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EQS-WpÜG: Galaxy Germany Holding SE / Übernahmeangebot
Übernahmeangebot / Zielgesellschaft: Nagarro SE; Bieter: Galaxy Germany
Holding SE
26.06.2026 / 23:27 CET/CEST
Veröffentlichung einer WpÜG-Mitteilung, übermittelt durch EQS News - ein
Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich.
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DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR
VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE
IN, INNERHALB VON ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, IN DENEN EINE SOLCHE
VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN
RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.
Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen
Übernahmeangebots gemäß § 10 Abs. 1 in Verbindung mit §§ 29, 34 des
Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)
Bieterin:
Galaxy Germany Holding SE
Maximiliansplatz 17
c/o Blitzstart Holding GmbH
80333 München
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 308142
Zielgesellschaft:
Nagarro SE
Baierbrunner Straße 15
81379 München
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 254410
ISIN: DE000A3H2200 (WKN: A3H220)
Die Galaxy Germany Holding SE ("Bieterin"), eine Holdinggesellschaft des
Technologiedienstleistungsunternehmens Persistent Systems Limited
("Persistent"),
hat heute beschlossen, den Aktionären der Nagarro SE ("Nagarro") im Wege
eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots ("Übernahmeangebot")
anzubieten, sämtliche auf den Inhaber lautende Stückaktien von Nagarro mit
einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie
("Nagarro-Aktien")
zu erwerben. Die Bieterin beabsichtigt, eine Gegenleistung in bar in Höhe
von EUR 81,00 je Nagarro-Aktie anzubieten. Dies entspricht einer Prämie von
ca. 93,5 % auf den volumengewichteten Xetra-Durchschnittskurs der
Nagarro-Aktie der vergangenen drei Monate bis (einschließlich) 25. Juni
2026.
Die Bieterin und Persistent haben heute mit Nagarro eine
Zusammenschlussvereinbarung über die Voraussetzungen und Bedingungen einer
strategischen Beteiligung der Bieterin an der Nagarro unterzeichnet. Der
Vorstand und der Aufsichtsrat von Nagarro, die dem Abschluss der
Zusammenschlussvereinbarung heute zugestimmt haben, unterstützen das
Übernahmeangebot vorbehaltlich ihrer Prüfung der von der Bieterin noch zu
veröffentlichenden Angebotsunterlage und ihrer Sorgfalts- und
Treuepflichten. Vorstand und Aufsichtsrat beabsichtigen, den Aktionären von
Nagarro die Annahme des Übernahmeangebots zu empfehlen.
Das Übernahmeangebot wird einer Mindestannahmeschwelle von 50 % plus eine
Aktie der ausstehenden Nagarro-Aktien (einschließlich ca. 20 % der
Nagarro-Aktien, die die Bieterin von einem wesentlichen Aktionär unter einem
separaten Vertrag erwerben wird) und anderen bestimmten Bedingungen
unterliegen, die in der Angebotsunterlage dargelegt werden, beispielsweise
regulatorische Freigaben und andere übliche Bedingungen.
Die Bieterin und ein wesentlicher Aktionär haben heute ebenfalls einen
Vertrag unterzeichnet, wonach dieser Aktionär seine ca. 20 % Nagarro-Aktien
außerhalb des Übernahmeangebots an die Bieterin gegen Zahlung eines
Kaufpreises pro Aktie in bar, der dem Angebotspreis entsprechen wird,
übertragen wird.
Die Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot (in deutscher Sprache und
einer unverbindlichen englischen Übersetzung) und weitere Informationen zum
Übernahmeangebot werden im Internet unter www.galaxy-offer.com
veröffentlicht und verfügbar sein.
Wichtige Informationen:
Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung
zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Nagarro-Aktien dar. Die
endgültigen Bedingungen des Übernahmeangebots sowie weitere das
Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen werden in der Angebotsunterlage
mitgeteilt, nachdem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die
Veröffentlichung der Angebotsunterlage gestattet hat. Die Bieterin behält
sich vor, in den endgültigen Bedingungen des Übernahmeangebots von den hier
dargestellten Eckpunkten abzuweichen, soweit dies rechtlich zulässig ist.
Anlegern und Inhabern von Nagarro-Aktien wird dringend empfohlen, die
Angebotsunterlage und alle sonstigen mit dem Übernahmeangebot
zusammenhängenden Dokumente zu lesen, sobald sie veröffentlicht worden sind,
da sie wichtige Informationen enthalten werden. Die Angebotsunterlage für
das Übernahmeangebot (in deutscher Sprache und einer unverbindlichen
englischen Übersetzung) mit den detaillierten Bedingungen und sonstigen
Angaben zum Übernahmeangebot wird nach Gestattung durch die Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht neben weiteren Informationen im Internet
unter www.galaxy-offer.com veröffentlicht.
