AT&S Austria Technologie & Systemtechnik AG: AT&S startet ein Angebot einer tief nachrangigen Wandelschuldverschreibung ohne Laufzeitende mit vorzeitiger Rückzahlungsmöglichkeit in Höhe von EUR400m
^
EQS-Ad-hoc: AT&S Austria Technologie & Systemtechnik AG / Schlagwort(e):
Finanzierung
AT&S Austria Technologie & Systemtechnik AG: AT&S startet ein Angebot einer
tief nachrangigen Wandelschuldverschreibung ohne Laufzeitende mit
vorzeitiger Rückzahlungsmöglichkeit in Höhe von EUR400m
16.06.2026 / 07:58 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
NICHT ZUR VERBREITUNG IN DEN ODER IN DIE VEREINIGTEN STAATEN, AUSTRALIEN,
KANADA, JAPAN, SÜDAFRIKA ODER EINER ANDEREN RECHTSORDNUNG, IN DER EIN
ANGEBOT ODER VERKAUF NACH GELTENDEM RECHT VERBOTEN WÄRE. DIESE MITTEILUNG
DIENT NUR ZU INFORMATIONSZWECKEN UND STELLT KEIN ANGEBOT VON WERTPAPIEREN IN
IRGENDEINER RECHTSORDNUNG DAR.
AT&S startet ein Angebot einer tief nachrangigen Wandelschuldverschreibung
ohne Laufzeitende mit vorzeitiger Rückzahlungsmöglichkeit der Gesellschaft
(Hybrid-Wandelschuldverschreibung) in Höhe von EUR 400 Mio.
Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR
Leoben, Österreich, 16. Juni 2026 - Nach dem Bericht und der Ankündigung vom
20. Mai 2026, bis zu EUR 500 Mio. durch die Begebung einer
Hybrid-Wandelschuldverschreibung und/oder einer Hybridanleihe aufzunehmen,
hat AT&S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft ("AT&S" oder
die "Gesellschaft") heute die Emission einer tief nachrangigen
Wandelschuldverschreibung ohne Laufzeitende mit vorzeitiger
Rückzahlungsmöglichkeit der Gesellschaft (Hybrid-Wandelschuldverschreibung,
die "Wandelschuldverschreibung") beschlossen. Die Wandelschuldverschreibung
wird für einen begrenzten Zeitraum in neue und/oder bestehende auf den
Inhaber lautende Stückaktien ohne Nennwert der Gesellschaft (die "Aktien")
wandelbar sein. Zugleich hat AT&S beschlossen, die Emission der zuvor
genannten Hybridanleihe nicht weiter zu verfolgen.
Die Wandelschuldverschreibung wird zum Nennbetrag und in einem
Gesamtnennbetrag von EUR 400 Mio. in einer Stückelung von jeweils EUR 100.000
begeben. Die Wandelschuldverschreibung wird im Wege eines beschleunigten
Platzierungsverfahrens ausschließlich institutionellen Investoren in
ausgewählten Jurisdiktionen außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika
unter Berufung auf Regulation S nach dem U.S. Securities Act von 1933 in
seiner jeweils gültigen Fassung im Rahmen einer Privatplatzierung angeboten
(das "Angebot"). Das Bezugsrecht der bestehenden Aktionäre auf die
Wandelschuldverschreibung wurde auf Grundlage des Berichts der Gesellschaft
über den Bezugsrechtsausschluss vom 20. Mai 2026 und der Zustimmung des
Aufsichtsrats der Gesellschaft ausgeschlossen.
Die Wandelschuldverschreibung wird auf ihren Nennbetrag zum jeweils
maßgeblichen Zinssatz verzinst; die Zinsen sind halbjährlich nachträglich
zahlbar. Der feste Zinssatz wird vom Begebungstag (einschließlich) bis zum
23. Juni 2031 (der "Erste Zinsanpassungstag") (ausschließlich) zwischen
2.500% und 3.000% p.a. liegen und ab dem Ersten Zinsanpassungstag
(einschließlich) dem jeweils maßgeblichen neu festgesetzten Zinssatz p.a.
entsprechen, berechnet als Summe aus (i) dem anwendbaren
5-Jahres-Euro-Mid-Swap-Satz und (ii) der Marge von 1.000 Basispunkten. Die
Gesellschaft ist nicht verpflichtet, Zinsen zu zahlen, wenn sie beschließt,
die jeweilige Zinszahlung ganz oder teilweise aufzuschieben. Der anfängliche
Wandlungspreis wird voraussichtlich mit einer Prämie zwischen 25% und 30%
über dem Referenzaktienkurs festgesetzt, der dem volumengewichteten
Durchschnittskurs der Aktien an der Wiener Börse am heutigen Tag, dem 16.
Juni 2026, entspricht.
