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Nachrichten und Analysen für

16.06.2026 | 07:58:29 (dpa-AFX)
EQS-Adhoc: AT&S Austria Technologie & Systemtechnik AG: AT&S startet ein Angebot einer tief nachrangigen Wandelschuldverschreibung ohne Laufzeitende mit vorzeitiger Rückzahlungsmöglichkeit in Höhe von EUR400m (deutsch)

AT&S Austria Technologie & Systemtechnik AG: AT&S startet ein Angebot einer tief nachrangigen Wandelschuldverschreibung ohne Laufzeitende mit vorzeitiger Rückzahlungsmöglichkeit in Höhe von EUR400m

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EQS-Ad-hoc: AT&S Austria Technologie & Systemtechnik AG / Schlagwort(e):

Finanzierung

AT&S Austria Technologie & Systemtechnik AG: AT&S startet ein Angebot einer

tief nachrangigen Wandelschuldverschreibung ohne Laufzeitende mit

vorzeitiger Rückzahlungsmöglichkeit in Höhe von EUR400m

16.06.2026 / 07:58 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung

(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

---------------------------------------------------------------------------

NICHT ZUR VERBREITUNG IN DEN ODER IN DIE VEREINIGTEN STAATEN, AUSTRALIEN,

KANADA, JAPAN, SÜDAFRIKA ODER EINER ANDEREN RECHTSORDNUNG, IN DER EIN

ANGEBOT ODER VERKAUF NACH GELTENDEM RECHT VERBOTEN WÄRE. DIESE MITTEILUNG

DIENT NUR ZU INFORMATIONSZWECKEN UND STELLT KEIN ANGEBOT VON WERTPAPIEREN IN

IRGENDEINER RECHTSORDNUNG DAR.

AT&S startet ein Angebot einer tief nachrangigen Wandelschuldverschreibung

ohne Laufzeitende mit vorzeitiger Rückzahlungsmöglichkeit der Gesellschaft

(Hybrid-Wandelschuldverschreibung) in Höhe von EUR 400 Mio.

Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR

Leoben, Österreich, 16. Juni 2026 - Nach dem Bericht und der Ankündigung vom

20. Mai 2026, bis zu EUR 500 Mio. durch die Begebung einer

Hybrid-Wandelschuldverschreibung und/oder einer Hybridanleihe aufzunehmen,

hat AT&S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft ("AT&S" oder

die "Gesellschaft") heute die Emission einer tief nachrangigen

Wandelschuldverschreibung ohne Laufzeitende mit vorzeitiger

Rückzahlungsmöglichkeit der Gesellschaft (Hybrid-Wandelschuldverschreibung,

die "Wandelschuldverschreibung") beschlossen. Die Wandelschuldverschreibung

wird für einen begrenzten Zeitraum in neue und/oder bestehende auf den

Inhaber lautende Stückaktien ohne Nennwert der Gesellschaft (die "Aktien")

wandelbar sein. Zugleich hat AT&S beschlossen, die Emission der zuvor

genannten Hybridanleihe nicht weiter zu verfolgen.

Die Wandelschuldverschreibung wird zum Nennbetrag und in einem

Gesamtnennbetrag von EUR 400 Mio. in einer Stückelung von jeweils EUR 100.000

begeben. Die Wandelschuldverschreibung wird im Wege eines beschleunigten

Platzierungsverfahrens ausschließlich institutionellen Investoren in

ausgewählten Jurisdiktionen außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika

unter Berufung auf Regulation S nach dem U.S. Securities Act von 1933 in

seiner jeweils gültigen Fassung im Rahmen einer Privatplatzierung angeboten

(das "Angebot"). Das Bezugsrecht der bestehenden Aktionäre auf die

Wandelschuldverschreibung wurde auf Grundlage des Berichts der Gesellschaft

über den Bezugsrechtsausschluss vom 20. Mai 2026 und der Zustimmung des

Aufsichtsrats der Gesellschaft ausgeschlossen.

