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News

01.07.2026 | 19:57:10 (dpa-AFX)
ROUNDUP 2: Nach Nord-Stream-Anschlägen erste Anklage erhoben

(aktualisierte Fassung)

KARLSRUHE/HAMBURG (dpa-AFX) - Die Anschläge auf die Nord-Stream-Gasleitungen sorgten 2022 weltweit für Schlagzeilen. Seit Jahren suchen deutsche Ermittler nach dem siebenköpfigen Team, das damals die Sprengsätze an dem deutsch-russischen Prestigeprojekt angebracht haben soll. Jetzt wurde erstmals Anklage gegen einen mutmaßlichen Beteiligten erhoben, wie seine Anwälte bestätigten.

Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe wirft dem Ukrainer Serhij K. laut mehreren Medienberichten Kriegsverbrechen, das Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion und die Zerstörung von Bauwerken vor. Eine Sprecherin bestätigte, dass Anklage erhoben worden sei. Details nannte sie zunächst keine. Nach früheren Angaben ist die oberste Anklagebehörde Deutschlands überzeugt, dass der Mann die Operation in der Ostsee koordinierte.

Eine Sprecherin des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg teilte auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit, dass die Anklage beim Gericht anhängig sei. Der dortige Staatsschutzsenat muss nun entscheiden, ob er diese zulässt und wann der Prozess stattfindet.

Festnahme im Italien-Urlaub

Mehrere Sprengungen in der Nähe der dänischen Ostseeinsel Bornholm hatten die beiden Nord-Stream-Pipelines im September 2022 so sehr beschädigt, dass kein Gas mehr durchgeleitet werden konnte. Durch Nord Stream 1 floss vorher russisches Erdgas nach Deutschland, Nord Stream 2 war noch nicht in Betrieb.

Allerdings war in den Monaten zuvor - nach Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine - die Durchleitung von Gas durch Nord Stream 1 von russischer Seite bereits mehrfach stark gedrosselt oder ganz gestoppt worden.

Bislang wurde für die Anschläge niemand zur Rechenschaft gezogen. Ende August 2025 konnte dann der mutmaßliche Drahtzieher auf Grundlage eines Europäischen Haftbefehls an der Adriaküste im Urlaub mit seiner Familie gefasst werden. Über Monate wehrte Serhij K. sich gegen seine Auslieferung nach Deutschland. Er ging zwischenzeitlich in den Hungerstreik, weil er sich schlecht behandelt fühlte.

Auslieferung nach Deutschland

Drei Monate nach seiner Festnahme wurde er schließlich am 27. November nach Deutschland überstellt. Einen Tag später setzte ein Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe den Haftbefehl gegen ihn in Vollzug. Serhij K. sitzt seitdem in deutscher Untersuchungshaft. Eine Haftbeschwerde von ihm blieb im Dezember am Bundesgerichtshof (BGH) ohne Erfolg.

In dem damaligen Beschluss des obersten deutschen Strafgerichts ist auch beschrieben, wie die folgenreiche Operation in der Ostsee nach Einschätzung der Ermittler ablief. Serhij K. begab sich demnach spätestens am 8. September 2022 mit sechs Mittätern - einem Schiffsführer, einem Sprengstoffexperten und vier Tiefseetauchern - im Hafen von Wiek auf Rügen auf die Segelyacht Andromeda, die ein Mittelsmann für mehrere Wochen gechartert hatte.

Im Auftrag eines fremden Staates?

Die Gruppe soll nahe Bornholm bei Tauchgängen in bis zu 80 Metern Tiefe am Meeresboden vier mit Zeitzündern versehene Sprengsätze an den Gaspipelines befestigt haben. Es handelte sich dabei den Angaben nach um im Militärbereich verwendete Hochleistungssprengstoffe mit massiver Zerstörungskraft, die auch in großen Wassertiefen explosionsfähig sind. Die Sprengsätze detonierten am 26. September 2022.

Serhij K. soll damals Offizier einer Spezialeinheit der ukrainischen Streitkräfte gewesen sein. Sein italienischer Anwalt hatte schon vor der Auslieferung nach Deutschland infrage gestellt, ob er daher für die mutmaßliche Sabotage überhaupt zur Rechenschaft gezogen werden könne. Auch die deutschen Behörden gehen davon aus, dass die Sabotage im Auftrag eines fremden Staates ausgeführt wurde. Ihrer Ansicht nach steht das einem Verfahren in Deutschland aber nicht entgegen.

