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News

11.02.2026 | 12:14:06 (dpa-AFX)
Arbeitgeber: Warnstreiks zeitlich begrenzen

BERLIN (dpa-AFX) - Die Arbeitgeber sprechen sich dafür aus, Warnstreiks zeitlich klar zu begrenzen. Diese müssten wieder zu "kurzen, begrenzten und ausnahmsweise" eingesetzten Maßnahmen werden, sagte Steffen Kampeter, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, der Deutschen Presse-Agentur. "Niemand möchte das Streikrecht beschneiden, aber der Arbeitskampf benötigt dringend verbindliche Spielregeln, um Verlässlichkeit und Berechenbarkeit im Tarifgeschehen zu gewährleisten."

Deutschland brauche dringend klare Regelungen beim Arbeitskampf, sagte Kampeter. "Wir werben daher für eine Gesetzesinitiative, die zentrale Fragen des Arbeitskampfs eindeutig regelt." Kampeter hatte bereits der "Bild"-Zeitung gesagt, Deutschland brauche dringend ein Gesetz für Fairnessregeln bei Streiks.

Derzeit wirkt sich der Tarifkonflikt im öffentlichen Dienst der Länder mit Warnstreiks vielerorts aus.

"Maximal ein bis zwei Stunden Warnstreiks"

"Ein besonderer Fokus liegt auf den Warnstreiks", erklärte Kampeter. "Warnstreiks sollten zeitlich klar begrenzt bleiben, etwa als verhandlungsbegleitende Arbeitsniederlegungen von einer Dauer von maximal ein bis zwei Stunden."

Kampeter weiter: "Darüber hinaus sehen wir eine zunehmende Politisierung von Streiks. Politisch motivierte Arbeitsniederlegungen sind grundsätzlich unzulässig. Zulässig sind nur Konflikte, die auf tarifvertragliche Inhalte zielen und sich gegen einen konkreten Arbeitgeber richten."

"Ausuferung" verhindern

Die Arbeitgeber fordern zudem gesetzliche Klarstellungen zu den zulässigen Arbeitskampfmitteln. "Das sind in erster Linie Streik und Aussperrung. Schließlich sind auch Verfahrensregelungen geboten. Dazu zählt, dass Arbeitskampfmaßnahmen mindestens 60 Stunden vor deren Beginn gegenüber der konfliktgegnerischen Partei anzuzeigen sind. So lässt sich eine Ausuferung des Streikgeschehens verhindern, und die Bevölkerung wird nicht ungewollt in den Arbeitskampf hineingezogen."/hoe/DP/stk

11.02.2026 | 12:07:42 (dpa-AFX)
Aktien Frankfurt: Dax geht auf Abstand zu 25.000 Punkten
11.02.2026 | 12:06:21 (dpa-AFX)
Personalchef: Streiks bei Lufthansa unnötige Eskalation
11.02.2026 | 12:05:25 (dpa-AFX)
IRW-News: Medaro Mining Corp.: Medaro Mining Corp. betont positive Aussichten für den Abbau von kritischen Mineralien in der EU
11.02.2026 | 12:03:50 (dpa-AFX)
WDH: Schlotterbeck-Entscheidung beim BVB soll im März fallen
11.02.2026 | 12:02:05 (dpa-AFX)
IRW-News: NurExone Biologic Inc.: NurExone Biologic treibt Herstellungs- und Regulierungsfahrplan mit unabhängigen Ergebnissen zur Chargenkonsistenz für die Exosomenproduktion voran
11.02.2026 | 12:00:29 (dpa-AFX)
EQS-News: HUMAIN startet HUMAIN Sport nach Übernahme der Mehrheitsbeteiligung an ai.io (deutsch)
11.02.2026 | 12:14:06 (dpa-AFX)
Arbeitgeber: Warnstreiks zeitlich begrenzen

BERLIN (dpa-AFX) - Die Arbeitgeber sprechen sich dafür aus, Warnstreiks zeitlich klar zu begrenzen. Diese müssten wieder zu "kurzen, begrenzten und ausnahmsweise" eingesetzten Maßnahmen werden, sagte Steffen Kampeter, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, der Deutschen Presse-Agentur. "Niemand möchte das Streikrecht beschneiden, aber der Arbeitskampf benötigt dringend verbindliche Spielregeln, um Verlässlichkeit und Berechenbarkeit im Tarifgeschehen zu gewährleisten."

