•  

     FAQ

    In unseren FAQ finden Sie die häufigsten Fragen und Antworten.

    Für Begriffserklärungen können Sie unser Glossar nutzen.

    FAQ
  •  

     Kontaktformular

    Kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular.

    Servicezeiten: Montag bis Freitag von 08:30 Uhr bis 17:30 Uhr

    Kontaktformular
  •  

     E-Mail

    Kontaktieren Sie uns per E-Mail.

    wertpapiere@dzbank.de

    Mail schreiben
  •  

     Live-Chat

    Kontaktieren Sie uns über den Live-Chat.

    Servicezeiten: Montag bis Freitag von 08:30 Uhr bis 17:30 Uhr

    Chat
  •  

     Anruf

    Montags bis Freitags von 08:30 Uhr bis 17:30 Uhr sind wir unter der Nummer (069)-7447-7035 für Sie da.

    Anruf

Deutscher Zertifikatepreis 2026

Deutscher Zertifikatepreis 2026

Deutscher Zertifikatepreis 2026

Deutscher Zertifikatepreis 2026

Wählen Sie die besten Zertifikate-Emittenten!

Wählen Sie die besten Zertifikate-Emittenten!

Wählen Sie die besten Zertifikate-Emittenten!

Wählen Sie die besten Zertifikate-Emittenten!

Stimmen Sie bis zum 31.07. ab!

Wir freuen uns über Ihre Stimme zur Publikumsabstimmung 

zum Deutschen Zertifikatepreis 2026!

Werbung: Anlage-Spezial 25.06.2026

Werbung: Anlage-Spezial 25.06.2026

Werbung: Anlage-Spezial 25.06.2026

Werbung: Anlage-Spezial 25.06.2026

AUTO1 Group SE: KI-Preisengine 
hebt Margen auf Rekordniveau

AUTO1 Group SE: KI-Preisengine 
hebt Margen auf Rekordniveau

AUTO1 Group SE: KI-Preisengine 
hebt Margen auf Rekordniveau

AUTO1 Group SE: KI-Preisengine 
hebt Margen auf Rekordniveau

Die neue KI-Preisengine, digitale Fahrzeugfinanzierungen und „Merchant Financing“ treiben das Wachstum.

Im Durchschnitt erleiden 7 von 10 Kleinanlegern Verluste beim Handel mit Turbo-Zertifikaten. Turbo-Zertifikate sind hoch risikoreiche Produkte und nicht für langfristige Anlagestrategien geeignet. 
Gemäß Allgemeinverfügung BaFin nach Art. 42 MiFIR und § 15 Absatz 1 Satz 2 WpHG in Verbindung mit Art. 42 MiFIR betreffend Turbo-Zertifikate vom 15.10.2025 // Risikobeschreibung siehe Folgeseite.

Werbung: Zukunftstrend Künstliche Intelligenz 25.06.2026

Werbung: Zukunftstrend Künstliche Intelligenz 25.06.2026

Werbung: Zukunftstrend Künstliche Intelligenz 25.06.2026

Werbung: Zukunftstrend Künstliche Intelligenz 25.06.2026

Intel Corp.: Ein Halbleiter-Gigant erwacht 
im KI-Zeitalter zu neuem Leben

Intel Corp.: Ein Halbleiter-Gigant erwacht 
im KI-Zeitalter zu neuem Leben

Intel Corp.: Ein Halbleiter-Gigant erwacht 
im KI-Zeitalter zu neuem Leben

Intel Corp.: Ein Halbleiter-Gigant erwacht 
im KI-Zeitalter zu neuem Leben

Der traditionsreiche Chipkonzern hat an der Börse zuletzt eine bemerkenswerte Aufholjagd hingelegt und profitiert zunehmend vom weltweiten Boom der Künstlichen Intelligenz.

Im Durchschnitt erleiden 7 von 10 Kleinanlegern Verluste beim Handel mit Turbo-Zertifikaten. Turbo-Zertifikate sind hoch risikoreiche Produkte und nicht für langfristige Anlagestrategien geeignet. 
Gemäß Allgemeinverfügung BaFin nach Art. 42 MiFIR und § 15 Absatz 1 Satz 2 WpHG in Verbindung mit Art. 42 MiFIR betreffend Turbo-Zertifikate vom 15.10.2025 // Risikobeschreibung siehe Folgeseite.