Die endgültigen Bedingungen der Wandelschuldverschreibung werden
voraussichtlich später am heutigen Tag, dem 16. Juni 2026, festgelegt und
gesondert bekannt gegeben.
Die Gesellschaft ist berechtigt, die ausstehenden
Wandelschuldverschreibungen (insgesamt jedoch nicht nur teilweise) (i) am
Ersten Zinsanpassungstag oder an jedem darauffolgenden Zinszahlungstag, (ii)
jederzeit am oder nach dem 27. August 2029, sofern der Preis der der
Wandelschuldverschreibung zugrunde liegenden Aktien über einen bestimmten
Zeitraum mindestens 150 % des jeweils geltenden Wandlungspreises beträgt,
(iii) aufgrund eines Gross-up-Ereignisses, Steuerereignisses oder
Rechnungslegungsereignisses oder (iv) wenn weniger als 25% des ursprünglich
begebenen Gesamtnennbetrags der Wandelschuldverschreibung ausstehend sind,
zurückzuzahlen.
Die Abwicklung der Wandelschuldverschreibung wird voraussichtlich am oder um
den 23. Juni 2026 erfolgen (der "Begebungstag"). Es wird beantragt werden,
die Wandelschuldverschreibung in den Handel am Vienna MTF der Wiener Börse
einzubeziehen.
AT&S beabsichtigt, den Nettoerlös aus der Emission der
Wandelschuldverschreibung für allgemeine Unternehmenszwecke zu verwenden,
einschließlich der Refinanzierung bestehender Verbindlichkeiten und zur
Stärkung der Kapitalbasis.
Im Rahmen des Angebots hat die Gesellschaft einer Lock-up-Periode
zugestimmt, die 90 Kalendertage nach dem Begebungstag endet, vorbehaltlich
marktüblicher Ausnahmen und eines Verzichts durch die Joint Global
Coordinators.
AT&S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft - Advanced
Technologies & Solutions
AT&S ist ein weltweit führender Anbieter von hochwertigen IC-Substraten und
Leiterplatten. AT&S entwickelt und produziert innovative
Verbindungstechnologien für digitale Schlüsselindustrien: mobile Endgeräte,
Automotive & Aerospace, Industrial, Medical sowie High-Performance Computing
für KI-Anwendungen. Mit Produktionsstandorten in Österreich (Leoben,
Fehring), China (Shanghai, Chongqing), Malaysia (Kulim) und Indien
(Nanjangud) sowie einem europäischen Kompetenzzentrum für R&D und
IC-Substrat-Produktion in Leoben gestaltet AT&S den digitalen Wandel aktiv
mit - durch zukunftsorientierte Investitionen in Forschung und Entwicklung
und einen verantwortungsvollen Umgang mit Ressourcen. Das Unternehmen
beschäftigt derzeit etwa 14.000 Mitarbeiter:innen. Weitere Informationen
finden sich auch unter www.ats.net
Medien-Download:
Im AT&S-Medienportal unter https://ats.canto.de/v/press finden Sie laufend
aktualisiertes Bildmaterial zu AT&S.
Medienkontakt:
Gerald Reischl, Vice President Corporate Communications
Telefon: +43 3842 200 4252; Mobil: +43 664 8859 2452; g.reischl@ats.net
Kontakt Investor Relations:
Philipp Gebhardt, Vice President Investor Relations
Telefon: +43 3842 200 2274; Mobil: +43 664 7800 2274; p.gebhardt@ats.net
AT&S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft
Fabriksgasse 13
8700 Leoben / Österreich
www.ats.net
Wichtige Hinweise
Diese Bekanntmachung und die darin enthaltenen Informationen unterliegen
Einschränkungen und dürfen weder direkt noch indirekt in den Vereinigten
Staaten von Amerika (einschließlich ihrer Territorien und Besitztümer),
Australien, Kanada, Japan, Südafrika oder einer anderen Rechtsordnung, in
der eine solche Veröffentlichung, Verbreitung oder Freigabe rechtswidrig
wäre, veröffentlicht, verteilt oder übertragen werden. Die Veröffentlichung,
Verbreitung oder Freigabe dieser Bekanntmachung kann in bestimmten
Rechtsordnungen gesetzlich eingeschränkt sein, und Personen, die im Besitz
dieses Dokuments oder anderer hierin erwähnter Informationen sind, sollten
sich über solche Einschränkungen informieren und diese beachten. Darüber
hinaus dient diese Mitteilung nur zu Informationszwecken und stellt weder
ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf,
Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in irgendeiner Rechtsordnung
dar. Jede Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann eine Verletzung der
Wertpapiergesetze einer solchen Rechtsordnung darstellen.
