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Montag, den 30.06.2025 um 19 Uhr

Unverb. Kursindikationen Unverbindliche Kursindikationen
DAX 30.06.
23.935,00 -0,41%
ESTOXX 30.06.
5.303,24 -0,42%
Dow Jones 30.06.
44.094,77 0,63%
Brent Öl 30.06.
66,71 -0,13%
EUR/USD --
1,17829 0,48%
BUND-F. 30.06.
130,21 0,07%

News

30.06.2025 | 23:55:28 (dpa-AFX)
EQS-Adhoc: Leclanché SA: Einladung zur bevorstehenden Generalversammlung am 5. August 2025 um 10:00 Uhr Schweizer Zeit (deutsch)

Leclanché SA: Einladung zur bevorstehenden Generalversammlung am 5. August 2025 um 10:00 Uhr Schweizer Zeit

^

Leclanché SA / Schlagwort(e): Generalversammlung

Leclanché SA: Einladung zur bevorstehenden Generalversammlung am 5. August

2025 um 10:00 Uhr Schweizer Zeit

30.06.2025 / 23:55 CET/CEST

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

---------------------------------------------------------------------------

Ad-hoc-Mitteilung gemäß Art. 53 KR

Einladung zur bevorstehenden Generalversammlung

am 5. August 2025 um 10:00 Uhr Schweizer Zeit

* Die Leclanché SA beruft ihre ordentliche Generalversammlung für den 5.

August 2025 ein.

* Der Verwaltungsrat schlägt die Umwandlung von Schulden gegenüber SEF-Lux

in Höhe von CHF 18,0 Millionen in Aktien der Gesellschaft vor, um die

Bilanz zu verbessern.

YVERDON-LES-BAINS, Schweiz, 30. Juni, 2025 - LECLANCHE SA, eines der

weltweit führenden Unternehmen für Energiespeicherung, beruft seine

ordentliche Generalversammlung für den 5. August 2025 um 10:00 Uhr (MESZ) im

Hotel La Prairie, Avenue des Bains 9, 1400 Yverdon-les-Bains, Schweiz, ein.

[Unverbindliche Übersetzung des französischen Originals]

ORDENTLICHE GENERALVERSAMMLUNG

Die Aktionäre sind eingeladen, an der ordentlichen Generalversammlung von

LECLANCHE SA (die "Gesellschaft") vom 5. August 2025 um 10:00 Uhr (MESZ)

(Türöffnung um 9:30 (MESZ)), an folgender Adresse teilzunehmen: La Prairie

Hotel, 9 Avenue des Bains, 1400 Yverdon-les-Bains, Schweiz.

I. Traktanden

1. Jahresbericht 2024, konsolidierte Jahresrechnung 2024, statutarische

Jahresrechnung 2024 und Vergütungsbericht 2024 der LECLANCHE SA

2. Verwendung des Bilanzgewinns

3. Entlastung des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung

4. Wahlen des Verwaltungsrats und des Ernennungs- und Vergütungsausschusses

5. Abstimmung über die Vergütung des Verwaltungsrats und der

Geschäftsleitung

6. Wahl des unabhängigen Stimmrechtsvertreters

7. Wiederwahl der Revisionsstelle

8. Finanzielle Umstrukturierungsmassnahmen und ordentliche Kapitalerhöhung

9. Erhöhung des bedingten Kapitals gemäss Artikel 3ter

10. Änderung des Firmennamens der Gesellschaft

II. JAHRESBERICHT

III. DOKUMENTATION UND ABSTIMMUNGSANWEISUNGEN

IV. TEILNAHME- UND STIMMRECHTE

V. VERTRETUNG

VI. SPRACHE

Anhang 1: Erklärungen zum Traktandum 5

Traktanden

Einführung durch den Verwaltungsratspräsidenten.

Jahresbericht 2024, konsolidierte Jahresrechnung 2024, statutarische

Jahresrechnung 2024 und Vergütungsbericht 2024 der LECLANCHE SA

1.1 Genehmigung des Jahresberichts 2024, der konsolidierten Jahresrechnung

2024 und der statutarischen Jahresrechnung 2024 der LECLANCHE SA

Antrag des Verwaltungsrats: den Jahresberichts 2024, die konsolidierte

Jahresrechnung 2024 und die statutarische Jahresrechnung 2024 der LECLANCHE

SA zu genehmigen.

Erläuterung: Gemäss Art. 698 Abs. 2 Ziff. 3 und 4 des Schweizerischen

Obligationenrechts ("OR") sowie den Statuten der LECLANCHE SA legt der

Verwaltungsrat den Jahresbericht 2024, die konsolidierte Jahresrechnung 2024

und die statutarische Jahresrechnung 2024 zur Genehmigung durch die

Aktionäre vor. Die Revisionsstelle der LECLANCHE SA, FORVIS MAZARS SA, hat

diese Berichte bzw. Rechnungen geprüft und empfiehlt deren Genehmigung.

1.2 Konsultativabstimmung über den Vergütungsbericht 2024

Antrag des Verwaltungsrats: den Vergütungsbericht 2024 auf konsultativer

Basis zu genehmigen.

Erläuterung: Im Einklang mit den Empfehlungen des Swiss Code of Best

Practice for Corporate Governance bittet der Verwaltungsrat um Ihre

Zustimmung zum Vergütungsbericht 2024 auf konsultativer Basis. Der

Vergütungsbericht, der Teil des Geschäftsberichts ist, spiegelt die

Vergütungsstruktur, die Governance und die den Mitgliedern des

Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung im Berichtsjahr gewährten

Vergütungen wider. Die gesetzlich vorgeschriebenen Abschnitte des

Vergütungsberichts wurden von FORVIS MAZARS SA geprüft, welche in ihrem

Revisionsbericht, der ebenfalls im Jahresbericht enthalten ist, die

Konformität mit dem Gesetz und den Statuten von LECLANCHE SA bestätigt hat.

Verwendung des Bilanzgewinns

Verlust für das Jahr 2024 CHF -101,523,569.15

Vortrag aus dem Vorjahr CHF 27,262,757.08

Total kumulierte Verluste CHF -74,260,812.07

Vorschlag des Verwaltungsrats:

Dividende für das Jahr 2024 0.00

Auf neue Rechnung vorzutragender Saldo CHF -74,260,812.07

Erläuterung: Gemäss Art. 698 Abs. 2 Ziff. 4 OR und den Statuten der

LECLANCHE SA liegt es in der Kompetenz der Generalversammlung, über die

Verwendung des Bilanzgewinns, einschliesslich der Festsetzung der Dividende,

zu beschliessen.

Entlastung des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung

Antrag des Verwaltungsrats: die Mitglieder des Verwaltungsrats und der

Geschäftsleitung zu entlasten für deren Aktivitäten im Geschäftsjahr 2024.

Erläuterung: Gemäss Art. 698 Abs. 2 Ziff. 7 OR und der Statuten des

LECLANCHE SA ist die Generalversammlung zuständig für die Entlastung der

Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung.