Die Wandelschuldverschreibung wird auf ihren Nennbetrag zum jeweils

maßgeblichen Zinssatz verzinst; die Zinsen sind halbjährlich nachträglich

zahlbar. Der feste Zinssatz wird vom Begebungstag (einschließlich) bis zum

23. Juni 2031 (der "Erste Zinsanpassungstag") (ausschließlich) zwischen

2.500% und 3.000% p.a. liegen und ab dem Ersten Zinsanpassungstag

(einschließlich) dem jeweils maßgeblichen neu festgesetzten Zinssatz p.a.

entsprechen, berechnet als Summe aus (i) dem anwendbaren

5-Jahres-Euro-Mid-Swap-Satz und (ii) der Marge von 1.000 Basispunkten. Die

Gesellschaft ist nicht verpflichtet, Zinsen zu zahlen, wenn sie beschließt,

die jeweilige Zinszahlung ganz oder teilweise aufzuschieben. Der anfängliche

Wandlungspreis wird voraussichtlich mit einer Prämie zwischen 25% und 30%

über dem Referenzaktienkurs festgesetzt, der dem volumengewichteten

Durchschnittskurs der Aktien an der Wiener Börse am heutigen Tag, dem 16.

Juni 2026, entspricht.

Die endgültigen Bedingungen der Wandelschuldverschreibung werden

voraussichtlich später am heutigen Tag, dem 16. Juni 2026, festgelegt und

gesondert bekannt gegeben.

Die Gesellschaft ist berechtigt, die ausstehenden

Wandelschuldverschreibungen (insgesamt jedoch nicht nur teilweise) (i) am

Ersten Zinsanpassungstag oder an jedem darauffolgenden Zinszahlungstag, (ii)

jederzeit am oder nach dem 27. August 2029, sofern der Preis der der

Wandelschuldverschreibung zugrunde liegenden Aktien über einen bestimmten

Zeitraum mindestens 150 % des jeweils geltenden Wandlungspreises beträgt,

(iii) aufgrund eines Gross-up-Ereignisses, Steuerereignisses oder

Rechnungslegungsereignisses oder (iv) wenn weniger als 25% des ursprünglich

begebenen Gesamtnennbetrags der Wandelschuldverschreibung ausstehend sind,

zurückzuzahlen.

Die Abwicklung der Wandelschuldverschreibung wird voraussichtlich am oder um

den 23. Juni 2026 erfolgen (der "Begebungstag"). Es wird beantragt werden,

die Wandelschuldverschreibung in den Handel am Vienna MTF der Wiener Börse

einzubeziehen.

AT&S beabsichtigt, den Nettoerlös aus der Emission der

Wandelschuldverschreibung für allgemeine Unternehmenszwecke zu verwenden,

einschließlich der Refinanzierung bestehender Verbindlichkeiten und zur

Stärkung der Kapitalbasis.

Im Rahmen des Angebots hat die Gesellschaft einer Lock-up-Periode

zugestimmt, die 90 Kalendertage nach dem Begebungstag endet, vorbehaltlich

marktüblicher Ausnahmen und eines Verzichts durch die Joint Global

Coordinators.

AT&S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft - Advanced

Technologies & Solutions

AT&S ist ein weltweit führender Anbieter von hochwertigen IC-Substraten und

Leiterplatten. AT&S entwickelt und produziert innovative

Verbindungstechnologien für digitale Schlüsselindustrien: mobile Endgeräte,

Automotive & Aerospace, Industrial, Medical sowie High-Performance Computing

für KI-Anwendungen. Mit Produktionsstandorten in Österreich (Leoben,

Fehring), China (Shanghai, Chongqing), Malaysia (Kulim) und Indien

(Nanjangud) sowie einem europäischen Kompetenzzentrum für R&D und

IC-Substrat-Produktion in Leoben gestaltet AT&S den digitalen Wandel aktiv

mit - durch zukunftsorientierte Investitionen in Forschung und Entwicklung

und einen verantwortungsvollen Umgang mit Ressourcen. Das Unternehmen

beschäftigt derzeit etwa 14.000 Mitarbeiter:innen. Weitere Informationen

finden sich auch unter www.ats.net

Medien-Download:

Im AT&S-Medienportal unter https://ats.canto.de/v/press finden Sie laufend

aktualisiertes Bildmaterial zu AT&S.