BGH sieht keine Immunität

So hatte der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss im Dezember erklärt, dass eine völkerrechtliche Immunität für Funktionsträger nicht für "geheimdienstlich gesteuerte Gewaltakte" gelte. Auch auf das sogenannte Kombattantenprivileg, wonach rechtmäßige Kriegshandlungen von Angehörigen der Streitkräfte einer am Konflikt beteiligten Partei im Krieg straflos bleiben, könne sich Serhij K. wohl nicht berufen. Zum einen sei verdecktes Handeln von Militärangehörigen davon nicht erfasst, zum anderen galten die Pipelines als zivile Objekte.

Auch, dass die Taten in internationalen Gewässern stattfanden, störte den dritten Strafsenat in Karlsruhe damals nicht. Die deutsche Strafgewalt - also die Befugnis, die Taten hier zu verfolgen und Strafen zu vollstrecken - sei gegeben, da die Folgen der Sprengungen auch auf deutschem Staatsgebiet eintraten, hieß es. Das Gericht bestätigte zudem die Zuständigkeit der Bundesanwaltschaft. Die Bewertung könnte auch für den Prozess in Hamburg relevant werden.

Polen lehnte Auslieferung ab

Die strafrechtliche Verfolgung der Anschläge war im vergangenen Herbst auf ein anderes Hindernis gestoßen. Ein mutmaßlich ebenfalls an den Anschlägen beteiligter Taucher wurde im September in Polen gefasst und saß dort zeitweise in Untersuchungshaft. Die polnische Justiz lehnte den deutschen Auslieferungsantrag jedoch ab. Der Ukrainer kam frei.

Polens Regierungschef Donald Tusk hatte zuvor betont, es liege nicht im Interesse seines Landes, den Mann anzuklagen oder an einen anderen Staat auszuliefern. Die politische Führung Polens war stets gegen den Bau der Pipeline./jml/DP/he

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01.07.2026 | 19:41:04 (dpa-AFX)
ROUNDUP 5: Spritpreise ziehen mit dem Ende des Tankrabatts kräftig an

(Der Text wurde um eine Stellungnahme des Branchenverbandes en2x ergänzt.)

MÜNCHEN (dpa-AFX) - Die Spritpreise sind mit dem Ende des Tankrabatts stark gestiegen. Am Mittwochmorgen war Superbenzin der Sorte E10 um 13,4 Cent teurer als zur gleichen Zeit am Dienstag, wie der ADAC mitteilt. Bei Diesel fiel der Anstieg mit 15,6 Cent sogar noch stärker aus. Bis zum späten Vormittag weitete sich die Differenz bei beiden Kraftstoffen sogar noch minimal aus.

Nach dem typischen Mittagssprung stiegen die Preise für E10 im bundesweiten Durchschnitt auf 2,15 Euro pro Liter an, bei Diesel auf 2,11 Euro. Der seit der Einführung der 12-Uhr-Regel typische Mittagssprung fiel allerdings etwas niedriger aus als in den Tagen zuvor. Das könnte ein Indiz für einen sich verlangsamenden Anstieg sein - angesichts der ungewöhnlichen Preisentwicklung am Dienstag ist die Aussagekraft des Vergleiches aber beschränkt. Bis 14.00 Uhr sanken die Preise bereits wieder, hielten sich aber zunächst über 2 Euro.

Preiserhöhung durch ausbleibendes Absinken

Der Steuerrabatt in Höhe von 16,7 Cent pro Liter auf Kraftstoff bei der Lieferung an die Tankstelle war um Mitternacht ausgelaufen. Zu dieser Zeit konnten die Tankstellen ihre Preise wegen der 12-Uhr-Regel nicht erhöhen. Offensichtlich lösten viele dieses Dilemma, indem sie die Preise nach einem kräftigen Mittagssprung am Dienstag nicht wie üblich zügig und stark senkten, sondern nur in geringem Umfang. Die Preiserhöhung wurde letztlich durch das Ausbleiben von Preissenkungen umgesetzt.

Die 12-Uhr-Regel besagt, dass Tankstellen nur noch einmal am Tag - um 12.00 Uhr - die Preise erhöhen dürfen. Senkungen sind immer erlaubt. Sie wird teilweise auch als Österreich-Modell bezeichnet, da sie dort schon früher praktiziert wurde.

Kritik von ADAC und Monopolkommission

Die Rücknahme des Tankrabatts sei damit ungerechtfertigt vorweggenommen worden, heißt es vom ADAC. Dieses Vorgehen sei fragwürdig, "denn noch befindet sich vielerorts günstiger versteuerter Kraftstoff in den Tanks der Tankstellen". Daher hätten die Preise nicht schon am letzten Junitag so deutlich steigen dürfen. Nun dürften die Preise nicht noch weiter angehoben werden, heißt es vom Verkehrsclub. Das Preisniveau sei "klar überhöht und der Tankrabatt wurde bereits vorzeitig von den Konzernen beendet. Eine erneute Verteuerung wäre damit nicht mehr gerechtfertigt."