Wahlen des Verwaltungsrats und des Ernennungs- und Vergütungsausschusses

4.1 Wahlen des Verwaltungsrats

Der Verwaltungsrat nimmt den Rücktritt von Herrn Shanu Sherwani als Mitgleid

des Verwaltungsrats per 18. März 2025 zur Kenntnis.

Antrag des Verwaltungsrats: Wahl der folgenden Mitglieder des

Verwaltungsrats, jeweils für eine Amtszeit bis zum Ende der nächsten

ordentlichen Generalversammlung:

* Herr Lex Bentner

* Herr Marc Lepièce

* Herr Christophe Manset

Erläuterung: Gemäss Art. 698 Abs. 2 Ziff. 2 OR und den Statuten von

LECLANCHE SA hat die Generalversammlung die Mitglieder des Verwaltungsrats

zu wählen, die gemäss Gesetz für eine Amtsdauer von einem Jahr bis zum Ende

der nächsten ordentlichen Generalversammlung gewählt werden. Jeder der

aktuellen Mitglieder des Verwaltungsrats stellt sich an der

Generalversammlung für eine einjährige Amtszeit zur Wiederwahl bis zum Ende

der nächsten ordentlichen Generalversammlung, mit Ausnahme von Herrn Shanu

Sherwani, welcher vom Verwaltungsrat per 18. März 2025 zurückgetreten ist.

Weitere Einzelheiten zu den zur Wiederwahl stehenden

Verwaltungsratsmitgliedern finden Sie im Geschäftsbericht 2024.

Wiederwahl des Präsidenten des Verwaltungsrats

Antrag des Verwaltungsrats: Herr Lex Bentner als Präsident des

Verwaltungsrats für eine Amtsdauer bis zum Abschluss der nächsten

ordentlichen Generalversammlung wiederzuwählen.

Erläuterung: In Übereinstimmung mit Art. 698 Abs. 3 Ziff. 1 OR und den

Statuten der LECLANCHE SA ist die Generalversammlung für die Wahl des

Verwaltungsratspräsidenten zuständig, der gemäss Gesetz für ein Jahr bis zum

Ende der nächsten ordentlichen Generalversammlung ernannt wird.

4.3 Wiederwahl des Ernennungs- und Vergütungsausschusses

Antrag des Verwaltungsrats: folgende Mitglieder in den Ernennungs- und

Vergütungsausschuss zu wählen bzw. wiederzuwählen, jeweils für eine

Amtsdauer bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung der

Aktionäre:

* Herr Lex Bentner

* Herr Christophe Manset

* Herr Marc Lepièce

Erläuterung: Gemäss Art. 698 Abs. 3 Ziff. 2 OR und den Statuten der

LECLANCHE SA ist die Generalversammlung für die Wahl der Mitglieder des

Vergütungsausschusses zuständig. Ihre Amtszeit ist von Gesetzes wegen auf

ein Jahr bis zum Ende der nächsten ordentlichen Generalversammlung

beschränkt, und es können nur Mitglieder des Verwaltungsrats gewählt werden.

Abstimmung über die Vergütung des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung

5.1 Vergütung des Verwaltungsrats

Antrag des Verwaltungsrats: den maximalen Gesamtbetrag der Vergütung des

Verwaltungsrats für die Amtszeit bis zur ordentlichen Generalversammlung

2026 in der Höhe von CHF 600,000.00 genehmigen.

Erläuterung: In Übereinstimmung mit Art. 698 Abs. 3 Ziff. 4 OR und den

Statuten der LECLANCHE SA obliegt es der Generalversammlung, die Vergütungen

des Verwaltungsrates zu genehmigen. Der beiliegende Anhang 1 enthält weitere

Einzelheiten zu den vorgeschlagenen Abstimmungen über die Vergütungen des

Verwaltungsrats. Dieser Betrag ist identisch mit demjenigen des Vorjahrs.

5.2 Vergütung der Mitglieder der Geschäftsleitung

Antrag des Verwaltungsrats: den maximalen Gesamtbetrag der Geschäftsleitung

für das Geschäftsjahr 2026 von CHF 2,350,000.00 zu genehmigen.

Erläuterung: Gemäss Art. 698 Abs. 3 Ziff. 4 OR und den Statuten des

LECLANCHE SA muss die Generalversammlung die Vergütung der Geschäftsleitung

genehmigen. Der beiliegende Anhang 1 enthält weitere Einzelheiten zu den

vorgeschlagenen Abstimmungen über die Vergütungsbeträge für die

Geschäftsleitung. Dieser Betrag ist gleich hoch wie der für das

Geschäftsjahr 2025 genehmigte Betrag.

Wahl des unabhängigen Stimmrechtsvertreters

Vorschlag des Verwaltungsrats: Wahl von BMG Avocats, 8C, avenue de Champel,

P.O. Box 385, CH-1211 Genf, vertreten durch Herrn Manuel Isler,

Rechtsanwalt, Genf, und/oder Herrn Rocco Rondi, Rechtsanwalt, Genf, als

unabhängiger Stimmrechtsvertreter bis zum Ende der nächsten ordentlichen

Generalversammlung der Aktionäre.

Erläuterung: In Übereinstimmung mit Art. 698 Abs. 3 Ziff. 3 OR und den

Statuten des LECLANCHE SA ist die Generalversammlung für die Wahl des

unabhängigen Stimmrechtsvertreters zuständig.

Wiederwahl der Revisionsstelle

Antrag des Verwaltungsrats: FORVIS MAZARS SA, Lausanne, als Revisionsstelle

für das Geschäftsjahr 2025 wiederzuwählen.

Erläuterung: Gemäss Art. 698 Abs. 2 Ziff. 2 OR und den Statuten von

LECLANCHE SA liegt die Wahl der Revisionsstelle in der Kompetenz der

Generalversammlung.

Finanzielle Umstrukturierungsmassnahmen und ordentliche Kapitalerhöhung

8.1 Übersicht

Per 31. Dezember 2024 war die Gesellschaft im Sinne von Art. 725b OR

überschuldet, verfügt jedoch über ausreichende Rangrücktritte zur Deckung

des negativen Eigenkapitals und hat weiterhin Liquiditätsengpässe. Im Jahre

2024, wurden Schulden gegenüber SEF-Lux [1] und Golden Partner Holding S.à

r.l. im Gesamtbetrag von ca. CHF 33,470,000 subordiniert, wodurch sich die

Bilanzlage der Gesellschaft vorübergehend verbesserte. Darüber hinaus wurden

im März und April 2025 Schulden gegenüber SEF-LUX und Golden Partner Holding

S.à r.l. in Höhe von CHF 25,409,113 in 250,158,338 neue Namensaktien

umgewandelt, welche aus dem bedingten Kapital der Gesellschaft ausgegeben

wurden.

Angesichts der finanziellen Notlage der Gesellschaft wird eine finanzielle

Restrukturierungsmassnahme vorgeschlagen, die auf eine Verbesserung der

Bilanzsituation abzielt.

