•  

     FAQ

    In unseren FAQ finden Sie die häufigsten Fragen und Antworten.

    Für Begriffserklärungen können Sie unser Glossar nutzen.

    FAQ
  •  

     Kontaktformular

    Kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular.

    Servicezeiten: Montag bis Freitag von 08:30 Uhr bis 17:30 Uhr

    Kontaktformular
  •  

     E-Mail

    Kontaktieren Sie uns per E-Mail.

    wertpapiere@dzbank.de

    Mail schreiben
  •  

     Live-Chat

    Kontaktieren Sie uns über den Live-Chat.

    Servicezeiten: Montag bis Freitag von 08:30 Uhr bis 17:30 Uhr

    Chat
  •  

     Anruf

    Montags bis Freitags von 08:30 Uhr bis 17:30 Uhr sind wir unter der Nummer (069)-7447-7035 für Sie da.

    Anruf

Nachrichten und Analysen für

14.04.2026 | 15:48:56 (dpa-AFX)
ROUNDUP: Ist eine Gesamtprüfung der Öffentlich-Rechtlichem machbar?

MANNHEIM (dpa-AFX) - Was kann der öffentlich-rechtliche Rundfunk (ÖRR) überhaupt leisten und vor allem was muss er leisten - vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg ging es mit Blick auf die Bewertung von Vielfalt und Ausgewogenheit ans Eingemachte.

Der Vorsitzende Richter Martin Morlock ließ erhebliche Zweifel daran erkennen, ob Verwaltungsgerichte eine solche Überprüfung des gesamten Programmangebots überhaupt leisten könnten und sollten. Wie soll das mit vertretbarem Aufwand gehen, sagte er - auch in Richtung des Bundesverwaltungsgerichts.

Kritik an vorangegangenem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts

Genau das nämlich hatte ein aufsehenerregendes Urteil der Leipziger Richter nahegelegt und 2025 die Tür für eine inhaltliche Prüfung geöffnet. Demnach wäre der Rundfunkbeitrag nur dann unrechtmäßig, wenn im gesamten Angebot des ÖRR Meinungsvielfalt und Ausgewogenheit "über einen längeren Zeitraum gröblich verfehlt" würden. Die Verwaltungsgerichte hätten dies zu prüfen.

Ob Gutachter dies bewerten könnten, wie es das Bundesverwaltungsgericht für möglich gehalten hatte, bezweifelte der VGH sehr deutlich. "So kann man es auf keinen Fall machen", sagte der Vorsitzende. Solche Gutachten wären exorbitant teuer. Es könne nicht sein, dass irrsinnig hohe Summen in die Hand genommen werden müssten, um mit Hilfe von Studien oder Gutachten Verzerrungen im gesamten Programm nachzuweisen. Vielmehr müsse der Gesetzgeber Wege dafür finden.

Auf Basis des Leipziger Urteils verhandelt auf Länderebene erstmals der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg über Klagen von mehreren Beitragszahlerinnen und -zahlern, die wegen angeblich fehlender Ausgewogenheit den Rundfunkbeitrag nicht mehr zahlen wollen.

VGH: Themen- und mengenmäßig bedient der ÖRR viele Bedürfnisse

Ebenso wenig Zweifel ließ der VGH aber auch daran, dass in gegenständlicher Hinsicht - also der schieren Menge an verschiedensten Sendungen, Themen und Formaten, die der ÖRR anbietet, die Vielfalt gewahrt sei. Es gebe Formate zu Kultur, Natur, zu Politik oder Sport et cetera. Auf dieser Basis werde das Gericht entscheiden - und damit voraussichtlich zugunsten der angegriffenen Sender. Indirekt legte der VGH den Klägern bereits nahe, sich nach der Entscheidung bei Bedarf erneut an das Bundesverwaltungsgericht zu wenden. Die Klägerseite blieb bei ihrer Ansicht.

Kläger: Nur Einheitsbrei und Lügen

Man bekomme von den Öffentlich-Rechtlichen nur Einheitsbrei serviert, sagte einer der Kläger, der im vergangenen Jahr in der Vorinstanz am Verwaltungsgericht Freiburg gescheitert war, kurz vor Verhandlungsauftakt. Die Beiträge des ÖRR seien teils falsch, hätten politische Schlagseite und würden die größte Opposition im Bundestag, die AfD, nicht angemessen berücksichtigen.

Ein weiterer Kläger prangerte die Verletzung christlicher Grundwerte an, die durch Sex und Crime im ÖRR in den Schmutz gezogen würden. Auch werde der Islam hofiert, während das Christentum ins Lächerliche gezogen werde.

Der Anwalt der drei Privatpersonen monierte zudem neben der angeblichen Unausgewogenheit auch exorbitante Gehälter von hochrangigen ÖRR-Beschäftigten und systematische Geldverschwendung.

Nur manche Themenbereiche überprüfen?

In inhaltlicher Hinsicht störe die Kritiker des ÖRR eben gerade nicht das Programmgesamtangebot, sondern vor allem Politikformate, so der VGH. "Die Menschen ärgern sich darüber", sagte der Vorsitzende. Denkbar sei daher, Überprüfungen bei Beanstandungen seitens der Beitragszahler auf bestimmte Hauptthemen zu verengen, über die sich so mancher Beitragszahler besonders aufrege. In der Vergangenheit sei dies etwa die Berichterstattung über die Coronapandemie, den Ukraine- oder Gaza-Krieg oder über den US-Präsidenten Donald Trump gewesen.

