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Amazon.com Inc.

906866 / US0231351067 //
Quelle: NASDAQ: 10.10.2026, 01:59:28
906866 US0231351067 // Quelle: NASDAQ: 10.10.2026, 01:59:28
Amazon.com Inc.
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Der Veränderungstrend der Gewinnprognosen über ein Zeitfenster von 7 Wochen. Aktuelle Aktienbewertungen ausgewählter Analysten finden Sie unter DPA-AFX ANALYSER.

Negative Analystenhaltung seit 29.09.2026

Kurs-Gewinn-Verhältnis
Das KGV setzt den aktuellen Kurs der Aktie ins Verhältnis zu seiner Gewinnerwartung. Es wird auf Basis der langfristigen Gewinnprognosen der Analysten errechnet.
18,9

Erwartetes KGV für 2028

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Mittel

Bear-Market-Faktor
Risiko Parameter, der anhand des Titelverhaltens in sich abwärts bewegenden Märkten das Marktrisiko einer Aktie angibt.

Mittlere Anfälligkeit bei Indexrückgängen

Korrelation
Die Korrelation gibt an, inwieweit die Bewegungen der Aktie mit denen Ihres Indexes übereinstimmen.
58,0%

Mittelstarke Korrelation mit dem SP500

Marktkapitalisierung (Mrd. USD) 2.830,65 Grosser Marktwert Mit einer Marktkapitalisierung von >$8 Mrd., ist AMAZON.COM ein hoch kapitalisierter Titel.
Gewinnprognose Negative Analystenhaltung seit 29.09.2026 Die Gewinnerwartung der Analysten pro Aktie liegen heute niedriger als vor sieben Wochen. Dieser negative Trend hat am 29.09.2026 bei einem Kurs von 246,67 eingesetzt.
Preis Leicht überbewertet, gemäss theScreener Auf Basis des Wachstumspotentials und eigener Kriterien, erscheint uns der Aktienkurs aktuell leicht erhöht.
Relative Performance 0,3% vs. SP500 Dividendenbereinigt war die Performance der letzten vier Wochen marktkonform: 0,3% relativ zum SP500.
Mittelfristiger Trend Positive Tendenz seit dem 09.10.2026 Der dividendenbereinigte mittelfristige technische 40-Tage Trend ist seit dem 09.10.2026 positiv.
Wachstum KGV 0,9 0,96% Abschlag relativ zur Wachstumserwartung Ein "Verhältnis zwischen Wachstum plus geschätzte Dividende und KGV" von über 0,9 weist auf einen Preisabschlag gegenüber dem normalen Preis für das Wachstumspotential hin, von in diesem Fall 0,96%.
KGV 18,9 Erwartetes KGV für 2028 Das erwartete KGV (Kurs-Gewinn-Verhältnis) gilt für das Jahr 2028.
Langfristiges Wachstum 17,1% Wachstum heute bis 2028 p.a. Die durchschnittlichen jährlichen Wachstumsraten gelten für die Gewinne von heute bis 2028.
Anzahl der Analysten 51 Starkes Analysteninteresse In den zurückliegenden sieben Wochen haben durchschnittlich 51 Analysten eine Schätzung des Gewinns pro Aktie für diesen Titel abgegeben.
Dividenden Rendite 0% Keine Dividende Die Gesellschaft bezahlt keine Dividende.
Risiko-Bewertung Mittel Mittel, keine Veränderung im letzten Jahr.
Bear-Market-Faktor Mittlere Anfälligkeit bei Indexrückgängen Die Aktie tendiert dazu, Indexrückgänge in etwa gleichem Umfang mitzuvollziehen.
Bad News Geringe Kursrückgänge bei spezifischen Problemen Der Titel verzeichnet bei unternehmensspezifischen Problemen i.d.R. geringe Kursabschläge in Höhe von durchschnittlich 2,7%.
Beta 1,69 Hohe Anfälligkeit vs. SP500 Die Aktie tendiert dazu, pro 1% Indexbewegung mit einem Ausschlag von 1,69% zu reagieren.
Korrelation 365 Tage 58,0% Mittelstarke Korrelation mit dem SP500 58,0% der Kursschwankungen werden durch Indexbewegungen verursacht.
Value at Risk 62,98 USD Das geschätzte mittelfristige Value at Risk beträgt 62,98 USD oder 0,24% Das geschätzte Value at Risk beträgt 62,98 USD. Das Risiko liegt deshalb bei 0,24%. Dieser Wert basiert auf der mittelfristigen historischen Volatilität (1 Monat) mit einem Konfidenzintervall von 95%.
Volatilität der über 1 Monat 22,4%
Volatilität der über 12 Monate 35,4%

