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News

03.09.2026 | 14:46:46 (dpa-AFX)
ROUNDUP: Zunahme von Sabotage befeuert Debatte über besseren Schutz

BERLIN (dpa-AFX) - Nach den jüngsten Angriffen auf Stromanlagen in Brandenburg und Nordrhein-Westfalen wird über einen besseren Schutz kritischer Infrastruktur mit Überwachungskameras und Drohnenabwehr diskutiert. "Das öffentliche Leben in Deutschland steht und fällt mit der Sicherheit unserer kritischen Infrastruktur, aber kein staatliches Gesetz alleine kann die Anlagen gegen Angriffe und Sabotage absichern", sagt Unionsfraktionsvize Günter Krings (CDU). Hier seien auch die Betreiber in der Verantwortung, dazu gehörten "Resilienzpläne, gesicherte Zäunen und Alarmanlagen, zuverlässige IT, Stromgeneratoren oder Vorräte".

Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul (CDU) dringt unterdessen auf zusätzliche Möglichkeiten für die Betreiber wichtiger Einrichtungen. "Wir sind ja bei Videoanlagen, überhaupt bei allen Fragen, wo es um Eingriffe in Bürgerrechte oder um Datenschutz geht, in Deutschland extrem sensibel", sagt Reul im Morgenmagazin von WDR 2. "So, jetzt merken wir, was das bedeutet." Bislang sei es den Betreibern kritischer Infrastruktur nicht erlaubt, ihre Anlagen - etwa zur Stromversorgung - mit Videokameras zu überwachen. Die kritische Infrastruktur müsse aber besser geschützt werden.

Ein generelles Verbot gibt es nicht. Private Betreiber können auch jetzt schon Videoüberwachung auf ihren Liegenschaften grundsätzlich auf eine Rechtsgrundlage, etwa ein berechtigtes Interesse, stützen. Schwieriger wird es allerdings, wenn es um die direkte Umgebung etwa eines Firmengeländes oder um Stromleitungen geht.

Zwei Angriffe binnen eines Tages

Die Ermittler sehen auffällige Parallelen: Am Dienstagmorgen starteten Unbekannte in der Nähe des Umspannwerks Turnow-Preilack unweit des Kraftwerks Jänschwalde in Brandenburg einen Angriff auf die Stromversorgung. Dazu lenkten sie nach Angaben der Landesregierung mit Hilfe selbstgebauter Flugkörper, die Silvesterraketen ähnelten, leitfähiges Material in Richtung Höchstspannungsleitungen. Am Dienstagabend kam es zu einer Störung an einem Umspannwerk in Bergheim bei Köln. Unbekannte hätten Kabel über die Oberleitung gebracht und so einen Kurzschluss verursacht, sagte Reul. In der Nähe beider Orte fand man nach Behördenangaben Abschussvorrichtungen und Pyrotechnik, die womöglich bereits vor längerer Zeit installiert worden waren. Die Ermittler gehen davon aus, dass beide Vorfälle auf verfassungsfeindliche Sabotage zurückzuführen sind. Ob etwa Linksextremisten oder womöglich Saboteure im russischen Auftrag dahinterstecken, ist noch völlig offen.

Unter kritischer Infrastruktur versteht man alle Bereiche, deren Beeinträchtigung oder Ausfall zu Versorgungsengpässen, Störungen der öffentlichen Sicherheit und weiteren dramatischen Folgen führen kann. Dazu gehören etwa Energie, Informationstechnik, Transport, Verkehr, Gesundheit, Wasser, Ernährung, Banken und die Verwaltung.

Private Drohnenabwehr - wer würde haften?

