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News

09.02.2026 | 13:11:39 (dpa-AFX)
ROUNDUP: KI bei WhatsApp - EU droht Meta mit Zwangsmaßnahmen

BRÜSSEL (dpa-AFX) - Die Europäische Kommission droht dem WhatsApp-Konzern Meta <US30303M1027> wegen der Künstlichen Intelligenz (KI) in der App mit einstweiligen Zwangsmaßnahmen. Nach den vorläufigen Ergebnissen einer Untersuchung verstößt der US-Konzern gegen Wettbewerbsrecht, weil er konkurrierenden Anbietern von KI keinen Zugang zu dem Messenger-Dienst gewährt, wie die Brüsseler Behörde mitteilte.

Das Verhalten von Meta berge die Gefahr, dass Wettbewerber daran gehindert werden, in den schnell wachsenden Markt für KI-Assistenten einzutreten oder dort zu expandieren. Meta hatte demnach im Oktober angekündigt, dass es KI-Anbietern untersagen werde, eine Option in WhatsApp für die Kommunikation mit Kunden zu nutzen, wenn KI der primäre angebotene Dienst sei.

Das führe laut EU-Kommission dazu, dass für Nutzerinnen und Nutzer nur Metas eigene KI ("Meta AI") zur Verfügung stehe. Der KI-Chatbot kann Texte zusammenfassen, übersetzen, erstellen sowie Fragen beantworten und nutzt dabei auch aktuelle Informationen aus dem Internet. Er funktioniert ähnlich wie etwa ChatGPT, Gemini und andere KI-Modelle. Wer die KI nutzen möchte, kann dafür in der App einen Chat mit ihr starten.

EU-Kommission spricht von "schwerem und irreparablen Schaden"

Die EU-Kommission wacht in der EU über die Einhaltung des Wettbewerbsrechts. Die Brüsseler Wettbewerbshüter drohen nun, den Zugang für Konkurrenten auf dem KI-Markt mit Zwangsmaßnahmen wiederherzustellen. Sie wollten damit verhindern, dass die Geschäftspolitik von Meta "dem Markt schweren und irreparablen Schaden zufügt". Vizepräsidentin der EU-Kommission und Wettbewerbsbeauftragte Teresa Ribera sagte, man könne nicht zulassen, dass dominante Tech-Unternehmen ihre marktbeherrschende Stellung illegal ausnutzen, um sich einen unfairen Vorteil zu verschaffen.

Wie genau die EU-Kommission vorgehen würde, um den Konkurrenten von Meta Zugang zu WhatsApp zu gewähren, blieb zunächst unklar. Meta hat aber ohnehin zunächst das Recht sich zu verteidigen oder Anpassungen zu treffen - kann das Eingreifen Brüssels also noch abwenden. Zudem ist die laufende Untersuchung in dem Fall noch nicht endgültig abgeschlossen. Bis wann die Ermittlungen beendet sind, bleibt unklar

- eine gesetzliche Frist gibt es nicht.

Ein Sprecher von Meta teilte mit, es gebe keinen Grund für die EU einzugreifen. "Es gibt viele KI-Optionen, die über App-Stores, Betriebssysteme, Geräte, Websites und Industriepartnerschaften genutzt werden können", argumentierte der Sprecher. Die EU-Kommission gehe fälschlicherweise davon aus, dass die Schnittstelle bei WhatsApp ein wichtiger Vertriebskanal für diese Chatbots sei.

Gegen den Facebook-Konzern Meta laufen bereits Verfahren der EU wegen Verstößen gegen europäische Digitalgesetze. Ihm drohten etwa wegen mangelnder Datentransparenz und dem Umgang mit illegalen Inhalten auf seinen Plattformen hohe Geldstrafen, hatte die Kommission Ende Oktober mitgeteilt.

EU-Digitalpolitik sorgt für Spannungen mit den USA

Meta-Chef Mark Zuckerberg hatte in Bezug auf die Digitalgesetze von "institutionalisierter Zensur" gesprochen. US-Präsident Donald Trump, dessen politischem Lager Zuckerberg nähergerückt war, hatte die EU-Regeln als wettbewerbsfeindlich bezeichnet. Washington übte zuletzt zunehmend Druck auf Brüssel aus, die EU-Digitalgesetze nicht weiter gegen US-Unternehmen durchzusetzen.

