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News

14.07.2026 | 19:14:21 (dpa-AFX)
EQS-Adhoc: Nagarro SE: Bafin-Bilanzkontrolle des Konzernabschlusses 2022 (deutsch)

Nagarro SE: Bafin-Bilanzkontrolle des Konzernabschlusses 2022

^

EQS-Ad-hoc: Nagarro SE / Schlagwort(e): Verwaltungs- und Gerichtsverfahren

Nagarro SE: Bafin-Bilanzkontrolle des Konzernabschlusses 2022

14.07.2026 / 19:14 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung

(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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München, 14. Juli 2026 - Der Vorstand der Nagarro SE, München (die

"Gesellschaft"),

informiert über Ereignisse im Zusammenhang mit der stichprobenartigen

Bilanzkontrolle des offengelegten Konzernabschlusses zum 31.12.2022 und des

zugehörigen zusammengefassten Lageberichts für das Geschäftsjahr 2022 durch

die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("Bafin") gemäß § 107

Abs. 1 Satz 3 WpHG.

Mit Feststellungsbescheid vom 10. Juni 2026, der Gesellschaft an demselben

Tag zugestellt, stellte die Bafin die Fehlerhaftigkeit des offengelegten

Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2022 und des zugehörigen

zusammengefassten Lageberichts für das Geschäftsjahr 2022 fest. Betroffen

sind im Wesentlichen die Aufzeichnung, Erfassung und geografische

Aufschlüsselung von Umsatzerlösen, die erstmalige bilanzielle Erfassung von

Unternehmenserwerben sowie die Beschreibung des Geschäftsmodells und die

Risikoberichterstattung im zusammengefassten Lagebericht. Die vorstehende

Wiedergabe der Beanstandungen erfolgt zusammenfassend und ist nicht

abschließend.

Der Vorstand der Gesellschaft war und ist nach sorgfältiger Prüfung und

Abstimmung mit den Abschlussprüfern und externen Beratern weiterhin der

Auffassung, dass der in Rede stehende Konzernabschluss und der zugehörige

zusammengefasste Lagebericht keine im Sinne von § 109 WpHG wesentlichen

Fehler aufweisen. Die Gesellschaft legte am 11. Juni 2026 Widerspruch gegen

den Feststellungsbescheid ein und beantragte zugleich beim OLG Frankfurt

a.M. die Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs. Das OLG

Frankfurt a.M. hat diesen Antrag aufgrund einer summarischen Prüfung mit

Beschluss vom 14. Juli 2026 abgelehnt. Aus diesem Grund ist damit zu

rechnen, dass die Bafin die Fehlerfeststellungen nunmehr auch während des

laufenden Widerspruchsverfahrens unverzüglich veröffentlichen wird.

Etwaige bestandskräftige Fehlerfeststellungen haben nach Information der

Gesellschaft keine Auswirkungen auf spätere Konzernabschlüsse oder

zusammengefasste Lageberichte. Zudem hatte die Gesellschaft nach externen

Vorwürfen aus der Vergangenheit bezüglich Betrugs bereits die Kanzlei White

& Case beauftragt, um mit Unterstützung von Alvarez & Marsal eine

unabhängige Untersuchung dieser Vorwürfe durchzuführen; keine der in

früheren Medienberichterstattungen oder Kommentaren von Leerverkäufern

vorgebrachten Behauptungen erwies sich als begründet, und es wurden keine

Hinweise auf Betrug oder ein Fehlverhalten gefunden.

Ende der Insiderinformation

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14.07.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

Originalinhalt anzeigen:

https://eqs-news.com/?origin_id=222ac40c-7f9e-11f1-8534-027f3c38b923&lang=de

---------------------------------------------------------------------------

Sprache: Deutsch

Unternehmen: Nagarro SE

Baierbrunner Straße 15

81379 München

Deutschland

Telefon: 089 / 785 000 282

Fax: 032 222 132 620

E-Mail: ir@nagarro.com

Internet: www.nagarro.com

ISIN: DE000A3H2200

WKN: A3H220

Indizes: SDAX

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);

Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart,

Tradegate BSX

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EQS News ID: 2365844

Ende der Mitteilung EQS News-Service

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2365844 14.07.2026 CET/CEST

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ROUNDUP 2/Straße von Hormus: Trump lehnt plötzlich Gebührenidee ab

(neu: Details und Hintergrund.)

WASHINGTON (dpa-AFX) - Nur einen Tag nach der Ankündigung einer Gebühr für die sichere Durchfahrt von Schiffen durch die Straße von Hormus rückt US-Präsident Donald Trump wieder von seiner Idee ab. Stattdessen schweben ihm nun Handels- und Investitionsabkommen mit Golfstaaten vor. Derweil gingen die Angriffe des US-Militärs gegen Ziele im Iran in der Nacht weiter.