Der Brandenburger SPD-Innenpolitiker Erik Stohn sagte im RBB-Inforadio, die neue Bedrohungslage zeige, dass man sich Fragen nach den gesetzlichen Regelungen des Schutzes stellen müsse. "Wenn wir vom Bereich Drohnenabwehr reden, ist das etwas, was momentan absolut hoheitliche Aufgabe ist, was der Bundespolizei, der Landespolizei, in bestimmten Fällen der Bundeswehr zugeordnet ist. Hier kann jemand Privates auch nicht einfach agieren." Zunächst müssten gesetzliche Grundlagen geschaffen werden, so Stohn. "Da muss geklärt werden: Wer darf das überhaupt? Welche Qualifikation muss er dafür mitbringen? Und Haftungsfragen sind auch zu klären. Also das ist hier kein profaner Akt."

Verband: Unternehmen können besseren Schutz nicht alleine bezahlen

Der Vize-Vorsitzende des Bundesverbands für den Schutz Kritischer Infrastrukturen, Hans-Walter Borries, sprach im Inforadio von einer neuen Dimension der Bedrohung: "Es ist schon eine hybride Vorkriegsführung und das wäre eigentlich original die Aufgabe für eine Bundespolizei." Dazu reichten die Möglichkeiten derzeit aber nicht aus, sagte Borries. Daher müssten die Firmen sich fragen: "Müssen wir mehr in diesen Bereich investieren?" Es gebe technische Schutzmöglichkeiten, aber er gehe von einer "Vervier- bis Versechsfachung der Kosten" aus - das könnten Unternehmen derzeit nicht stemmen.

Vollständiger Schutz nicht möglich

"Wir müssen uns davon verabschieden, dass wir durch höhere Zäune und Überwachungskameras eine räumlich verteilte kritische Infrastruktur wie unsere Stromnetze und Umspannwerke vollständig schützen können", sagte die Direktorin des Hessischen Drohnenkompetenzzentrums (HDKZ), Michèle Knodt. Wichtig seien vielmehr schnell verfügbare Einsatzteams für Reparaturen, eine ausreichende Bevorratung der wichtigsten Ersatzteile und eine stärkere Standardisierung und Harmonisierung von Komponenten, damit Ersatzteile zwischen Betreibern und Regionen schneller verfügbar werden. Richtig sei zudem der Ansatz, dass Betreiber kritischer Infrastruktur dort, wo dies sinnvoll sei, Drohnen auf ihrem Gelände selbst abwehren dürfen. Möglich würde dies durch eine sogenannte Beleihung, sagt Knodt. "Dabei überträgt der Staat Befugnisse zur Drohnenabwehr an private Akteure, behält aber die Aufsicht."

Verpflichtungen, die sich aus dem neuen Kritis-Dachgesetz ergeben, treten erst ein, wenn die entsprechende Rechtsverordnung erlassen ist. Das steht noch aus. Er rechne hier nun mit einem schnellen Abschluss, sagt Krings. Deutschland müsse in seine Sicherheit investieren - auf staatlicher Seite, aber auch seitens der Wirtschaft. Denn inzwischen sei klar: "Niemand kann sich jetzt noch Schwäche leisten."

Brandattacke in München

Was Unternehmen tun müssen beziehungsweise dürfen, um sich zu schützen, ist auch für Rüstungsunternehmen relevant, die der Verfassungsschutz unlängst zu erhöhten Sicherheitsmaßnahmen aufgerufen hatte. Nach einer Brandattacke auf eine Baustelle in München in der Nacht vermutet das Bayerische Landeskriminalamt (LKA) einen Anschlagsversuch gegen ein Unternehmen aus dem Rüstungsbereich. Es werde wegen eines politischen Hintergrunds ermittelt, sagte ein Sprecher. Später nahmen Einsatzkräfte laut Polizei zwei Menschen fest. Ob sie mit der Tat in Verbindung stehen, werde nun ermittelt.