Auch der Vorsitzende der Monopolkommission, Tomaso Duso, kritisiert, dass die Preise zu früh gestiegen seien. "Der Tankrabatt ist seit heute Nacht Geschichte - doch an den Zapfsäulen war das Ende längst eingepreist. In den vergangenen Tagen haben Mineralölunternehmen das absehbare Auslaufen des Rabatts offenbar genutzt, um ihre Margen gezielt auszuweiten."

Der Branchenverband en2x widersprach: "Die zuletzt höheren Preise sind eine marktwirtschaftliche Reaktion auf die massiv gestiegene Kraftstoffnachfrage vor Auslaufen des Tankrabatts. Dadurch wurden drohende Leerstände verhindert." Man könne die Kritik nicht nachvollziehen. Sie zeuge teilweise von "mangelndem Verständnis, wie Marktwirtschaft und insbesondere der Kraftstoffmarkt funktionieren". Die Tankstellen seien "schon am Wochenende und verstärkt seit Wochenbeginn jeweils am Vormittag vor 12.00 Uhr außergewöhnlich stark frequentiert" gewesen - sichtbar an langen Autoschlangen und außergewöhnlichen Wartezeiten.

Rabatt wurde zuletzt sehr viel schwächer weitergegeben

Die Monopolkommission beobachtet den Tankrabatt seit Beginn. "In den letzten Tagen lag die Weitergabe nur noch bei 7 bis 11 Cent pro Liter je nach Kraftstoff, obwohl der Rabatt rechnerisch rund 17 Cent betragen sollte", sagt Duso. "Das bedeutet: Mehr als die Hälfte des Rabatts kam bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern schlicht nicht mehr an. Das ist wettbewerbspolitisch alarmierend."

Da für die Steuer nicht der Kauf an der Zapfsäule, sondern die Belieferung der Tankstelle entscheidend ist, wäre in Dusos Augen ein schrittweiser Preisanstieg nach dem tatsächlichen Auslaufen zu erwarten gewesen. "Stattdessen stiegen die Preise bereits Tage vorher stark an."

Auch vom Tankstellen-Interessenverband TVI kam Kritik: Ein Sprecher sagte dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND): "Das, was die Mineralöl-Konzerne momentan treiben, ist eine Unverschämtheit erster Güte." Die Tankstellenbetreiber hätten die Preisgestaltung selbst nicht in der Hand, bekämen aber den Ärger dafür ab.

Am Mittwochmorgen nur noch vereinzelt billige Angebote

Autofahrer, die gehofft hatten, dass das Ende des Tankrabatts erst am Mittwochmittag an den Zapfsäulen durchschlägt, wurden enttäuscht. Nur vereinzelt hatte es am Mittwochmorgen noch Tankstellen mit Preisen unter 1,80 Euro gegeben - vor allem bei Diesel. Mit der Preiserhöhung am Mittwochmittag verschwanden diese Angebote weitestgehend.

Der Tankrabatt galt vom 1. Mai bis 30. Juni. Der Staat ging in früheren Schätzungen von Steuermindereinnahmen von rund 1,6 Milliarden Euro aus.

Juni war billigster Tankmonat seit Kriegsbeginn

Im Juni hatte der Tankrabatt noch seine Wirkung entfaltet. Zusammen mit wieder sinkenden Ölpreisen sorgte das für den billigsten Tankmonat seit Ausbruch des Iran-Kriegs. Nach Daten des ADAC kostete ein Liter Super E10 im Monatsdurchschnitt 1,870 Euro. Das waren 11,3 Cent weniger als im Mai und 23,9 Cent weniger als im April, dem bisher teuersten Monat.

Ein Liter Diesel kostete im Monatsschnitt 1,818 Euro. Das waren 17,3 Cent weniger als im Mai und 44,5 Cent weniger als im besonders teuren April./ruc/DP/he

01.07.2026 | 18:38:35 (dpa-AFX)
ROUNDUP/Hormus-Hängepartie: Zweifel an Einsatz deutscher Schiffe
01.07.2026 | 17:11:12 (dpa-AFX)
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01.07.2026 | 16:33:47 (dpa-AFX)
Brand in russischer Raffinerie nach drei Tagen gelöscht
01.07.2026 | 13:22:29 (dpa-AFX)
Medien: Indirekte US-Iran-Gespräche in Katar haben begonnen
01.07.2026 | 11:10:46 (dpa-AFX)
Juni war billigster Tankmonat seit Beginn des Iran-Kriegs
01.07.2026 | 10:24:27 (dpa-AFX)
Ölpreise kaum verändert

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