Medienkontakt:

Gerald Reischl, Vice President Corporate Communications

Telefon: +43 3842 200 4252; Mobil: +43 664 8859 2452; g.reischl@ats.net

Kontakt Investor Relations:

Philipp Gebhardt, Vice President Investor Relations

Telefon: +43 3842 200 2274; Mobil: +43 664 7800 2274; p.gebhardt@ats.net

AT&S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft

Fabriksgasse 13

8700 Leoben / Österreich

www.ats.net

Wichtige Hinweise

Diese Bekanntmachung und die darin enthaltenen Informationen unterliegen

Einschränkungen und dürfen weder direkt noch indirekt in den Vereinigten

Staaten von Amerika (einschließlich ihrer Territorien und Besitztümer),

Australien, Kanada, Japan, Südafrika oder einer anderen Rechtsordnung, in

der eine solche Veröffentlichung, Verbreitung oder Freigabe rechtswidrig

wäre, veröffentlicht, verteilt oder übertragen werden. Die Veröffentlichung,

Verbreitung oder Freigabe dieser Bekanntmachung kann in bestimmten

Rechtsordnungen gesetzlich eingeschränkt sein, und Personen, die im Besitz

dieses Dokuments oder anderer hierin erwähnter Informationen sind, sollten

sich über solche Einschränkungen informieren und diese beachten. Darüber

hinaus dient diese Mitteilung nur zu Informationszwecken und stellt weder

ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf,

Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in irgendeiner Rechtsordnung

dar. Jede Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann eine Verletzung der

Wertpapiergesetze einer solchen Rechtsordnung darstellen.

Die angebotenen oder zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung angebotenen

Anleihen und die im Falle einer Wandlung zu liefernden Stammaktien sind

nicht, und werden auch zukünftig nicht, gemäß dem U.S. Securities Act von

1933 in der jeweils gültigen Fassung (der "Securities Act") registriert oder

bei einer Wertpapieraufsichtsbehörde eines Bundesstaates oder einer anderen

Rechtsordnung der Vereinigten Staaten registriert und dürfen weder direkt

noch indirekt in den oder innerhalb der Vereinigten Staaten angeboten,

verkauft, verpfändet, übernommen, ausgeübt, weiterverkauft, aufgegeben,

übertragen oder geliefert werden, es sei denn, es liegt eine Befreiung von

den Registrierungsanforderungen des Securities Act vor oder es handelt sich

um eine Transaktion, die in Übereinstimmung mit den geltenden

Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates oder einer anderen Rechtsordnung der

Vereinigten Staaten nicht den Registrierungsanforderungen des Securities Act

unterliegt. Die hierin erwähnten Wertpapiere wurden weder von der U.S.

Securities and Exchange Commission, einer bundesstaatlichen

Wertpapieraufsichtsbehörde in den Vereinigten Staaten oder einer anderen

US-Aufsichtsbehörde genehmigt, abgelehnt oder empfohlen, noch hat eine der

vorgenannten Behörden die Vorzüge des Angebots der hierin erwähnten

Wertpapiere beurteilt oder befürwortet. Es wird kein öffentliches Angebot

oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur

Zeichnung von Wertpapieren der Gesellschaft in den Vereinigten Staaten oder

einer anderen Rechtsordnung durchgeführt.

