•  

     FAQ

    In unseren FAQ finden Sie die häufigsten Fragen und Antworten.

    Für Begriffserklärungen können Sie unser Glossar nutzen.

    FAQ
  •  

     Kontaktformular

    Kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular.

    Servicezeiten: Montag bis Freitag von 08:30 Uhr bis 17:30 Uhr

    Kontaktformular
  •  

     E-Mail

    Kontaktieren Sie uns per E-Mail.

    wertpapiere@dzbank.de

    Mail schreiben
  •  

     Live-Chat

    Kontaktieren Sie uns über den Live-Chat.

    Servicezeiten: Montag bis Freitag von 08:30 Uhr bis 17:30 Uhr

    Chat
  •  

     Anruf

    Montags bis Freitags von 08:30 Uhr bis 17:30 Uhr sind wir unter der Nummer (069)-7447-7035 für Sie da.

    Anruf

Basiswert-Matrix

Basiswert-Matrix

Unsere Basiswert-Matrix unterstützt Sie dabei einen Überblick über relevante Basiswerte wie Aktien, Indizes, Rohstoffe und Währungen zu bekommen. Am rechten Bildschirmrand können Sie den Zeitraum auswählen, in welchem die Veränderungen der Kurse zum heutigen Tag angezeigt werden sollen. Sie können die Basiswerte alphabetisch sowie nach Kursveränderungen ordnen.

 

News

16.09.2026 | 17:15:35 (dpa-AFX)
ROUNDUP 2: Worum geht es in dem Milliarden-Streit um Corona-Masken?

(Aktualisiert nach Verhandlung.)

KARLSRUHE/KÖLN (dpa-AFX) - Seit Jahren streiten Händler mit dem Bund über die Bezahlung von Schutzmasken, die zu Beginn der Corona-Pandemie bestellt wurden. Das Bundesgesundheitsministerium bot in einem umstrittenen Verfahren viel Geld für die Lieferung von FFP2- und OP-Masken an. Die Händler beschafften große Mengen - und blieben am Ende teils auf den Masken und Kosten sitzen.

Jetzt liegt der Milliarden-Streit beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Am Mittwoch verhandelte das höchste deutsche Zivilgericht mündlich über vier Verfahren, in denen Unternehmen mit dem Bund über die Bezahlung der damals bestellten Masken streiten. In der vorläufigen Einschätzung des Gerichts sah es für den Bund zunächst gut aus. Ein Urteil soll am 15. Dezember verkündet werden. (Az. VIII ZR 131/24 u.a.)

Zu Beginn der Corona-Pandemie waren Schutzausrüstungen wie Masken knapp. Das Gesundheitsministerium führte daher im Frühjahr 2020 unter Leitung des damaligen Gesundheitsministers Jens Spahn (CDU) ein sogenanntes Open-House-Verfahren durch. Jeder, der wollte, konnte dem Bund für 4,50 Euro netto pro Stück FFP2-Masken verkaufen. Im Rückblick war das ein stattlicher Preis.

Streit um 2,3 Milliarden Euro

Es nahmen viel mehr Firmen an dem Verfahren teil als erwartet. Bei einem großen Teil der Ware verweigerte der Bund später die Annahme und trat von den Verträgen zurück. Zahlreiche Händler zogen daraufhin vor Gericht. Nach Angaben des Gesundheitsministeriums sind noch rund 90 Verfahren gegen den Bund anhängig mit einem Gesamtstreitwert von 2,3 Milliarden Euro.

Das Landgericht Bonn und das Oberlandesgericht Köln haben schon über zig Klagen entschieden. Bislang gibt es laut Gesundheitsministerium im Zusammenhang mit dem Open-House-Verfahren 15 rechtskräftige Urteile. In vier dieser Verfahren mit einem Gesamtstreitwert von 4,2 Millionen Euro sei der Bund unterlegen. In den übrigen elf Fällen mit einem Streitwert von 59,5 Millionen Euro habe der Bund gewinnen können.