Besser traden mit DZ BANK Webinaren

Besser traden mit DZ BANK Webinaren

Besser traden mit DZ BANK Webinaren

Besser traden mit DZ BANK Webinaren

Rohstoff-Special: Gold, Silber, 
Kupfer & Co. im Check

Rohstoff-Special: Gold, Silber, 
Kupfer & Co. im Check

Rohstoff-Special: Gold, Silber, 
Kupfer & Co. im Check

Rohstoff-Special: Gold, Silber, 
Kupfer & Co. im Check

Montag, den 29.06.2026 um 19 Uhr

Unverb. Kursindikationen Unverbindliche Kursindikationen
DAX 19:11:24
25.010,00 1,56%
ESTOXX 18:00:00
6.328,09 1,55%
Dow Jones 19:07:13
52.359,98 0,34%
Brent Öl 19:12:12
73,37 -0,73%
EUR/USD --
1,14165 -0,02%
BUND-F. 19:03:53
127,35 -0,05%

News

30.06.2026 | 19:18:40 (dpa-AFX)
ROUNDUP 3/Supreme Court: US-Staatsbürgerschaft bei Geburt in den USA

(neu: 4. Absatz mit Erklärung des Vorsitzenden Richters)

WASHINGTON (dpa-AFX) - Im Streit um das US-Geburtsrecht hat Präsident Donald Trump vor dem obersten US-Gericht in einem wegweisenden Urteil eine Niederlage kassiert. Kinder, die in den Vereinigten Staaten zur Welt kommen, erlangen weiterhin automatisch die US-Staatsbürgerschaft, wie der Supreme Court entschied. Das gilt auch für Kinder von Eltern, die sich illegal oder nur vorübergehend in den USA aufhalten.

Was in den USA gilt

In den USA bekommen Babys, die dort geboren werden, automatisch die Staatsbürgerschaft zugesprochen. Basis dafür ist der 14. Zusatzartikel der US-Verfassung: "Alle Personen, die in den Vereinigten Staaten geboren oder eingebürgert sind und deren Gerichtsbarkeit unterstehen, sind Bürger der Vereinigten Staaten." Dieses sogenannte Jus Soli (Recht des Bodens) garantierte seit 1868 fast jedem auf US-Territorium geborenen Kind automatisch die Staatsbürgerschaft. Die Richterinnen und Richter des obersten US-Gerichts bestätigten diese Praxis nun mit ihrem Urteil.

Wie das Gericht seine Entscheidung begründet

Sie begründeten ihr Urteil mit der Entstehungsgeschichte des 14. Verfassungszusatzes und einem Grundsatzurteil des Supreme Court aus dem Jahr 1898. Die betroffenen Kinder seien "nach der Verfassung von Geburt an Staatsbürger". Zudem betonte das Gericht, dass Begriffe wie "rechtmäßig" oder "vorübergehend", auf die sich Trump in seiner Anordnung zur Änderung des Geburtsrechts stützte, im Verfassungstext gar nicht vorkämen - "aus einem einfachen Grund: Sie spielten keine Rolle."

Der Vorsitzende Richter, John Roberts, schrieb: "Damals wie heute bedeutet Staatsbürgerschaft das Recht, Rechte zu haben - frei an unserer politischen Gemeinschaft teilzunehmen." Die Verfasser des 14. Verfassungszusatzes hätten dieses Versprechen auf "jeden frei geborenen Menschen in diesem Land" ausgeweitet. "Dieses Versprechen halten wir heute ein."

Dieser Mehrheitsmeinung schlossen sich neben den drei als liberal geltenden Richterinnen auch die als konservativ geltende Richterin Amy Coney Barrett an. Richter Brett Kavanaugh, der wie Barrett einst von Trump für den Posten nominiert wurde, sah in dem Vorstoß des Präsidenten zwar keine Verletzung der Verfassung, aber einen Verstoß gegen ein Bundesgesetz.

Was Trump erreichen wollte

Trump unterzeichnete gleich zu Beginn seiner zweiten Amtszeit eine Anordnung, mit der er das Geburtsrecht massiv einschränken wollte. Kinder, deren Eltern nur auf Zeit oder ohne gültige Aufenthaltspapiere in den USA sind, wollte er vom US-Geburtsrecht ausnehmen. So sollten Babys von Migranten ohne gültigen Aufenthaltsstatus, auch jene von Asylsuchenden, ausländischen Studenten, Touristen oder Ausländern, die von Firmen auf Zeit in die USA versetzt wurden, nicht mehr automatisch die US-Staatsbürgerschaft bekommen. Trump wollte zudem gegen den "Geburtstourismus" vorgehen - also Menschen, die nur in die USA einreisen, um ihr Baby dort zur Welt zu bringen.

Wie Trump gestoppt wurde

Seine Anordnung trat jedoch bislang nicht in Kraft, weil untere Instanzen sie bereits vor dem Urteil des höchsten US-Gerichts blockten. Mehrere Organisationen hatten eine Sammelklage dagegen eingereicht.

