Optionsscheine von Wayland Group Corp. und Maricann Group Corp. gekauft oder

anderweitig erworben haben und zum Handelsschluss am 2. August 2019 einige

oder alle dieser Wertpapiere hielten (die "Sammelklägergruppe" oder

"Sammelkläger")

TORONTO, 6. Februar 2026 /CNW/ -

ZWECK DIESER BEKANNTMACHUNG

Sammelklagen, die im Namen von Sammelklägern erhoben wurden, sind bis zur

Genehmigung durch den Ontario Superior Court of Justice ("Court") beigelegt

worden. Diese Mitteilung informiert die Mitglieder der Sammelklägergruppe

über die Anhörung zur Genehmigung des Vergleichs (wie unten definiert) und

darüber, wie sie sich von den Klagen abmelden oder Einspruch gegen den

vorgeschlagenen Vergleich erheben können.

DIE TATSACHEN

Diese Mitteilung informiert die Mitglieder der Sammelklägergruppe über den

vorgeschlagenen Vergleich in drei Aktionärssammelklagen, die vor dem Gericht

eingereicht wurden: (i) Marco Stajic, Mordecai Bobrowsky und Kyle Yamamura

gegen Wayland Group Corp. und Benjamin Ward, Court File No.

CV-21-00665194-00CP (die "Wayland-Klage"); (ii) Marko Stajic gegen. Scott

Langille, Gerhard Muller, Paul Pathak, Eric Silver, Michael Stein und John

Does 1-3, Court File No. CV-22-00687490-00CP (die "Stajic-Klage"); und (iii)

Michaël Bordeleau-Tassile v. Canaccord Genuity Corp, und GMP Securities L.P.,

Court File No. CV-23-00693650-00CP (die "Bordeleau-Tassile-Klage" und

zusammen mit der Wayland-Klage und der Stajic-Klage die "-Klagen"). Berger

Montague (Canada) PC ("Class Counsel") vertritt die vorgeschlagene

Sammelklägergruppe in allen drei Klagen.

Kopien der Klageschriften für jede der Klagen sowie andere rechtliche

Dokumente im Zusammenhang mit den Klagen können unter folgender Adresse

abgerufen werden: https://bergermontague.com/cases/wayland-group-corp/.

VORSCHLAG FÜR EINEN VERGLEICH MIT DEN VERGLEICHSBEKLAGTEN

Die Kläger in den Klagen haben einen Vergleichsvorschlag mit den Beklagten

in der Stajic-Klage, den Beklagten in der Bordeleau-Tassile-Klage und mit

dem Beklagten Wayland, durch seinen Prozessbevollmächtigten, in der

Wayland-Klage (zusammen die "Vergleichsbeklagten") abgeschlossen. Der

vorgeschlagene Vergleich bezieht sich nicht auf den Beklagten Benjamin Allan

Ward ("Ward").

Der Vergleichsvertrag sieht vor, dass, falls er genehmigt wird und seine

Bedingungen erfüllt sind, 8 Millionen CAD (der "Vergleichsbetrag") von den

Vergleichsbeklagten oder ihren Versicherern und Rückversicherern auf ein

verzinsliches Konto zugunsten der Sammelklägergruppe eingezahlt werden, bis

er gemäß einem vom Gericht genehmigten Verteilungsplan verteilt wird. Der

vorgeschlagene Vergleich mit den Vergleichsbeklagten bedarf, wie nachstehend

erläutert, noch der gerichtlichen Genehmigung. Die Vergleichsvereinbarung

kann unter https://bergermontague.com/cases/wayland-group-corp/ eingesehen

werden.

ANHÖRUNG ZUR GENEHMIGUNG DES VERGLEICHS

Am 9. März 2026 findet ab 10:00 Uhr (EST) eine Anhörung statt (die "Anhörung

zur Genehmigung des Vergleichs"). Die Anhörung zur Genehmigung des

Vergleichs findet im Gerichtsgebäude in der 330 University Avenue, Toronto,

Ontario, oder virtuell statt.

Bei der Anhörung zur Genehmigung des Vergleichs wird das Gericht

feststellen, ob der Vergleichsbetrag und der Verteilungsplan fair,

angemessen und im besten Interesse der Sammelklägergruppe sind. Bei dieser

Anhörung wird der Anwalt der Sammelklägergruppe auch die gerichtliche

Genehmigung seines Antrags auf Gebühren und Kostenerstattung beantragen. Wie

bei Sammelklagen üblich, hat der Anwalt der Sammelkläger diese Klagen auf

der Grundlage von Erfolgshonoraren verfolgt.