BGH soll grundlegende Rechtsfragen klären

Dass die nordrhein-westfälischen Gerichte in erster und zweiter Instanz zuständig sind, liegt am ersten Dienstsitz des Bundesgesundheitsministeriums in Bonn. Einige Verfahren liegen nun in letzter Instanz beim BGH in Karlsruhe: Über vier wurde am Mittwoch verhandelt, fünf weitere sind laut Gericht darüber hinaus dort anhängig. Das BGH-Urteil soll grundlegende Rechtsfragen klären und könnte so wegweisend für die noch laufenden Gerichtsverfahren sein.

Konkret verhandelte das höchste Zivilgericht Deutschlands am Mittwoch über drei Klagen von betroffenen Maskenverkäufern, die vom Bund den vereinbarten Kaufpreis fordern, sowie eine Klage des Bundes, der von einem Unternehmen den bereits bezahlten Kaufpreis - teilweise - zurückfordert. Rund fünf Stunden lief die Verhandlung, der Andrang von Presse und Besuchern war groß.

Waren die Maskenlieferungen ein Fixgeschäft?

In den Verfahren komme es vor allem darauf an, ob der Bund vor dem Rücktritt vom Vertrag wegen möglicher Mängel oder verpasster Fristen eine Frist zur Nachlieferung hätte setzen müssen, erklärte der Vorsitzende Richter, Ralph Bünger, zu Beginn der Verhandlung. Auf diese Nachfristsetzung dürfe nur bei sogenannten Fixgeschäften verzichtet werden.

Bei Fixgeschäften handelt es sich um Verträge, bei denen die Einhaltung eines fixen Termins so wichtig ist, dass das Geschäft mit dieser Pünktlichkeit stehen und fallen soll - zum Beispiel bei der Lieferung einer Hochzeitstorte, die am Tag nach der Hochzeit nutzlos ist. Das Oberlandesgericht Köln hatte in der Vorinstanz verneint, dass es sich bei den Maskenlieferungen um ein solches Geschäft handelte und den Rücktritt des Bundes vom Kaufvertrag für unwirksam erklärt. Die Anbieter hätten einen Anspruch auf den Kaufpreis.

Bund hatte wohl wesentliches Interesse an fristgerechter Lieferung

Der BGH ließ in seiner vorläufigen Einschätzung durchblicken, dass er das womöglich anders sehen könnte. Denn für die Bundesregierung könnte es von wesentlichem Interesse gewesen sein, die Masken fristgerecht zu erhalten. Ähnlich argumentierte auch der Anwalt des Bundes, Christian Rohnke: Mit dem Open-House-Verfahren sollte demnach ein akuter Engpass schnell behoben werden. Eine verspätete Lieferung erfülle diesen Zweck nicht.

Auf Seiten der Händler hielt unter anderem Rechtsanwalt Thomas Winter dagegen: Die Masken seien durch eine Lieferung nach dem vom Bund ursprünglich festgesetzten Termin nicht nutzlos geworden. Für ihn sei nicht verständlich, warum danach kein Interesse mehr an den Masken bestanden habe und die Verträge daher an diesem Termin stehen und fallen sollten./jml/wdw/DP/men

16.09.2026 | 17:14:21 (dpa-AFX)
EQS-News: BIKE24 erwartet deutlich stärkeres Umsatzwachstum und konkretisiert Ergebnisbandbreite (deutsch)
16.09.2026 | 17:10:11 (dpa-AFX)
EQS-Adhoc: Bike24 Holding AG: Anhebung der Prognose für Umsatz und Konkretisierung des bereinigten EBITDA für das Geschäftsjahr 2026 (deutsch)
16.09.2026 | 17:05:00 (dpa-AFX)
dpa-AFX Überblick: KONJUNKTUR vom 16.09.2026 - 17.00 Uhr
16.09.2026 | 17:03:59 (dpa-AFX)
ROUNDUP 2: Angst vor Eskalation auf der Arabischen Halbinsel
16.09.2026 | 17:02:18 (dpa-AFX)
Ex-Autoboss Ghosn bleibt Korruptionsprozess in Paris fern
16.09.2026 | 16:56:51 (dpa-AFX)
ROUNDUP/LNG-Terminal auf Rügen: Gemeinde Binz verliert Rechtsstreit
16.09.2026 | 17:15:35 (dpa-AFX)
ROUNDUP 2: Worum geht es in dem Milliarden-Streit um Corona-Masken?

