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EUR/USD

  • 1,14327 USD
  • -0,10%
  • WKN 965275
  • (17.07., 14:06:00)

Passende Produkte für fallende Märkte

WKN DY31G8
Produkttyp short
Kurs 5,76 EUR
Basiswert EUR/USD
Knock-Out 1,2005 USD
Hebel 17,33x

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WKN DY37HG
Produkttyp short
Kurs 5,15 EUR
Basiswert EUR/USD
Knock-Out 1,2025 USD
Hebel 19,39x

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Produkttyp short
Kurs 5,02 EUR
Basiswert EUR/USD
Knock-Out 1,2004 USD
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Mini-Futures Turbos Endlos Turbos

Für Finanzexperten mit Erfahrung in Hebelprodukten / Emittentin DZ BANK / Verlust des eingesetzten Kapitals möglich

Hinweis auf den Prospekt: Der bezüglich des öffentlichen Angebots von der DZ BANK erstellte Basisprospekt wird zusammen mit den zugehörigen Endgültigen Bedingungen sowie etwaigen Nachträgen zum Basisprospekt im Internet unter www.dzbank-derivate.de auf der entsprechenden Produktseite veröffentlicht.

EUR/GBP

  • 0,85077 GBP
  • +0,19%
  • WKN 965308
  • (17.07., 14:06:00)

Passende Produkte für steigende Märkte

WKN DY39EW
Produkttyp long
Kurs 5,11 EUR
Basiswert EUR/GBP
Knock-Out 0,808 GBP
Hebel 19,55x

3 weitere Endlos Turbos Zum Produkt

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News

17.07.2026 | 13:59:39 (dpa-AFX)
324.000 Kläger verlieren Prozess um Reklame auf Amazon Prime

MÜNCHEN (dpa-AFX) - Die Verbraucherzentrale Sachsen und fast 324.000 angeschlossene Kläger haben einen Zivilprozess um die Werbespots auf dem Amazon <US0231351067>-Streamingdienst Prime Video verloren. Bayerns Oberstes Landesgericht hat die Sammelklage in einem am Freitag veröffentlichten Urteil abgewiesen. Demnach hatte Amazon weder in den Vertragsbestimmungen Werbefreiheit versprochen, noch wurde der Streamingdienst als werbefrei vermarktet. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Verbraucherzentrale kündigte umgehend Revision an.

2,99 Euro mehr für Werbefreiheit

Der Sachverhalt: Prime Video war ursprünglich weitestgehend werbefrei. Amazon hatte Anfang 2024 seine damals 17 Millionen Prime Kunden per Mail informiert, dass ab Februar des betreffenden Jahres in begrenztem Umfang Werbung gesendet würde. Wer keine Werbeunterbrechungen im Programm sehen wollte, sollte im Monat 2,99 Euro mehr zahlen. Laut Urteil hat Amazon die Verbraucherinnen jedoch nicht in die Irre geführt.

Eine Rolle in dem Prozess spielte auch die Tatsache, dass Amazons Prime-Angebot mehr umfasst als nur den Videodienst, unter anderem die kostenfreie Lieferung von Bestellungen auf dem Online-Marktplatz des US-Konzerns. Die Richter gehen davon, dass ein Teil der Prime-Kunden den Streamingdienst gar nicht nutzt.

Verbraucherzentrale enttäuscht

Die Verbraucherzentrale in Leipzig warf dem Gericht anschließend vor, "die berechtigten Erwartungen von Millionen Verbrauchern nicht ausreichend" zu berücksichtigen. "Prime Video wurde über Jahre faktisch als werbearmer bzw. werbefreier Premium-Streamingdienst beworben und genutzt", hieß es in der Stellungnahme des Vorstands Michael Hummel. "Verbraucher dürfen nicht damit rechnen müssen, dass ein laufendes Abo während der Vertragslaufzeit durch zusätzliche Werbung und den Wegfall von Funktionen entwertet wird."

Juristisches Knäuel voraussichtlich noch lange nicht entwirrt

Die Niederlage der Verbraucherzentrale ist zwar ein Erfolg für Amazon, doch geklärt ist die Rechtslage längst nicht, da auf mehreren Ebenen Prozesse laufen. Die sächsische Verbraucherzentrale hat parallel noch eine sogenannte Abschöpfungsklage gegen Amazon eingereicht, mit dem Ziel, dass das Unternehmen die Gebühren für werbefreies Fernsehen zurückzahlen soll. Und außerdem hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen parallel eine Unterlassungsklage gegen Amazon vor dem Landgericht München I eingereicht - und in erster Instanz gewonnen. Auch diese Entscheidung ist jedoch noch nicht rechtskräftig, da Amazon in Berufung ging. Beide Verfahren laufen laut sächsischer Verbraucherzentrale weiter./cho/DP/mis

17.07.2026 | 13:53:44 (dpa-AFX)
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