Konkret schlägt der Verwaltungsrat eine Umwandlung bestehender Schulden im

Maximalbetrag von bis zu CHF 18,045,607.94094 in Eigenkapital durch eine

ordentliche Kapitalerhöhung vor. Um diese Umwandlung von Fremd- in

Eigenkapital zu erreichen, hat der Verwaltungsrat mit Strategic Equity -

Renewable Energy ("SEF" oder "Darlehensgeber") vereinbart, einen Teil ihrer

Schulden gegenüber dem Darlehensgeber in Höhe von insgesamt CHF

18,045,607.94094 (die "Schulden") in Eigenkapital umzuwandeln, wobei eine

Kapitalerhöhung im Gesamtnennbetrag von bis zu CHF 11,287,676.20 (Ausgabe

von maximal bis zu 112,876,762 Namenaktien der Gesellschaft mit einem

Nennwert von je CHF 0.10) vorgeschlagen wird, vorbehältlich der Erfüllung

der Anforderungen gemäss schweizerischem Recht und vorbehältlich der

Genehmigung durch die Generalversammlung der Gesellschaft (die

"Debt-to-Equity-Conversion")

(siehe Traktandum 8.2). Um weitere Flexibilität bei Finanzierungen und/oder

bei finanziellen Umstrukturierungen zu gewinnen, schlägt der Verwaltungsrat

vor, (i) Artikel 3quinquies der Statuten der Gesellschaft zu ändern und

damit das für Finanzierungszwecke verfügbare bedingte Kapital zu erhöhen

(siehe Traktandum 8.3) und (ii) ein neues Kapitalband einzuführen, indem ein

neuer Artikel 3quater in die Statuten der Gesellschaft aufgenommen wird

(siehe Traktandum 8.4).

SEF hat sich verpflichtet, die folgenden Beträge in Eigenkapital

umzuwandeln:

* Eine Forderung im Gesamthöchstbetrag von CHF 3,903,068.41818 gegenüber

der Gesellschaft aus einem Wandeldarlehensvertrag mit der Gesellschaft

vom 30. Mai 2025 in seiner jeweils gültigen Fassung sowie aufgelaufene

und fällige Zinsen;

* eine Forderung im Gesamthöchstbetrag von CHF 6,028,506.81522 gegenüber

der Gesellschaft aus einem Wandeldarlehensvertrag mit der Gesellschaft

vom 12. Juni 2025, in der jeweils gültigen Fassung, sowie aufgelaufene

und fällige Zinsen; und

* eine Forderung im Gesamthöchstbetrag von CHF 7,476,006.72519 gegenüber

der Gesellschaft aus einem Wandeldarlehensvertrag mit der Gesellschaft

vom 26. Juni 2025 in seiner jeweils gültigen Fassung sowie aufgelaufene

und fällige Zinsen.

* eine Forderung im Gesamthöchstbetrag von CHF 638,025.98235 gegenüber der

Gesellschaft aus einem Wandeldarlehensvertrag mit der Gesellschaft vom

26. Juni 2025 in seiner jeweils gültigen Fassung sowie aufgelaufene und

fällige Zinsen.

Um die Debt-to-Equity-Conversion durchzuführen, muss das Bezugsrecht der

Aktionäre im Zusammenhang mit der erforderlichen Kapitalerhöhung

ausgeschlossen werden, was die Zustimmung der Aktionäre mit qualifizierter

Mehrheit erfordert.

Die Schulden sollen in Aktien der Gesellschaft zum 75%igen

volumengewichteten Durchschnittskurs (VWAP) umgewandelt werden, berechnet

über die 60 Tagen vor dem 31. Mai 2025.

Die vorgeschlagene Debt-to-Equity-Conversion soll dazu dienen, den

finanzielle Lage der Gesellschaft und ihre Bilanzposition zu verbessern.

Falls die Generalversammlung 2025 zustimmt, muss der Verwaltungsrat die

Debt-to-Equity-Conversion innerhalb von sechs Monaten nach der

Generalversammlung umsetzen. Die Umsetzung setzt voraus, dass die

Anforderungen der SIX Swiss Exchange in Bezug auf die Kotierung der neuen

Aktien erfüllt werden.

8.2 Ordentliche Kapitalerhöhung für die Debt-to-Equity-Conversion

Antrag des Verwaltungsrats: Der Verwaltungsrat beantragt, das Aktienkapital

der Gesellschaft, um maximal CHF 11,287,676.20 von CHF 102,542,298.40 auf

einen Maximalbetrag von bis zu CHF 113,829,974.60 durch eine ordentliche

Kapitalerhöhung wie folgt zu erhöhen:

1. Gesamter maximaler Nominalbetrag, um den das Aktienkapital erhöht

werden soll: CHF 11,287,676.20

2. Höhe der maximal zu leistenden Einlagen: CHF 18,045,607.94094 [2]

3. Anzahl, Nennwert und Art der maximal neuen Aktien: 112,876,762

Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 0.10

4. Vorzugsrechte der einzelnen Kategorien: Keine

5. Ausgabebetrag: 75% des volumengewichteten Durchschnittskurses ("VWAP")

der letzten 60 Tage von CHF 0.15987

6. Beginn der Dividendenberechtigung: Datum der Eintragung der

Kapitalerhöhung in das Handelsregister

7. Art der Einlage: Durch Verrechnung mit einer Forderung von CHF

18,045,607.94094 der SEF. Im Gegenzug erhält die SEF 112,876,762 voll

liberierte Namenaktien zum Ausgabepreis von CHF 0.15987 pro Aktie

8. Besondere Vorteile: Keine

9. Beschränkung der Übertragbarkeit: Gemäss Statuten

10. Bezugsrechte: Die gesamte Nennwerterhöhung von CHF 11,287,676.20 wird

vom Darlehensgeber gezeichnet, weshalb das Bezugsrecht der Aktionäre für

alle neu ausgegebenen Aktien im Umfang von 112,876,762 ausgeschlossen

ist.

Vorbehältlich des Vollzugs und der Eintragung dieser Kapitalerhöhung wird

das sich daraus ergebende Agio mit einem Verlustvortrag in Höhe von CHF

6,757,931.74 zu Sanierungszwecken verrechnet.

Erläuterung: Die Gesellschaft weist ein negatives Eigenkapital auf und ist

überschuldet im Sinne von Art. 725b OR. Es besteht die dringende

Notwendigkeit, diese Situation anzugehen und die Gesellschaft finanziell zu

sanieren. Zur Verbesserung der Finanzlage und der Bilanzposition der

Gesellschaft wird die Debt-to-Equity-Conversion vorgeschlagen. Zur

Durchführung der Debt-to-Equity-Conversion und zur Ausgabe der

erforderlichen Anzahl neuer Aktien an den Darlehensgeber ist es

erforderlich, das Aktienkapital der Gesellschaft unter Ausschluss des

Bezugsrechts der Aktionäre um den maximalen Gesamtnennbetrag von CHF

11,287,676.20 zu erhöhen. In Übereinstimmung mit Art. 650 OR obliegt es der

Generalversammlung, eine ordentliche Erhöhung des Aktienkapitals zu

beschliessen; für die vorgeschlagene Kapitalerhöhung zur Umwandlung von

Fremd- in Eigenkapital ist ein qualifiziertes Quorum gemäss Art. 704 Abs. 1

Ziff. 3 und Ziff. 4 OR. Dies gilt aufgrund der Eigenschaft der

Debt-to-Equity Conversion mit einer Verrechnung von Forderungen mit Schulden

aus der Zeichnung neuer Aktien und dem Ausschluss des Bezugsrechts der

Aktionäre. Um möglicherweise eine Befreiung von der Stempelsteuer in

Anspruch nehmen zu können, wird vorgeschlagen, dass durch die

Kapitalerhöhung entstandene Agio buchhalterisch sofort mit dem

Verlustvortrag nach Abschluss der Kapitalerhöhung zu verrechnen.