(Aktualisiert nach Verhandlung.)

KARLSRUHE/KÖLN (dpa-AFX) - Seit Jahren streiten Händler mit dem Bund über die Bezahlung von Schutzmasken, die zu Beginn der Corona-Pandemie bestellt wurden. Das Bundesgesundheitsministerium bot in einem umstrittenen Verfahren viel Geld für die Lieferung von FFP2- und OP-Masken an. Die Händler beschafften große Mengen - und blieben am Ende teils auf den Masken und Kosten sitzen.

Jetzt liegt der Milliarden-Streit beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Am Mittwoch verhandelte das höchste deutsche Zivilgericht mündlich über vier Verfahren, in denen Unternehmen mit dem Bund über die Bezahlung der damals bestellten Masken streiten. In der vorläufigen Einschätzung des Gerichts sah es für den Bund zunächst gut aus. Ein Urteil soll am 15. Dezember verkündet werden. (Az. VIII ZR 131/24 u.a.)

Zu Beginn der Corona-Pandemie waren Schutzausrüstungen wie Masken knapp. Das Gesundheitsministerium führte daher im Frühjahr 2020 unter Leitung des damaligen Gesundheitsministers Jens Spahn (CDU) ein sogenanntes Open-House-Verfahren durch. Jeder, der wollte, konnte dem Bund für 4,50 Euro netto pro Stück FFP2-Masken verkaufen. Im Rückblick war das ein stattlicher Preis.

Streit um 2,3 Milliarden Euro

Es nahmen viel mehr Firmen an dem Verfahren teil als erwartet. Bei einem großen Teil der Ware verweigerte der Bund später die Annahme und trat von den Verträgen zurück. Zahlreiche Händler zogen daraufhin vor Gericht. Nach Angaben des Gesundheitsministeriums sind noch rund 90 Verfahren gegen den Bund anhängig mit einem Gesamtstreitwert von 2,3 Milliarden Euro.

Das Landgericht Bonn und das Oberlandesgericht Köln haben schon über zig Klagen entschieden. Bislang gibt es laut Gesundheitsministerium im Zusammenhang mit dem Open-House-Verfahren 15 rechtskräftige Urteile. In vier dieser Verfahren mit einem Gesamtstreitwert von 4,2 Millionen Euro sei der Bund unterlegen. In den übrigen elf Fällen mit einem Streitwert von 59,5 Millionen Euro habe der Bund gewinnen können.

BGH soll grundlegende Rechtsfragen klären

Dass die nordrhein-westfälischen Gerichte in erster und zweiter Instanz zuständig sind, liegt am ersten Dienstsitz des Bundesgesundheitsministeriums in Bonn. Einige Verfahren liegen nun in letzter Instanz beim BGH in Karlsruhe: Über vier wurde am Mittwoch verhandelt, fünf weitere sind laut Gericht darüber hinaus dort anhängig. Das BGH-Urteil soll grundlegende Rechtsfragen klären und könnte so wegweisend für die noch laufenden Gerichtsverfahren sein.

Konkret verhandelte das höchste Zivilgericht Deutschlands am Mittwoch über drei Klagen von betroffenen Maskenverkäufern, die vom Bund den vereinbarten Kaufpreis fordern, sowie eine Klage des Bundes, der von einem Unternehmen den bereits bezahlten Kaufpreis - teilweise - zurückfordert. Rund fünf Stunden lief die Verhandlung, der Andrang von Presse und Besuchern war groß.

Waren die Maskenlieferungen ein Fixgeschäft?

In den Verfahren komme es vor allem darauf an, ob der Bund vor dem Rücktritt vom Vertrag wegen möglicher Mängel oder verpasster Fristen eine Frist zur Nachlieferung hätte setzen müssen, erklärte der Vorsitzende Richter, Ralph Bünger, zu Beginn der Verhandlung. Auf diese Nachfristsetzung dürfe nur bei sogenannten Fixgeschäften verzichtet werden.

