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News

05.03.2026 | 16:02:20 (dpa-AFX)
EQS-News: Bekanntgabe gemäß Art 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 der Del. VO (EU) 2016/1052 der Kommission (in der jeweils gültigen Fassung) (deutsch)

Bekanntgabe gemäß Art 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 der Del. VO (EU) 2016/1052 der Kommission (in der jeweils gültigen Fassung)

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EQS-News: Deutsche Post AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf

Bekanntgabe gemäß Art 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art.

2 Abs. 1 der Del. VO (EU) 2016/1052 der Kommission (in der jeweils gültigen

Fassung)

05.03.2026 / 16:02 CET/CEST

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Corporate News

Information zum Aktienrückkaufprogramm

5. März 2026

Deutsche Post AG, Bonn, Deutschland

WKN: 555200

ISIN: DE0005552004

Bekanntgabe gemäß Art 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art.

2 Abs. 1 der Del. VO (EU) 2016/1052 der Kommission (in der jeweils gültigen

Fassung)

Der Vorstand der Deutsche Post AG hat am 31. Oktober 2025 beschlossen, neben

dem im Februar 2022 beschlossenen Aktienrückkaufprogramm ein weiteres

Aktienrückkaufprogramm im Hinblick auf Aktien der Deutsche Post AG

durchzuführen und diese Aktien ausschließlich Führungskräften anzubieten,

die am globalen Share Matching Plan teilnehmen. Im Rahmen dieses weiteren

Aktienrückkaufprogramms werden bis zu 3 Mio. Aktien zu einem Gesamtkaufpreis

(ohne Erwerbsnebenkosten) von bis zu 150 Mio. Euro erworben. Der Rückkauf

über die Börse startet am 6. März 2026 und endet spätestens am 20. April

2026.

Das Aktienrückkaufprogramm erfolgt auf Grundlage der Ermächtigung der

ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 2. Mai 2025, gültig bis

zum 1. Mai 2030, nach der Aktien von bis zu 10% des zum Zeitpunkt der

Beschlussfassung über den Rückkauf bestehenden Grundkapitals erworben werden

dürfen. Der Erwerbspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den

Durchschnittskurs der Aktien vor dem Stichtag um nicht mehr als 10%

überschreiten und um nicht mehr als 20% unterschreiten. Der

Durchschnittskurs ist der nicht volumengewichtete Durchschnitt der

Schlusskurse der Aktie der Gesellschaft im XETRA-Handel (oder einem

vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Wertpapierbörse in Frankfurt am Main

an den letzten fünf Börsenhandelstagen. Der Stichtag ist der Tag des Erwerbs

oder - falls früher - der Eingehung einer Verpflichtung zum Erwerb.

Das Aktienrückkaufprogramm mit einem Gesamtvolumen von bis zu 3 Mio. Aktien,

dies entspricht bis zu ca. 0,26% des Grundkapitals der Gesellschaft, wird

zwischen dem 6. März 2026 und spätestens dem 20. April 2026 auf Basis einer

unwiderruflichen Vereinbarung durch einen unabhängigen Finanzdienstleister

durchgeführt. Der Finanzdienstleister ist verpflichtet, den Erwerb im

Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments

und des Rates vom 16. April 2014 zum Marktmissbrauch

(Marktmissbrauchsverordnung), der Delegierten Verordnung der Kommission (EU)

2016/1052 und auf Grundlage der zuvor genannten

Hauptversammlungsermächtigung durchzuführen.

Darüber hinaus wird das Aktienrückkaufprogramm wie folgt ausgeführt:

1. Die Aktien werden zu Marktpreisen in Einklang mit den zuvor genannten

Verordnungen erworben. Die Aktien werden nicht zu einem Kurs erworben, der

über dem des letzten unabhängig getätigten Abschlusses liegt oder (sollte

dieser höher sein) über dem des derzeit höchsten unabhängigen Angebots auf

den Handelsplätzen, auf denen der Kauf stattfindet.