8.3 Erhöhung des bedingten Kapitals gemäss Artikel 3quinquies

Antrag des Verwaltungsrats: Vorbehaltlich der Genehmigung von Traktandum 8.2

betreffend die ordentliche Kapitalerhöhung der Gesellschaft und deren

Vollzug beantragt der Verwaltungsrat die Änderung von Artikel 3quinquies der

Statuten die Ermächtigung des Verwaltungsrates (vorgeschlagene Änderungen

unterstrichen).

Artikel 3quinquies (alt) Artikel 3quinquies (neu)

Das Aktienkapital kann im Das Aktienkapital kann im

Maximalbetrag von CHF Maximalbetrag von CHF

13'074'194.10 durch Ausgabe von 56,114,987.30durch Ausgabe von

höchstens 130'741'941 voll höchstens 561,149,873 voll zu

einbezahlten Aktien mit einem liberierenden Aktien mit einem

Nennwert von CHF 0.10 pro Aktie Nennwert von CHF 0.10 pro Aktie

erhöht werden. [Der Rest des erhöht werden. [Der Rest des

Artikels bleibt unverändert.] Artikels bleibt unverändert.]

Erläuterung: Für den Fall, dass die unter Traktandum 8.2 beantragte

Kapitalerhöhung von der Generalversammlung genehmigt wird, gibt eine

Erhöhung des bedingten Kapitals dem Verwaltungsrat weitere Flexibilität und

die Möglichkeit, weitere Mittel zu beschaffen und die finanzielle Lage der

Gesellschaft zu verbessern.

8.4 Verabschiedung des Kapitalbandes

Antrag des Verwaltungsrats: Vorbehaltlich der Genehmigung von Traktandum 8.2

betreffend die ordentliche Kapitalerhöhung der Gesellschaft und der

Durchführung dieser Erhöhung beantragt der Verwaltungsrat, einen neuen

Artikel 3quater der Statuten zu verabschieden, der es dem Verwaltungsrat

erlaubt, das Aktienkapital der Gesellschaft durch Ausgabe von bis zu

569,149,873 neuen Aktien zu erhöhen oder das Aktienkapital durch Vernichtung

von bis zu 569,149,873 Aktien herabzusetzen (vorgeschlagene Änderungen

unterstrichen).

Artikel 3quater (alt) Artikel 3quater (neu)

Der Verwaltungsrat ist Der Verwaltungsrat ist ermächtigt,

ermächtigt, bis zum 28. Juni 2029 bis zum 5. August 2030, (i) das

(i) das Aktienkapital der Aktienkapital der Gesellschaft

Gesellschaft durch einmalige oder durch einmalige oder mehrmalige

mehrmalige Erhöhung um höchstens Erhöhung um höchstens CHF

CHF 140,561,405.80 durch Ausgabe 170,744,961.90 durch Ausgabe von

von höchstens 380,191,074 voll zu höchstens 569,149,873 voll zu

liberierenden neuen Namenaktien liberierenden neuen Namenaktien

mit einem Nennwert von je CHF mit einem Nennwert von je CHF 0.10

0.10 zu erhöhen und/oder (ii) das zu erhöhen und/oder (ii) das

Aktienkapital der Gesellschaft Aktienkapital der Gesellschaft

durch einmalige oder mehrmalige durch einmalige oder mehrmalige

Herabsetzungen um höchstens CHF Herabsetzungen um mindestens CHF

64,075,910.70 herabzusetzen. Eine 56,914,987.30 herabzusetzen. Eine

Kapitalherabsetzung kann durch Kapitalherabsetzung kann durch

Vernichtung von bis zu Vernichtung von bis zu 569,149,873

384,663,877 Namenaktien mit einem Namenaktien mit einem Nennwert von

Nennwert von je CHF 0.10 und/oder je CHF 0.10 und/oder durch

durch Herabsetzung des Nennwerts Herabsetzung des Nennwerts

erfolgen. Eine Erhöhung des erfolgen. Eine Erhöhung des

Aktienkapitals durch Übernahme Aktienkapitals durch Übernahme

durch ein Finanzinstitut, ein durch ein Finanzinstitut, ein

Konsortium von Finanzinstituten Syndikat von Finanzinstituten oder

oder einen oder mehrere Dritte einen oder mehrere andere Dritte,

mit anschliessendem Angebot an gefolgt von einem Angebot an die

die bisherigen Aktionäre der bisherigen Aktionäre der

Gesellschaft ist zulässig. Im Gesellschaft, ist zulässig. Im

Falle einer Kapitalerhöhung: (a) Falle einer Kapitalerhöhung: (a)

Der Verwaltungsrat legt den Der Verwaltungsrat legt den

Zeitpunkt der Ausgabe, den Zeitpunkt der Ausgabe, den

Ausgabepreis, die Art der Ausgabepreis, die Art der

Einlagen, den Zeitpunkt des Einlagen, den Zeitpunkt der

Entstehens des Entstehung des

Dividendenanspruchs, die Dividendenanspruchs, die

Bedingungen für die Ausübung der Bedingungen für die Ausübung der

Bezugsrechte und die Zuteilung Bezugsrechte und die Zuteilung der

der nicht ausgeübten Bezugsrechte nicht ausgeübten Bezugsrechte

fest. (b) Der Verwaltungsrat hat fest. (b) Der Beschluss über eine

das Recht, die Bezugsrechte zu Kapitalerhöhung gemäss diesem

genehmigen, zu beschränken oder Artikel 3quater erfordert ein

aufzuheben. Der Verwaltungsrat Anwesenheitsquorum von 80 % des

kann nicht ausgeübte Bezugsrechte Verwaltungsrats und die Zustimmung

annullieren oder solche Rechte von 80 % der anwesenden und

und/oder Aktien zu stimmberechtigten

Marktbedingungen zuteilen oder in Verwaltungsratsmitglieder. (c) Der

anderer Weise im Interesse der Verwaltungsrat hat das Recht, das

Gesellschaft verwenden. (c) Eine Bezugsrecht zu genehmigen, zu

Einzahlung durch Umwandlung von beschränken oder aufzuheben. Der

frei verfügbarem Eigenkapital Verwaltungsrat kann nicht

(auch mittels Einlagereserven in ausgeübte Bezugsrechte annullieren

das Gesellschaftskapital) gemäss oder solche Rechte und/oder Aktien

Art. 652d OR ist bis zum vollen zu Marktbedingungen zuteilen oder

Ausgabebetrag jeder Aktie in anderer Weise im Interesse der

möglich. (d) Der Verwaltungsrat Gesellschaft verwenden. (d) Eine

kann in folgenden Fällen das Einzahlung durch Umwandlung von

Bezugsrecht aufheben oder frei verfügbarem Eigenkapital

einschränken und einzelnen (auch mittels Einlagereserven in

Aktionären oder Dritten zuteilen: das Gesellschaftskapital) gemäss

1) Im Zusammenhang mit der Art. 652d OR ist bis zum vollen

Finanzierung und Refinanzierung Ausgabebetrag jeder Aktie möglich.

