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News

02.12.2025 | 20:07:39 (dpa-AFX)
EU einigt sich auf gemeinsame Anti-Korruptionsgesetze

BRÜSSEL (dpa-AFX) - Die EU-Länder wollen künftig mit einheitlichen Mindeststandards Korruption bekämpfen. Erstmals solle damit in den Gesetzen der EU-Länder einheitlich und sektorübergreifend festgelegt werden, was als Korruption gelte und wie sie zu bestrafen sei, teilte der Rat der EU-Staaten nach Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament mit. Die Regeln sollen sowohl in der privaten Wirtschaft als auch in der öffentlichen Verwaltung Anwendung finden.

Als strafbare Korruption sollen in der gesamten EU etwa die Bestechung im öffentlichen und privaten Sektor, die Veruntreuung sowie Behinderung der Justiz gelten. Auch für das Verhalten in öffentlichen Ämtern soll es künftig einheitliche Standards geben.

Auch die Mindesthöhe von Strafen ist festgelegt

Zudem legen die neuen Regeln fest, wie die Nationalstaaten Delikte im Zusammenhang mit Korruption bestrafen müssen. Laut Mitteilung drohen Tätern je nach Vergehen Freiheitsstrafen von mindestens drei bis mindestens fünf Jahren. Außerdem soll auch einheitlich festgelegt sein, in welchen Fällen Amtsträger, die sich der Korruption schuldig gemacht haben, ihren Posten verlieren.

Die Höhe von Geldbußen für Unternehmen in Korruptionsfällen soll von deren weltweitem Gesamtumsatz abhängen, wie es heißt. Um den Straftaten vorzubeugen, soll jedes EU-Land ein Zentrum zur Korruptionsbekämpfung einrichten. Die Mitgliedstaaten sollen demnach auch erfassen, welche Berufe und Branchen besonders von Korruption betroffen sind.

Europaabgeordneter lobt Einigung, sieht aber auch verpasste Chance

Der Grünen-Politiker und Europaabgeordnete Daniel Freund sagte, mit den neuen Regeln verhindere die EU, dass einzelne Mitgliedstaaten bestimmte Taten einfach straffrei stellten. "Genau das ist zum Beispiel in Italien und Ungarn bereits vorgekommen." Gleichzeitig sei eine Chance verpasst worden, da die Mitgliedstaaten nicht bereit gewesen seien, die Anzahl der Korruptionsfälle in ihren Ländern künftig offenzulegen, fügte Freund hinzu.

Die EU-Kommission hatte im Mai 2023 Vorschläge zur EU-weit einheitlichen Korruptionsbekämpfung gemacht. Die Einigung muss noch formell vom Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten im Rat bestätigt werden./tre/DP/mis

02.12.2025 | 20:00:31 (dpa-AFX)
WDH: Deutscher Mittelstand schickt Brandbrief an Bas
02.12.2025 | 19:58:30 (dpa-AFX)
Rentenpaket/Meldeschluss am Mittag: Abweichler sollen Farbe bekennen
02.12.2025 | 19:51:06 (dpa-AFX)
EQS-DD: ATOSS Software SE (deutsch)
02.12.2025 | 19:37:03 (dpa-AFX)
Aktien New York: Erholungsversuch geht weiter nach kurzer Vortagsschwäche
02.12.2025 | 19:33:57 (dpa-AFX)
ROUNDUP 2: Putin vor Ukraine-Verhandlungen mit Verbalattacke gegen Europa
02.12.2025 | 19:28:29 (dpa-AFX)
GNW-News: eXp Realty expandiert in zwei neue europäische Märkte und plant einen dritten, was ein bedeutendes Jahr des globalen Wachstums markiert
02.12.2025 | 20:07:39 (dpa-AFX)
EU einigt sich auf gemeinsame Anti-Korruptionsgesetze

BRÜSSEL (dpa-AFX) - Die EU-Länder wollen künftig mit einheitlichen Mindeststandards Korruption bekämpfen. Erstmals solle damit in den Gesetzen der EU-Länder einheitlich und sektorübergreifend festgelegt werden, was als Korruption gelte und wie sie zu bestrafen sei, teilte der Rat der EU-Staaten nach Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament mit. Die Regeln sollen sowohl in der privaten Wirtschaft als auch in der öffentlichen Verwaltung Anwendung finden.

