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News

08.02.2026 | 11:24:14 (dpa-AFX)
Hubig legt Entwurf mit strengeren Vorgaben für Vermieter vor

BERLIN (dpa-AFX) - Das Bundesjustizministerium hat einen Reformvorschlag veröffentlicht, der Mieterinnen und Mieter finanziell entlasten soll. Der Entwurf, der aktuell zwischen den verschiedenen Ressorts der Bundesregierung abgestimmt wird, sieht strengere Vorgaben für Vermieter vor und zielt unter anderem darauf ab, weniger Ausnahmen von der Mietpreisbremse zuzulassen.

Die schwarz-rote Bundesregierung hatte die 2015 eingeführte Mietpreisbremse für Neuvermietungen in begehrten Wohngebieten bis Ende 2029 verlängert. Bei Neuvermietung einer Wohnung darf die Miete dort zu Beginn höchstens um zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Ausnahmen gibt es für die Erstvermietung von Neubauten, bei umfassender Modernisierung, für ältere Verträge und bei Kurzzeitvermietung.

"Wer eine bezahlbare Wohnung sucht, hat es an vielen Orten heute extrem schwer", sagt Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD). Ein Grund dafür seien Probleme im Mietrecht.

Klare Regeln zum Möblierungszuschlag

Wer eine Wohnung möbliert vermietet, soll laut Entwurf künftig nicht nur verpflichtet werden, anzugeben, wie viel Geld er monatlich für die Nutzung der Einrichtungsgegenstände veranschlagt. Vielmehr wird hier eine klare Obergrenze eingezogen, und das Alter der Möbel muss auch berücksichtigt werden. Die Regelung soll es für Mieterinnen und Mieter einfacher machen, herauszufinden, ob der Vermieter die Vorgaben der Mietpreisbremse einhält.

Strenger werden sollen laut Hubig außerdem die Regeln für Mietverträge, die für einen kurzen Zeitraum geschlossen werden. Da Kurzzeitmietverträge von der Mietpreisbremse ausgenommen sind, besteht in manchen Fällen die Vermutung, dass Vermieter diese Variante wählen, damit sie eine höhere Miete verlangen können. Künftig soll nach dem Entwurf eine gesetzlich festgelegte Höchstgrenze von sechs Monaten für die Dauer eines solchen Mietverhältnisses gelten.

Rauswurf säumiger Mieter soll erschwert werden

Dem Mieterschutz soll überdies eine geplante Regelung zur Ausweitung sogenannter Schonfristzahlungen dienen. Danach sollen Mieter, die mit den Mietzahlungen in Verzug geraten sind, die ordentliche Kündigung abwenden können, indem sie die Miete nachzahlen.

Bereits vor der Veröffentlichung des Entwurfs gab es zwischen den Verbänden der Mieter und Vermieter Diskussionen über die von Hubig ebenfalls geplante Deckelung von Indexmieten. Bei solchen Verträgen orientiert sich die Steigerung der Miete an der Entwicklung der Verbraucherpreise. Der Entwurf aus dem Justizministerium sieht vor, dass die Steigerung in Zukunft jährlich nicht mehr als 3,5 Prozent der bisherigen Nettokaltmiete ausmachen darf. Der Mieterbund hält auch das noch für zu hoch./abc/DP/mis

08.02.2026 | 11:23:33 (dpa-AFX)
ROUNDUP: Moskau meldet Festnahmen nach Attentat auf General
08.02.2026 | 11:17:51 (dpa-AFX)
ROUNDUP: Rassistischer Post - Trump sieht keinen Fehler bei sich
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Die schwarz-rote Bundesregierung hatte die 2015 eingeführte Mietpreisbremse für Neuvermietungen in begehrten Wohngebieten bis Ende 2029 verlängert. Bei Neuvermietung einer Wohnung darf die Miete dort zu Beginn höchstens um zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Ausnahmen gibt es für die Erstvermietung von Neubauten, bei umfassender Modernisierung, für ältere Verträge und bei Kurzzeitvermietung.

"Wer eine bezahlbare Wohnung sucht, hat es an vielen Orten heute extrem schwer", sagt Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD). Ein Grund dafür seien Probleme im Mietrecht.

Klare Regeln zum Möblierungszuschlag

Wer eine Wohnung möbliert vermietet, soll laut Entwurf künftig nicht nur verpflichtet werden, anzugeben, wie viel Geld er monatlich für die Nutzung der Einrichtungsgegenstände veranschlagt. Vielmehr wird hier eine klare Obergrenze eingezogen, und das Alter der Möbel muss auch berücksichtigt werden. Die Regelung soll es für Mieterinnen und Mieter einfacher machen, herauszufinden, ob der Vermieter die Vorgaben der Mietpreisbremse einhält.

Strenger werden sollen laut Hubig außerdem die Regeln für Mietverträge, die für einen kurzen Zeitraum geschlossen werden. Da Kurzzeitmietverträge von der Mietpreisbremse ausgenommen sind, besteht in manchen Fällen die Vermutung, dass Vermieter diese Variante wählen, damit sie eine höhere Miete verlangen können. Künftig soll nach dem Entwurf eine gesetzlich festgelegte Höchstgrenze von sechs Monaten für die Dauer eines solchen Mietverhältnisses gelten.

Rauswurf säumiger Mieter soll erschwert werden

Dem Mieterschutz soll überdies eine geplante Regelung zur Ausweitung sogenannter Schonfristzahlungen dienen. Danach sollen Mieter, die mit den Mietzahlungen in Verzug geraten sind, die ordentliche Kündigung abwenden können, indem sie die Miete nachzahlen.

Bereits vor der Veröffentlichung des Entwurfs gab es zwischen den Verbänden der Mieter und Vermieter Diskussionen über die von Hubig ebenfalls geplante Deckelung von Indexmieten. Bei solchen Verträgen orientiert sich die Steigerung der Miete an der Entwicklung der Verbraucherpreise. Der Entwurf aus dem Justizministerium sieht vor, dass die Steigerung in Zukunft jährlich nicht mehr als 3,5 Prozent der bisherigen Nettokaltmiete ausmachen darf. Der Mieterbund hält auch das noch für zu hoch./abc/DP/mis

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Der gemäß gesetzlicher Vorgaben von der DZ BANK bezüglich des öffentlichen Angebots erstellte Basisprospekt sowie etwaige Nachträge und die zugehörigen Endgültigen Bedingungen sind auf der Internetseite der DZ BANK www.dzbank-wertpapiere.de veröffentlicht und können unter www.dzbank-wertpapiere.de/DU5Y0J (dort unter „Dokumente“) abgerufen werden. Sie sollten den Prospekt lesen, bevor Sie eine Anlageentscheidung treffen, um die potenziellen Risiken und Chancen der Entscheidung, in die Wertpapiere zu investieren, vollends zu verstehen. Die Billigung des Prospekts von der zuständigen Behörde ist nicht als Befürwortung der angebotenen oder zum Handel an einem geregelten Markt zugelassenen Wertpapiere zu verstehen.

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