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Uber Technologies inc.

A2PHHG / US90353T1007 //
Quelle: NYSE: 18:14:30
A2PHHG US90353T1007 // Quelle: NYSE: 18:14:30
Uber Technologies inc.
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Neutral

Gewinnprognose
Der Veränderungstrend der Gewinnprognosen über ein Zeitfenster von 7 Wochen. Aktuelle Aktienbewertungen ausgewählter Analysten finden Sie unter DPA-AFX ANALYSER.

Analysten neutral, zuvor negativ (seit 03.07.2026)

Kurs-Gewinn-Verhältnis
Das KGV setzt den aktuellen Kurs der Aktie ins Verhältnis zu seiner Gewinnerwartung. Es wird auf Basis der langfristigen Gewinnprognosen der Analysten errechnet.
13,4

Erwartetes KGV für 2028

Risiko-Bewertung
Gesamteinschätzung des Risikos auf Basis des Bear Market und des Bad News Factors.

Mittel

Bear-Market-Faktor
Risiko Parameter, der anhand des Titelverhaltens in sich abwärts bewegenden Märkten das Marktrisiko einer Aktie angibt.

Mittlere Anfälligkeit bei Indexrückgängen

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Die Korrelation gibt an, inwieweit die Bewegungen der Aktie mit denen Ihres Indexes übereinstimmen.
35,9%

Schwache Korrelation mit dem SP500

Marktkapitalisierung (Mrd. USD) 143,94 Grosser Marktwert Mit einer Marktkapitalisierung von >$8 Mrd., ist UBER TECHNOLOGIES ein hoch kapitalisierter Titel.
Gewinnprognose Analysten neutral, zuvor negativ (seit 03.07.2026) Die Gewinnprognosen pro Aktie haben sich in den letzten 7 Wochen nicht wesentlich verändert (Veränderungen zwischen +1% bis -1% werden als neutral betrachtet). Das letzte signifikante Analystensignal war negativ und hat am 03.07.2026 bei einem Kurs von 74,43 eingesetzt.
Preis Leicht unterbewertet, gemäss theScreener Auf Basis des Wachstumspotentials und eigener Kriterien, erscheint uns der Aktienkurs aktuell leicht unterbewertet.
Relative Performance -2,5% Unter Druck (vs. SP500) Dividendenbereinigt liegt die Aktie über vier Wochen betrachtet -2,5% hinter dem SP500 zurück.
Mittelfristiger Trend Positive Tendenz seit dem 07.08.2026 Der dividendenbereinigte mittelfristige technische 40-Tage Trend ist seit dem 07.08.2026 positiv.
Wachstum KGV 1,2 22,06% Abschlag relativ zur Wachstumserwartung Ein "Verhältnis zwischen Wachstum plus geschätzte Dividende und KGV" von über 0,9 weist auf einen Preisabschlag gegenüber dem normalen Preis für das Wachstumspotential hin, von in diesem Fall 22,06%.
KGV 13,4 Erwartetes KGV für 2028 Das erwartete KGV (Kurs-Gewinn-Verhältnis) gilt für das Jahr 2028.
Langfristiges Wachstum 15,4% Wachstum heute bis 2028 p.a. Die durchschnittlichen jährlichen Wachstumsraten gelten für die Gewinne von heute bis 2028.
Anzahl der Analysten 36 Starkes Analysteninteresse In den zurückliegenden sieben Wochen haben durchschnittlich 36 Analysten eine Schätzung des Gewinns pro Aktie für diesen Titel abgegeben.
Dividenden Rendite 0% Keine Dividende Die Gesellschaft bezahlt keine Dividende.
Risiko-Bewertung Mittel Die Aktie ist seit dem 16.12.2025 als Titel mit mittlerer Sensitivität eingestuft.
Bear-Market-Faktor Mittlere Anfälligkeit bei Indexrückgängen Die Aktie tendiert dazu, Indexrückgänge in etwa gleichem Umfang mitzuvollziehen.
Bad News Geringe Kursrückgänge bei spezifischen Problemen Der Titel verzeichnet bei unternehmensspezifischen Problemen i.d.R. geringe Kursabschläge in Höhe von durchschnittlich 2,6%.
Beta 0,87 Geringe Anfälligkeit vs. SP500 Die Aktie tendiert dazu, pro 1% Indexbewegung mit einem Ausschlag von 0,87% zu reagieren.
Korrelation 365 Tage 35,9% Schwache Korrelation mit dem SP500 Die Kursschwankungen sind wenig abhängig von den Indexbewegungen.
Value at Risk 14,19 USD Das geschätzte mittelfristige Value at Risk beträgt 14,19 USD oder 0,19% Das geschätzte Value at Risk beträgt 14,19 USD. Das Risiko liegt deshalb bei 0,19%. Dieser Wert basiert auf der mittelfristigen historischen Volatilität (1 Monat) mit einem Konfidenzintervall von 95%.
Volatilität der über 1 Monat 47,5%
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News

10.08.2026 | 11:54:34 (dpa-AFX)
ROUNDUP: Klagen gegen Mindestpreise für Uber und Co.

MÜNCHEN (dpa-AFX) - Die Mindestpreise für Uber <US90353T1007> und Co. in München werden zum Fall für die Justiz. Am Verwaltungsgericht sind nach Angaben einer Gerichtssprecherin drei Eilverfahren gegen die entsprechende Allgemeinverfügung anhängig, die seit dem 4. Juli gilt.

Seither müssen sich die Preise für die Fahrdienste in der bayerischen Landeshauptstadt am Taxitarif orientieren, den die Stadt per Satzung festgelegt hat. Dieser liegt demnach aktuell bei einem Grundpreis von 5,90 Euro, hinzu kommen 2,70 Euro pro Kilometer.

