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News

21.02.2026 | 14:35:03 (dpa-AFX)
ROUNDUP: CDU will Social-Media-Altersgrenze ab 14 Jahren

STUTTGART (dpa-AFX) - Die CDU will ein Mindestalter von 14 für soziale Medien wie Tiktok und Instagram zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Der Parteitag in Stuttgart nahm nach Angaben einer CDU-Sprecherin einen Antrag an, der die Bundesregierung auffordert, "eine gesetzliche Altersgrenze von 14 Jahren für die Nutzung sozialer Netzwerke einzuführen". Sie wird außerdem aufgefordert, das "besondere Schutzbedürfnis bis zum 16. Lebensjahr im digitalen Raum" auszugestalten. Aus der mitregierenden SPD kamen schon ähnliche Vorschläge.

Der Landesverband Schleswig-Holstein hatte das Thema auf dem Parteitag angestoßen. Ein ursprünglicher Antrag der Nord-CDU sah eine Altersgrenze von 16 Jahren und mehrere weitere Forderungen vor. Die vom Vorstand bestellte Kommission, die vor Parteitagen über alle Anträge berät, empfahl zunächst, diesen Antrag an Fachausschüsse der CDU und die Unionsfraktion zu leiten. Dann wurde aber ein neuer Text formuliert und zur Annahme empfohlen.

Antrag fordert Regelungen zu Altersverifikation

Die CDU setze sich demnach für ein "altersgerechtes und verantwortungsvolles digitales Erwachsenwerden" ein. "Dabei leitet uns die Überzeugung, dass Kinder und Jugendliche im digitalen Raum besonders schutzbedürftig sind", heißt es in dem beschlossenen Antrag. "Wo wirtschaftliche Geschäftsmodelle gezielt auf Aufmerksamkeitsbindung, emotionale Aktivierung und Verhaltenssteuerung ausgerichtet sind, darf der Staat nicht neutral bleiben."

Konkret fordert die CDU auf nationaler und europäischer Ebene gesetzliche Regelungen, die Plattformbetreiber zum Einrichten einer datenschutzkonformen Altersverifikation verpflichten. Eine bloße Selbstauskunft als "Klick-Abfrage" soll nicht ausreichen. Bei Verstößen sollen "empfindliche Bußgelder" drohen. Die CDU setzt sich für eine EU-weite Harmonisierung von Altersstandards ein, um Umgehungen der Regeln über andere Mitgliedstaaten zu verhindern.

Stärkere Medienbildung in Schulen

Die Regeln müssten auf wissenschaftlicher Expertise begründet sein, heißt es im Antrag. Grundlage sollten die Empfehlungen einer von der Bundesregierung eingesetzten Expertenkommission sein - sie soll im Sommer Empfehlungen vorlegen. Die Bundesregierung werde aufgefordert, die zu erwartenden Vorschläge gemeinsam mit den Ländern umzusetzen, fordert die CDU.

Flankiert werden solle dies durch stärkere Medienbildung in Schulen. Vermittelt werden sollten etwa Wissen über Wirkmechanismen von Algorithmen und zum Schutz vor Cybermobbing und digitaler Manipulation. Dabei müssten Angebote auch Eltern und das Lebensumfeld einbeziehen. Medienkompetenz stärke auch die "demokratische Resilienz gegen Desinformation und Radikalisierung".

Die CDU fordert mit dem Parteitagsvotum auch mehr Transparenzpflichten. Es brauche gesetzliche Regelungen, um die Entscheidungen von Algorithmen nachvollziehbar machen. Zudem müssten Verfahren zum schnelleren Löschen rechtswidriger Inhalte geschaffen werden. Wenn man rechtswidrige Inhalte einstelle oder auf seinen Plattformen dulde, müssten Bußgelder drohen.

Auch SPD-Vorschlag zu Altersgrenze

Kanzler und CDU-Chef Friedrich Merz hatte kurz vor dem Parteitag bereits Sympathie für den Vorstoß für eine Social-Media-Altersgrenze erkennen lassen - ebenso wie für einen konkreten Vorschlag aus der mitregierenden SPD.

Konkret schlagen führende Sozialdemokraten vor, Altersbeschränkungen für den Zugang zu Social-Media-Plattformen technisch mit der digitalen Brieftasche ("Wallet") auf dem Smartphone zu verknüpfen. Sie soll Anfang 2027 in Deutschland starten. Wer ein Instagram- oder Tiktok-Konto einrichtet, soll dann über die Wallet sein Alter nachweisen müssen. Bis 14 soll ein Zugang ausgeschlossen sein, zwischen 14 und 16 soll es ihn nur mit bestimmten Voreinstellungen geben. Für alle ab 16 sollen Algorithmen, die Videos oder andere Inhalte vorschlagen, ausgeschaltet sein und müssten aktiviert werden./sam/bk/mfi/poi/DP/zb

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ROUNDUP/Ploß zu Seehäfen-Finanzierung: Tschentscher verbreitet Unwahrheiten

HAMBURG (dpa-AFX) - Im Streit um die Finanzierung der deutschen Seehäfen hat der Maritime Koordinator der Bundesregierung, Christoph Ploß, Hamburgs Erstem Bürgermeister Peter Tschentscher die Verbreitung von "Unschärfen" und "Unwahrheiten" vorgeworfen.

In einem Brief an den Bürgermeister, über den die "Welt am Sonntag" in ihrer Hamburger Regionalausgabe berichtet, fordert er Tschentscher zudem auf, Mittel aus dem Sondervermögen des Bundes für den Hafen und nicht für "Prestigeobjekte wie den Elbtower" einzusetzen.