Bei Fixgeschäften handelt es sich um Verträge, bei denen die Einhaltung eines fixen Termins so wichtig ist, dass das Geschäft mit dieser Pünktlichkeit stehen und fallen soll - zum Beispiel bei der Lieferung einer Hochzeitstorte, die am Tag nach der Hochzeit nutzlos ist. Das Oberlandesgericht Köln hatte in der Vorinstanz verneint, dass es sich bei den Maskenlieferungen um ein solches Geschäft handelte und den Rücktritt des Bundes vom Kaufvertrag für unwirksam erklärt. Die Anbieter hätten einen Anspruch auf den Kaufpreis.

Bund hatte wohl wesentliches Interesse an fristgerechter Lieferung

Der BGH ließ in seiner vorläufigen Einschätzung durchblicken, dass er das womöglich anders sehen könnte. Denn für die Bundesregierung könnte es von wesentlichem Interesse gewesen sein, die Masken fristgerecht zu erhalten. Ähnlich argumentierte auch der Anwalt des Bundes, Christian Rohnke: Mit dem Open-House-Verfahren sollte demnach ein akuter Engpass schnell behoben werden. Eine verspätete Lieferung erfülle diesen Zweck nicht.

Auf Seiten der Händler hielt unter anderem Rechtsanwalt Thomas Winter dagegen: Die Masken seien durch eine Lieferung nach dem vom Bund ursprünglich festgesetzten Termin nicht nutzlos geworden. Für ihn sei nicht verständlich, warum danach kein Interesse mehr an den Masken bestanden habe und die Verträge daher an diesem Termin stehen und fallen sollten./jml/wdw/DP/men

16.09.2026 | 17:14:21 (dpa-AFX)
EQS-News: BIKE24 erwartet deutlich stärkeres Umsatzwachstum und konkretisiert Ergebnisbandbreite (deutsch)
16.09.2026 | 17:10:11 (dpa-AFX)
EQS-Adhoc: Bike24 Holding AG: Anhebung der Prognose für Umsatz und Konkretisierung des bereinigten EBITDA für das Geschäftsjahr 2026 (deutsch)
16.09.2026 | 17:05:00 (dpa-AFX)
dpa-AFX Überblick: KONJUNKTUR vom 16.09.2026 - 17.00 Uhr
16.09.2026 | 17:03:59 (dpa-AFX)
ROUNDUP 2: Angst vor Eskalation auf der Arabischen Halbinsel
16.09.2026 | 17:02:18 (dpa-AFX)
Ex-Autoboss Ghosn bleibt Korruptionsprozess in Paris fern
16.09.2026 | 16:56:51 (dpa-AFX)
ROUNDUP/LNG-Terminal auf Rügen: Gemeinde Binz verliert Rechtsstreit

Werbung

DAX (Performance)

  • 25.583,94 PKT
  • +0,72%
  • WKN 846900
  • (16.09., 17:12:41)

Passende Produkte für steigende Märkte

WKN DN1RJR
Produkttyp long
Kurs 15,18 EUR
Basiswert DAX (Performance)
Knock-Out 24.238,32 PKT
Hebel 16,87x

166 weitere Mini-Futures Zum Produkt

WKN DN2JGA
Produkttyp long
Kurs 13,92 EUR
Basiswert DAX (Performance)
Knock-Out 24.200,00 PKT
Hebel 18,37x

454 weitere Turbos Zum Produkt

WKN DN10WF
Produkttyp long
Kurs 13,21 EUR
Basiswert DAX (Performance)
Knock-Out 24.249,90 PKT
Hebel 19,40x

571 weitere Endlos Turbos Zum Produkt

Mini-Futures Turbos Endlos Turbos

Für Finanzexperten mit Erfahrung in Hebelprodukten / Emittentin DZ BANK / Verlust des eingesetzten Kapitals möglich

Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.

