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News

29.04.2025 | 08:55:58 (dpa-AFX)
EQS-Adhoc: SV Werder Bremen GmbH & Co KG aA: SV Werder Bremen GmbH & Co KG aA beschließt Emission einer neuen Anleihe sowie Durchführung eines Umtauschangebots für die Anleihe 2021/26 (deutsch)

SV Werder Bremen GmbH & Co KG aA: SV Werder Bremen GmbH & Co KG aA beschließt Emission einer neuen Anleihe sowie Durchführung eines Umtauschangebots für die Anleihe 2021/26

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EQS-Ad-hoc: SV Werder Bremen GmbH & Co KG aA / Schlagwort(e):

Anleiheemission

SV Werder Bremen GmbH & Co KG aA: SV Werder Bremen GmbH & Co KG aA

beschließt Emission einer neuen Anleihe sowie Durchführung eines

Umtauschangebots für die Anleihe 2021/26

29.04.2025 / 08:18 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung

(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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NICHT ZUR VERBREITUNG ODER VERÖFFENTLICHUNG, DIREKT ODER INDIREKT, IN DEN

VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, KANADA, AUSTRALIEN UND JAPAN SOWIE ANDEREN

RECHTSORDNUNGEN, IN DENEN DIE VERBREITUNG ODER VERÖFFENTLICHUNG UNZULÄSSIG

WÄRE ODER IN DENEN DAS ANGEBOT VON WERTPAPIEREN REGULATORISCHEN

BESCHRÄNKUNGEN UNTERLIEGT. ES BESTEHEN WEITERE BESCHRÄNKUNGEN. SIEHE HIERZU

DIE WICHTIGEN HINWEISE AM ENDE DIESER VERÖFFENTLICHUNG.

SV Werder Bremen GmbH & Co KG aA beschließt Emission einer neuen Anleihe

sowie Durchführung eines Umtauschangebots für die Anleihe 2021/26

Bremen, 29. April 2025. Die Geschäftsführung der SV Werder Bremen GmbH & Co

KG aA (die "Gesellschaft") hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats die

Emission einer neuen Unternehmensanleihe 2025/2030 mit einem Zielvolumen von

20 Mio. Euro beschlossen (die "Anleihe 2025/2030"). Die

Schuldverschreibungen der Anleihe 2025/2030 im Nennbetrag von je 1.000,00

Euro sollen mit einem jährlichen Zinssatz in der Spanne von 5,75 % bis 6,25

% angeboten und nach Platzierung in den Freiverkehr (Open Market) der

Frankfurter Wertpapierbörse (Quotation Board) einbezogen werden. Der

Nettoemissionserlös soll für die vorzeitige Rückzahlung der Anleihe

2021/2026 (ISIN: DE000A3H3KP5) sowie für Infrastrukturmaßnahmen und die

Stärkung der Positionierung in Wachstumsfeldern wie Frauenfußball,

Digitalisierung und Künstliche Intelligenz verwendet werden.

Die Emission der Anleihe 2025/2030 soll insbesondere im Wege eines

öffentlichen Angebots in Luxemburg und Deutschland erfolgen und vom Bankhaus

Metzler als Sole Global Coordinator und Sole Bookrunner begleitet werden.

Es ist geplant, dass Anleger vom 2. bis 22. Mai 2025, 12:00 Uhr (MESZ)

Schuldverschreibungen der Anleihe 2025/2030 im Rahmen des öffentlichen

Angebots zeichnen können (vorbehaltlich einer vorzeitigen Schließung des

Angebotszeitraums). Dieses ist bis 20. Mai 2025, 12:00 Uhr (MESZ) über die

Website der Emittentin oder mit Hilfe der Zeichnungsfunktionalität

"DirectPlace" der Deutsche Börse AG über die Depotbanken bis 22. Mai 2025,

12:00 Uhr (MESZ) möglich.

Inhaber der bestehenden Anleihe 2021/2026 (ISIN: DE000A3H3KP5) können im

Rahmen eines Umtauschangebots ihre Bestände in neue Schuldverschreibungen

der Anleihe 2025/2030 bis zum 19. Mai 2025, 18:00 Uhr (MESZ) zum Umtausch

anmelden. Anleihegläubiger sollen für jede umgetauschte Schuldverschreibung

im Nennbetrag von je 1.000,00 Euro eine Schuldverschreibung der Anleihe

2025/2030 (ISIN: DE000A4DFGZ7) im jeweils gleichen Nennbetrag zuzüglich

eines Barausgleichsbetrags in Höhe von 10,00 Euro sowie der jeweils

anteiligen Stückzinsen erhalten. Darüber hinaus können Inhaber von

Schuldverschreibungen der bestehenden Anleihe 2021/2026 im Wege einer

Mehrerwerbsoption weitere neue Teilschuldverschreibungen zeichnen.

Zudem ist beabsichtigt, die Schuldverschreibungen Anleihe 2025/2030

institutionellen Investoren in Deutschland und ausgewählten europäischen

Ländern im Rahmen einer Privatplatzierung über das Bankhaus Metzler als Sole

Bookrunner anzubieten.

Das öffentliche Angebot erfolgt auf der Grundlage eines Wertpapierprospekts,

den die luxemburgische Finanzaufsichtsbehörde CSSF (Commission de

Surveillance du Secteur Financier - "CSSF") voraussichtlich am heutigen Tag,

dem 29. April 2025, billigen wird. Der Wertpapierprospekt wird unverzüglich

nach seiner Billigung auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://werder.de/Anleihe2025 veröffentlicht.