News

09.10.2026 | 11:43:42 (dpa-AFX)
Neue Medienwelt, neue Regeln: Was die Länder planen

BERLIN (dpa-AFX) - Podcasts, YouTube-Kanäle, soziale Netzwerke und zunehmend auch KI-Systeme: Die Medienaufsicht in Deutschland soll weiter an die digitale Medienwelt angepasst werden. Die Bundesländer wollen mit einem neuen Staatsvertrag für die digitalen Medien unter anderem regeln, wie journalistische Angebote auf Plattformen sichtbar bleiben und welche Regeln für KI-Angebote gelten sollen. Der derzeit diskutierte Entwurf für den zweiten Teil des Reformvorhabens würde damit auch die Aufgaben der Landesmedienanstalten verändern.

Der Entwurf ist umfangreich. Nach den Plänen der Rundfunkkommission wollen die Länder unter anderem die Medienkonzentrationskontrolle reformieren, Werberegeln verändern, lokale Medien stärken und gegen die künstliche Manipulation von Reichweiten vorgehen. Ein Schwerpunkt liegt auf der Frage, wie journalistische Angebote in einer Medienwelt behandelt werden, in der Algorithmen und Künstliche Intelligenz mitentscheiden, welche Informationen Menschen erreichen.

Was gilt für Podcasts und YouTube-Kanäle?

Dabei beginnt die Medienaufsicht im Netz nicht erst mit dem neuen Staatsvertrag. Für journalistisch-redaktionelle Online-Medien gelten schon heute journalistische Sorgfaltspflichten, wie Eva Flecken, Direktorin der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb), erläutert. Ob ein Angebot darunter falle, hänge nicht davon ab, ob sich ein Anbieter selbst als Journalist bezeichne. Entscheidend sei der Eindruck eines Durchschnittsnutzers. Kriterien seien etwa die regelmäßige Aktualisierung und die Beschäftigung mit aktuellem Zeitgeschehen oder Themen von öffentlicher Bedeutung. Das könne ein Podcast ebenso sein wie ein Textformat oder ein YouTube-Kanal.

Der Entwurf führt nun mediengattungsübergreifend den Begriff der "journalistisch-redaktionell verantworteten Angebote" ein. Journalistische Angebote sollen damit zugleich stärker geschützt werden. Nach Angaben der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz geht es insbesondere um den Schutz vor einer Benachteiligung durch Algorithmen. Besondere Bedeutung hätten dabei etwa Nachrichten sowie regionale Angebote und Angebote für Kinder. Rheinland-Pfalz koordiniert als Vorsitzland die Arbeit der Rundfunkkommission.

Flecken spricht von zwei unterschiedlichen Schutzzielen. Wer mit seinem Angebot den Eindruck journalistischer Arbeit erwecke, müsse bestimmte Sorgfaltspflichten erfüllen. Der neue Begriff der journalistisch-redaktionell verantworteten Angebote solle dagegen den Journalismus selbst schützen. "Journalismus braucht ein Publikum, ansonsten kann er keine Wirkung entfalten." Der Entwurf sieht dafür unter anderem Diskriminierungsschutz und besondere Vorgaben zur Auffindbarkeit vor.

Neue Regeln für KI

Für bestimmte KI-Angebote soll es künftig eigene medienrechtliche Regeln geben. Der Entwurf führt sogenannte "KI-Informationssysteme" als eigene Kategorie ein. Gemeint sind Angebote, die unter anderem journalistisch-redaktionelle Inhalte anderer Anbieter nutzen und daraus automatisiert neue, auf den jeweiligen Nutzer zugeschnittene Inhalte bereitstellen. Für sie sind unter anderem Transparenzvorgaben vorgesehen.