von Investitionen oder (e) Der Verwaltungsrat kann in

Akquisitionen der Gesellschaft folgenden Fällen das Bezugsrecht

(einschliesslich des Erwerbs aufheben oder einschränken und es

eines Unternehmens oder von einzelnen Aktionären oder Dritten

Beteiligungen) oder der zugestehen: 1) Im Zusammenhang mit

Finanzierung oder Refinanzierung der Finanzierung und

von Akquisitionen durch die Refinanzierung von Investitionen

Gesellschaft (durch oder Akquisitionen der

Eigenkapitaloder Wandeldarlehen); Gesellschaft (einschliesslich des

oder 2) Zur Gewährung einer Erwerbs eines Unternehmens oder

Mehrzuteilungsoption (Greenshoe) von Beteiligungen) oder der

von bis zu 20 % der Gesamtzahl Finanzierung oder Refinanzierung

der Aktien bei einer Platzierung von Akquisitionen durch die

oder einem Verkauf von Aktien an Gesellschaft (durch

den Ersterwerber oder Zeichner; Eigenkapitaloder Wandeldarlehen);

oder 3) Zur Verwendung der Aktien oder 2) Zur Gewährung einer

als Gegenleistung für Fusionen, Mehrzuteilungsoption (Greenshoe)

Übernahmen oder Investitionen des von bis zu 20% der Gesamtzahl der

Unternehmens und/oder im Aktien bei einer Platzierung oder

Zusammenhang mit Optionen, die einem Verkauf von Aktien an den

strategischen/finanziellen Ersterwerber oder Zeichner; oder

Investoren/Joint-Venture-Partnern 3) Zur Verwendung der Aktien als

gewährt werden; oder 4) Für die Gegenleistung für Fusionen,

Ausgabe von Aktien oder die Übernahmen oder Investitionen des

Umwandlung von Unternehmens und/oder im

Wandelschuldverschreibungen, Zusammenhang mit Optionen, die

Anleihen, Darlehen und ähnlichen strategischen/finanziellen

Finanzierungsformen der Investoren/Joint-Venture-Partnern

Gesellschaft oder einer gewährt werden; oder 4) Für die

Tochtergesellschaft, die zum Ausgabe von Aktien oder die

Zwecke von Investitionen oder Umwandlung von

Übernahmen ausgegeben werden; Wandelschuldverschreibungen,

oder 5) Zur Ausgabe neuer Aktien, Anleihen, Darlehen und ähnlichen

wenn sich der Ausgabepreis nach Finanzierungsformen der

dem Marktpreis richtet; oder 6) Gesellschaft oder einer

Zur Verbreiterung des Tochtergesellschaft, die zum

Aktionärskreises auf Finanzund Zwecke von Investitionen oder

institutionellen Märkten oder im Akquisitionen ausgegeben werden;

Zusammenhang mit der Ausgabe oder 5) Zur Ausgabe neuer Aktien,

neuer Aktien auf dem inoder wenn sich der Ausgabepreis nach

ausländischen Aktienmarkt; oder dem Marktpreis richtet; oder 6)

7) Zur Gewährung von Aktien im Zur Verbreiterung der

Inund Ausland zur Erhöhung des Aktionärsbasis auf Finanzund

Streubesitzes oder zur Erfüllung institutionellen Märkten oder im

von Kotierungsvorschriften; oder Zusammenhang mit der Ausgabe neuer

8) Für die Beteiligung von Aktien an der inoder ausländischen

Investoren oder strategischen Börse; oder 7) Zur Gewährung von

Partnern; oder 9) Zur Aktien im Inund Ausland zur

finanziellen Restrukturierung, Erhöhung des Streubesitzes oder

insbesondere zur Umwandlung von zur Erfüllung von

Fremdin Eigenkapital; oder 10) Kotierungsvorschriften; oder 8)

Zur schnellen und flexiblen Für die Beteiligung von Investoren

Kapitalerhöhung (einschliesslich oder strategischen Partnern; oder

Privatplatzierungen), die ohne 9) Zur finanziellen

den Ausschluss des Bezugsrechts Restrukturierung, insbesondere zur

der bisherigen Aktionäre kaum Umwandlung von Fremdin

gelingen kann. Innerhalb der Eigenkapital; oder 10) Zur

Grenzen dieses Kapitalbandes ist schnellen und flexiblen

der Verwaltungsrat auch Kapitalerhöhung (einschliesslich

ermächtigt, einmal oder mehrmals Privatplatzierungen zur

pro Jahr Kapitalherabsetzungen Eigenkapitalbeschaffung), die ohne

durch Nennwertreduktion den Ausschluss des Bezugsrechts

vorzunehmen und den der bisherigen Aktionäre kaum

Herabsetzungsbetrag nach gelingen kann. Innerhalb der

Anpassung der Statuten an die Grenzen dieses Kapitalbandes ist

Aktionäre auszuzahlen. Die neuen der Verwaltungsrat auch

Namenaktien unterliegen den ermächtigt, einmal oder mehrmals

Übertragungsbeschränkungen gemäss pro Jahr Kapitalherabsetzungen

Artikel 4 der Statuten der durch Nennwertreduktion

Gesellschaft. Der Verwaltungsrat vorzunehmen und den

ist berechtigt, den Handel mit Herabsetzungsbetrag nach Anpassung

Bezugsrechten zuzulassen, zu der Statuten an die Aktionäre

beschränken oder auszuschliessen. auszuzahlen. Die neuen Namenaktien

Er kann nicht ordnungsgemäss unterliegen den

ausgeübte Bezugsrechte verfallen Übertragungsbeschränkungen gemäss

lassen oder solche Rechte oder Artikel 4 der Statuten der

Aktien, für die Bezugsrechte Gesellschaft. Der Verwaltungsrat

eingeräumt, aber nicht ist berechtigt, den Handel mit

ordnungsgemäss ausgeübt wurden, Bezugsrechten zuzulassen, zu

zu gleichen Bedingungen an einen beschränken oder auszuschliessen.

oder mehrere Anleger platzieren, Er kann nicht ordnungsgemäss

anderweitig zu Marktkonditionen ausgeübte Bezugsrechte verfallen

platzieren oder anderweitig im lassen oder solche Rechte oder

Interesse der Gesellschaft Aktien, für die Bezugsrechte

verwenden. eingeräumt, aber nicht

ordnungsgemäss ausgeübt wurden, zu

gleichen Bedingungen einem oder

mehreren Anlegern zuteilen,

anderweitig zu Marktkonditionen

platzieren oder anderweitig im

Interesse der Gesellschaft

verwenden.