Die Bundesregierung hat unter Verweis auf nachrichtendienstliche Erkenntnisse, Tatmuster und Ermittlungsergebnisse Russland für den misslungenen Sprengstoff-Anschlag mit einer Drohne auf dem Flughafen Leipzig/Halle Anfang August verantwortlich gemacht. Der Kreml bestreitet dies./abc/DP/jha

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Aktien Frankfurt: Wieder anziehende Ölpreise erschweren Dax-Stabilisierung
03.09.2026 | 14:33:22 (dpa-AFX)
OTS: DREAME INTERNATIONAL (HONGKONG) LIMITED / IFA 2026: Dreame stärkt seine ...
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Prozess um Nord-Stream-Anschläge beginnt am 14. Oktober
03.09.2026 | 14:32:36 (dpa-AFX)
Bayerns Innenminister: 'Brandanschläge' mit politischem Hintergrund
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Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul (CDU) dringt unterdessen auf zusätzliche Möglichkeiten für die Betreiber wichtiger Einrichtungen. "Wir sind ja bei Videoanlagen, überhaupt bei allen Fragen, wo es um Eingriffe in Bürgerrechte oder um Datenschutz geht, in Deutschland extrem sensibel", sagt Reul im Morgenmagazin von WDR 2. "So, jetzt merken wir, was das bedeutet." Bislang sei es den Betreibern kritischer Infrastruktur nicht erlaubt, ihre Anlagen - etwa zur Stromversorgung - mit Videokameras zu überwachen. Die kritische Infrastruktur müsse aber besser geschützt werden.

Ein generelles Verbot gibt es nicht. Private Betreiber können auch jetzt schon Videoüberwachung auf ihren Liegenschaften grundsätzlich auf eine Rechtsgrundlage, etwa ein berechtigtes Interesse, stützen. Schwieriger wird es allerdings, wenn es um die direkte Umgebung etwa eines Firmengeländes oder um Stromleitungen geht.

Zwei Angriffe binnen eines Tages

Die Ermittler sehen auffällige Parallelen: Am Dienstagmorgen starteten Unbekannte in der Nähe des Umspannwerks Turnow-Preilack unweit des Kraftwerks Jänschwalde in Brandenburg einen Angriff auf die Stromversorgung. Dazu lenkten sie nach Angaben der Landesregierung mit Hilfe selbstgebauter Flugkörper, die Silvesterraketen ähnelten, leitfähiges Material in Richtung Höchstspannungsleitungen. Am Dienstagabend kam es zu einer Störung an einem Umspannwerk in Bergheim bei Köln. Unbekannte hätten Kabel über die Oberleitung gebracht und so einen Kurzschluss verursacht, sagte Reul. In der Nähe beider Orte fand man nach Behördenangaben Abschussvorrichtungen und Pyrotechnik, die womöglich bereits vor längerer Zeit installiert worden waren. Die Ermittler gehen davon aus, dass beide Vorfälle auf verfassungsfeindliche Sabotage zurückzuführen sind. Ob etwa Linksextremisten oder womöglich Saboteure im russischen Auftrag dahinterstecken, ist noch völlig offen.

Unter kritischer Infrastruktur versteht man alle Bereiche, deren Beeinträchtigung oder Ausfall zu Versorgungsengpässen, Störungen der öffentlichen Sicherheit und weiteren dramatischen Folgen führen kann. Dazu gehören etwa Energie, Informationstechnik, Transport, Verkehr, Gesundheit, Wasser, Ernährung, Banken und die Verwaltung.

Private Drohnenabwehr - wer würde haften?

Der Brandenburger SPD-Innenpolitiker Erik Stohn sagte im RBB-Inforadio, die neue Bedrohungslage zeige, dass man sich Fragen nach den gesetzlichen Regelungen des Schutzes stellen müsse. "Wenn wir vom Bereich Drohnenabwehr reden, ist das etwas, was momentan absolut hoheitliche Aufgabe ist, was der Bundespolizei, der Landespolizei, in bestimmten Fällen der Bundeswehr zugeordnet ist. Hier kann jemand Privates auch nicht einfach agieren." Zunächst müssten gesetzliche Grundlagen geschaffen werden, so Stohn. "Da muss geklärt werden: Wer darf das überhaupt? Welche Qualifikation muss er dafür mitbringen? Und Haftungsfragen sind auch zu klären. Also das ist hier kein profaner Akt."