Allerdings bezog sich die Kritik oft auf das Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, kurz DSA), nicht auf das europäische Wettbewerbsrecht. Daher könnte eine mögliche US-Reaktion in diesem Fall zurückhaltender ausfallen. Auch in den Vereinigten Staaten liefen schon Verfahren wegen möglicher Wettbewerbsverstöße. Die US-Regierung war im vergangenen Jahr vor Gericht mit dem Versuch gescheitert, die Abtrennung von Instagram und WhatsApp vom Facebook-Konzern Meta zu erzwingen./tre/DP/jha

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Lawrow kritisiert US-Vorgehen bei Ukraine-Verhandlungen
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Das Verhalten von Meta berge die Gefahr, dass Wettbewerber daran gehindert werden, in den schnell wachsenden Markt für KI-Assistenten einzutreten oder dort zu expandieren. Meta hatte demnach im Oktober angekündigt, dass es KI-Anbietern untersagen werde, eine Option in WhatsApp für die Kommunikation mit Kunden zu nutzen, wenn KI der primäre angebotene Dienst sei.

Das führe laut EU-Kommission dazu, dass für Nutzerinnen und Nutzer nur Metas eigene KI ("Meta AI") zur Verfügung stehe. Der KI-Chatbot kann Texte zusammenfassen, übersetzen, erstellen sowie Fragen beantworten und nutzt dabei auch aktuelle Informationen aus dem Internet. Er funktioniert ähnlich wie etwa ChatGPT, Gemini und andere KI-Modelle. Wer die KI nutzen möchte, kann dafür in der App einen Chat mit ihr starten.

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Wie genau die EU-Kommission vorgehen würde, um den Konkurrenten von Meta Zugang zu WhatsApp zu gewähren, blieb zunächst unklar. Meta hat aber ohnehin zunächst das Recht sich zu verteidigen oder Anpassungen zu treffen - kann das Eingreifen Brüssels also noch abwenden. Zudem ist die laufende Untersuchung in dem Fall noch nicht endgültig abgeschlossen. Bis wann die Ermittlungen beendet sind, bleibt unklar

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Ein Sprecher von Meta teilte mit, es gebe keinen Grund für die EU einzugreifen. "Es gibt viele KI-Optionen, die über App-Stores, Betriebssysteme, Geräte, Websites und Industriepartnerschaften genutzt werden können", argumentierte der Sprecher. Die EU-Kommission gehe fälschlicherweise davon aus, dass die Schnittstelle bei WhatsApp ein wichtiger Vertriebskanal für diese Chatbots sei.

Gegen den Facebook-Konzern Meta laufen bereits Verfahren der EU wegen Verstößen gegen europäische Digitalgesetze. Ihm drohten etwa wegen mangelnder Datentransparenz und dem Umgang mit illegalen Inhalten auf seinen Plattformen hohe Geldstrafen, hatte die Kommission Ende Oktober mitgeteilt.

EU-Digitalpolitik sorgt für Spannungen mit den USA

Meta-Chef Mark Zuckerberg hatte in Bezug auf die Digitalgesetze von "institutionalisierter Zensur" gesprochen. US-Präsident Donald Trump, dessen politischem Lager Zuckerberg nähergerückt war, hatte die EU-Regeln als wettbewerbsfeindlich bezeichnet. Washington übte zuletzt zunehmend Druck auf Brüssel aus, die EU-Digitalgesetze nicht weiter gegen US-Unternehmen durchzusetzen.

Allerdings bezog sich die Kritik oft auf das Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, kurz DSA), nicht auf das europäische Wettbewerbsrecht. Daher könnte eine mögliche US-Reaktion in diesem Fall zurückhaltender ausfallen. Auch in den Vereinigten Staaten liefen schon Verfahren wegen möglicher Wettbewerbsverstöße. Die US-Regierung war im vergangenen Jahr vor Gericht mit dem Versuch gescheitert, die Abtrennung von Instagram und WhatsApp vom Facebook-Konzern Meta zu erzwingen./tre/DP/jha

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Der gemäß gesetzlicher Vorgaben von der DZ BANK bezüglich des öffentlichen Angebots erstellte Basisprospekt sowie etwaige Nachträge und die zugehörigen Endgültigen Bedingungen sind auf der Internetseite der DZ BANK www.dzbank-wertpapiere.de veröffentlicht und können unter www.dzbank-wertpapiere.de/DU5Y0E (dort unter „Dokumente“) abgerufen werden. Sie sollten den Prospekt lesen, bevor Sie eine Anlageentscheidung treffen, um die potenziellen Risiken und Chancen der Entscheidung, in die Wertpapiere zu investieren, vollends zu verstehen. Die Billigung des Prospekts von der zuständigen Behörde ist nicht als Befürwortung der angebotenen oder zum Handel an einem geregelten Markt zugelassenen Wertpapiere zu verstehen.

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