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21.04.2026 | 16:39:59 (dpa-AFX)
WDH/ROUNDUP/Studie: Mehr Dienstreisen ins europäische Ausland

(Im letzten Absatz, im 2. Satz, wurde ein überflüssiges Wort gestrichen.)

FRANKFURT (dpa-AFX) - Trotz der weitgehend stagnierenden Konjunktur haben deutsche Unternehmen ihre Mitarbeiter im vergangenen Jahr häufiger auf Dienstreisen geschickt. Der Verband Deutsches Reisemanagement (VDR) registrierte bei seiner Umfrage-basierten "Geschäftsreiseanalyse" einen Zuwachs von 8,3 Prozent auf 116,1 Millionen Reisen. Gleichzeitig seien die durchschnittlichen Kosten pro Reise um 4,8 Prozent auf 418 Euro gesunken.

Die zusätzlichen Reisen gingen ausschließlich ins Inland oder ins europäische Ausland, heißt es in dem Bericht. Der Anteil an Geschäftsreisen ins europäische Ausland steigt von 24 auf 30 Prozent, während Reisen in den Rest der Welt auf dem Vorjahresniveau bleiben. Europa werde damit zum erweiterten Heimatmarkt deutscher Geschäftsbeziehungen, folgert der Verband.

Bahn hängt Flugzeug im Inland ab

Bei Reisen im Inland hat die Bahn das Flugzeug deutlich überholt und erreicht einen Nutzungsanteil von 52 Prozent, während Inlandsflüge auf 13 Prozent zurückgehen. Zwar sinken die durchschnittlichen Transportkosten leicht, doch steigen die Ausgaben für Unterkunft und Verpflegung.

Im Trend liegt die Vermischung von Dienstreisen und privaten Anteilen. Die Mehrheit der Unternehmen toleriere oder fördere derartige Formen, habe sie aber bislang nicht in ihren Reiserichtlinien verankert. Damit entstünden Graubereiche bei Haftung, Versicherung und arbeitsrechtlichen Anforderungen, für die die Politik klare Regeln finden müsse.

Bei dienstlich veranlassten Reisen oder Fahrten zur Arbeit stellt sich zudem die Frage, inwieweit sie als Arbeitszeit gelten. Der Europäische Gerichtshof stellte zuletzt in einem Urteil zu einem Fall aus Spanien fest, dass auch Autofahrten zum Arbeitsort als Mitfahrer Arbeitszeit sein können, wenn die Fahrten nach Vorgaben des Arbeitgebers stattfinden, etwa zum Transportmittel, zum Abfahrts- und Ankunftsort und den Zeiten. Die Entscheidung betrifft vor allem Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit wechselnden Arbeitsorten./ceb/DP/he

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