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EQS-WpÜG: GLI Beteiligungsgesellschaft mbH / Grondbach GmbH /
Kontrollerlangung
Kontrollerlangung / Zielgesellschaft: InnoTec TSS AG; Bieter: GLI
Beteiligungsgesellschaft mbH / Grondbach GmbH
25.06.2026 / 12:15 CET/CEST
Veröffentlichung einer WpÜG-Mitteilung, übermittelt durch EQS News - ein
Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich.
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VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE
IN, INNERHALB ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, IN DENEN EINE SOLCHE
VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN
RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.
Veröffentlichung der Erlangung der Kontrolle über die InnoTec TSS AG
gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 iVm § 10 Abs. 3 Satz 1 und 2 des Wertpapiererwerbs-
und Übernahmegesetzes (WpÜG)
Bieter 1:
GLI Beteiligungsgesellschaft mbH
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 110015,
Sternstraße 58, 40479 Düsseldorf
Bieter 2:
Grondbach GmbH
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 21567,
Gerresheimer Landstraße 63, 40699 Erkrath
Zielgesellschaft:
InnoTec TSS AG
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 39359,
Grunerstraße 62, 40239 Düsseldorf
Inhaberaktien: WKN: 540510 / ISIN DE0005405104
Angaben zum Kontrollerwerb:
Die Bieter 1 und 2 (zusammen die "Bieter") haben am 25. Juni 2026 die
Kontrolle im Sinne des § 29 Abs. 2 WpÜG über die Zielgesellschaft erlangt.
Der Kontrollerwerb beruht auf dem Abschluss einer Vereinbarung über die
dauerhafte und verbindliche Abstimmung des Verhaltens in Bezug auf die
Zielgesellschaft durch die koordinierte Ausübung von Stimmrechten aus Aktien
der Zielgesellschaft im Sinne des § 30 Abs. 2 Satz 1 WpÜG ("Acting in
Concert Vereinbarung").
Parteien der Acting in Concert Vereinbarung sind Bieter 1, Bieter 2 sowie
Herr Dr. Gerson Link, c/o GLI Beteiligungsgesellschaft mbH, Sternstraße 58,
40479 Düsseldorf ("Weiterer Kontrollerwerber 1").
Gegenstand der Acting in Concert Vereinbarung ist die abgestimmte Ausübung
von Stimmrechten in der Hauptversammlung der Zielgesellschaft mit dem Ziel,
auf die Beschlussfassung über eine Mindestausschüttung in Höhe von
mindestens 30,00 % des Konzernjahresüberschusses des jeweiligen
Geschäftsjahres gemäß dem gebilligten Konzernabschluss der Zielgesellschaft
hinzuwirken ("Mindestausschüttung").
Die Acting in Concert Vereinbarung erstreckt sich auf insgesamt 2.871.002
Aktien der Zielgesellschaft, entsprechend rund und mehr als 30,00 % der
Stimmrechte an der Zielgesellschaft. Hiervon entfallen 2.000 Aktien der
Zielgesellschaft auf Bieter 1, 1.435.501 Aktien der Zielgesellschaft auf
Bieter 2 sowie 1.433.501 Aktien der Zielgesellschaft auf die GLB GmbH (wie
nachstehend definiert).
Die Parteien der Acting in Concert Vereinbarung haben hierzu insbesondere
folgende Verpflichtungen übernommen:
* Bieter 1 hat sich gegenüber den anderen beiden Vertragsparteien
verpflichtet, seine Stimmrechte aus den von ihm unmittelbar gehaltenen
2.000 Aktien der Zielgesellschaft dahingehend auszuüben, dass die
Mindestausschüttung beschlossen wird.
* Bieter 2 hat sich gegenüber den anderen beiden Vertragsparteien
verpflichtet, seine Stimmrechte aus 1.435.501 der von ihm unmittelbar
gehaltenen 2.395.084 Aktien der Zielgesellschaft dahingehend auszuüben,
dass die Mindestausschüttung beschlossen wird.
* Der Weitere Kontrollerwerber 1 hat sich gegenüber den anderen beiden
Vertragsparteien verpflichtet, seinen Einfluss auf die GLB GmbH
dahingehend auszuüben, dass diese ihre Stimmrechte aus 1.433.501 von ihr
gehaltenen Aktien der Zielgesellschaft dahingehend ausübt, dass die
Mindestausschüttung beschlossen wird.