Dieses Dokument und das Angebot richten sich, sofern es in Mitgliedstaaten

des Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR") (jeweils ein "Mitgliedstaat") und

im Vereinigten Königreich ("UK") unterbreitet wird, ausschließlich an

Personen, die "qualifizierte Anleger" im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129

des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 über den

Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren

Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt zu veröffentlichen ist (die

"Prospektverordnung"),

bzw. der Public Offers and Admissions to Trading Regulations 2024 ("POATRs")

sind ("Qualifizierte Anleger"). Jede Person in einem Mitgliedstaat oder in

UK, die erstmals Anleihen erwirbt oder der ein Angebot von Anleihen

unterbreitet wird, sowie gegebenenfalls Fonds, in deren Namen eine solche

Person die Anleihen erwirbt, die in einem Mitgliedstaat oder in UK ansässig

sind, gelten als zugesichert, anerkannt und zugestimmt habend, dass sie ein

Qualifizierter Anleger sind.

Darüber hinaus wird dieses Dokument in UK ausschließlich an folgende

Personen verteilt und richtet sich ausschließlich an (i) Personen, die über

berufliche Erfahrung in Anlageangelegenheiten verfügen und unter Artikel

19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion)

Order 2005 in der jeweils geltenden Fassung (die "Order") fallen, (ii)

vermögende Körperschaften (high net worth entities), die unter Artikel 49(2)

der Order fallen, und (iii) Personen, an die dieses Dokument anderweitig

rechtmäßig verteilt oder gerichtet werden darf (alle diese Personen zusammen

als "relevante Personen" bezeichnet). Die Wertpapiere stehen ausschließlich

relevanten Personen zur Verfügung, und jede Einladung, jedes Angebot oder

jede Vereinbarung zur Zeichnung, zum Kauf oder zum anderweitigen Erwerb

solcher Wertpapiere wird ausschließlich mit relevanten Personen eingegangen.

Personen, die keine relevanten Personen sind, sollten nicht auf der

Grundlage dieser Mitteilung oder ihres Inhalts handeln oder sich darauf

verlassen.

Ausschließlich für die Zwecke des Produktgenehmigungsverfahrens des

Herstellers gemäß: (a) der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments

und des Rates über Märkte für Finanzinstrumente in der jeweils geltenden

Fassung ("MiFID II"); (b) den Artikeln 9 und 10 der Delegierten Richtlinie

(EU) 2017/593 der Kommission zur Ergänzung der MiFID II; und (c) den

nationalen Umsetzungsmaßnahmen (zusammen die

"MiFID-II-Produktüberwachungsanforderungen"),

und unter Ausschluss jeglicher Haftung (ob aufgrund unerlaubter Handlung,

Vertrag oder sonstigen Gründen), die ein "Hersteller" (im Sinne der

MiFID-II-Produktüberwachungsanforderungen) andernfalls diesbezüglich

unterliegen würde, hat die Zielmarktbestimmung in Bezug auf die Anleihen zu

dem Ergebnis geführt, dass: (i) der Zielmarkt für die Anleihen

ausschließlich geeignete Gegenparteien und professionelle Kunden im Sinne

der MiFID II umfasst; und (ii) alle Vertriebskanäle für den Vertrieb der

Anleihen an geeignete Gegenparteien und professionelle Kunden geeignet sind.

Jede Person, die anschließend die Anleihen anbietet, verkauft oder empfiehlt

(ein "Vertriebsunternehmen"), sollte die Zielmarktbestimmung des Herstellers

berücksichtigen; ein der MiFID II unterliegendes Vertriebsunternehmen ist

jedoch für die Durchführung einer eigenen Zielmarktbestimmung in Bezug auf

die Anleihen verantwortlich (entweder durch Übernahme oder Verfeinerung der

Zielmarktbestimmung des Herstellers) und für die Festlegung geeigneter

Vertriebskanäle.