Hintergrund waren scharfe Anwürfe des SPD-Politikers Tschentscher gegen den Hamburger CDU-Bundestagsabgeordneten Ploß, dass dieser die Interessen der Hansestadt in seinem Amt als Maritimer Koordinator nicht vertrete.

Ploß: Nur Hamburg ist für Hafenfinanzierung zuständig

Tschentscher hatte in einem Interview der Deutschen Presse-Agentur bemängelt, dass Ploß die von Hamburg und den anderen Küstenländern seit langem erhobene Forderung nach einer stärkeren finanziellen Beteiligung des Bundes an der Finanzierung der Seehäfen nicht unterstütze. "Es ist eher das Gegenteil", hatte der Bürgermeister gesagt.

In seinem Brief zeigt sich Ploß von den Vorwürfen überrascht. "Da Ihre Äußerungen mehrere Unschärfen und leider auch Unwahrheiten enthalten, möchte ich Ihnen gern einige Fakten mitteilen", entgegnet er und schreibt weiter, dass das Grundgesetz "die Zuständigkeit für die Verwaltung und Finanzierung des Hamburger Hafens ausschließlich der Freien und Hansestadt Hamburg" zuweise.

Die Gesetzgebungskompetenz des Bundes erstrecke sich nur auf die Hochsee- und Küstenschifffahrt sowie die Seezeichen, die Binnenschifffahrt, den Wetterdienst, die Seewasserstraßen und die dem allgemeinen Verkehr dienenden Binnenwasserstraßen. "Dies umfasst grundsätzlich nicht die See- und Binnenhäfen, also etwa den Hamburger Hafen, und ihre allgemeine Infrastruktur", heißt es in dem Brief.

Sondervermögen für Hafen nutzen - nicht für Prestigeobjekte

Der Bund habe Hamburg aus dem Investitionsfonds zur Förderung der Infrastruktur bereits im vergangenen Jahr 2,66 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. "Diese Bundesmittel sind insbesondere für die Verkehrs- und Energieinfrastruktur in Hamburg vorgesehen", betonte Ploß. Die Entscheidung über die Verwendung obliege der Stadt.

"Im Sinne einer starken maritimen Wirtschaft" appelliere er aber an Tschentscher: "Verwenden Sie diese Milliarden, die der Bund Hamburg zur Verfügung stellt, nicht für Prestigeobjekte wie den Elbtower, sondern für den Hamburger Hafen!"

Tschentscher hatte kritisiert, dass die Küstenländer gegenüber den anderen Ländern benachteiligt würden, wenn sie Mittel aus dem Investitionsfonds für die Häfen - denen eine nationale Aufgabe zukomme - aufwenden müssten. Für die Hansestadt würde dies bedeuten, "dass wir die kompletten Beträge, die wir in Hamburg aus dem Investitionsfonds bekommen, eben nicht für Schulen, für Kultur, für Polizei oder für Straßen und Brücken einsetzen könnten".

Ploß sieht sich als Anwalt der Häfen - Warnung an Tschentscher

Auch er setze sich "- wie Sie wissen - seit Langem dafür ein, dass der Bund die norddeutschen Häfen stärker als bisher unterstützt", schreibt Ploß, der sich nach eigenem Bekunden "innerhalb der Bundesregierung als Anwalt der gesamten maritimen Branche - und damit auch der deutschen Häfen" sieht. Die Häfen gingen auch nicht nur die Küstenländer etwas an, räumte er ein. "Über sie läuft die Versorgung ganz Deutschlands."

Deshalb sei es "erstrebenswert", dass der sogenannte Hafenlastenausgleich erhöht werde. "Die 38,3 Millionen Euro, die die norddeutschen Häfen daraus erhalten, sind zu wenig", räumte Ploß ein. Seinen Hinweis darauf, dass es zur Anpassung der Mittel im Bundestag eine nur parteiübergreifend zu erreichende verfassungsändernde Mehrheit brauche, verband er mit einer Warnung: "Nichts gefährdet eine Erhöhung dieser Mittel mehr als persönliche Angriffe über die Presse."

Erwiderung

Ein Senatssprecher bestätigte am Morgen den Erhalt des Briefes. "Herr Ploß bestätigt darin noch einmal, dass er die Position und damit die Interessenlage Hamburgs und der anderen norddeutschen Länder nicht unterstützt", erklärte der Sprecher. Ebenso wiederhole er die Forderung, dass Hamburg die Mittel des Innovationsfonds nicht - wie alle anderen Länder - für Schulen, Hochschulen, Kultureinrichtungen oder die Verkehrsinfrastruktur, sondern für den Hafen verwenden solle.

"Herr Ploß ignoriert dabei, dass Hamburg den Betrieb, die Sanierung und die Modernisierung des Hafens bereits jedes Jahr im Umfang von rund 300 Millionen Euro aus städtischen Mitteln finanziert, dass der Koalitionsvertrag des Bundes eine gemeinsame Finanzierung des Nationalen Hafenplans durch Bund und Länder vorsieht und dass dafür auch Finanzierungswege bestehen, die gut mit der verfassungsrechtlichen Aufgabenzuordnung von Bund und Ländern vereinbar sind", erklärte der Sprecher. Insofern sehe sich der Erste Bürgermeister in seiner Kritik an der Arbeit des Maritimen Koordinators bestätigt./fi/DP/zb

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