Das Übernahmeangebot wird ausschließlich auf der Grundlage der anwendbaren
Vorschriften des deutschen Rechts, insbesondere des Wertpapiererwerbs- und
Übernahmegesetzes (WpÜG), und bestimmter wertpapierrechtlicher Vorschriften
der Vereinigten Staaten von Amerika über grenzüberschreitende
Übernahmeangebote durchgeführt. Das Übernahmeangebot wird nicht in
Übereinstimmung mit den rechtlichen Anforderungen anderer Rechtsordnungen
als der Bundesrepublik Deutschland oder den Vereinigten Staaten von Amerika
(soweit anwendbar) durchgeführt werden. Dementsprechend wurden außerhalb der
Bundesrepublik Deutschland bzw. der Vereinigten Staaten von Amerika keine
Bekanntmachungen, Anmeldungen, Genehmigungen oder Zulassungen für das
Angebot eingereicht, veranlasst oder erteilt. Anleger und Inhaber von
Nagarro-Aktien können sich nicht darauf berufen, durch die
Anlegerschutzgesetze einer anderen Rechtsordnung als der Bundesrepublik
Deutschland oder der Vereinigten Staaten von Amerika (soweit anwendbar)
geschützt zu sein. Vorbehaltlich der in der Angebotsunterlage beschriebenen
Ausnahmen und gegebenenfalls von den jeweiligen Aufsichtsbehörden zu
erteilenden Befreiungen wird kein Übernahmeangebot, weder direkt noch
indirekt, in denjenigen Rechtsordnungen unterbreitet, in denen dies einen
Verstoß gegen das jeweilige nationale Recht darstellen würde. Diese
Mitteilung darf weder ganz noch teilweise in einer Rechtsordnung
veröffentlicht oder anderweitig verbreitet werden, in der das
Übernahmeangebot nach dem jeweils geltenden nationalen Recht untersagt wäre.
Die Bieterin behält sich das Recht vor, im Rahmen des gesetzlich Zulässigen
weitere Nagarro-Aktien außerhalb des Übernahmeangebots direkt oder indirekt
über die Börse oder außerbörslich zu erwerben, vorausgesetzt, dass solche
Erwerbe oder Erwerbsvereinbarungen nicht in den Vereinigten Staaten von
Amerika erfolgen, die anwendbaren deutschen Gesetzesvorschriften,
insbesondere diejenigen des WpÜG, eingehalten werden und der Angebotspreis
sich nach Maßgabe des WpÜG erhöht, so dass dieser einer außerhalb des
Angebots gezahlten Gegenleistung entspricht, sofern diese höher ist als der
Angebotspreis. Sollten solche Erwerbe stattfinden, werden Informationen über
solche Erwerbe, einschließlich der Anzahl der erworbenen oder zu erwerbenden
Nagarro-Aktien und der gezahlten oder vereinbarten Gegenleistung,
unverzüglich veröffentlicht, wenn und soweit dies nach dem Recht der
Bundesrepublik Deutschland, der Vereinigten Staaten von Amerika oder einer
anderen einschlägigen Rechtsordnung erforderlich ist. Das mit dieser
Mitteilung bekanntgegebene Übernahmeangebot bezieht sich auf Aktien einer
deutschen Gesellschaft, die zum Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse
zugelassen sind und unterliegt den Veröffentlichungspflichten und
-vorschriften und der Veröffentlichungspraxis, die in der Bundesrepublik
Deutschland für börsennotierte Unternehmen gelten und sich in bestimmten
wesentlichen Aspekten von denen in den Vereinigten Staaten von Amerika und
anderen Rechtsordnungen unterscheiden. Diese Mitteilung wurde nach deutscher
Art und Praxis verfasst, um den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland zu
entsprechen. Die an anderer Stelle, u. a. in der Angebotsunterlage,
enthaltenen, sich auf die Bieterin und die Nagarro beziehenden
Finanzkennzahlen werden in Übereinstimmung mit den in der Bundesrepublik
Deutschland geltenden Vorschriften und nicht in Übereinstimmung mit den in
den Vereinigten Staaten von Amerika allgemein anerkannten
Bilanzierungsgrundsätzen erstellt; sie sind daher möglicherweise nicht mit
Finanzkennzahlen vergleichbar, die sich auf US-amerikanische Unternehmen
oder Unternehmen aus anderen Rechtsordnungen als der Bundesrepublik
Deutschland beziehen. Das Übernahmeangebot wird in den Vereinigten Staaten
von Amerika nach Maßgabe von Section 14(e) des US-Börsengesetzes und der im
Rahmen des US-Börsengesetzes erlassenen Regulation 14E und auf Grundlage der
sog. Tier II-Ausnahme von bestimmten Anforderungen des US-Börsengesetzes,
welche es einem Bieter ermöglicht, bestimmte materielle und
verfahrensrechtliche Vorschriften des US-Börsengesetzes für
Übernahmeangebote dadurch zu erfüllen, dass er das Recht oder die Praxis
seiner Heimatrechtsordnung befolgt, und den Bieter von der Einhaltung
bestimmter anderer Vorschriften des US-Börsengesetzes befreit, und im
Übrigen in Übereinstimmung mit den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland
durchgeführt werden. Aktionäre aus den Vereinigten Staaten von Amerika
werden darauf hingewiesen, dass die Nagarro nicht an einer US-amerikanischen
Wertpapierbörse gelistet ist, nicht den regelmäßigen Anforderungen des
US-Börsengesetzes unterliegt und auch keine Berichte bei der
US-Börsenaufsichtsbehörde einreicht bzw. einreichen muss.