2. Im Hinblick auf das Handelsvolumen wird das Unternehmen insbesondere

nicht mehr als 25% des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes auf dem

Handelsplatz erwerben, in dem der Kauf erfolgt; diese Obergrenze wird auf

beide Aktienrückkaufprogramme insgesamt angewendet. Der durchschnittliche

tägliche Aktienumsatz wird berechnet auf Basis des durchschnittlichen

täglichen Handelsvolumens der letzten 20 Börsenhandelstage vor dem Kauf.

Kontakt:

Martin Ziegenbalg

EVP Investor Relations

Tel.: +49 (0) 228 189 63000

Diese Mitteilung stellt, unabhängig von der Jurisdiktion, weder ganz oder

teilweise ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum

Kauf von Wertpapieren dar.

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05.03.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate

News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

Originalinhalt anzeigen:

https://eqs-news.com/?origin_id=fff8ee3c-189c-11f1-8534-027f3c38b923&lang=de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: Deutsche Post AG

Charles-de-Gaulle-Straße 20

53113 Bonn

Deutschland

Telefon: +49 (0)228 189 - 63 110

E-Mail: ir@dhl.com

Internet: www.group.dhl.com

ISIN: DE0005552004, DE000A2G87D4

WKN: 555200, A2G87D

Indizes: DAX

Börsen: Regulierter Markt in Düsseldorf, Frankfurt (Prime

Standard), Hamburg, Hannover, München, Stuttgart,

Tradegate BSX

EQS News ID: 2286606

Ende der Mitteilung EQS News-Service

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2286606 05.03.2026 CET/CEST

°

05.03.2026 | 15:58:49 (dpa-AFX)
ROUNDUP: IG Metall wirft Tesla Einflussnahme auf Betriebsratswahl vor
05.03.2026 | 15:53:34 (dpa-AFX)
Bundestag stimmt für Geywitz als Rechnungshof-Vize
05.03.2026 | 15:53:03 (dpa-AFX)
WDH: Iran-Krieg legt zentrales WHO-Lager in Dubai lahm
05.03.2026 | 15:52:12 (dpa-AFX)
IRW-News: Cosmos Exploration Ltd.: C1X gibt Absicht zur Ausübung der EAU-Lithium-Option bekannt und nimmt durch eine Platzierung 5,0 Millionen AUD ein
05.03.2026 | 15:51:27 (dpa-AFX)
AKTIEN IM FOKUS: Stimmrechtsmitteilungen geben Adidas und Puma Auftrieb
05.03.2026 | 15:47:30 (dpa-AFX)
EQS-Stimmrechte: Scout24 SE (deutsch)
05.03.2026 | 16:02:20 (dpa-AFX)
EQS-News: Bekanntgabe gemäß Art 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 der Del. VO (EU) 2016/1052 der Kommission (in der jeweils gültigen Fassung) (deutsch)

Bekanntgabe gemäß Art 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 der Del. VO (EU) 2016/1052 der Kommission (in der jeweils gültigen Fassung)

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EQS-News: Deutsche Post AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf

Bekanntgabe gemäß Art 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art.

2 Abs. 1 der Del. VO (EU) 2016/1052 der Kommission (in der jeweils gültigen

Fassung)

05.03.2026 / 16:02 CET/CEST

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Information zum Aktienrückkaufprogramm

5. März 2026

Deutsche Post AG, Bonn, Deutschland

WKN: 555200

ISIN: DE0005552004

Bekanntgabe gemäß Art 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art.

2 Abs. 1 der Del. VO (EU) 2016/1052 der Kommission (in der jeweils gültigen

Fassung)

Der Vorstand der Deutsche Post AG hat am 31. Oktober 2025 beschlossen, neben

dem im Februar 2022 beschlossenen Aktienrückkaufprogramm ein weiteres

Aktienrückkaufprogramm im Hinblick auf Aktien der Deutsche Post AG

durchzuführen und diese Aktien ausschließlich Führungskräften anzubieten,

die am globalen Share Matching Plan teilnehmen. Im Rahmen dieses weiteren

Aktienrückkaufprogramms werden bis zu 3 Mio. Aktien zu einem Gesamtkaufpreis

(ohne Erwerbsnebenkosten) von bis zu 150 Mio. Euro erworben. Der Rückkauf

über die Börse startet am 6. März 2026 und endet spätestens am 20. April

2026.