Erläuterung: Für den Fall, dass die unter Traktandum 8.2 vorgeschlagene

Kapitalerhöhung von der Generalversammlung genehmigt wird, gibt die

Einführung eines neuen Kapitalbandes dem Verwaltungsrat mehr Flexibilität

und die Möglichkeit, weitere Finanzmittel zu beschaffen und die finanzielle

Lage der Gesellschaft zu verbessern. Der Verwaltungsrat schlägt ferner vor,

in das Kapitalband die Bestimmung aufzunehmen, dass der Beschluss über eine

Kapitalerhöhung gemäss diesem Artikel 3quater ein Präsenzquorum von 80 % des

Verwaltungsrats und die Genehmigung durch 80 % der anwesenden und

stimmberechtigten Verwaltungsratsmitglieder erfordert. Dieser Mechanismus

soll sicherstellen, dass ein Beschluss zur Erhöhung des Aktienkapitals aus

dem Kapitalband von den Mitgliedern des Verwaltungsrates breit abgestützt

wird.

Erhöhung des bedingten Kapitals gemäss Artikel 3ter

Antrag des Verwaltungsrates: Unter dem Vorbehalt der Genehmigung von

Traktandum 8.2 betreffend die ordentliche Kapitalerhöhung der Gesellschaft

und des Vollzugs dieser Erhöhung beantragt der Verwaltungsrat, Artikel 3ter

der Statuten der Ermächtigung des Verwaltungsrates anzupassen

(vorgeschlagene Änderungen unterstrichen).

Artikel 3ter (alt) Artikel 3ter (neu)

Das Aktienkapital der Gesellschaft Das Aktienkapital der

kann um einen Maximalbetrag von Gesellschaft kann im

CHF 453'591.20 durch Ausgabe von Maximalbetrag von CHF 800,000.00

höchstens 4'535'912 voll zu durch Ausgabe von höchstens

liberierenden Namenaktien mit 8,000,000 voll zu liberierenden

einem Nennwert von je CHF 0.10 Namenaktien mit einem Nennwert

durch Ausgabe neuer Aktien an von je CHF 0.10 durch Ausgabe

Mitarbeiter der Gesellschaft und neuer Aktien an Mitarbeiter der

an Gesellschaften der Gruppe Gesellschaft und an

erhöht werden. [Der Rest des Gesellschaften der Gruppe erhöht

Artikels bleibt unverändert.] werden. [Der Rest des Artikels

bleibt unverändert.]

Erläuterung: Für den Fall, dass die unter Traktandum 8.2 beantragte

Kapitalerhöhung von der Generalversammlung genehmigt wird, wird eine

Erhöhung des bedingten Kapitals für Mitarbeiter vorgeschlagen, die dem

Verwaltungsrat weitere Flexibilität und die Möglichkeit gibt,

leistungsbezogene Mitarbeiteroptionspläne einzuführen oder Optionsrechte für

leitende Angestellte und leistungsstarke Mitarbeiter im Rahmen des

derzeitigen Mitarbeiteroptionsplans zu gewähren, um eine angemessene und

wettbewerbsfähige Vergütung für die Mitarbeiter sicherzustellen.

Änderung des Firmennamens der Gesellschaft

Antrag des Verwaltungsrats: Der Verwaltungsrat beantragt, den Firmennamen

der Gesellschaft von LECLANCHE SA in Leclanché SA (Leclanché Ltd) (Leclanché

AG) zu ändern und Artikel 1 der Statuten wie folgt zu ergänzen

(vorgeschlagene Änderungen unterstrichen)

Artikel 1: Firmenname - Dauer - Artikel 1: Name der Gesellschaft -

Sitz (alt) Dauer - Sitz (neu)

Unter dem Firmennamen "LECLANCHE Unter dem Firmennamen Leclanché SA

SA" besteht eine (Leclanché Ltd) (Leclanché AG)

Aktiengesellschaft, die den besteht eine Aktiengesellschaft,

Bestimmungen von Titel XXVI des die den Bestimmungen von Titel XXVI

Schweizerischen des Schweizerischen

Obligationenrechts (OR) Obligationenrechts (OR) unterliegt,

unterliegt, soweit die soweit die vorliegenden Statuten

vorliegenden Statuten nicht nicht davon abweichen. Die Dauer

davon abweichen. Die Dauer der der Gesellschaft ist unbegrenzt.

Gesellschaft ist unbegrenzt. Ihr Ihr Sitz befindet sich in

Sitz befindet sich in Yverdon-les-Bains.

Yverdon-les-Bains.

Erläuterung: Der Verwaltungsrat beabsichtigt, die Schreibweise aller

Konzerngesellschaften der Leclanché-Gruppe (LECLANCHE SA, Leclanché

E-Mobility SA, LECLANCHE SBS SA und Leclanché Technologies SA) anzugleichen,

um den Markenauftritt zu vereinheitlichen. Daher soll der Firmenname der

Gesellschaft von LECLANCHE SA in Leclanché SA geändert werden.

JAHRESBERICHT

Der Jahresbericht 2024, der die konsolidierte Jahresrechnung, die

statutarische Jahresrechnung sowie den Revisionsbericht und den

Vergütungsbericht 2024 enthält, ist auf der Website der LECLANCHE SA unter

https://www.leclanche.com/investor-relations/financial-reports/ verfügbar.

Der Einladung an die Aktionärinnen und Aktionäre sind ein Anmelde- und ein

Weisungsformular beigelegt, das die Aktionärinnen und Aktionäre bis zum 30.

Juli 2025, 11.59 Uhr (MESZ), ausgefüllt an folgende Adresse zurückzusenden

haben, wenn sie an der Generalversammlung teilnehmen oder sich vertreten

lassen wollen: areg.ch ag, Fabrikstrasse 10, 4614 Hägendorf.

Elektronische Fernabstimmung per Vollmacht und Weisungen an den unabhängigen

Stimmrechtsvertreter (netVote): Aktionäre können an den Abstimmungen und

Wahlen teilnehmen, indem sie dem unabhängigen Stimmrechtsvertreter

elektronisch via https://leclanche.netvote.ch Weisungen erteilen. Die

erforderlichen Login-Informationen werden den Aktionären zusammen mit den

schriftlichen Unterlagen zur Generalversammlung Anfang oder Mitte Juli

zugestellt. Änderungen der elektronisch übermittelten Weisungen können bis

zum 30. Juli 2025, 11:59 Uhr (MESZ), vorgenommen werden. Soweit die

Aktionärin oder der Aktionär dem unabhängigen Stimmrechtsvertreter keine

besonderen Weisungen erteilt, weist sie oder er den unabhängigen

Stimmrechtsvertreter an, für ihre oder seine Aktien im Sinne der Anträge des

Verwaltungsrats zu den traktandierten Geschäften zu stimmen. Dasselbe gilt

für Zusatz- oder Alternativanträge zu den in dieser Einladung aufgeführten

Traktanden und für neue Traktanden.