Verband: Unternehmen können besseren Schutz nicht alleine bezahlen

Der Vize-Vorsitzende des Bundesverbands für den Schutz Kritischer Infrastrukturen, Hans-Walter Borries, sprach im Inforadio von einer neuen Dimension der Bedrohung: "Es ist schon eine hybride Vorkriegsführung und das wäre eigentlich original die Aufgabe für eine Bundespolizei." Dazu reichten die Möglichkeiten derzeit aber nicht aus, sagte Borries. Daher müssten die Firmen sich fragen: "Müssen wir mehr in diesen Bereich investieren?" Es gebe technische Schutzmöglichkeiten, aber er gehe von einer "Vervier- bis Versechsfachung der Kosten" aus - das könnten Unternehmen derzeit nicht stemmen.

Vollständiger Schutz nicht möglich

"Wir müssen uns davon verabschieden, dass wir durch höhere Zäune und Überwachungskameras eine räumlich verteilte kritische Infrastruktur wie unsere Stromnetze und Umspannwerke vollständig schützen können", sagte die Direktorin des Hessischen Drohnenkompetenzzentrums (HDKZ), Michèle Knodt. Wichtig seien vielmehr schnell verfügbare Einsatzteams für Reparaturen, eine ausreichende Bevorratung der wichtigsten Ersatzteile und eine stärkere Standardisierung und Harmonisierung von Komponenten, damit Ersatzteile zwischen Betreibern und Regionen schneller verfügbar werden. Richtig sei zudem der Ansatz, dass Betreiber kritischer Infrastruktur dort, wo dies sinnvoll sei, Drohnen auf ihrem Gelände selbst abwehren dürfen. Möglich würde dies durch eine sogenannte Beleihung, sagt Knodt. "Dabei überträgt der Staat Befugnisse zur Drohnenabwehr an private Akteure, behält aber die Aufsicht."

Verpflichtungen, die sich aus dem neuen Kritis-Dachgesetz ergeben, treten erst ein, wenn die entsprechende Rechtsverordnung erlassen ist. Das steht noch aus. Er rechne hier nun mit einem schnellen Abschluss, sagt Krings. Deutschland müsse in seine Sicherheit investieren - auf staatlicher Seite, aber auch seitens der Wirtschaft. Denn inzwischen sei klar: "Niemand kann sich jetzt noch Schwäche leisten."

Brandattacke in München

Was Unternehmen tun müssen beziehungsweise dürfen, um sich zu schützen, ist auch für Rüstungsunternehmen relevant, die der Verfassungsschutz unlängst zu erhöhten Sicherheitsmaßnahmen aufgerufen hatte. Nach einer Brandattacke auf eine Baustelle in München in der Nacht vermutet das Bayerische Landeskriminalamt (LKA) einen Anschlagsversuch gegen ein Unternehmen aus dem Rüstungsbereich. Es werde wegen eines politischen Hintergrunds ermittelt, sagte ein Sprecher. Später nahmen Einsatzkräfte laut Polizei zwei Menschen fest. Ob sie mit der Tat in Verbindung stehen, werde nun ermittelt.

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Der gemäß gesetzlicher Vorgaben von der DZ BANK bezüglich des öffentlichen Angebots erstellte Basisprospekt sowie etwaige Nachträge und die zugehörigen Endgültigen Bedingungen sind auf der Internetseite der DZ BANK www.dzbank-wertpapiere.de veröffentlicht und können unter www.dzbank-wertpapiere.de/DN2J7T (dort unter „Dokumente“) abgerufen werden. Sie sollten den Prospekt lesen, bevor Sie eine Anlageentscheidung treffen, um die potenziellen Risiken und Chancen der Entscheidung, in die Wertpapiere zu investieren, vollends zu verstehen. Die Billigung des Prospekts von der zuständigen Behörde ist nicht als Befürwortung der angebotenen oder zum Handel an einem geregelten Markt zugelassenen Wertpapiere zu verstehen.

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