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25.02.2026 | 19:53:46 (dpa-AFX)
VW-Manager fordern Millionen - Gerichtsstreit um Kündigungen

BRAUNSCHWEIG (dpa-AFX) - Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe, mutmaßliche Schmähungen gegen Volkswagen <DE0007664039> und die Frage nach rechtmäßigen Kündigungen: Ein juristischer Streit zwischen dem Autobauer und zwei Managern beschäftigt weiter Arbeitsgerichte in Niedersachsen. Weil ein VW <DE0007664039>-Manager interne Informationen unter anderem an das Landeskriminalamt (LKA) weitergegeben habe, sei die ordentliche Kündigung wirksam, teilte das Arbeitsgericht Braunschweig mit.

Kündigungsgrund war nach VW-Angaben der Vorwurf, interne Revisionsberichte zu den Modellen Crafter und Grand California unbefugt an Medien und öffentliche Stellen abgegeben zu haben. Aus Konzernsicht war dies unzulässig und stellte eine massive Pflichtverletzung dar.

Gericht sieht gravierenden Pflichtverstoß von VW-Manager

Die Weitergabe an das Landeskriminalamt bezeichnete der Richter als unzulässig, weil es sich beim LKA um keine externe Meldestelle im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes handele. Es handele sich aus Sicht des Gerichts daher um einen gravierenden Verstoß gegen die Pflicht, Rücksicht auf das Unternehmen zu nehmen. Die außerordentliche Kündigung gegen den Mann erklärte das Gericht hingegen als unwirksam, weil VW dafür die Frist von zwei Wochen verpasst habe.

Volkswagen sieht sich in seiner Rechtsauffassung bestätigt, dass das Fehlverhalten des Klägers treuwidrig und kündigungsrelevant sei, sagte ein Unternehmenssprecher.

Richter will im zweiten Fall Beweise sammeln

Im Fall des zweiten Managers will das Gericht Beweise sammeln. Damit soll der Sachverhalt, mit dem die Kündigung begründet wurde, geklärt werden. Die beiden Manager arbeiteten bei VW in einer Abteilung, die nach dem Dieselskandal 2015 gegründet worden war, um Missstände aufzudecken.

In einem weiteren Verfahren verlangen die beiden Kläger des Oberen Managementkreises Schadenersatz in Millionenhöhe von VW. In diesem Fall hatte das Arbeitsgericht Braunschweig die Klagen abgewiesen. Die Berufung dazu soll am 24. April am Landesarbeitsgericht in Hannover verhandelt werden./bch/DP/he

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