Jeder Vertrag, der infolge der Annahme des geplanten Übernahmeangebots mit
der Bieterin geschlossen wird, unterliegt ausschließlich den Gesetzen der
Bundesrepublik Deutschland und ist entsprechend auszulegen. Für Aktionäre
aus den Vereinigten Staaten von Amerika (oder aus anderen Rechtsordnungen
als Deutschland) kann es schwierig sein, Rechte und Ansprüche, die sich im
Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot ergeben, nach den Vorschriften des
US-Wertpapiergesetzes (oder anderen ihnen bekannten Gesetzen) durchzusetzen,
da die Bieterin und die Nagarro sich außerhalb der Vereinigten Staaten (oder
der Rechtsordnung, in der der Aktionär seinen Wohnsitz hat) befinden, und
ihre jeweiligen Führungskräfte und Organmitglieder ihren Wohnsitz außerhalb
der Vereinigten Staaten von Amerika (oder der Rechtsordnung, in der der
Aktionär seinen Wohnsitz hat) haben. Aktionäre von Nagarro können
möglicherweise ein Nicht-US-Unternehmen oder dessen Führungskräfte und
Organmitglieder nicht vor einem Nicht-US-Gericht aufgrund von Verstößen
gegen US-Wertpapiergesetze verklagen. Es ist möglicherweise auch nicht
möglich, ein Nicht-US-Unternehmen oder seine Tochterunternehmen zu zwingen,
sich dem Urteil eines US-amerikanischen Gerichts zu unterwerfen.
Soweit dieses Dokument zukunftsgerichtete Aussagen enthält, sind diese keine
Tatsachenbehauptungen und werden durch die Worte "beabsichtigen", "werden"
und ähnliche Ausdrücke gekennzeichnet. Diese Aussagen geben die Absichten,
Annahmen oder gegenwärtigen Erwartungen und Annahmen der Bieterin und der
mit ihr gemeinsam handelnden Personen wieder. Solche zukunftsgerichteten
Aussagen beruhen auf gegenwärtigen, nach bestem Wissen vorgenommenen
Planungen, Schätzungen und Prognosen der Bieterin und der mit ihr gemeinsam
handelnden Personen, stellen jedoch keine Garantie für deren zukünftige
Richtigkeit dar (dies gilt insbesondere für Umstände, die außerhalb des
Einflussbereichs der Bieterin oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen
liegen). Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten,
von denen die meisten schwer vorhersehbar sind und in der Regel außerhalb
der Kontrolle der Bieterin oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen
liegen. Es sollte berücksichtigt werden, dass die tatsächlichen Ergebnisse
oder Folgen in der Zukunft wesentlich von den in den zukunftsgerichteten
Aussagen angegebenen oder enthaltenen abweichen können. Es kann nicht
ausgeschlossen werden, dass die Bieterin und die mit ihr gemeinsam
handelnden Personen ihre in Dokumenten oder Mitteilungen oder in der noch zu
veröffentlichenden Angebotsunterlage geäußerten Absichten und Einschätzungen
nach Veröffentlichung der Dokumente, Mitteilungen oder der Angebotsunterlage
ändern werden.
München, 26. Juni 2026
Galaxy Germany Holding SE
Ende der WpÜG-Mitteilung
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Sprache: Deutsch
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);
Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart,
Tradegate BSX
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