Der Weitere Kontrollerwerber 1 hält unmittelbar sämtliche Geschäftsanteile
an Bieter 1 und kontrolliert Bieter 1. Bieter 1 hält unmittelbar 2.000
Aktien der Zielgesellschaft. Die Stimmrechte aus diesen Aktien der
Zielgesellschaft werden dem Weiteren Kontrollerwerber 1 gemäß § 30 Abs. 1
Satz 1 Nr. 1 und Satz 3 WpÜG zugerechnet.
Der Weitere Kontrollerwerber 1 kontrolliert ferner die GLB GmbH, Sternstraße
58, 40479 Düsseldorf, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts
Düsseldorf unter HRB 49291 ("GLB GmbH"), welche unmittelbar 2.393.255 Aktien
der Zielgesellschaft hält. Die Stimmrechte aus diesen Aktien der
Zielgesellschaft werden dem Weiteren Kontrollerwerber 1 gemäß § 30 Abs. 1
Satz 1 Nr. 1 und Satz 3 WpÜG zugerechnet.
Darüber hinaus werden dem Weiteren Kontrollerwerber 1 Stimmrechte aus
weiteren 500 Aktien der Zielgesellschaft gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpÜG
zugerechnet.
Herr Reinhart Zech von Hymmen, c/o Grondbach GmbH, Gerresheimer Landstraße
63, 40699 Erkrath ("Weiterer Kontrollerwerber 2" und zusammen mit dem
Weiteren Kontrollerwerber 1 "Weitere Kontrollerwerber")
hält unmittelbar sämtliche Geschäftsanteile an Bieter 2 und kontrolliert
Bieter 2. Bieter 2 hält unmittelbar 2.395.084 Aktien der Zielgesellschaft.
Die Stimmrechte aus diesen Aktien der Zielgesellschaft werden dem Weiteren
Kontrollerwerber 2 gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 3 WpÜG
zugerechnet.
Die Stimmrechtsanteile der Bieter sowie der Weiteren Kontrollerwerber
stellen sich zum Zeitpunkt des Kontrollerwerbs wie folgt dar:
Bieter 1
* unmittelbar gehaltene Stimmrechte: 2.000 (0,02 %);
* zugerechnete Stimmrechte gemäß § 30 Abs. 2 Satz 1 WpÜG aus von Bieter 2
gehaltenen Aktien: 1.435.501 (15,00 %);
* zugerechnete Stimmrechte gemäß § 30 Abs. 2 Satz 1 WpÜG aus von der GLB
GmbH gehaltenen Aktien: 1.433.501 (14,98 %);
* Gesamtstimmrechtsanteil: 2.871.002 (30,00 %).
Bieter 2
* unmittelbar gehaltene Stimmrechte: 2.395.084 (25,03 %);
* zugerechnete Stimmrechte gemäß § 30 Abs. 2 Satz 1 WpÜG aus von Bieter 1
gehaltenen Aktien: 2.000 (0,02 %);
* zugerechnete Stimmrechte gemäß § 30 Abs. 2 Satz 1 WpÜG aus von der GLB
GmbH gehaltenen Aktien: 1.433.501 (14,98 %);
* Gesamtstimmrechtsanteil: 3.830.585 (40,03 %).
Weiterer Kontrollerwerber 1
* unmittelbar gehaltene Stimmrechte: 4.500 (0,05 %);
* zugerechnete Stimmrechte gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 3 WpÜG
aus von Bieter 1 gehaltenen Aktien: 2.000 (0,02 %);
* zugerechnete Stimmrechte gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 3 WpÜG
aus von der GLB GmbH gehaltenen Aktien: 2.393.255 (25,01 %);
* zugerechnete Stimmrechte gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpÜG: 500 (0,01
%);
* zugerechnete Stimmrechte gemäß § 30 Abs. 2 Satz 1 WpÜG aus von Bieter 2
gehaltenen Aktien: 1.435.501 (15,00 %);
* Gesamtstimmrechtsanteil: 3.835.756 (40,08 %).
Weiterer Kontrollerwerber 2
* unmittelbar gehaltene Stimmrechte: keine;
* zugerechnete Stimmrechte gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 3 WpÜG
aus von Bieter 2 gehaltenen Aktien: 2.395.084 (25,03 %);
* zugerechnete Stimmrechte gemäß § 30 Abs. 2 Satz 1 WpÜG aus von Bieter 1
gehaltenen Aktien: 2.000 (0,02 %);
* zugerechnete Stimmrechte gemäß § 30 Abs. 2 Satz 1 WpÜG aus von der GLB
GmbH gehaltenen Aktien: 1.433.501 (14,98 %);
* Gesamtstimmrechtsanteil: 3.830.585 (40,03 %).