Das Aktienrückkaufprogramm erfolgt auf Grundlage der Ermächtigung der

ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 2. Mai 2025, gültig bis

zum 1. Mai 2030, nach der Aktien von bis zu 10% des zum Zeitpunkt der

Beschlussfassung über den Rückkauf bestehenden Grundkapitals erworben werden

dürfen. Der Erwerbspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den

Durchschnittskurs der Aktien vor dem Stichtag um nicht mehr als 10%

überschreiten und um nicht mehr als 20% unterschreiten. Der

Durchschnittskurs ist der nicht volumengewichtete Durchschnitt der

Schlusskurse der Aktie der Gesellschaft im XETRA-Handel (oder einem

vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Wertpapierbörse in Frankfurt am Main

an den letzten fünf Börsenhandelstagen. Der Stichtag ist der Tag des Erwerbs

oder - falls früher - der Eingehung einer Verpflichtung zum Erwerb.

Das Aktienrückkaufprogramm mit einem Gesamtvolumen von bis zu 3 Mio. Aktien,

dies entspricht bis zu ca. 0,26% des Grundkapitals der Gesellschaft, wird

zwischen dem 6. März 2026 und spätestens dem 20. April 2026 auf Basis einer

unwiderruflichen Vereinbarung durch einen unabhängigen Finanzdienstleister

durchgeführt. Der Finanzdienstleister ist verpflichtet, den Erwerb im

Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments

und des Rates vom 16. April 2014 zum Marktmissbrauch

(Marktmissbrauchsverordnung), der Delegierten Verordnung der Kommission (EU)

2016/1052 und auf Grundlage der zuvor genannten

Hauptversammlungsermächtigung durchzuführen.

Darüber hinaus wird das Aktienrückkaufprogramm wie folgt ausgeführt:

1. Die Aktien werden zu Marktpreisen in Einklang mit den zuvor genannten

Verordnungen erworben. Die Aktien werden nicht zu einem Kurs erworben, der

über dem des letzten unabhängig getätigten Abschlusses liegt oder (sollte

dieser höher sein) über dem des derzeit höchsten unabhängigen Angebots auf

den Handelsplätzen, auf denen der Kauf stattfindet.

2. Im Hinblick auf das Handelsvolumen wird das Unternehmen insbesondere

nicht mehr als 25% des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes auf dem

Handelsplatz erwerben, in dem der Kauf erfolgt; diese Obergrenze wird auf

beide Aktienrückkaufprogramme insgesamt angewendet. Der durchschnittliche

tägliche Aktienumsatz wird berechnet auf Basis des durchschnittlichen

täglichen Handelsvolumens der letzten 20 Börsenhandelstage vor dem Kauf.

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Martin Ziegenbalg

EVP Investor Relations

Tel.: +49 (0) 228 189 63000

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teilweise ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum

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Der gemäß gesetzlicher Vorgaben von der DZ BANK bezüglich des öffentlichen Angebots erstellte Basisprospekt sowie etwaige Nachträge und die zugehörigen Endgültigen Bedingungen sind auf der Internetseite der DZ BANK www.dzbank-wertpapiere.de veröffentlicht und können unter www.dzbank-wertpapiere.de/DU6VZ4 (dort unter „Dokumente“) abgerufen werden. Sie sollten den Prospekt lesen, bevor Sie eine Anlageentscheidung treffen, um die potenziellen Risiken und Chancen der Entscheidung, in die Wertpapiere zu investieren, vollends zu verstehen. Die Billigung des Prospekts von der zuständigen Behörde ist nicht als Befürwortung der angebotenen oder zum Handel an einem geregelten Markt zugelassenen Wertpapiere zu verstehen.

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