Die angebotenen oder zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung angebotenen
Anleihen und die im Falle einer Wandlung zu liefernden Stammaktien sind
nicht, und werden auch zukünftig nicht, gemäß dem U.S. Securities Act von
1933 in der jeweils gültigen Fassung (der "Securities Act") registriert oder
bei einer Wertpapieraufsichtsbehörde eines Bundesstaates oder einer anderen
Rechtsordnung der Vereinigten Staaten registriert und dürfen weder direkt
noch indirekt in den oder innerhalb der Vereinigten Staaten angeboten,
verkauft, verpfändet, übernommen, ausgeübt, weiterverkauft, aufgegeben,
übertragen oder geliefert werden, es sei denn, es liegt eine Befreiung von
den Registrierungsanforderungen des Securities Act vor oder es handelt sich
um eine Transaktion, die in Übereinstimmung mit den geltenden
Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates oder einer anderen Rechtsordnung der
Vereinigten Staaten nicht den Registrierungsanforderungen des Securities Act
unterliegt. Die hierin erwähnten Wertpapiere wurden weder von der U.S.
Securities and Exchange Commission, einer bundesstaatlichen
Wertpapieraufsichtsbehörde in den Vereinigten Staaten oder einer anderen
US-Aufsichtsbehörde genehmigt, abgelehnt oder empfohlen, noch hat eine der
vorgenannten Behörden die Vorzüge des Angebots der hierin erwähnten
Wertpapiere beurteilt oder befürwortet. Es wird kein öffentliches Angebot
oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur
Zeichnung von Wertpapieren der Gesellschaft in den Vereinigten Staaten oder
einer anderen Rechtsordnung durchgeführt.
Dieses Dokument und das Angebot richten sich, sofern es in Mitgliedstaaten
des Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR") (jeweils ein "Mitgliedstaat") und
im Vereinigten Königreich ("UK") unterbreitet wird, ausschließlich an
Personen, die "qualifizierte Anleger" im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 über den
Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren
Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt zu veröffentlichen ist (die
"Prospektverordnung"),
bzw. der Public Offers and Admissions to Trading Regulations 2024 ("POATRs")
sind ("Qualifizierte Anleger"). Jede Person in einem Mitgliedstaat oder in
UK, die erstmals Anleihen erwirbt oder der ein Angebot von Anleihen
unterbreitet wird, sowie gegebenenfalls Fonds, in deren Namen eine solche
Person die Anleihen erwirbt, die in einem Mitgliedstaat oder in UK ansässig
sind, gelten als zugesichert, anerkannt und zugestimmt habend, dass sie ein
Qualifizierter Anleger sind.
Darüber hinaus wird dieses Dokument in UK ausschließlich an folgende
Personen verteilt und richtet sich ausschließlich an (i) Personen, die über
berufliche Erfahrung in Anlageangelegenheiten verfügen und unter Artikel
19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion)
Order 2005 in der jeweils geltenden Fassung (die "Order") fallen, (ii)
vermögende Körperschaften (high net worth entities), die unter Artikel 49(2)
der Order fallen, und (iii) Personen, an die dieses Dokument anderweitig
rechtmäßig verteilt oder gerichtet werden darf (alle diese Personen zusammen
als "relevante Personen" bezeichnet). Die Wertpapiere stehen ausschließlich
relevanten Personen zur Verfügung, und jede Einladung, jedes Angebot oder
jede Vereinbarung zur Zeichnung, zum Kauf oder zum anderweitigen Erwerb
solcher Wertpapiere wird ausschließlich mit relevanten Personen eingegangen.
Personen, die keine relevanten Personen sind, sollten nicht auf der
Grundlage dieser Mitteilung oder ihres Inhalts handeln oder sich darauf
verlassen.
Ausschließlich für die Zwecke des Produktgenehmigungsverfahrens des
Herstellers gemäß: (a) der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments
und des Rates über Märkte für Finanzinstrumente in der jeweils geltenden
Fassung ("MiFID II"); (b) den Artikeln 9 und 10 der Delegierten Richtlinie
(EU) 2017/593 der Kommission zur Ergänzung der MiFID II; und (c) den
nationalen Umsetzungsmaßnahmen (zusammen die
"MiFID-II-Produktüberwachungsanforderungen"),
und unter Ausschluss jeglicher Haftung (ob aufgrund unerlaubter Handlung,
Vertrag oder sonstigen Gründen), die ein "Hersteller" (im Sinne der
MiFID-II-Produktüberwachungsanforderungen) andernfalls diesbezüglich
unterliegen würde, hat die Zielmarktbestimmung in Bezug auf die Anleihen zu
dem Ergebnis geführt, dass: (i) der Zielmarkt für die Anleihen
ausschließlich geeignete Gegenparteien und professionelle Kunden im Sinne
der MiFID II umfasst; und (ii) alle Vertriebskanäle für den Vertrieb der
Anleihen an geeignete Gegenparteien und professionelle Kunden geeignet sind.