Die Mindestpreise für Uber, Bolt und Co. sind etwas niedriger: Für sie sollen die "für Taxen obligatorischen Zuschläge nicht berechnet" werden. Dadurch ergibt sich - bei Fahrten, die kurzfristiger als eine Stunde vor Abfahrt gebucht werden - ein Grundpreis von künftig 5,13 Euro. Dazu kommt ein Kilometerpreis: Bis einschließlich sieben Kilometern liegt er bei 2,43 Euro, für Strecken darüber hinaus bei 2,25 Euro.

Bislang hatten die Kosten für die Fahrdienste im Schnitt rund 40 Prozent unter den Taxi-Preisen gelegen. Das hatte ihnen starkes Wachstum gebracht.

Zoll: Fahrdienste verstießen gegen Mindestlohn

Allerdings verstießen die Fahrdienste nach Erkenntnissen des Hauptzollamtes München "fast flächendeckend gegen arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften". Auch das Mindestlohngesetz sei regelmäßig missachtet worden. Taxifahrerinnen und -fahrer hatten deshalb demonstriert, einen fairen Wettbewerb und Mindestpreise verlangt.

Und für die Stadt gab es noch einen weiteren Grund für die Einführung der Mindestpreise. Sie befürchtete, dass die billigen Transportmittel dem öffentlichen Nahverkehr Konkurrenz machen könnten. Dabei will die Stadt den Individualverkehr nach und nach reduzieren, für eine bessere Luft, weniger Lärm und weniger Überhitzung.

Bolt: Markt in München eingebrochen

Nach Angaben des Fahrdienstleisters Bolt ist die Nachfrage seit der Neuregelung vor einem Monat um 44 Prozent eingebrochen. "Innerhalb weniger Wochen wurde damit nahezu ein ganzes Jahr Marktwachstum ausgelöscht", teilte das Unternehmen mit. "Gleichzeitig fanden rund 40.000 Fahrten überhaupt nicht mehr statt - ein Hinweis darauf, dass viele Menschen angesichts der höheren Preise ganz auf diese Mobilitätsoption verzichtet haben."

Das Kreisverwaltungsreferat (KVR) der Stadt kontrolliert mit Stichproben, ob die Neuregelung eingehalten wird. "Ergebnisse können wir aufgrund laufender Gerichtsverfahren aktuell nicht veröffentlichen", sagte eine Referatssprecherin. Laut "Marktbeobachtung" des Taxi-Vermittlers Freenow orientieren sich "rund 50 Prozent der angebotenen Fahrten nicht am gesetzlichen Mindestpreis und unterbieten diesen illegal". Dabei gebe es deutliche Unterschiede zwischen den Anbietern.

Erste Effekte spürbar

Taxiunternehmen hätten der Stadt aber mitgeteilt, dass die Auswirkungen der Mindestfahrpreise "für die Taxiunternehmen leicht spürbar" seien, hieß es aus dem KVR. Der Taxi-Vermittler Freenow spricht dagegen von einem "klaren, positiven Effekt auf das klassische Taxigewerbe". Unter anderem berichtete er jüngst, von einem deutlichen Anstieg der Neukunden in der eigenen App sowie einer etwas höheren Nachfrage im Nachtgeschäft.

München ist nicht die einzige Stadt, in der es Mindestpreise für Fahrdienste gibt - und auch nicht die einzige, in der diese die Justiz beschäftigen. Tatsächlich haben Gerichte in Leipzig, Essen und vor wenigen Tagen auch in Köln die Mindestpreise wieder gekippt. Die Gerichtsentscheidungen dort beziehen sich allerdings nicht auf den Mindestpreis an sich, sondern vor allem auf die konkrete Ausgestaltung vor Ort.

Es kommt nicht nur auf den Preis an

Die aktuellen Probleme des Taxigewerbes in München und anderswo liegen allerdings nicht nur am Preis, wie ein Diskussionspapier des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung (WZB) nahelegt. Dafür waren im Juni im Rhein-Main-Gebiet knapp 900 Passanten und Taxi-Fahrgäste in einer nicht repräsentativen Erhebung befragt worden.

Der Preis stellt sich dabei durchaus als wichtiges Kriterium heraus: "Mehr als 39 Prozent aller Befragten assoziieren mit dem Thema Taxi unmittelbar hohe Kosten beziehungsweise das Attribut "zu teuer"", schreiben die Autorinnen und der Autor.

Nachholbedarf bei Kommunikation und Buchungswegen

Allerdings zeigen sich auch andere Aspekte: "Die zentrale Herausforderung des Taxigewerbes besteht damit nicht allein im Preiswettbewerb, sondern in der Anpassung an veränderte Erwartungen an Buchung, Kommunikation und Bezahlung", heißt im Diskussionspapier.

Es mangele an digitalen Vermittlungswegen für Taxifahrten. Festpreise, mit denen Fahrgäste schon vor der Fahrt wissen, was sie kosten wird, gibt es zwar in einigen Städten, aber längst nicht überall. "Die Zukunft des Taxis liegt nicht in einer Belebung tradierter Strukturen, sondern sie hängt von der Fähigkeit ab, sich als moderne, verlässliche und leicht zugängliche Mobilitätsdienstleistung zu positionieren."/bsj/DP/men

10.08.2026 | 05:53:25 (dpa-AFX)
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16.07.2026 | 17:18:40 (dpa-AFX)
ROUNDUP 3: Delivery Hero lässt sich von Uber schlucken - Aktie leicht im Plus

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