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09.07.2026 | 14:48:38 (dpa-AFX)
ROUNDUP: Software-Support auch extern - SAP wendet EU-Strafe ab

BRÜSSEL/WALLDORF (dpa-AFX) - Der deutsche Softwarekonzern SAP <DE0007164600> hat mit Zusagen eine drohende EU-Strafe wegen möglicher Wettbewerbsverstöße abgewendet. Das teilte die EU-Kommission mit. Sie hatte wegen des Verdachts, Europas größter Softwarehersteller könnte den Wettbewerb bei Wartungs- und Supportdienstleistungen verzerrt haben, im September ein Verfahren eröffnet. Das Unternehmen mit Sitz in Walldorf in Baden-Württemberg hatte die Vorwürfe zurückgewiesen.

"Im konstruktiven Dialog mit der Europäischen Kommission hat SAP nun eine Reihe von Anpassungen zugesagt, die Flexibilität, Transparenz und Planbarkeit weiter verbessern sollen", teilte das Unternehmen nun mit. "Die aktualisierten Richtlinien gelten weltweit für bestehende und künftige Kunden der On-Premise-Produkte von SAP." SAPs Cloud-Angebote seien nicht betroffen.

Wettbewerbskommissarin: SAP-Software ist weltweit wichtig

Der Konzern ist vor allem für seine Software ERP bekannt. Sie unterstützt nach Angaben der EU-Kommission Geschäftsfunktionen wie die Verwaltung der Unternehmensfinanzen, des Personalwesens und des Projektmanagements. "Die Software von SAP ist für Unternehmen in ganz Europa und weltweit von entscheidender Bedeutung", teilte EU-Wettbewerbskommissarin Teresa Ribera mit.

Die Software kann laut der Behörde vor Ort bereitgestellt werden, wobei sie auf den eigenen Servern der Kunden laufe, oder über die Cloud. Dann werde sie auf den Servern von SAP gehostet und über das Internet bereitgestellt. Um die Programme betriebsbereit zu halten, bietet SAP seinen Geschäftskunden Dienstleistungen wie etwa regelmäßige Updates und technische Unterstützung an.

Kommission sah Probleme bei den Wartungsregeln

In einer vorläufigen Bewertung des Falls hatte die Kommission dargelegt, wieso sie bei diesen Dienstleistungen Wettbewerbsverstöße vermutet. Demnach verlange der Konzern von seinen Kunden, die Software nur von SAP warten zu lassen.

Zudem müssten Kunden für alle Softwarelösungen von SAP dieselbe Art von Wartungs- und Supportleistungen zu denselben Preisbedingungen wählen. Dies könne sie daran hindern, Wartungs- und Supportleistungen verschiedener Anbieter zu unterschiedlichen Preis- und Supportniveaus zu kombinieren, obwohl dies für sie günstiger wäre.

Kündigungsbedingungen kritisiert

Auch warf die EU-Kommission SAP vor, dass Kunden Wartungs- und Supportleistungen für ungenutzte Softwarelizenzen nicht kündigen könnten - sie also für ungewünschte Leistungen weiter zahlen müssten. Kunden, die nach einer Auszeit wieder Dienstleistungen von SAP abonnieren, müssten außerdem eine Wiederaufnahmegebühr und Nachzahlungen leisten, heißt es weiter. Die Brüsseler Behörde verdächtigte das Unternehmen daher, seine Kunden auszubeuten.

Diesen Bedenken begegnet SAP nun mit Zusagen. Der Konzern hat sich den Angaben nach unter anderem dazu verpflichtet, dass Kunden für verschiedene Teile der SAP-Landschaft unterschiedliche Anbieter von Wartungs- und Supportleistungen wählen können.

Das Unternehmen stelle zudem in Verträgen deutlicher klar, wie lange die ursprüngliche Lizenzlaufzeit sei, während der Kunden ihre Supportverträge nicht kündigen können, und sehe davon ab, bei jedem zusätzlichen Lizenzkauf eine neue Laufzeit beginnen zu lassen.

Kunden müssen demnach auch Lizenzen und die entsprechenden Wartungs- und Supportgebühren in bestimmten Fällen kündigen können - beispielsweise wenn der Kunde insolvent geht, Personal erheblich abgebaut wird oder die Implementierung scheitert und SAP dafür verantwortlich ist. Kunden, die zu Wartung und Support durch SAP zurückkehren, werden außerdem keine Verwaltungsgebühren in Rechnung gestellt.

Für zehn Jahre verpflichtet

Die EU-Kommission hat diese und weitere Verpflichtungszusagen angenommen. Eine Aussage, ob SAP bislang gegen europäisches Wettbewerbsrecht verstoßen hat oder nicht, trifft die Behörde damit nicht.

SAP muss die Zusagen nach Angaben der Behörde nun weltweit für zehn Jahre einhalten. Sollte SAP dagegen verstoßen, könnte die EU-Kommission eine Geldbuße von bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes verhängen oder ein tägliches Zwangsgeld in Höhe von fünf Prozent des Tagesumsatzes für jeden Tag der Nichteinhaltung.

EU-Kommissarin Ribera sieht in der Entscheidung auch eine klare Botschaft: "Marktbeherrschende Unternehmen auf digitalen Märkten und darüber hinaus sollten ihre Macht nicht missbrauchen, um Nutzer auf Kosten von Wahlfreiheit und Innovation an sich zu binden." Die Verpflichtungen seien auch als Warnung vor ähnlichen Praktiken auf den Cloud-Märkten zu verstehen./wea/DP/jha

09.07.2026 | 14:48:02 (dpa-AFX)
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09.07.2026 | 14:45:46 (dpa-AFX)
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09.07.2026 | 14:44:10 (dpa-AFX)
EQS-News: Veröffentlichung eines Hauptversammlungsbeschlusses gemäß § 119 Abs 9 BörseG iVm § 3 Abs 1 Veröffentlichungsverordnung 2018 (deutsch)
09.07.2026 | 14:37:11 (dpa-AFX)
EQS-News: Ergebnisse der Hauptversammlung der AT&S (deutsch)
09.07.2026 | 14:30:29 (dpa-AFX)
EQS-Adhoc: Raiffeisen Bank International AG: RBI senkt die Mindestannahmequote im freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot für sämtliche Addiko-Aktien auf mehr als 55% (deutsch)
09.07.2026 | 14:26:48 (dpa-AFX)
Lautstarker Protest vor VW-Aufsichtsratssitzung

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