Zur Teilnahme an der Generalversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts

sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die am 22. Juli 2025, 17.00 Uhr

(MESZ), im Aktienregister mit Stimmrecht eingetragen sind. Sie erhalten ihre

Zutrittskarte und das Stimmmaterial gegen Rücksendung des Anmeldeformulars

oder durch Kontaktaufnahme mit der areg.ch ag unter der oben genannten

Adresse.

Vom 22. Juli 2025, 17.00 Uhr (MESZ) bis zum 4. August 2025 werden keine

Eintragungen im Aktienregister vorgenommen, die ein Stimmrecht an der

Generalversammlung begründen würden. Aktionäre, die in diesem Zeitraum ihre

Aktien ganz oder teilweise verkaufen, sind in diesem Umfang nicht mehr

stimmberechtigt. Sie werden gebeten, ihre Zutrittskarte und ihr

Stimmmaterial zurückzugeben oder umzutauschen.

VERTRETUNG

Aktionäre, die nicht persönlich an der Generalversammlung teilnehmen wollen,

können sich durch eine schriftlich bevollmächtigte Person, die nicht

Aktionär zu sein braucht, oder durch den unabhängigen Stimmrechtsvertreter,

Herrn Manuel Isler, Rechtsanwalt, c/o BMG Avocats, 8C, avenue de Champel,

Postfach 385, CH-1211 Genf, oder, falls dieser nicht anwesend sein kann,

durch seinen Vertreter vertreten lassen.

Das Anmeldeformular mit den ausgefüllten und unterzeichneten Vollmachten ist

der areg.ch ag an die oben genannte Adresse zuzustellen.

Aktionärinnen und Aktionäre, die sich durch eine andere Person vertreten

lassen wollen, senden das Anmeldeformular mit der ausgefüllten und

unterzeichneten Vollmacht zuhanden der areg.ch ag an die oben angegebene

Adresse. Die Zutrittskarte und das Stimmmaterial werden dann direkt an die

Adresse des Bevollmächtigten gesandt.

SPRACHE

Die Generalversammlung der Aktionäre wird in englischer Sprache abgehalten.

Yverdon-les-Bains, 30. Juni 2025 Im Namen des Verwaltungsrats

Der Präsident

Lex Bentner

ANHANG 1: ERKLÄRUNGEN ZUM TRAKTANDUM 5

Wie im Schweizerischen Obligationenrecht ("OR") und in den Statuten

vorgeschrieben, wird der Verwaltungsrat den Aktionären einen Antrag zur

Genehmigung vorlegen:

1. Den maximalen Gesamtbetrag der Vergütung des Verwaltungsrats für den

Zeitraum bis zur nächsten Hauptversammlung im Jahr 2026 [3]

2. Den maximalen Gesamtbetrag der Vergütung der Geschäftsleitung für das

Geschäftsjahr 2026 [4]

Die vorgeschlagenen Beträge, die der diesjährigen Generalversammlung zur

Genehmigung vorgelegt werden, stehen im Einklang mit unserer

Vergütungspolitik.

Ausserdem haben wir Ihnen die Möglichkeit gegeben, unter Traktandum 1.2

konsultativ über den Vergütungsbericht 2024 abzustimmen.

Erläuterungen zum vorgeschlagenen maximalen Vergütungsbetrag des

Verwaltungsrats (Traktandum 5.1)

Die vorgeschlagene maximale Gesamtvergütung des Verwaltungsrats beträgt CHF

600,000.00 und besteht aus einem fixen Honorar, wie aus den Erläuterungen

hervorgeht. Dieser Betrag ist identisch mit demjenigen der Vorperiode.

Darüber hinaus zahlt LECLANCHE SA die gesetzlich vorgeschriebenen

Sozialversicherungsbeiträge an die Mitglieder des Verwaltungsrats, die über

die Schweizer Gehaltsliste bezahlt werden. Den Mitgliedern des

Verwaltungsrats werden keine variablen Vergütungen oder Rentenleistungen

gewährt.

Erläuterungen zum vorgeschlagenen maximalen Vergütungsbetrag für die

Geschäftsleitung für das Geschäftsjahr 2026 (Traktandum 5.2)

Der Verwaltungsrat beantragt die Genehmigung von CHF 2,350,000.00 als

maximalen Gesamtbetrag der Vergütung der Geschäftsleitung für das

Geschäftsjahr 2026. Dieser Betrag ist identisch mit demjenigen, der für das

Geschäftsjahr 2025 genehmigt wurde.

Gemäss den Statuten legt der Verwaltungsrat der Generalversammlung jedes

Jahr die maximale Vergütung der Geschäftsleitung für das nächste

Geschäftsjahr zur Genehmigung vor. Der vorgeschlagene Gesamtbetrag der

maximalen Vergütung umfasst das Grundgehalt, die variable kurzfristige

Vergütung (Bonus) sowie die variable langfristige Vergütung, die in diesem

Jahr gezahlt oder gewährt wird.

Wie im Vergütungsbericht 2024 offengelegt, belief sich die Vergütung der

Geschäftsleitung im Geschäftsjahr 2024 auf kCHF 1,101. Der vorgeschlagene

maximale Gesamtbetrag der Vergütung steht im Einklang mit der aktuellen

Vergütungspolitik von LECLANCHE SA.

Der Gesamthöchstbetrag der Vergütung ist ein Budget und basiert auf der

Annahme, dass jedes Mitglied der Geschäftsleitung und LECLANCHE SA alle

Zielvorgaben vollständig erreicht hat. Er sollte nicht als der tatsächlich

gezahlte oder gewährte Vergütungsbetrag angesehen werden.

Darüber hinaus zahlt LECLANCHE SA die gesetzlich vorgeschriebenen

Sozialversicherungsbeiträge.

Über Leclanché

Leclanché ist ein weltweit führender Anbieter von kohlenstoffarmen

Energiespeicherlösungen auf Basis der Lithium-Ionen-Zellentechnologie.

Leclanché wurde 1909 in Yverdon-les-Bains, Schweiz, gegründet. Die

Geschichte und das Erbe von Leclanché sind in der Innovation von Batterien

und Energiespeichern verwurzelt. Die schweizerische Kultur der Präzision und

Qualität sowie die Produktionsstätten in Deutschland machen Leclanché zum

bevorzugten Partner für Unternehmen, die nach der besten Batterieleistung

suchen und Pionierarbeit für positive Veränderungen in der Art und Weise

leisten, wie Energie weltweit erzeugt, verteilt und verbraucht wird.

