•  

     FAQ

    In unseren FAQ finden Sie die häufigsten Fragen und Antworten.

    Für Begriffserklärungen können Sie unser Glossar nutzen.

    FAQ
  •  

     Kontaktformular

    Kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular.

    Servicezeiten: Montag bis Freitag von 08:30 Uhr bis 17:30 Uhr

    Kontaktformular
  •  

     E-Mail

    Kontaktieren Sie uns per E-Mail.

    wertpapiere@dzbank.de

    Mail schreiben
  •  

     Live-Chat

    Kontaktieren Sie uns über den Live-Chat.

    Servicezeiten: Montag bis Freitag von 08:30 Uhr bis 17:30 Uhr

    Chat
  •  

     Anruf

    Montags bis Freitags von 08:30 Uhr bis 17:30 Uhr sind wir unter der Nummer (069)-7447-7035 für Sie da.

    Anruf

Uber Technologies inc.

A2PHHG / US90353T1007 //
Quelle: NYSE: 01:00:00
A2PHHG US90353T1007 // Quelle: NYSE: 01:00:00
Uber Technologies inc.
70,24 USD
Kurs
2,62%
Diff. Vortag in %
65,42 USD
52 Wochen Tief
100,34 USD
52 Wochen Hoch
  •  
  •  
  •  
  •  

Tools

Fundamentalanalyse

TraderDaily Aktualisierung 08.10.2026 PDF 0,7 MB
DZ BANK Euro-Indikator Aktualisierung 04.02.2026 PDF 0,3 MB
Im Blickpunkt Aktualisierung 18.06.2020 PDF 0,4 MB
Marktkommentar Aktualisierung 17.06.2020 PDF 0,5 MB
Technische Analyse weekly Aktualisierung 28.10.2019 PDF 1,3 MB

News

08.10.2026 | 21:47:37 (dpa-AFX)
ROUNDUP 2: Gericht kippt Münchner Mindestpreise für Uber und Co.

(Aktualisierung: Reaktion Uber)

MÜNCHEN (dpa-AFX) - Das Verwaltungsgericht München hat Mindestpreise für Mietwagendienste wie Uber <US90353T1007> und Co. in der bayerischen Landeshauptstadt gekippt. Das Gericht entschied in fünf Eilbeschlüssen, dass mehrere Unternehmen sich vorläufig nicht an die von der Landeshauptstadt München per Allgemeinverfügung festgelegten Mindestpreise halten müssen. Es gab fünf entsprechenden Eilanträgen dieser Unternehmen statt. Die Entscheidung in den jeweiligen Hauptsacheverfahren steht noch aus.

Die seit Juli geltende Allgemeinverfügung sieht vor, dass sich die Preise für die Fahrdienste am Taxitarif orientieren, den die Stadt München per Satzung festgelegt hat. Dieser liegt - auch für Fahrten aus dem Stadtgebiet heraus - demnach aktuell bei einem Grundpreis von 5,90 Euro, hinzu kommen 2,70 Euro pro Kilometer. Davor lagen die Kosten für die Fahrdienste im Schnitt rund 40 Prozent unter den Taxi-Preisen.

Gericht: Allgemeinverfügung "voraussichtlich insgesamt rechtswidrig"

"Die zuständige Kammer kam nach den im Eilverfahren anzuwendenden Maßstäben zu dem Schluss, dass die Allgemeinverfügung voraussichtlich insgesamt rechtswidrig ist, weil die Landeshauptstadt diese auch für einen Bereich außerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches erlassen hat und der rechtswidrige Teil nicht abtrennbar ist", teilte das Gericht mit. Die Mindestpreise galten auch für Fahrten, die aus dem Münchner Stadtgebiet heraus- oder in die Stadt hineinführten.

Zoll: Fahrdienste verstießen gegen Mindestlohn

Ein Grund dafür: Nach Erkenntnissen des Hauptzollamtes München verstießen die Anbieter "fast flächendeckend gegen arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften". Auch das Mindestlohngesetz sei regelmäßig missachtet worden. Taxifahrerinnen und -fahrer hatten deshalb demonstriert, einen fairen Wettbewerb und Mindestpreise verlangt.

Der Bundesverband wirfahren, der die Interessen von Taxi- und Mietwagenplattformen vertritt, begrüßte die Entscheidung. "Wie bereits eine entsprechende Entscheidung zu Mindestpreisen in Köln gezeigt hat, überschreiten Kommunen ihre Kompetenzen, wenn sie Mindestpreise auch für Fahrten außerhalb ihres Stadtgebiets festsetzen wollen", teilte der Verband mit. Auch Uber sieht sich bestätigt. Mindestpreisregelungen seien rechtlich nicht haltbar, teilte das Unternehmen mit. Es forderte von der Stadt München, die Allgemeinverfügung vollständig zurückzunehmen.