Bis diesen Mittwoch werden sieben Klagen verhandelt, eine achte Klage zu einem späteren Zeitpunkt. Nach aktuellem Stand habe ein neunter Kläger seine Klage zurückgezogen, wie eine VGH-Sprecherin sagte.

Streit darum, ob das ÖRR-Angebot ausgewogen ist oder nicht, schwelt seit vielen Jahren zwischen Gegnern des ÖRR und seinen Befürwortern - und hat auch schon zu Reformen geführt.

Für den Rundfunkbeitrag sind derzeit 18,36 Euro im Monat fällig. Haushalte in Deutschland müssen ihn pauschal zahlen, unabhängig von der tatsächlichen Nutzung. Die Einnahmen von rund 8,5 Milliarden Euro jährlich finanzieren Anstalten wie den Südwestrundfunk (SWR), das ZDF und den Deutschlandfunk sowie digitale Angebote.

Gericht nicht als Arena für Streit um Meinungsvielfalt geeignet

"Auf jeden Fall ist gut und richtig, dass der ÖRR stark in den Dialog tritt mit der Gesellschaft und begründet, warum er Programmentscheidungen trifft", hatte der Medienrechtler Wolfgang Schulz, Direktor des Leibniz-Instituts für Medienforschung, vorab gesagt. Auch er glaube aber, dass der Rechtsstreit nicht die richtige Arena sei. Der Gesetzgeber habe die Öffentlich-Rechtlichen schon zu Leistungsberichten verpflichtet und auch ein Medienrat sei mittlerweile gegründet worden./avg/DP/jha

14.04.2026 | 15:48:50 (dpa-AFX)
ROUNDUP: Bei JPMorgan, Citigroup und Wells Fargo sprudeln die Gewinne
14.04.2026 | 15:39:14 (dpa-AFX)
Untersuchung: Abgebrochene Ausbildung wird oft teuer
14.04.2026 | 15:38:29 (dpa-AFX)
EQS-DD: SM Wirtschaftsberatungs AG (deutsch)
14.04.2026 | 15:31:40 (dpa-AFX)
ROUNDUP: Merz und Selenskyj vereinbaren 'strategische Partnerschaft'
14.04.2026 | 15:30:31 (dpa-AFX)
IRW-News: Karbon-X Corp: Karbon-X erweitert sein Angebot für rechtlich vorgeschriebene Maßnahmen in Kanada angesichts bevorstehender Regulierungsfristen auf den Märkten des Bundes und der Provinzen für den Emissionsausgleich
14.04.2026 | 15:27:54 (dpa-AFX)
ROUNDUP 2: VW-Abgasaffäre ohne Ende - Worum geht es noch vor Gericht?

Neue Produkte

Hier stellen wir Ihnen unsere aktuellen Neuemissionen sortiert nach Produktkategorie vor. Durch das Einstellen eines Basiswerts in der Basiswertauswahl können Sie sich die angezeigten Produkte auf ihren Basiswert betreffende einschränken. Das Sortierkriterium der Produkte entnehmen Sie dem grauen Balken über den Produkten. Durch einen Klick auf den orangen Balken unter den hervorgehobenen Produkten gelangen Sie zu weiteren neuen Produkten der betreffenden Kategorie und ggf. zum entsprechenden Basiswert.

Analysen und Termine

Der DPA-AFX Analyser ist ein Newsfeed zu Aktien mit Bewertungen der verschiedenen Bankhäuser. Diese werden zentral bei AFX-DPA gesammelt und dann weitergegeben, sodass die Daten hier in einem Modul dargestellt werden können. Falls ein oder mehrere Basiswert(e) ausgewählt werde(n) sehen Sie die Analysen zu diesen Basiswert(en).  Bei Indizes werden die Analysen zu den enthaltenen Basiswerten angezeigt.

Mit einem Klick auf einen Basiswert gelangen Sie zum Factsheet dieses Basiswerts, durch einen Klick auf die Anzahl der Analysen zum Analysenticker. Wenn Sie im Analysenticker auf einen Basiswert klicken sehen Sie die passende Analyse.

Unter dem Reiter „Meiste Analysen“ werden die analysierten Basiswerte absteigend nach Anzahl der Analysen und unter dem Reiter Analysenticker nach Aktualität geordnet.

Copyright dpa-AFX. Alle Rechte vorbehalten. Weiterverbreitung, Wiederveröffentlichung oder dauerhafte Speicherung ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung von dpa-AFX ist nicht gestattet. Alle Meldungen und Videos der Wirtschaftsnachrichtenagentur dpa-AFX werden mit journalistischer Sorgfalt erarbeitet. Meldungen bzw. Videos zu Finanzanalysen von Dritten fassen diese Analysen lediglich zusammen bzw. geben sie in Auszügen wieder. Die Meldungen stellen aber weder eine Anlageberatung oder Anlageempfehlung noch ein Angebot oder eine Aufforderung zum Abschluss bestimmter Finanzgeschäfte dar. Darüber hinaus ersetzen sie nicht eine individuelle anleger- und anlagegerechte Beratung. Daher ist jegliche Haftung für Schäden aller Art (insbesondere Vermögensschäden), die bei Verwendung der Meldungen für die eigene Anlageentscheidung unter Umständen auftreten, ausgeschlossen. Auf den Inhalt der Finanzanalyse selbst hat die Nachrichtenagentur keinen Einfluss, verantwortlich dafür ist ausschließlich das jeweils für die Erstellung verantwortliche Unternehmen. Die Offenlegung der möglichen Interessenkonflikte der jeweils für die Erstellung der Finanzanalysen verantwortlichen Unternehmen ist auf deren Internetseite abrufbar.

Aus den Resorts