Das von der DZ BANK erstellte Basisinformationsblatt ist in der jeweils aktuellen Fassung auf der Internetseite der DZ BANK www.dzbank-wertpapiere.de/DN1RJR (dort unter „Dokumente“) abrufbar. Dies gilt, solange das Produkt für Privatanleger verfügbar ist.

Der gemäß gesetzlicher Vorgaben von der DZ BANK bezüglich des öffentlichen Angebots erstellte Basisprospekt sowie etwaige Nachträge und die zugehörigen Endgültigen Bedingungen sind auf der Internetseite der DZ BANK www.dzbank-wertpapiere.de veröffentlicht und können unter www.dzbank-wertpapiere.de/DN1RJR (dort unter „Dokumente“) abgerufen werden. Sie sollten den Prospekt lesen, bevor Sie eine Anlageentscheidung treffen, um die potenziellen Risiken und Chancen der Entscheidung, in die Wertpapiere zu investieren, vollends zu verstehen. Die Billigung des Prospekts von der zuständigen Behörde ist nicht als Befürwortung der angebotenen oder zum Handel an einem geregelten Markt zugelassenen Wertpapiere zu verstehen.

Euro Stoxx 50 (Kursindex) EUR

  • 6.279,42 PKT
  • +0,69%
  • WKN 965814
  • (16.09., 17:12:30)

Passende Produkte für steigende Märkte

WKN DN1T8W
Produkttyp long
Kurs 4,00 EUR
Basiswert Euro Stoxx
Knock-Out 5.914,057 PKT
Hebel 15,65x

6 weitere Mini-Futures Zum Produkt

WKN DN1UU3
Produkttyp long
Kurs 3,52 EUR
Basiswert Euro Stoxx
Knock-Out 5.927,649 PKT
Hebel 17,79x

8 weitere Endlos Turbos Zum Produkt

Mini-Futures Endlos Turbos

Für Finanzexperten mit Erfahrung in Hebelprodukten / Emittentin DZ BANK / Verlust des eingesetzten Kapitals möglich

Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.

Das von der DZ BANK erstellte Basisinformationsblatt ist in der jeweils aktuellen Fassung auf der Internetseite der DZ BANK www.dzbank-wertpapiere.de/DN1T8W (dort unter „Dokumente“) abrufbar. Dies gilt, solange das Produkt für Privatanleger verfügbar ist.

Der gemäß gesetzlicher Vorgaben von der DZ BANK bezüglich des öffentlichen Angebots erstellte Basisprospekt sowie etwaige Nachträge und die zugehörigen Endgültigen Bedingungen sind auf der Internetseite der DZ BANK www.dzbank-wertpapiere.de veröffentlicht und können unter www.dzbank-wertpapiere.de/DN1T8W (dort unter „Dokumente“) abgerufen werden. Sie sollten den Prospekt lesen, bevor Sie eine Anlageentscheidung treffen, um die potenziellen Risiken und Chancen der Entscheidung, in die Wertpapiere zu investieren, vollends zu verstehen. Die Billigung des Prospekts von der zuständigen Behörde ist nicht als Befürwortung der angebotenen oder zum Handel an einem geregelten Markt zugelassenen Wertpapiere zu verstehen.

Brent Crude Future Contract

  • 104,75 USD
  • -3,68%
  • WKN 967740
  • (16.09., 17:17:38)

Passende Produkte für fallende Märkte

WKN DU9ASM
Produkttyp short
Kurs 7,81 EUR
Basiswert Brent Crude
Knock-Out 111,105 USD
Hebel 11,63x

65 weitere Mini-Futures Zum Produkt

WKN DU8543
Produkttyp short
Kurs 5,19 EUR
Basiswert Brent Crude
Knock-Out 110,898 USD
Hebel 17,49x

65 weitere Endlos Turbos Zum Produkt

Mini-Futures Endlos Turbos

Für Finanzexperten mit Erfahrung in Hebelprodukten / Emittentin DZ BANK / Verlust des eingesetzten Kapitals möglich

Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.