Trump kündigte zuletzt auf seiner Plattform Truth Social an, er habe nach "äußerst produktiven Gesprächen" mit namentlich nicht genannten Vertretern von Staaten im Nahen Osten beschlossen, die Gebühr "durch Handels- und Investitionsabkommen zu ersetzen, die die verschiedenen Golfstaaten mit den Vereinigten Staaten abschließen werden".

Der Präsident behauptete, dass die nicht bezifferten Investitionen "massiv" und von Vorteil für die Golfstaaten werden würden. Unklar war zunächst, mit wem Trump gesprochen hat und ob Golfstaaten tatsächlich derartigen Plänen zugesagt haben.

Trump findet plötzlich Gebühren nicht mehr gut

Über den plötzlichen Sinneswandel sagte Trump bei einer Pressekonferenz mit dem irakischen Ministerpräsidenten Ali al-Saidi, dass er von Menschen aus verschiedenen Ländern angerufen worden sei. Diese hätten andere Ideen vorgeschlagen und dabei auch Milliardeninvestitionen in den USA ins Spiel gebracht.

Trump betonte dabei auch, dass er es gut fände, dass "niemand" eine Gebühr für die Nutzung im Kontext der Straße von Hormus verlangen sollte. "Ich mag das Konzept einer Gebühr nicht", sagte er weiter.

Gestern noch Verfechter von Gebühr für US-Geleit gewesen

Dass nun rund 24 Stunden nach seinem jüngsten Truth-Social-Post das Projekt wieder eingestampft wird, ist als Rückschlag zu sehen: Trump hatte erst am Montag die Wiederaufnahme der Seeblockade gegen Schiffe angekündigt, die iranische Häfen ansteuern oder von diesen abfahren. In diesem Zuge sagte er auch, dass die USA fortan für die sichere Durchfahrt der für den weltweiten Ölhandel strategisch wichtige Meerenge aus "Fairnessgründen" Einnahmen in Höhe von 20 Prozent des Frachtwertes für sich beanspruchen.

Dies solle die Kosten, die im Zuge der Sicherstellung der Passage anfallen, kompensieren. Der Prozess und die Umsetzung würden umgehend beginnen, schrieb er weiter.

An den Ölmärkten war zunächst kein Zeichen der Entspannung zu sehen, im Gegenteil: Nach dem Kurssprung zu Wochenbeginn kostete ein Barrel (159 Liter) der Nordseesorte Brent zur Lieferung im September zuletzt 85,37 US-Dollar und war damit 2,5 Prozent teurer als am Montag. Erstmals seit rund einem Monat war der Preis zeitweise über 87 Dollar gestiegen. Anfang Juli war er noch auf gut 70 Dollar gefallen.

Kritik an Trumps Vorstoß

Bereits zuvor hatte es Kritik für Trumps Vorstoß gegeben. Die Weltschifffahrtsorganisation IMO erinnerte daran, dass gemäß internationalem Recht die Passage weiterhin zoll- und gebührenfrei bleiben müsse. Die deutschen Reeder monierten unterdessen Trumps Ankündigung. "Kein einzelner Staat sollte den freien Zugang zu einer internationalen Wasserstraße einseitig von Gebühren abhängig machen", sagte der Hauptgeschäftsführer des Verbands Deutscher Reeder (VDR), Martin Kröger, der "Wirtschaftswoche". "Das wäre rechtlich auch nicht zulässig."

Kämpfe im Iran gehen weiter

Eine diplomatische Lösung scheint damit weiter in Ferne. Zuletzt griff das US-Militär erneut Ziele im Iran an und begründete die erneuten Angriffe gegen den Iran damit, weitere Attacken auf unschuldige Zivilisten und die Handelsschifffahrt in der Straße von Hormus verhindern zu wollen. Es war die dritte Nacht in Folge, in der Angriffe gegen Ziele im Iran erfolgten. Iranische Medien meldeten mehrfach Explosionen an der Südküste der Islamischen Republik.

Bei dem Angriff auf die Schiffe der mit den USA verbündeten Vereinigten Arabischen Emirate wurde derweil nach Angaben des dortigen Verteidigungsministeriums ein indisches Besatzungsmitglied getötet.

In einem Radiointerview deutete Trump zudem an, dass die USA eine tief unter der Erde im Zentrum des Irans gelegene Einrichtung angreifen könnten, die auch als "Pickaxe Mountain" bekannt ist. Über ihren Zweck wird vor allem wegen der Nähe zur Atomanlage Natans schon länger spekuliert. Eine These lautet, dass der Iran dort eine geheime Anlage zur Anreicherung von Uran errichten wolle, das für den Bau von Atomwaffen verwendet werden könnte./ngu/DP/men

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