Deutschland brauche dringend klare Regelungen beim Arbeitskampf, sagte Kampeter. "Wir werben daher für eine Gesetzesinitiative, die zentrale Fragen des Arbeitskampfs eindeutig regelt." Kampeter hatte bereits der "Bild"-Zeitung gesagt, Deutschland brauche dringend ein Gesetz für Fairnessregeln bei Streiks.

Derzeit wirkt sich der Tarifkonflikt im öffentlichen Dienst der Länder mit Warnstreiks vielerorts aus.

"Maximal ein bis zwei Stunden Warnstreiks"

"Ein besonderer Fokus liegt auf den Warnstreiks", erklärte Kampeter. "Warnstreiks sollten zeitlich klar begrenzt bleiben, etwa als verhandlungsbegleitende Arbeitsniederlegungen von einer Dauer von maximal ein bis zwei Stunden."

Kampeter weiter: "Darüber hinaus sehen wir eine zunehmende Politisierung von Streiks. Politisch motivierte Arbeitsniederlegungen sind grundsätzlich unzulässig. Zulässig sind nur Konflikte, die auf tarifvertragliche Inhalte zielen und sich gegen einen konkreten Arbeitgeber richten."

"Ausuferung" verhindern

Die Arbeitgeber fordern zudem gesetzliche Klarstellungen zu den zulässigen Arbeitskampfmitteln. "Das sind in erster Linie Streik und Aussperrung. Schließlich sind auch Verfahrensregelungen geboten. Dazu zählt, dass Arbeitskampfmaßnahmen mindestens 60 Stunden vor deren Beginn gegenüber der konfliktgegnerischen Partei anzuzeigen sind. So lässt sich eine Ausuferung des Streikgeschehens verhindern, und die Bevölkerung wird nicht ungewollt in den Arbeitskampf hineingezogen."/hoe/DP/stk

11.02.2026 | 12:07:42 (dpa-AFX)
Aktien Frankfurt: Dax geht auf Abstand zu 25.000 Punkten
11.02.2026 | 12:06:21 (dpa-AFX)
Personalchef: Streiks bei Lufthansa unnötige Eskalation
11.02.2026 | 12:05:25 (dpa-AFX)
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11.02.2026 | 12:03:50 (dpa-AFX)
WDH: Schlotterbeck-Entscheidung beim BVB soll im März fallen
11.02.2026 | 12:02:05 (dpa-AFX)
IRW-News: NurExone Biologic Inc.: NurExone Biologic treibt Herstellungs- und Regulierungsfahrplan mit unabhängigen Ergebnissen zur Chargenkonsistenz für die Exosomenproduktion voran
11.02.2026 | 12:00:29 (dpa-AFX)
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Das von der DZ BANK erstellte Basisinformationsblatt ist in der jeweils aktuellen Fassung auf der Internetseite der DZ BANK www.dzbank-wertpapiere.de/DY815G (dort unter „Dokumente“) abrufbar. Dies gilt, solange das Produkt für Privatanleger verfügbar ist.

Der gemäß gesetzlicher Vorgaben von der DZ BANK bezüglich des öffentlichen Angebots erstellte Basisprospekt sowie etwaige Nachträge und die zugehörigen Endgültigen Bedingungen sind auf der Internetseite der DZ BANK www.dzbank-wertpapiere.de veröffentlicht und können unter www.dzbank-wertpapiere.de/DY815G (dort unter „Dokumente“) abgerufen werden. Sie sollten den Prospekt lesen, bevor Sie eine Anlageentscheidung treffen, um die potenziellen Risiken und Chancen der Entscheidung, in die Wertpapiere zu investieren, vollends zu verstehen. Die Billigung des Prospekts von der zuständigen Behörde ist nicht als Befürwortung der angebotenen oder zum Handel an einem geregelten Markt zugelassenen Wertpapiere zu verstehen.

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