Mit dem Urteil des obersten Gerichts ist der Rechtsweg nun weitgehend ausgeschöpft. Da der Supreme Court in der Sache selbst entschieden hat, gilt die Entscheidung grundsätzlich als endgültig. Eine Wiederaufnahme des Verfahrens gilt als äußerst unwahrscheinlich; eine Änderung wäre praktisch nur durch eine Verfassungsänderung oder eine spätere Kehrtwende des Supreme Court möglich.

Wie Trump reagiert

Der US-Präsident bezeichnete die Entscheidung auf seiner Plattform Truth Social als "sehr bedauerlich für unser Land". Er forderte den US-Kongress auf, "daran zu arbeiten, das für unser Land kostspielige und ungerechte Geburtsrecht abzuschaffen". Wie genau er sich das im Lichte der jüngsten juristischen Entscheidung vorstellt, erläuterte er in dem Post nicht.

Bereits vor der Entscheidung hatte er ein etwaiges "negatives" Urteil - also eine Bestätigung der bisherigen Auslegung des Geburtsrechts - als zusätzliche Belastung für das Land bezeichnet. Nach seiner Niederlage mit Blick auf weite Teile seiner Zölle vor dem Supreme Court wäre dies eine weitere Last, die für Amerika "wirtschaftlich nicht tragbar" sei und Unsummen kosten werde, schrieb er auf Truth Social.

Warum der Fall für die USA so zentral ist

Der Fall rüttelt an den Grundfesten des amerikanischen Selbstverständnisses als Einwanderungsnation. Kritiker sahen in dem Vorhaben nicht nur einen Verstoß gegen den 14. Verfassungszusatz, sondern warnten auch vor der Entstehung einer Gruppe von in den USA geborenen Kindern ohne gesicherten Status. Die Zahl der Menschen ohne Aufenthaltsgenehmigung könnte so bis 2045 um 2,7 Millionen und bis 2075 um 5,4 Millionen steigen, wie aus Prognosen des Migration Policy Institute und der Penn State University hervorgeht. Hätte Trump mit seinem Vorstoß Erfolg gehabt, wäre also eine weitere große Gruppe von Menschen in den USA geschaffen worden, die potenziell mit einer Abschiebung hätten rechnen müssen.

Der als konservativ geltende Richter Samuel Alito wiederum wertete die bisherige, nun bestätigte Auslegung des Geburtsrechts in einer abweichenden Stellungnahme als "schwerwiegenden Fehler". Das Gericht halte damit einen "starken Anreiz aufrecht, illegal in dieses Land einzureisen oder dort illegal zu bleiben", kritisierte er.

Was für ein Grundsatzurteil es bereits 1898 gab

Für die Gegner von Trumps Vorstoß war die Rechtslage durch das Grundsatzurteil im Fall von Wong Kim Ark von 1898 bereits abschließend geklärt. Dem Sohn chinesischer Einwanderer, der in San Francisco geboren wurde, wurde nach einer China-Reise die Einreise zurück in die USA verweigert. Die Begründung der Behörden: Da seine Eltern aufgrund des damaligen "Chinese Exclusion Act" - einem rassistischen Gesetz zur Ausgrenzung chinesischer Migranten - niemals die Chance auf eine Einbürgerung hatten, sei er ebenfalls kein Staatsbürger.

Der Supreme Court entschied damals mit einer deutlichen Mehrheit dagegen: Der Ort der Geburt ist das entscheidende Kriterium, nicht die Herkunft der Eltern. Gerichtsbarkeit bedeute ferner, dass man den Gesetzen des Landes unterworfen ist und von der Polizei belangt werden kann. Solange man etwa kein Diplomat ist, untersteht man der US-Gerichtsbarkeit./ngu/DP/stw

30.06.2026 | 19:16:29 (dpa-AFX)
Tote nach russischen Gleitbombenangriffen auf Saporischschja
30.06.2026 | 19:15:10 (dpa-AFX)
EQS-News: 45 Jahre OHB: Vom Fünfmannbetrieb zum führenden europäischen Raumfahrtunternehmen (deutsch)
30.06.2026 | 19:05:11 (dpa-AFX)
AKTIE IM FOKUS: SMA beschleunigen Erholung - Bericht über US-Importverbot
30.06.2026 | 19:04:41 (dpa-AFX)
EQS-DD: Northern Data AG (deutsch)
30.06.2026 | 19:01:00 (dpa-AFX)
EQS-DD: Northern Data AG (deutsch)
30.06.2026 | 18:58:32 (dpa-AFX)
ROUNDUP 2/Supreme Court: US-Staatsbürgerschaft bei Geburt in den USA