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News

18.08.2026 | 19:59:54 (dpa-AFX)
ROUNDUP: Apple nimmt nach EU-Strafe Änderungen im App-Store vor

BRÜSSEL/CUPERTINO (dpa-AFX) - Apple <US0378331005> nimmt nach dem Druck der EU von Oktober an Änderungen am App-Store vor. Nutzer in der EU sollen dadurch künftig mehr Wahlfreiheit beim Herunterladen und Bezahlen von Apps haben, wie aus Mitteilungen des US-Konzerns und der EU-Kommission hervorgeht.

Kern der Neuerungen: Entwickler von Apps, die mit Apple kompatibel sind, sollen künftig freier entscheiden können, wie sie ihre Programme vertreiben und wie Nutzer dafür bezahlen. Die Software soll neben dem App-Store also auch einfacher über Internetseiten oder Online-Marktplätze von Drittanbietern heruntergeladen werden können.

Die Entwickler sollen ihre Kunden nach Angaben der EU-Kommission dafür auch auf die Alternativen hinweisen dürfen und gleichzeitig das Recht behalten, Nutzern zusätzlich den Abschluss von Transaktionen über Apples In-App-Zahlungssystem anzubieten. Bisher hielt der Tech-Riese Entwickler nach Ansicht der Brüsseler Wettbewerbshüter mit Gebühren davon ab, solche alternativen Vertriebskanäle zu nutzen.

Neue Provision für Apps aus anderen Stores

Bei einem weiteren entscheidenden Punkt des Streits zwischen der EU und dem US-Konzern scheint Apple nur zum Teil von seiner bisherigen Praxis abzuweichen. Die sogenannte Gebühr für Kerntechnologie von Apple, die nach Unternehmensangaben für App-Entwickler mit außergewöhnlicher Reichweite fällig und pro Installation nach einer Million Downloads erhoben wurde, soll ersetzt werden. Nun sollen Entwickler eine Provision von fünf Prozent auf digitale Transaktionen in Apps zahlen, die außerhalb von Apples Marktplatz vertrieben werden, wie aus der Mitteilung der Firma hervorgeht.

Ursprünglich konnte man iPhone-Apps nur aus dem firmeneigenen Store herunterladen, und alle Zahlungen wurden über das hauseigene System mit Gebühren an Apple abgewickelt. Der Konzern sträubte sich lange gegen eine Öffnung unter anderem mit Verweis auf die Sicherheit der Nutzer, hatte nach den europäischen Digitalgesetzen aber keine Wahl.

Rivalen wie der Musikstreaming-Marktführer Spotify <LU1778762911> kritisierten aber, Apple habe Regeln und Gebühren geschaffen, die es für Entwickler unattraktiv machen sollten, Apps über andere Stores zu vertreiben und über andere Zahlungsabwickler abrechnen zu lassen. Das treibe die Kosten für Nutzer hoch, argumentierten sie.

Gestaffelte Provisionen

Entwickler können künftig gleichzeitig In-App-Käufe über Apple und alternative Bezahlsysteme anbieten. Allerdings müssen sie sich für zwölf Monate auf die angebotenen Optionen festlegen.

Anbieter, die Apples Plattform für In-App-Käufe nutzen, müssen eine Provision von 26 Prozent zahlen. In einigen Apple-Programmen sowie für Abos, die sich nach einem Jahr automatisch verlängern, gibt es eine reduzierte Abgabe von 15 Prozent. Für Apps in Apples Store, die einen alternativen Zahlungsabwickler nutzen, gilt eine Provision von 20 Prozent. Verlinken sie zum Kaufabschluss raus aus der App ins Netz, werden 15 Prozent fällig. Bei Abos reduziert sich der Satz auf 10 Prozent.

Gleichzeitig will Apple durch die Maßnahmen nicht den Kinder- und Jugendschutz auf seinem Marktplatz vernachlässigen. So sollen Angebote für Kinder im App-Store demnach keine Links zu Webseiten erhalten, auf denen Transaktionen durchgeführt werden können.

EU-Gesetz soll fairen Wettbewerb sicherstellen

Die Brüsseler Behörde kündigte an, die tatsächliche Umsetzung der neuen Bedingungen genau zu beobachten. Sie hatte im April 2025 wegen Verstößen gegen das Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act, kurz DMA) eine Strafe von 500 Millionen Euro gegen Apple verhängt.

Der US-Konzern gilt nach den EU-Regeln als sogenannter Torwächter (Gatekeeper), stellt also mit seinen Angeboten ein wichtiges Zugangstor zu Verbraucherinnen und Verbrauchern dar. Nach dem DMA müssen Unternehmen wie Alphabet <US02079K3059>, Amazon <US0231351067> oder eben Apple sich deshalb an besondere Pflichten halten, um einen fairen Wettbewerb auf digitalen Märkten sicherzustellen. Hintergrund ist die Befürchtung, dass manche große Plattform-Betreiber so mächtig geworden sind, dass sie ihre Marktposition zementieren könnten./tre/DP/he

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Kern der Neuerungen: Entwickler von Apps, die mit Apple kompatibel sind, sollen künftig freier entscheiden können, wie sie ihre Programme vertreiben und wie Nutzer dafür bezahlen. Die Software soll neben dem App-Store also auch einfacher über Internetseiten oder Online-Marktplätze von Drittanbietern heruntergeladen werden können.

