(neu: Reaktion Wagenknecht)
BERLIN (dpa-AFX) - Wenn die Krankenkasse teurer wird, ärgert das viele Versicherte. Doch wie leicht bekommt man das künftig überhaupt noch mit - auch, um vielleicht schnell zu einer anderen zu wechseln? Bisher mussten die Kassen bei Beitragsanhebungen Millionen Briefe verschicken und eigens darauf hinweisen. Die Pflicht ist jetzt aber gestrichen worden, wogegen die Verbraucherzentralen scharf protestieren. "Es ist ein Unding, dass Krankenkassen ihre Versicherten nicht mehr über steigende Zusatzbeiträge informieren müssen", sagte die Chefin des Bundesverbands, Ramona Pop, der Deutschen Presse-Agentur.
"Die Bundesregierung muss diesen Fehler korrigieren", forderte Pop. Die Streichung ist Teil des gerade in Kraft getretenen Sparpakets der schwarz-roten Koalition bei den Gesundheitsausgaben, das Beitragsanhebungen im nächsten Jahr vermeiden soll. Begründet wurde das Aus der Informationspflicht mit dem Ziel der Entbürokratisierung und dem Heben aller Einsparpotenziale. Für die 58,6 Millionen zahlenden Mitglieder der gesetzlichen Kassen bedeutet das, künftig selbst darauf zu achten, ob und wie sich Zusatzbeiträge verändern.
Verstreicht das Sonderkündigungsrecht?
Dass man es nicht zu spät bemerkt, kann dabei wichtig sein. Denn bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht. Dann entfällt die sonst geltende Vorgabe, dass man mindestens zwölf Monate an seine aktuelle Kasse gebunden ist. Nutzen muss man das Sonderrecht aber bis zum Ende des Monats, in dem der erhöhte Zusatzbeitrag erstmals gilt - also zum Beispiel bei einer Beitragserhöhung zum 1. Januar bis zum 31. Januar.
Verbraucherschützerin Pop warnte: "Im schlimmsten Fall bemerken Versicherte die Beitragserhöhung erst, wenn ihr Nettogehalt geringer ausfällt." Dann greife das Sonderkündigungsrecht möglicherweise aber bereits nicht mehr. Dabei haben laut einer Umfrage im Auftrag des Verbraucherzentrale-Bundesverbands 76 Prozent der Befragten nach eigenen Angaben bisher gar nicht davon gehört, dass die Kassen Versicherte nicht mehr über Erhöhungen informieren müssen.
Den Zusatzbeitrag setzt jede Kasse nach ihrer Finanzlage für ihre Mitglieder fest. Im Schnitt liegt er derzeit bei 3,1 Prozent - die Spanne reicht aber von 2,18 bis 4,39 Prozent. Zum Gesamtbeitrag, den sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen, gehört außerdem der allgemeine Satz von 14,6 Prozent des Bruttolohns.
Ein bis zwei Euro für jeden Brief
Mit dem Aus der Informationspflicht bleibt den Kassen nun einiger Aufwand erspart. Bisher fielen pro Schreiben nach Branchenschätzungen mit Druck und Versand zwischen ein und zwei Euro an. Das kann dann einige Millionen kosten.
Prinzipiell informieren wollen große Kassen aber auch ohne die Pflicht, wie sie auf Anfrage mitteilten. Bei der Techniker Krankenkasse hieß es, sollte sich der Zusatzbeitrag ändern, "werden wir unsere Versicherten natürlich auf unseren Kanälen, zum Beispiel auf der Webseite, ausführlich darüber informieren". Die elf Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) planen, ihre Mitglieder weiterhin transparent zu informieren - vorrangig über die Website aok.de, aber auch über andere Kanäle wie Mitgliederzeitschriften, wie der Bundesverband mitteilte.
Bei der Barmer hieß es, Transparenz und Information blieben unabhängig von gesetzlichen Änderungen sehr wichtig. Deshalb werde man verschiedene Kanäle wie die Homepage für Informationen zum Beitragssatz nutzen. Die DAK-Gesundheit teilte mit, man wolle wie in der Vergangenheit für eine offene und transparente Kommunikation sorgen. Dabei werde man einen effizienten und zielgerichteten Einsatz aller möglichen Kommunikationskanäle prüfen.
Informationen künftig auch digital?
Pop forderte, die Bundesregierung müsse die Kassen wieder dazu verpflichten, ihre Versicherten grundsätzlich per Brief über steigende Zusatzbeiträge zu informieren. Wer den digitalen Weg bevorzuge, sollte alternative Möglichkeiten wie E-Mail oder ein elektronisches Kundenpostfach wählen können. "Eine Information über die Webseite der Krankenkassen reicht auf keinen Fall aus."
Laut der Umfrage im Auftrag des Verbands besuchen 41 Prozent der Befragten die Internetseite ihrer Kasse normalerweise nie - und zusammen 30 Prozent machen es einmal im Jahr oder seltener als einmal im Jahr. Befragt wurden den Angaben zufolge vom Institut Forsa im Rahmen einer repräsentativen Telefonumfrage zu mehreren Themen vom 27. August bis 31. August 1.087 gesetzlich Versicherte oder Mitversicherte ab 18 Jahren.
"Teures Täuschungsmanöver"
Viel Zustimmung gibt es der Umfrage zufolge für aktive Benachrichtigungen durch die Kassen. Eine Information ausschließlich per Brief fänden demnach 84 Prozent der Befragten angemessen, per E-Mail 43 Prozent und über eine Push-Benachrichtigung der Kassen-App 19 Prozent.
Eine Wiedereinführung der Info-Pflicht forderte auch BSW-Gründerin Sahra Wagenknecht. Jede Kfz-Versicherung und jeder Stromanbieter müsse über Preiserhöhungen informieren. "Dass das für Krankenkassen entfällt, ist ein teures Täuschungsmanöver für die Versicherten."/sam/DP/stw