Die Zielmarktbestimmung lässt die Anforderungen etwaiger vertraglicher oder

gesetzlicher Verkaufsbeschränkungen im Zusammenhang mit einem Angebot der

Wertpapiere unberührt. Zur Klarstellung: Die Zielmarktbestimmung stellt

weder (a) eine Geeignetheits- oder Angemessenheitsprüfung im Sinne der MiFID

II noch (b) eine Empfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern

dar, in die Anleihen zu investieren, diese zu erwerben oder sonstige

Maßnahmen in Bezug auf die Anleihen zu ergreifen.

Die Anleihen sind nicht zum Angebot, zum Verkauf oder zur sonstigen

Zurverfügungstellung an Kleinanleger im EWR bestimmt, und sollten

Kleinanlegern im EWR nicht angeboten, nicht an diese verkauft und diesen

auch nicht in sonstiger Weise zur Verfügung gestellt werden. Für die Zwecke

dieser Bestimmung bezeichnet der Begriff Kleinanleger eine Person, die eines

(oder mehrere) der folgenden Kriterien erfüllt: (i) ein Kleinanleger im

Sinne von Artikel 4 Abs. 1 Nr. 11 der MiFID II; (ii) ein Kunde im Sinne der

Richtlinie (EU) 2016/97 (in der jeweils geltenden Fassung, die

"Versicherungsvertriebsrichtlinie"),

sofern dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 4

Abs. 1 Nr. 10 der MiFID II gilt. Folglich wurde kein Basisinformationsblatt

gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 (in der jeweils geltenden oder

ersetzten Fassung, die "PRIIPs-Verordnung") für das Angebot oder den Verkauf

der Anleihen oder deren anderweitige Zugänglichmachung an Kleinanleger im

EWR erstellt, und daher kann das Angebot oder der Verkauf der Anleihen oder

deren anderweitige Zugänglichmachung an Kleinanleger im EWR nach der

PRIIPs-Verordnung rechtswidrig sein.

Die Anleihen sind nicht zum Angebot, zum Verkauf, zum Vertrieb oder zur

sonstigen Zurverfügungstellung an Kleinanleger in UK bestimmt, und sollten

Kleinanlegern im UK nicht angeboten, nicht an diese verkauft, nicht an diese

vertrieben und diesen auch nicht in sonstiger Weise zur Verfügung gestellt

werden. Für die Zwecke dieser Bestimmung bezeichnet der Begriff Kleinanleger

eine Person, die kein professioneller Kunde im Sinne von Artikel 2 Absatz 1

Nummer 8 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014, soweit sie kraft des European

Union (Withdrawal) Act 2018 (das "EUWA") Bestandteil des nationalen Rechts

ist, ist. Folglich besteht kein Erfordernis zur Erstellung eines gemäß dem

FCA Product Disclosure Sourcebook ("DISC") erforderlichen

Offenlegungsdokuments für das Angebot, den Verkauf oder den Vertrieb der

Anleihen oder ihre anderweitige Bereitstellung an Kleinanleger in der UK.

Ferner ist es auch möglich, dass das Angebot, der Verkauf oder der Vertrieb

der Anleihen oder ihre anderweitige Bereitstellung an Kleinanleger in der UK

gemäß dem DISC oder den Consumer Composite Investments (Designated

Activities) Regulations 2024 rechtswidrig ist.

Ende der Insiderinformation

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16.06.2026 CET/CEST Mitteilung übermittelt durch die EQS Group

Originalinhalt anzeigen:

https://eqs-news.com/?origin_id=4b8464d6-6941-11f1-8534-027f3c38b923&lang=de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: AT&S Austria Technologie & Systemtechnik AG

Fabriksgasse 13

8700 Leoben

Österreich

Telefon: +43 (1) 3842200-0

E-Mail: ir@ats.net

Internet: www.ats.net

ISIN: AT0000969985, AT0000A09S02

WKN: 922230

Indizes: ATX

Börsen: Freiverkehr in Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg,

Hannover, München, Stuttgart, Tradegate BSX; Wiener

Börse (Amtlicher Handel)

EQS News ID: 2346620

Ende der Mitteilung EQS News-Service

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