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19.08.2026 | 14:20:44 (dpa-AFX)
ROUNDUP 2: Zweiter Nord-Stream-Verdächtiger in Kroatien gefasst

(Neu: mehr Details)

KARLSRUHE/PULA (dpa-AFX) - Seit Jahren sind deutsche Ermittler dem siebenköpfigen Team auf der Spur, das im September 2022 die Nord-Stream-Pipelines in der Ostsee gesprengt haben soll. Nur einer von ihnen, der Ukrainer Serhij K., sitzt bisher in deutscher Untersuchungshaft. Ein zweiter Verdächtiger wird im vergangenen Herbst zwar in Polen gefasst. Doch die polnische Justiz will den Mann nicht nach Deutschland ausliefern. Er kommt frei - jedenfalls bis jetzt.

Am Mittwochmorgen geht Wolodymyr Z. den Ermittlern erneut ins Netz. Diesmal wird der Ukrainer auf Grundlage eines Europäischen Haftbefehls in der kroatischen Küstenstadt Pula gefasst. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm unter anderem das gemeinschaftliche Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion vor und will ihn in die Bundesrepublik überstellen lassen. Klappt es beim zweiten Versuch mit einer Strafverfolgung in Deutschland?

Wie es zu den Nord-Stream-Sprengungen kam

Hintergrund der Ermittlungen von Deutschlands oberster Anklagebehörde sind die Sprengungen nahe der dänischen Ostseeinsel Bornholm, die die beiden Nord-Stream-Pipelines im September 2022 so sehr beschädigten, dass kein Gas mehr durchgeleitet werden konnte. Durch Nord Stream 1 floss vorher russisches Erdgas nach Deutschland, Nord Stream 2 war noch nicht in Betrieb.

Die Ermittler gehen davon aus, dass sich die sieben mutmaßlichen Täter mit der Segeljacht Andromeda zu den Gaspipelines begeben hatten

- unter ihnen ein Schiffsführer, ein Sprengstoffexperte und vier

Tiefseetaucher. Bei Tauchgängen in bis zu 80 Metern Tiefe sollen sie vier mit Zeitzündern versehene Sprengsätze an den Pipelines befestigt haben, die am 26. September 2022 detonierten. Bei Wolodymyr Z. soll es sich um einen der beteiligten Taucher handeln.

Wohin die Ermittlungen bisher führten

Koordiniert wurde die Operation nach Überzeugung der Bundesanwaltschaft von Serhij K., damals Offizier der ukrainischen Streitkräfte. Er konnte vor einem Jahr im Italien-Urlaub mit seiner Familie festgenommen werden. Nach langem juristischen Hin und Her wurde er nach Deutschland ausgeliefert. Vor einigen Wochen erhob die Bundesanwaltschaft Anklage am Oberlandesgericht in Hamburg - unter anderem wegen Kriegsverbrechen. Ob das Gericht die Anklage zulässt und wann es den Prozess ansetzt, ist noch offen.

Während sich Serhij K. in Italien noch gegen seine Auslieferung wehrte, war in Polen Ende September 2025 sein mutmaßlicher Komplize Wolodymyr Z. gefasst worden. Er saß zeitweise in Untersuchungshaft, am Ende lehnte die polnische Justiz den deutschen Auslieferungsantrag aber ab. Polens Regierungschef Donald Tusk hatte zuvor betont, es liege nicht im Interesse seines Landes, den Mann anzuklagen oder an einen anderen Staat auszuliefern. Die politische Führung Polens war stets gegen den Bau der Pipeline.

Wie Kroatien zu den Nord-Stream-Anschlägen steht

Vor dem Hintergrund der damals gescheiterten Auslieferung stellt sich nun die Frage, ob Kroatien Wolodymyr Z. nach Deutschland überstellen wird. Kroatiens konservativer Ministerpräsident Andrej Plenkovi?, der die Außenpolitik des EU-Landes an der Adria allein bestimmt, hat sich nie konkret zu den Nord-Stream-Anschlägen geäußert. Seine Regierung trug allerdings die Entschließung des Europäischen Rates vom Oktober 2022 mit, wonach das Gremium die "Anschläge auf die kritische Infrastruktur wie die gegen die Nord-Stream-Pipelines scharf verurteilt".

Die Haltung von Plenkovi? zu Nord Stream änderte sich nach der russischen Invasion in der Ukraine merklich. Davor vermied er Kritik an der Nordsee-Pipeline, wollte wohl auch die Linie der damaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) nicht infrage stellen. Nach Beginn des Kriegs gegen die Ukraine, den er bis heute scharf verurteilt, drang er jedoch darauf, dass sich Europa von russischen Energieimporten unabhängig machen müsse. Kroatien nahm Anfang 2021 den Flüssiggas-Terminal auf der Insel Krk in Betrieb, womit sich das Land weitgehend und ab etwa 2024 vollständig von russischen Gasimporten abkoppelte.

Wann über die Auslieferung entschieden wird

Die Festnahme von Wolodymyr Z. auf der Grundlage eines Europäischen Haftbefehls lässt erwarten, dass seine Auslieferung nach Deutschland relativ zügig erfolgen wird. Der Verdächtige hat die Möglichkeit, seine Auslieferung vor dem Gespanschaftsgericht in Pula zu bekämpfen. Nach kroatischer Rechtslage muss das Verfahren - einschließlich eventueller Berufung - innerhalb von 60 Tagen abgeschlossen sein.

Nach dem rechtskräftigen Urteil muss die Übergabe innerhalb von zehn Tagen erfolgen. Weil es sich um einen Europäischen Haftbefehl handelt, hätte die Zagreber Regierung - wenn sie etwa wie die polnische mit den Anschlagsbeteiligten sympathisieren würde - kaum eine Handhabe, um in das Verfahren einzugreifen. Es wird aber auch nicht erwartet, dass sie das anstreben würde./jml/DP/mis

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