Jede Person, die anschließend die Anleihen anbietet, verkauft oder empfiehlt
(ein "Vertriebsunternehmen"), sollte die Zielmarktbestimmung des Herstellers
berücksichtigen; ein der MiFID II unterliegendes Vertriebsunternehmen ist
jedoch für die Durchführung einer eigenen Zielmarktbestimmung in Bezug auf
die Anleihen verantwortlich (entweder durch Übernahme oder Verfeinerung der
Zielmarktbestimmung des Herstellers) und für die Festlegung geeigneter
Vertriebskanäle.
Die Zielmarktbestimmung lässt die Anforderungen etwaiger vertraglicher oder
gesetzlicher Verkaufsbeschränkungen im Zusammenhang mit einem Angebot der
Wertpapiere unberührt. Zur Klarstellung: Die Zielmarktbestimmung stellt
weder (a) eine Geeignetheits- oder Angemessenheitsprüfung im Sinne der MiFID
II noch (b) eine Empfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern
dar, in die Anleihen zu investieren, diese zu erwerben oder sonstige
Maßnahmen in Bezug auf die Anleihen zu ergreifen.
Die Anleihen sind nicht zum Angebot, zum Verkauf oder zur sonstigen
Zurverfügungstellung an Kleinanleger im EWR bestimmt, und sollten
Kleinanlegern im EWR nicht angeboten, nicht an diese verkauft und diesen
auch nicht in sonstiger Weise zur Verfügung gestellt werden. Für die Zwecke
dieser Bestimmung bezeichnet der Begriff Kleinanleger eine Person, die eines
(oder mehrere) der folgenden Kriterien erfüllt: (i) ein Kleinanleger im
Sinne von Artikel 4 Abs. 1 Nr. 11 der MiFID II; (ii) ein Kunde im Sinne der
Richtlinie (EU) 2016/97 (in der jeweils geltenden Fassung, die
"Versicherungsvertriebsrichtlinie"),
sofern dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 4
Abs. 1 Nr. 10 der MiFID II gilt. Folglich wurde kein Basisinformationsblatt
gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 (in der jeweils geltenden oder
ersetzten Fassung, die "PRIIPs-Verordnung") für das Angebot oder den Verkauf
der Anleihen oder deren anderweitige Zugänglichmachung an Kleinanleger im
EWR erstellt, und daher kann das Angebot oder der Verkauf der Anleihen oder
deren anderweitige Zugänglichmachung an Kleinanleger im EWR nach der
PRIIPs-Verordnung rechtswidrig sein.
Die Anleihen sind nicht zum Angebot, zum Verkauf, zum Vertrieb oder zur
sonstigen Zurverfügungstellung an Kleinanleger in UK bestimmt, und sollten
Kleinanlegern im UK nicht angeboten, nicht an diese verkauft, nicht an diese
vertrieben und diesen auch nicht in sonstiger Weise zur Verfügung gestellt
werden. Für die Zwecke dieser Bestimmung bezeichnet der Begriff Kleinanleger
eine Person, die kein professioneller Kunde im Sinne von Artikel 2 Absatz 1
Nummer 8 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014, soweit sie kraft des European
Union (Withdrawal) Act 2018 (das "EUWA") Bestandteil des nationalen Rechts
ist, ist. Folglich besteht kein Erfordernis zur Erstellung eines gemäß dem
FCA Product Disclosure Sourcebook ("DISC") erforderlichen
Offenlegungsdokuments für das Angebot, den Verkauf oder den Vertrieb der
Anleihen oder ihre anderweitige Bereitstellung an Kleinanleger in der UK.
Ferner ist es auch möglich, dass das Angebot, der Verkauf oder der Vertrieb
der Anleihen oder ihre anderweitige Bereitstellung an Kleinanleger in der UK
gemäß dem DISC oder den Consumer Composite Investments (Designated
Activities) Regulations 2024 rechtswidrig ist.
Ende der Insiderinformation
---------------------------------------------------------------------------
16.06.2026 CET/CEST Mitteilung übermittelt durch die EQS Group
Originalinhalt anzeigen:
https://eqs-news.com/?origin_id=4b8464d6-6941-11f1-8534-027f3c38b923&lang=de
---------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Unternehmen: AT&S Austria Technologie & Systemtechnik AG
Fabriksgasse 13
8700 Leoben
Österreich
Telefon: +43 (1) 3842200-0
E-Mail: ir@ats.net
Internet: www.ats.net
ISIN: AT0000969985, AT0000A09S02
WKN: 922230
Indizes: ATX
Börsen: Freiverkehr in Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg,
Hannover, München, Stuttgart, Tradegate BSX; Wiener
Börse (Amtlicher Handel)
EQS News ID: 2346620
Ende der Mitteilung EQS News-Service
---------------------------------------------------------------------------
2346620 16.06.2026 CET/CEST
°