Bolt: Markt in München eingebrochen

Nach Angaben des Fahrdienstleisters Bolt brach die Nachfrage im Monat nach der Neuregelung um 44 Prozent ein. "Innerhalb weniger Wochen wurde damit nahezu ein ganzes Jahr Marktwachstum ausgelöscht", teilte das Unternehmen mit. "Gleichzeitig fanden rund 40.000 Fahrten überhaupt nicht mehr statt - ein Hinweis darauf, dass viele Menschen angesichts der höheren Preise ganz auf diese Mobilitätsoption verzichtet haben."

Das Münchner Kreisverwaltungsreferat (KVR) hatte mit Stichproben geprüft, ob die Neuregelung eingehalten wurde - teilte wegen der laufenden Gerichtsverfahren aber nicht mit, was dabei rausgekommen war. Laut "Marktbeobachtung" des Taxi-Vermittlers Freenow orientierten sich "rund 50 Prozent der angebotenen Fahrten nicht am gesetzlichen Mindestpreis und unterbieten diesen illegal". Dabei gebe es deutliche Unterschiede zwischen den Anbietern.

Taxiunternehmen hätten der Stadt aber mitgeteilt, dass die Auswirkungen der Mindestfahrpreise "für die Taxiunternehmen leicht spürbar" seien, hieß es aus dem KVR. Der Taxi-Vermittler Freenow spricht dagegen von einem "klaren, positiven Effekt auf das klassische Taxigewerbe".

Verband wirfahren begrüßt Entscheidung

Der Verband wirfahren kritisierte die Einführung von Mindestpreisen insgesamt: "Sie schaffen erhebliche Rechtsunsicherheit, gefährden so Arbeitsplätze und unternehmerische Existenzen in der Mietwagenbranche. Außerdem würden Bürger belastet. "Die Stadt München sollte die Entscheidung zum Anlass nehmen, wieder in Gespräche über Lösungen für die Herausforderungen des städtischen Verkehrs einzusteigen, statt auf invasive Markteingriffe wie Mindestpreise zu setzen."

Auch in Leipzig und Köln hat es bereits Klagen gegen Einschränkungen für die Fahrdienste wie die in München gegeben./bsj/DP/he

08.10.2026 | 21:01:52 (dpa-AFX)
ROUNDUP: Gericht kippt Münchner Mindestpreise für Uber und Co.
08.10.2026 | 20:23:36 (dpa-AFX)
Gericht kippt Münchner Mindestpreise für Uber und Co.
24.09.2026 | 09:47:06 (dpa-AFX)
Wegen Übernahmeangebot durch Uber: Östberg beibt Delivery Hero als Chef erhalten
03.09.2026 | 09:52:06 (dpa-AFX)
ROUNDUP: Delivery Hero rät zur Annahme des Uber-Übernahmeangebots
02.09.2026 | 18:32:44 (dpa-AFX)
Delivery Hero rät zur Annahme des Übernahmeangebots von Uber
02.09.2026 | 13:57:25 (dpa-AFX)
Uber will zehn Prozent der Stellen streichen - Schritt für Wachstumspläne

DZ BANK Produktauswahl

Optionsscheine Classic Long

Produktauswahl : Basiswert Uber Technologies inc.

Uber Technologies inc.
Optionsschein long DN4LR8

19,55x Hebel

Uber Technologies inc.
Optionsschein long DN2YET

5,85x Hebel

Uber Technologies inc.
Optionsschein long DN31RL

5,26x Hebel

Min Abstand zum Basispreis in % Max

Optionsscheine Classic Short

Produktauswahl : Basiswert Uber Technologies inc.

Uber Technologies inc.
Optionsschein short DN56AQ

22,35x Hebel

Uber Technologies inc.
Optionsschein short DN56AS

7,28x Hebel

Uber Technologies inc.
Optionsschein short DN56AT

5,64x Hebel

Min Abstand zum Basispreis in % Max

Endlos Turbos Short

Produktauswahl : Basiswert Uber Technologies inc.

Uber Technologies inc.
Endlos Turbo short DN5X4U

32,71x Hebel

Uber Technologies inc.
Endlos Turbo short DN5UDY

14,82x Hebel

Uber Technologies inc.
Endlos Turbo short DN44A6

5,68x Hebel

Uber Technologies inc.
Endlos Turbo short DU7MYP

3,85x Hebel

Uber Technologies inc.
Endlos Turbo short DU45MU

2,68x Hebel

Uber Technologies inc.
Endlos Turbo short DU3KKS

2,18x Hebel

Min KO-Schwellenabstand in % Max

Endlos Turbos Long

Produktauswahl : Basiswert Uber Technologies inc.

Uber Technologies inc.
Endlos Turbo long DN6JJ4

24,21x Hebel

Uber Technologies inc.
Endlos Turbo long DN34JC

18,49x Hebel

Uber Technologies inc.
Endlos Turbo long DN5JG2

16,12x Hebel

Uber Technologies inc.
Endlos Turbo long DJ6B5R

6,09x Hebel

Uber Technologies inc.
Endlos Turbo long DJ52BW

3,82x Hebel

Uber Technologies inc.
Endlos Turbo long DJ6C6F

2,63x Hebel

Min KO-Schwellenabstand in % Max

Knock Out Map