Als strafbare Korruption sollen in der gesamten EU etwa die Bestechung im öffentlichen und privaten Sektor, die Veruntreuung sowie Behinderung der Justiz gelten. Auch für das Verhalten in öffentlichen Ämtern soll es künftig einheitliche Standards geben.

Auch die Mindesthöhe von Strafen ist festgelegt

Zudem legen die neuen Regeln fest, wie die Nationalstaaten Delikte im Zusammenhang mit Korruption bestrafen müssen. Laut Mitteilung drohen Tätern je nach Vergehen Freiheitsstrafen von mindestens drei bis mindestens fünf Jahren. Außerdem soll auch einheitlich festgelegt sein, in welchen Fällen Amtsträger, die sich der Korruption schuldig gemacht haben, ihren Posten verlieren.

Die Höhe von Geldbußen für Unternehmen in Korruptionsfällen soll von deren weltweitem Gesamtumsatz abhängen, wie es heißt. Um den Straftaten vorzubeugen, soll jedes EU-Land ein Zentrum zur Korruptionsbekämpfung einrichten. Die Mitgliedstaaten sollen demnach auch erfassen, welche Berufe und Branchen besonders von Korruption betroffen sind.

Europaabgeordneter lobt Einigung, sieht aber auch verpasste Chance

Der Grünen-Politiker und Europaabgeordnete Daniel Freund sagte, mit den neuen Regeln verhindere die EU, dass einzelne Mitgliedstaaten bestimmte Taten einfach straffrei stellten. "Genau das ist zum Beispiel in Italien und Ungarn bereits vorgekommen." Gleichzeitig sei eine Chance verpasst worden, da die Mitgliedstaaten nicht bereit gewesen seien, die Anzahl der Korruptionsfälle in ihren Ländern künftig offenzulegen, fügte Freund hinzu.

Die EU-Kommission hatte im Mai 2023 Vorschläge zur EU-weit einheitlichen Korruptionsbekämpfung gemacht. Die Einigung muss noch formell vom Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten im Rat bestätigt werden./tre/DP/mis

02.12.2025 | 20:00:31 (dpa-AFX)
WDH: Deutscher Mittelstand schickt Brandbrief an Bas
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Das von der DZ BANK erstellte Basisinformationsblatt ist in der jeweils aktuellen Fassung auf der Internetseite der DZ BANK www.dzbank-wertpapiere.de/DY7W2X (dort unter „Dokumente“) abrufbar. Dies gilt, solange das Produkt für Privatanleger verfügbar ist.

Der gemäß gesetzlicher Vorgaben von der DZ BANK bezüglich des öffentlichen Angebots erstellte Basisprospekt sowie etwaige Nachträge und die zugehörigen Endgültigen Bedingungen sind auf der Internetseite der DZ BANK www.dzbank-wertpapiere.de veröffentlicht und können unter www.dzbank-wertpapiere.de/DY7W2X (dort unter „Dokumente“) abgerufen werden. Sie sollten den Prospekt lesen, bevor Sie eine Anlageentscheidung treffen, um die potenziellen Risiken und Chancen der Entscheidung, in die Wertpapiere zu investieren, vollends zu verstehen. Die Billigung des Prospekts von der zuständigen Behörde ist nicht als Befürwortung der angebotenen oder zum Handel an einem geregelten Markt zugelassenen Wertpapiere zu verstehen.

Euro Stoxx 50 (Kursindex) EUR

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