Das von der DZ BANK erstellte Basisinformationsblatt ist in der jeweils aktuellen Fassung auf der Internetseite der DZ BANK www.dzbank-wertpapiere.de/DU9ASM (dort unter „Dokumente“) abrufbar. Dies gilt, solange das Produkt für Privatanleger verfügbar ist.

Der gemäß gesetzlicher Vorgaben von der DZ BANK bezüglich des öffentlichen Angebots erstellte Basisprospekt sowie etwaige Nachträge und die zugehörigen Endgültigen Bedingungen sind auf der Internetseite der DZ BANK www.dzbank-wertpapiere.de veröffentlicht und können unter www.dzbank-wertpapiere.de/DU9ASM (dort unter „Dokumente“) abgerufen werden. Sie sollten den Prospekt lesen, bevor Sie eine Anlageentscheidung treffen, um die potenziellen Risiken und Chancen der Entscheidung, in die Wertpapiere zu investieren, vollends zu verstehen. Die Billigung des Prospekts von der zuständigen Behörde ist nicht als Befürwortung der angebotenen oder zum Handel an einem geregelten Markt zugelassenen Wertpapiere zu verstehen.

EUR/USD

  • 1,15365 USD
  • -0,01%
  • WKN 965275
  • (16.09., 17:27:19)

Passende Produkte für fallende Märkte

WKN DP9B3B
Produkttyp short
Kurs 5,04 EUR
Basiswert EUR/USD
Knock-Out 1,2125 USD
Hebel 19,81x

2 weitere Turbos Zum Produkt

Turbos

Für Finanzexperten mit Erfahrung in Hebelprodukten / Emittentin DZ BANK / Verlust des eingesetzten Kapitals möglich

Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.

Das von der DZ BANK erstellte Basisinformationsblatt ist in der jeweils aktuellen Fassung auf der Internetseite der DZ BANK www.dzbank-wertpapiere.de/DP9B3B (dort unter „Dokumente“) abrufbar. Dies gilt, solange das Produkt für Privatanleger verfügbar ist.

Der gemäß gesetzlicher Vorgaben von der DZ BANK bezüglich des öffentlichen Angebots erstellte Basisprospekt sowie etwaige Nachträge und die zugehörigen Endgültigen Bedingungen sind auf der Internetseite der DZ BANK www.dzbank-wertpapiere.de veröffentlicht und können unter www.dzbank-wertpapiere.de/DP9B3B (dort unter „Dokumente“) abgerufen werden. Sie sollten den Prospekt lesen, bevor Sie eine Anlageentscheidung treffen, um die potenziellen Risiken und Chancen der Entscheidung, in die Wertpapiere zu investieren, vollends zu verstehen. Die Billigung des Prospekts von der zuständigen Behörde ist nicht als Befürwortung der angebotenen oder zum Handel an einem geregelten Markt zugelassenen Wertpapiere zu verstehen.

Berichte & Analysen

  • Börsenbericht
    16.09.2026

    Moderate Gewinne vor US-Zinsentscheid

    Vor der US-Zinsentscheidung am Abend hat der deutsche Aktienmarkt am Mittwoch etwas Auftrieb erhalten. Moderat positive Impulse gaben die etwas gesunkenen Ölpreise. Unter den Einzelwerten zogen jene Aktien an, die als Profiteure des KI-Booms gelten.

    Mehr
  • Webinar - Trading für Berufstätige
    15.09.2026

    Bitcoin und Co. zurück aus dem Sommerurlaub: Was jetzt auf den Tisch kommt!

    Bitcoin, Ether & Co. starten mit Rückenwind in die traditionell stärkste Phase des Kryptojahres. Doch welche Faktoren werden die Märkte in den kommenden Monaten tatsächlich bewegen? Im Webinar werfen Jonathan Osswald (Kryptoanalyst DZ BANK Research) und Falko Block (DZ BANK Anlagestratege..

    Mehr
  • TraderDaily

    Tägliche DAX Analyse

    Wohin läuft der DAX? Mithilfe der Instrumente der technischen Analyse untersuchen die Redakteure von TraderFox den DAX.

    Mehr

Tools