Die Staatskanzlei Rheinland-Pfalz begründet die neuen Regeln damit, dass solche Systeme zunehmend beeinflussen könnten, welche Themen Menschen wahrnehmen und wie sie diese einordnen. Anders als klassische Suchmaschinen könnten KI-Angebote aus journalistischen Inhalten neue Antworten erzeugen, ohne dass Nutzer noch auf die ursprünglichen Medienangebote zugreifen müssten. Das könne deren Finanzierung erschweren und das Risiko bergen, dass Inhalte fehlerhaft oder verzerrt wiedergegeben werden.

Auch auf europäischer Ebene dürfte der Umgang mit KI an Bedeutung gewinnen: Der Medienrechtler Mark D. Cole sagte bei einem Webinar des Instituts für Europäisches Medienrecht (EMR), die Auswirkungen von KI auf journalistische Inhalte spielten bei der geplanten Reform der europäischen Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste bislang kaum eine Rolle. Der deutsche Entwurf könne deshalb auch "Impulse nach Brüssel geben".

Für Suchmaschinen und soziale Netzwerke gibt es bereits heute medienrechtliche Vorgaben. "Neu ist, dass der Entwurf mit den sogenannten KI-Informationssystemen eine weitere Kategorie aufmacht", sagt Flecken. Über KI-Systeme und Chatbots informierten sich Menschen zunehmend auch über tagesaktuelle Angelegenheiten. "Sie sind längst Teil unseres öffentlichen Meinungsbildungsprozesses."

Mehr Spielraum für die Medienaufsicht

Die Länder wollen die Medienaufsicht zugleich effizienter machen. Zum Reformvorhaben gehört ein sogenanntes Aufgreif-Ermessen, das bereits im ersten Teil des Digitalen Medien-Staatsvertrags vorgesehen ist. Damit sollen die Landesmedienanstalten stärker priorisieren können, welchen Verstößen sie mit Maßnahmen nachgehen. "Ein Social-Media-Account mit fünf Followern hat für uns nicht die gleiche Bedeutung wie ein Account mit 500.000", sagt Flecken.

Beschwerden würden weiterhin geprüft, erläutert Flecken. Bei bestimmten Sachverhalten könnten die Medienanstalten aber von Maßnahmen absehen. Auch die Staatskanzlei Rheinland-Pfalz hält diesen Spielraum angesichts der großen Zahl digitaler Angebote für nötig.

Regulierung oder Eingriff in die Freiheit?

Bei den geplanten Vorgaben zur Sichtbarkeit journalistischer Angebote stellt sich zugleich die Frage, wie weit Regulierung Einfluss darauf nehmen darf, welche Inhalte Plattformen ihren Nutzern anzeigen. Flecken hält es für falsch, Regulierung und Freiheit als Gegensätze zu betrachten. "Die Vorstellung, dass ein Algorithmus heute neutral, objektiv und frei ist, ist ja Quatsch." Entscheidend sei vielmehr, wer darüber bestimme, was Menschen zu sehen bekämen. "Und im Moment sind das einzig und allein die Plattformen."

Ein gewisses Unbehagen gegenüber Regulierung könne sie verstehen, sagt Flecken. Den Vorwurf der Zensur dagegen nicht. "Es lohnt sich, genauer zu überlegen: Wie frei oder unfrei sind wir heute eigentlich schon - insbesondere aufgrund der Logiken der Plattformen, denen wir unterliegen?" Aus ihrer Sicht gehe es um Transparenz und Wahlfreiheit für die Nutzerinnen und Nutzer.

Noch handelt es sich um einen Diskussionsentwurf, den die Rundfunkkommission zur öffentlichen Anhörung gestellt hat. Bis zum 13. November können Verbände, Unternehmen und andere Interessierte Stellung nehmen. Nach Angaben der Staatskanzlei sollen Anfang 2027 die Rückmeldungen ausgewertet werden. Ziel sei, möglichst in der ersten Jahreshälfte 2027 Klarheit über das weitere Vorgehen zu haben./svv/DP/mis

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04.02.2027 Telefonkonferenz zum 4. Quartal Amazon.com Inc.: Q4 2026 Earnings Conference Call (unbestätigt) Amazon.com Inc.: Q4 2026 Earnings Conference Call (unbestätigt)

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