Die Entwickler sollen ihre Kunden nach Angaben der EU-Kommission dafür auch auf die Alternativen hinweisen dürfen und gleichzeitig das Recht behalten, Nutzern zusätzlich den Abschluss von Transaktionen über Apples In-App-Zahlungssystem anzubieten. Bisher hielt der Tech-Riese Entwickler nach Ansicht der Brüsseler Wettbewerbshüter mit Gebühren davon ab, solche alternativen Vertriebskanäle zu nutzen.

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Bei einem weiteren entscheidenden Punkt des Streits zwischen der EU und dem US-Konzern scheint Apple nur zum Teil von seiner bisherigen Praxis abzuweichen. Die sogenannte Gebühr für Kerntechnologie von Apple, die nach Unternehmensangaben für App-Entwickler mit außergewöhnlicher Reichweite fällig und pro Installation nach einer Million Downloads erhoben wurde, soll ersetzt werden. Nun sollen Entwickler eine Provision von fünf Prozent auf digitale Transaktionen in Apps zahlen, die außerhalb von Apples Marktplatz vertrieben werden, wie aus der Mitteilung der Firma hervorgeht.

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Rivalen wie der Musikstreaming-Marktführer Spotify <LU1778762911> kritisierten aber, Apple habe Regeln und Gebühren geschaffen, die es für Entwickler unattraktiv machen sollten, Apps über andere Stores zu vertreiben und über andere Zahlungsabwickler abrechnen zu lassen. Das treibe die Kosten für Nutzer hoch, argumentierten sie.

Gestaffelte Provisionen

Entwickler können künftig gleichzeitig In-App-Käufe über Apple und alternative Bezahlsysteme anbieten. Allerdings müssen sie sich für zwölf Monate auf die angebotenen Optionen festlegen.

Anbieter, die Apples Plattform für In-App-Käufe nutzen, müssen eine Provision von 26 Prozent zahlen. In einigen Apple-Programmen sowie für Abos, die sich nach einem Jahr automatisch verlängern, gibt es eine reduzierte Abgabe von 15 Prozent. Für Apps in Apples Store, die einen alternativen Zahlungsabwickler nutzen, gilt eine Provision von 20 Prozent. Verlinken sie zum Kaufabschluss raus aus der App ins Netz, werden 15 Prozent fällig. Bei Abos reduziert sich der Satz auf 10 Prozent.

Gleichzeitig will Apple durch die Maßnahmen nicht den Kinder- und Jugendschutz auf seinem Marktplatz vernachlässigen. So sollen Angebote für Kinder im App-Store demnach keine Links zu Webseiten erhalten, auf denen Transaktionen durchgeführt werden können.

EU-Gesetz soll fairen Wettbewerb sicherstellen

Die Brüsseler Behörde kündigte an, die tatsächliche Umsetzung der neuen Bedingungen genau zu beobachten. Sie hatte im April 2025 wegen Verstößen gegen das Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act, kurz DMA) eine Strafe von 500 Millionen Euro gegen Apple verhängt.

Der US-Konzern gilt nach den EU-Regeln als sogenannter Torwächter (Gatekeeper), stellt also mit seinen Angeboten ein wichtiges Zugangstor zu Verbraucherinnen und Verbrauchern dar. Nach dem DMA müssen Unternehmen wie Alphabet <US02079K3059>, Amazon <US0231351067> oder eben Apple sich deshalb an besondere Pflichten halten, um einen fairen Wettbewerb auf digitalen Märkten sicherzustellen. Hintergrund ist die Befürchtung, dass manche große Plattform-Betreiber so mächtig geworden sind, dass sie ihre Marktposition zementieren könnten./tre/DP/he

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Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.

Das von der DZ BANK erstellte Basisinformationsblatt ist in der jeweils aktuellen Fassung auf der Internetseite der DZ BANK www.dzbank-wertpapiere.de/DU621Q (dort unter „Dokumente“) abrufbar. Dies gilt, solange das Produkt für Privatanleger verfügbar ist.

Der gemäß gesetzlicher Vorgaben von der DZ BANK bezüglich des öffentlichen Angebots erstellte Basisprospekt sowie etwaige Nachträge und die zugehörigen Endgültigen Bedingungen sind auf der Internetseite der DZ BANK www.dzbank-wertpapiere.de veröffentlicht und können unter www.dzbank-wertpapiere.de/DU621Q (dort unter „Dokumente“) abgerufen werden. Sie sollten den Prospekt lesen, bevor Sie eine Anlageentscheidung treffen, um die potenziellen Risiken und Chancen der Entscheidung, in die Wertpapiere zu investieren, vollends zu verstehen. Die Billigung des Prospekts von der zuständigen Behörde ist nicht als Befürwortung der angebotenen oder zum Handel an einem geregelten Markt zugelassenen Wertpapiere zu verstehen.

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