Leclanché ist in drei Geschäftsbereiche gegliedert: Energiespeicherlösungen,

E-Mobility-Lösungen und Spezialbatteriesysteme. Das Unternehmen beschäftigt

derzeit über 350 Mitarbeiter und verfügt über Repräsentanzen in acht Ländern

weltweit. Leclanché ist an der Schweizer Börse notiert (SIX: LECN). SIX

Swiss Exchange : ticker symbol LECN | ISIN CH 011 030 311 9

Haftungsausschluss

Diese Pressemitteilung enthält bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen

über die Aktivitäten von Leclanché, die durch Begriffe wie "strategisch",

"vorgeschlagen", "eingeführt", "wird", "geplant", "erwartet",

"Verpflichtung", "erwarten", "prognostizieren", "etabliert", "vorbereiten",

"planen", "schätzen", "Ziele", "würden", "potenziell" und "erwarten"

gekennzeichnet sein können, "Schätzung", "Angebot" oder ähnliche Ausdrücke

oder durch ausdrückliche oder implizite Diskussionen über den Hochlauf der

Produktionskapazitäten von Leclanché, mögliche Anwendungen bestehender

Produkte oder potenzielle zukünftige Einnahmen aus solchen Produkten oder

potenzielle zukünftige Verkäufe oder Gewinne von Leclanché oder einer seiner

Geschäftseinheiten. Sie sollten sich nicht zu sehr auf diese Aussagen

verlassen. Diese zukunftsgerichteten Aussagen spiegeln die aktuellen

Ansichten von Leclanché über zukünftige Ereignisse wider und beinhalten

bekannte und unbekannte Risiken, Unsicherheiten und andere Faktoren, die

dazu führenkönnen, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den

zukünftigen Ergebnissen, Leistungen oder Errungenschaften abweichen, die in

diesen Aussagen ausdrücklich oder implizit zum Ausdruck kommen. Es gibt

keine Garantie dafür, dass die Produkte von Leclanché ein bestimmtes

Umsatzniveau erreichen. Es gibt auch keine Garantie dafür, dass Leclanché

oder eine seiner Geschäftseinheiten bestimmte finanzielle Ergebnisse

erzielen wird.

Medienkontakte:

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Ansprechpartner für Investoren:

Hubert Angleys / Pierre Blanc

T: +41 (0) 24 424 65 00

E-Mail: invest.leclanche@leclanche.com

[1] SEF-Lux bezieht sich auf: Strategic Equity Fund - Renewable Energy,

Luxemburg, AM Investment SCA SICAV RAIF - Global Growth, Sub-Fund,

Luxemburg, sind zusammen der Hauptaktionär von Leclanché, im Folgenden als

"SEF-Lux" bezeichnet. Pure Capital S.A. ist der wirtschaftliche Eigentümer

gemäss der Meldeplattform der Offenlegungsstelle der SIX Exchange Regulation

AG - Datum der Veröffentlichung der letzten Meldung: 21. Februar 2025.

[2] Die im Rahmen der Debt-to-Equity-Conversion zu wandelnden

Schuldverschreibungen werden zu 75% des volumengewichteten

Durchschnittskurses (VWAP), berechnet über die 60 Tage vor dem 31. Mai 2025.

[3] In diesem Betrag sind die obligatorischen Sozialabgaben nicht enthalten,

die auf ca. CHF 0.00 geschätzt werden.

[4] In diesem Betrag sind die obligatorischen Sozialabgaben nicht enthalten,

die auf ca. CHF 350'000.00 geschätzt werden.

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Ende der Adhoc-Mitteilung

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: Leclanché SA

Av. des Sports 42

1400 Yverdon-les-Bains

Schweiz

Telefon: +41 (24) 424 65-00

Fax: +41 (24) 424 65-20

E-Mail: investors@leclanche.com

Internet: www.leclanche.com

ISIN: CH0110303119, CH0016271550

Valorennummer: A1CUUB, 812950

Börsen: SIX Swiss Exchange

EQS News ID: 2162876

Ende der Mitteilung EQS News-Service

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2162876 30.06.2025 CET/CEST

°

30.06.2025 | 23:43:42 (dpa-AFX)
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30.06.2025 | 23:40:25 (dpa-AFX)
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30.06.2025 | 23:01:45 (dpa-AFX)
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30.06.2025 | 09:06:20 (dpa-AFX)
Aktien Asien: Moderate Gewinne dominieren im Kielwasser der US-Börsenrekorde

TOKIO/HONGKONG/SHANGHAI/SYDNEY (dpa-AFX) - Fortschritte bei der Beilegung der Handelsstreitigkeiten zwischen den USA und anderen Ländern haben Asiens Handelsplätze am Montag überwiegend gestützt. Sie folgten damit der freundlichen Entwicklung an den US-Börsen, wo sich die Anleger am Freitag über neue Rekorde gefreut hatten.

Diese sorgten am Markt für gute Stimmung, kommentierte Joshua Crabb, Leiter des Bereichs Asia Pacific Equities bei Robeco, auf Bloomberg TV. Angesichts der hohen Bewertungen, der weiter bestehenden geopolitischen Probleme sowie der laufenden Zollverhandlungen mahnte er indes zur Vorsicht.

Der japanische Leitindex Nikkei 225 <XC0009692440> <JP9010C00002> schloss mit einem Plus von 0,84 Prozent auf 40.487,39 Punkte. Er hatte bereits vor dem Wochenende dank erfreulicher Inflationsdaten den höchsten Stand seit fast einem Jahr erreicht.

Am Montag wurden zudem Industrieproduktionsdaten für den Mai veröffentlicht, die wegen der Auswirkungen der US-Zölle die Erwartungen verfehlten. Dass US-Präsident Donald Trump fehlende Fortschritte in den Handelsgesprächen beider Länder monierte und erwägt, die 25-prozentigen Zölle auf japanische Fahrzeuge beizubehalten, lastete etwas auf der Branche.

In Sydney verabschiedete sich der S&P/ASX 200 <XC0006013624> 0,33 Prozent höher mit 8.542,30 Punkten aus dem Handel.

Für den CSI-300-Index <CNM0000001Y0>, der die wichtigsten Aktien der chinesischen Festlandsbörsen enthält, ging es um 0,44 Prozent auf 3.939,17 Punkte bergauf. Dagegen sank der Hang-Seng <HK0000004322>-Index der chinesischen Sonderverwaltungszone Hongkong um 0,28 Prozent auf 24.217,35 Punkte.

Zu Wochenbeginn wurde bekannt, dass sich die Stimmung in den großen und staatlich dominierten chinesischen Industriebetrieben im Juni wegen der Entspannung im Handelskonflikt zwischen China und den Vereinigten Staaten etwas aufgehellt hat - und das stärker als erwartet. Allerdings blieb der Einkaufsmanagerindex unter der sogenannten Expansionsschwelle von 50 Punkten. Werte unter dieser Marke deuten auf rückläufige Geschäfte hin./gl/mis

27.06.2025 | 09:10:27 (dpa-AFX)
Aktien Asien: Japanische Aktien weiter im Aufwind
26.06.2025 | 09:09:18 (dpa-AFX)
Aktien Asien: Gewinne am japanischen Markt - China durchwachsen
25.06.2025 | 09:11:52 (dpa-AFX)
Aktien Asien: Leichte Gewinne - Nahost-Entspannung wirkt nach
24.06.2025 | 09:11:04 (dpa-AFX)
Aktien Asien: Zumeist deutliche Gewinne - Waffenruhe im Nahost-Krieg
23.06.2025 | 09:00:34 (dpa-AFX)
Aktien Asien: Richtungslos - US-Schläge gegen Iran schrecken Anleger nicht
20.06.2025 | 09:11:15 (dpa-AFX)
Aktien Asien: Märkte weiter von Vorsicht geprägt