Bio-Gate AG beschließt Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital und gibt Bedingungen der von der Hauptversammlung am 30. Juni 2026 beschlossenen Bezugsrechtsemission bekannt
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EQS-Ad-hoc: Bio-Gate AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahmen /
Kapitalerhöhung/Kapitalmaßnahmen / Kapitalherabsetzung
Bio-Gate AG beschließt Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital und gibt
Bedingungen der von der Hauptversammlung am 30. Juni 2026 beschlossenen
Bezugsrechtsemission bekannt
20.07.2026 / 19:16 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
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Ad-hoc-Mitteilung nach Art. 17 Abs. 1 der Verordnung (EU)
Nr. 596/2014 (Marktmissbrauchsverordnung)
Bio-Gate AG beschließt Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital und gibt
Bedingungen der von der Hauptversammlung am 30. Juni 2026 beschlossenen
Bezugsrechtsemission bekannt
Nürnberg, 20. Juli 2026 - Der Vorstand der Bio-Gate AG (ISIN DE000BGAG981)
hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, das Grundkapital der
Gesellschaft von derzeit 2.038.738,00 Euro um bis zu 407.747,00 Euro auf bis
zu 2.446.485,00 Euro durch Ausgabe von bis zu 407.747 neuen Aktien aus
genehmigtem Kapital zu erhöhen. Das gesetzliche Bezugsrecht wurde für
Altaktionäre ausgeschlossen. Die neuen Aktien werden zu einem Ausgabepreis
von 2,80 Euro je Aktie im Rahmen einer Privatplatzierung platziert. Zweck
dieser Maßnahme ist es, den zeitnahen Zugriff auf liquide Mittel
sicherzustellen, um die finanzielle Handlungsfähigkeit der Gesellschaft zu
stärken und die geplante Wachstumsstrategie effizient und zügig umzusetzen.
Aus dieser Kapitalerhöhung wird ein Bruttoerlös von bis zu rund 1.141.691,60
Euro erwartet. Die Bio-Gate AG plant den Erlös für kurzfristige
Investitionen zu verwenden.
Des Weiteren hat der Vorstand der Bio-Gate AG heute mit Zustimmung des
Aufsichtsrats die Bedingungen der geplanten ordentlichen Kapitalerhöhung in
Form einer Bezugsrechtsemission ("Bezugsrechtsemission") beschlossen, die
von der ordentlichen Hauptversammlung am 30. Juni 2026 beschlossen wurde.
Der Vorstand hat im Rahmen der Ermächtigung des Hauptversammlungsbeschlusses
beschlossen, bis zu 407.747 neue, auf den Inhaber lautende, nennwertlose
Stückaktien ("Angebotene Aktien") in Form eines Bezugsrechtsangebots zu
einem Bezugspreis von 2,80 Euro ("Bezugspreis") je Angebotene Aktie
auszugeben, wodurch das Grundkapital der Gesellschaft von derzeit
2.038.738,00 Euro um bis zu 407.747,00 Euro auf bis zu 2.446.485,00 Euro
erhöht wird. Sofern die Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital bereits
früher abgeschlossen wird, erhöht sich das Grundkapital entsprechend.
Die Hauptversammlung hat ebenfalls eine Herabsetzung des Grundkapitals durch
Zusammenlegung von Aktien im Verhältnis 5:1 auf das derzeit bestehende
Grundkapital von EUR 2.038.738,00 beschlossen. Die entsprechende
Zusammenlegung der Aktien (Konvertierung) und die Regulierung der sich
daraus ergebenden Aktienspitzen als technische Vorgänge im Rahmen der
Kapitalherabsetzung sind derzeit noch nicht abgeschlossen. Die Angebotenen
Aktien werden den Aktionären daher entsprechend des im Beschluss
festgesetzten Bezugsverhältnisses von 5:1 bzw. 25:1 (basierend auf noch
nicht konvertierten Aktien, d.h. je fünfundzwanzig gehaltene Aktien
berechtigen zum Bezug von einer Angebotenen Aktie) zum Bezugspreis
angeboten. Die Angebotenen Aktien werden mit Gewinnberechtigung ab dem 1.
Januar 2026 ausgegeben.
Vorbehaltlich der Gestattung des Wertpapier-Informationsblattes durch die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), mit der kurzfristig
gerechnet wird, wird das Bezugsangebot mit weiteren Informationen
voraussichtlich bis zum 24. Juli 2026 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Als
Bezugsfrist ist der Zeitraum vom 30. Juli 2026 bis zum 13. August 2026
vorgesehen. Nicht fristgemäß ausgeübte Bezugsrechte verfallen ersatzlos und
werden nach Ablauf der Bezugsfrist wertlos ausgebucht. Das gesetzliche
Bezugsrecht wird den Aktionären in der Weise eingeräumt, dass die
Angebotenen Aktien von der BankM AG, Frankfurt/Main, gezeichnet und den
Aktionären zum Bezug angeboten werden (mittelbares Bezugsrecht). Die
bestehenden Aktionäre sind berechtigt, bei Ausübung ihrer Bezugsrechte
verbindliche Kaufaufträge für weitere Angebotene Aktien zum Bezugspreis
abzugeben ("Überbezug"). Ein Rechtsanspruch auf Zuteilung von Aktien im
Überbezug besteht nicht. Nicht aufgrund des Bezugsrechts gezeichnete
Angebotene Aktien sollen im Rahmen einer Privatplatzierung insbesondere
Institutionellen Investoren angeboten werden.
Die Einbeziehung der Angebotenen Aktien in den Freiverkehr der
Wertpapierbörse München in die bestehende Notierung wird voraussichtlich bis
zum 26. August 2026 erfolgen. Der erste Handelstag der Angebotenen Aktien
wird am oder um den 26. August 2026, die Abwicklung und Lieferung der
Angebotenen Aktien gegen Zahlung am oder um denselben Tag erwartet.
Aus der Bezugsrechtsemission wird ein Bruttoerlös von bis zu rund
1.141.691,60 Euro erwartet. Die Bio-Gate AG beabsichtigt, diesen Erlös zur
Stärkung von Bonität und Eigenkapital zu verwenden und somit finanziellen
Spielraum für weitere Investitionen zu schaffen.
Kontakt:
Bio-Gate AG
Falk von Kriegsheim
Tel +49 172 9837109
ir@bio-gate.de
Neumeyerstr. 28-34
D-90411 Nürnberg
www.bio-gate.de
Ende der Insiderinformation
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Bio-Gate AG
Neumeyerstr. 28-34
90411 Nürnberg
Deutschland
Telefon: +49 (0) 911 / 47 75 23 - 100
Fax: +49 (0) 911 / 47 75 23 - 101
E-Mail: marc.lloret-grau@bio-gate.de
Internet: www.bio-gate.de
ISIN: DE000BGAG981
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2368778 20.07.2026 CET/CEST
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