Neben den Bietern haben auch der Weitere Kontrollerwerber 1 und der Weitere
Kontrollerwerber 2 infolge von Stimmrechtszurechnungen gemäß § 30 WpÜG
mittelbar die Kontrolle über die Zielgesellschaft erlangt.
Mit Erlangung der Kontrolle gemäß §§ 35 Abs. 1, 29 Abs. 2 WpÜG über die
InnoTec TSS AG sind die Bieter und die weiteren Kontrollerwerber zur Abgabe
eines Pflichtangebots gemäß § 35 Abs. 2 WpÜG, gerichtet auf den Erwerb
sämtlicher Aktien der Zielgesellschaft, verpflichtet.
Diese Veröffentlichung gemäß § 35 Abs. 1 iVm § 10 Abs. 3 WpÜG erfolgt
zugleich auch im Namen des Weiteren Kontrollerwerbers 1 und des Weiteren
Kontrollerwerbers 2, vertreten durch die Bieter.
Die Bieter werden nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage
durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gegenüber allen
Aktionären der InnoTec TSS AG gemäß § 35 Abs. 2 WpÜG ein Pflichtangebot auf
den Erwerb sämtlicher Aktien der InnoTec TSS AG zum gesetzlichen
Mindestpreis und im Übrigen zu den in der Angebotsunterlage noch
mitzuteilenden Bestimmungen und Bedingungen abgeben. Die Bieter bilden eine
Bietergemeinschaft im Sinne des § 2 Abs. 4 WpÜG, wobei im Rahmen des
Pflichtangebots jeder Beteiligte Bieter im Sinne des WpÜG ist und die sich
für ihn ergebenden gesetzlichen Verpflichtungen eigenständig zu erfüllen
hat.
Der gesetzliche Mindestpreis entspricht zum Zeitpunkt dieser
Veröffentlichung dem gewichteten durchschnittlichen inländischen Börsenkurs
der Aktien der Zielgesellschaft während der letzten drei Monate vor dieser
Veröffentlichung (§ 5 Abs. 1 WpÜG-Angebotsverordnung).
Die Bieter werden mit der Durchführung des Pflichtangebots auch die aus § 35
WpÜG resultierenden Verpflichtungen des Weiteren Kontrollerwerbers 1 und des
Weiteren Kontrollerwerbers 2 erfüllen. Diese werden daher kein gesondertes
Pflichtangebot für die Aktien der InnoTec TSS AG veröffentlichen.
Die Angebotsunterlage wird von den Bietern gemäß §§ 35 Abs. 2 Satz 2, 14
Abs. 3 Satz 1 WpÜG im Internet unter https://gligro-pflichtangebot.de/
veröffentlicht werden. Zudem wird ein Hinweis auf die Veröffentlichung der
Angebotsunterlage im Bundesanzeiger bekannt gemacht.
Weitere wichtige Informationen:
Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung
zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der InnoTec TSS AG.
Inhabern von Aktien der InnoTec TSS AG wird dringend empfohlen, die
Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot
stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da
sie wichtige Informationen enthalten werden.
Das Pflichtangebot wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland, insbesondere nach dem WpÜG und der Verordnung über den Inhalt
der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und
Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur
Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots (WpÜG-Angebotsverordnung)
durchgeführt. Dementsprechend wurden und werden keine Bekanntmachungen,
Anmeldungen, Zulassungen oder Genehmigungen für das Angebot außerhalb der
Bundesrepublik Deutschland eingereicht, veranlasst oder gewährt. Investoren
und Inhaber von Wertpapieren der InnoTec TSS AG können nicht darauf
vertrauen, durch die Anlegerschutzvorschriften irgendeiner anderen
Rechtsordnung als der Bundesrepublik Deutschland geschützt zu werden.
25. Juni 2026
GLI Beteiligungsgesellschaft mbH
Dr. Gerson Link
Geschäftsführer
Grondbach GmbH
Reinhart Zech von Hymmen
Geschäftsführer
Ende der WpÜG-Mitteilung
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25.06.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Sprache: Deutsch
Börsen: Regulierter Markt in München; Freiverkehr in Frankfurt
(Basic Board), Stuttgart, Tradegate BSX
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