Kontakt Presse

Christoph Pieper

medien@werder.de

SV Werder Bremen GmbH & Co KG aA

Franz-Böhmert-Straße 1c

28205 Bremen

Kontakt Investor Relations

anleihe@werder.de

SV Werder Bremen GmbH & Co KG aA

Franz-Böhmert-Straße 1c

28205 Bremen

Wichtige Hinweise: Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum

Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren

in irgendeiner Jurisdiktion noch einen Wertpapierprospekt im Sinne der

Verordnung (EU) 2017/1129 in ihrer geltenden Fassung ("Prospektverordnung")

dar. Das öffentliche Angebot von Schuldverschreibungen erfolgt

ausschließlich auf der Grundlage eines noch von der CSSF zu billigenden und

an die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu

notifizierenden Wertpapierprospekts. Die Billigung des Wertpapierprospekts

durch die CSSF ist dabei nicht als Befürwortung der angebotenen Wertpapiere

zu verstehen. Der Wertpapierprospekt enthält die nach den gesetzlichen

Bestimmungen erforderlichen Informationen für Anleger. Der

Wertpapierprospekt wird nach seiner Billigung durch die CSSF auf der Website

der SV Werder Bremen GmbH & Co KG aA ("Gesellschaft")

(https://werder.de/Anleihe2025) und der Internetseite der Börse Luxemburg

(https://www.luxse.com/) kostenfrei zugänglich sein. Investoren wird

empfohlen, den Wertpapierprospekt aufmerksam zu lesen, bevor sie sich

entscheiden, Schuldverschreibungen der Gesellschaft zu erwerben oder zu

veräußern, um die potenziellen Risiken und Chancen der Anlageentscheidung

vollends zu verstehen, und eine Anlageentscheidung nur unter Heranziehung

aller verfügbaren Informationen über die Gesellschaft nach Konsultation mit

den eigenen Rechtsanwälten, Steuer- und/oder Finanzberatern zu treffen.

Ein öffentliches Angebot der in dieser Veröffentlichung erwähnten

Wertpapiere wird nur in Luxemburg und Deutschland stattfinden. Insbesondere

finden weder ein öffentliches Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe

eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von

Amerika, Australien, Kanada oder Japan statt. Außerhalb Luxemburgs und

Deutschlands richtet sich das Angebot der in dieser Veröffentlichung

erwähnten Wertpapiere nur an diejenigen Personen in Mitgliedsländern des EWR

und ist ausschließlich für diejenigen Personen in Mitgliedsländern des EWR

bestimmt, die "qualifizierte Anleger" im Sinne des Artikels 2(e) der

Prospektverordnung ("qualifizierte Anleger") sind.

Diese Veröffentlichung ist weder mittelbar noch unmittelbar zur Weitergabe

oder Verbreitung in die Vereinigten Staaten von Amerika oder innerhalb der

Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich deren Territorien und

Besitzungen eines Bundesstaates oder des Districts of Columbia) oder an

Publikationen mit einer allgemeinen Verbreitung in den Vereinigten Staaten

von Amerika bestimmt. Sie ist weder ein Angebot zum Verkauf noch ein Angebot

zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von

Amerika. Die Wertpapiere sind nicht und werden nicht im Rahmen dieses

Angebots gemäß dem United States Securities Act von 1933 in der jeweils

geltenden Fassung (der "US Securities Act") registriert und dürfen innerhalb

der Vereinigten Staaten von Amerika oder an oder für Rechnung oder zugunsten

einer U.S.-Person (wie in Regulation S unter dem US Securities Act

definiert) weder angeboten noch verkauft werden.

Diese Veröffentlichung darf im Vereinigten Königreich nur weitergegeben

werden und richtet sich nur an Personen, die "qualifizierte Anleger" im

Sinne von Artikel 2(e) der Prospektverordnung sind, da die Verordnung

aufgrund des European Union (Withdrawal) Act 2018 Teil des nationalen Rechts

ist, und die darüber hinaus (i) professionelle Anleger im Sinne des Artikel

19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion)

Order 2005, in der jeweils gültigen Fassung ("Order"), sind oder (ii)

Personen, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen (vermögende

Gesellschaften, Vereine ohne eigene Rechtspersönlichkeit, etc.) sind oder

(iii) Personen sind, an die eine Aufforderung oder Veranlassung zu einer

Investitionstätigkeit (im Sinne von Abschnitt 21 des Financial Services and

Markets Act 2000) im Zusammenhang mit der Emission oder dem Verkauf von

Wertpapieren anderweitig rechtmäßig übermittelt oder übermittelt werden darf

(alle diese Personen werden gemeinsam als "Relevante Personen" bezeichnet).

Diese Veröffentlichung ist im Vereinigten Königreich nur an Relevante

Personen gerichtet. Personen, die keine Relevanten Personen sind, dürfen

aufgrund dieser Veröffentlichung nicht handeln und sich nicht auf diese

verlassen. Jede Anlage oder Anlagetätigkeit in Wertpapieren der Gesellschaft

steht im Vereinigten Königreich nur Relevanten Personen zur Verfügung und

wird nur mit Relevanten Personen getätigt.

Ende der Insiderinformation

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29.04.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

Medienarchiv unter https://eqs-news.com

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: SV Werder Bremen GmbH & Co KG aA

Franz-Böhmert-Straße 1c

28205 Bremen

Deutschland

Telefon: 0421-43459-0

E-Mail: info@werder.de

Internet: www.werder.de

ISIN: DE000A3H3KP5

WKN: A3H3KP

Börsen: Freiverkehr in Frankfurt (Basic Board)

EQS News ID: 2125920

Ende der Mitteilung EQS News-Service

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2125920 29.04.2025 CET/CEST

°

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