EINWÄNDE UND OPT-OUTS

Bei der Anhörung zur Genehmigung des Vergleichs wird das Gericht alle

Einwände gegen den vorgeschlagenen Vergleich und die Ablehnung der Teilnahme

an der Sammelklägergruppe durch die Mitglieder der Sammelklägergruppe

berücksichtigen, wenn die Einwände und/oder Ablehnungen schriftlich per

frankierter Post oder per E-Mail an Berger Montague (Canada) PC, 330 Bay

Street, Suite 505, Toronto, Ontario, M5H 2S8, E-Mail, eingereicht werden:

info@bergermontague.ca, Achtung: Wayland Sammelklagen.

Ein schriftlicher Einspruch kann in englischer oder französischer Sprache

eingereicht werden und muss folgende Angaben enthalten:

a) den vollständigen Namen, die aktuelle Postanschrift, die Telefonnummer

und die E-Mail-Adresse des Einspruchsführers (soweit verfügbar);

b) die Anzahl der Aktien, die während des Sammelklagezeitraums erworben

wurden und zum Zeitpunkt des Abschlusses des Sammelklagezeitraums gehalten

wurden;

c) eine kurze Darstellung der Art und der Gründe für den Einspruch; und

d) die Angabe, ob der Einspruchsführer beabsichtigt, persönlich oder durch

einen Rechtsbeistand an der Anhörung teilzunehmen, und, falls er durch einen

Rechtsbeistand vertreten wird, den Namen, die Adresse, die Telefonnummer und

die E-Mail-Adresse des Rechtsbeistands.

Ein Opt-Out kann in englischer oder französischer Sprache eingereicht werden

und muss die folgenden Informationen enthalten:

a) den vollständigen Namen des Mitglieds der Sammelklägergruppe;

b) die aktuelle Postanschrift;

c) die Telefonnummer; und

d) die E-Mail-Adresse (soweit verfügbar).

Wenn Sie aus der Sammelklägergruppe ausscheiden, sind Sie nicht berechtigt,

an der Verteilung des Nettovergleichsbetrags teilzunehmen.

WIDERSPRÜCHE UND OPT-OUTS MÜSSEN BIS ZUM 5. MÄRZ 2026 EINGEGANGEN SEIN

Jedes Mitglied der Sammelklägergruppe, das sich nicht von den Klagen

abmeldet, ist an die Bedingungen des Vergleichsvertrags gebunden und darf

keine eigenständige Klage gegen die Vergleichsbeklagten erheben. Wenn Sie

weitere Ansprüche gegen einen der Vergleichsbeklagten im Zusammenhang mit

den in den Klagen strittigen Angelegenheiten geltend machen wollen, sollten

Sie unverzüglich unabhängigen Rechtsrat einholen. Wenn Sie sich nicht selbst

von der Teilnahme an den Klagen ausschließen, werden alle Ihre Ansprüche im

Zusammenhang mit dem Gegenstand dieses Rechtsstreits durch das Ergebnis des

Vergleichs bestimmt.

AUSLEGUNG

Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bestimmungen dieser Mitteilung und

dem Vergleichsvertrag haben die Bestimmungen des Vergleichsvertrags Vorrang.

Diese Bekanntmachung wurde vom Gerichtshof genehmigt. Fragen zu den in

dieser Bekanntmachung genannten Punkten sind an Berger Montague (Canada) PC

und NICHT an das Gericht zu richten.

________________________________

1 "Ausgeschlossene Personen" bezeichnet jeden Vergleichsbeklagten,

seine jeweiligen Familienmitglieder und alle Unternehmen, an denen er

ein finanzielles Interesse hat, sowie alle Anleger, die unter die

Definition der bescheinigten Sammelklägergruppe fallen, sich aber

rechtsgültig von den Klagen abmelden.

Cision View original content:

https://www.prnewswire.com/de/pressemitteilungen/ankundigung-der-anhorung-zur-genehmigung-des-vergleichs---kurzfassung---wayland-group-corp-scott-langille-gerhard-muller-paul-pathak-eric-silver-michael-stein-john-does-1-3-canaccord-genuity-corp-und-rf-securities-clearin-302681964.html

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08.02.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.

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Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate

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https://eqs-news.com/?origin_id=928cf37d-04a7-11f1-8534-027f3c38b923&lang=de

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