•  

     FAQ

    In unseren FAQ finden Sie die häufigsten Fragen und Antworten.

    Für Begriffserklärungen können Sie unser Glossar nutzen.

    FAQ
  •  

     E-MAIL

    Kontaktieren Sie uns per E-Mail.

    wertpapiere@dzbank.de

    Mail schreiben
  •  

     Live-Chat

    Kontaktieren Sie uns über den Live-Chat.

    Servicezeiten: Montag bis Freitag von 08:30 Uhr bis 17:30 Uhr

    Chat
  •  

     Anruf

    Montags bis Freitags von 08:30 Uhr bis 17:30 Uhr sind wir unter der Nummer (069)-7447-7035 für Sie da.

    Anruf
  •  

     Whatsapp

    ..... Hier Whatsapp Inhalte einfügen ....

Nachrichten und Analysen für

21.04.2026 | 11:45:17 (dpa-AFX)
ROUNDUP: Klagen zum Rundfunkbeitrag bleiben erfolglos

MANNHEIM (dpa-AFX) - Der Rundfunkbeitrag ist rechtmäßig und verstößt nicht gegen die Verfassung. Das stellte der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg fest und wies die Klagen von sieben Personen ab. Die Privatpersonen hatten sich gegen den Beitrag gewehrt, weil sie die Berichterstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ÖRR) für unausgewogen und einseitig halten. Das ÖRR-Angebot sei vielfältig und für jeden etwas dabei, befand hingegen der VGH.

VGH: ÖRR bietet breites und vielfältiges Programm

Der Rundfunk decke durch umfangreiche Angebote in Fernsehen, Hörfunk und Mediathek die Bereiche Information, Bildung, Kultur und Unterhaltung einschließlich Sport jeweils in ihrer vollen Breite ab. Evidente und regelmäßige Defizite hinsichtlich der gegenständlichen Vielfalt und Ausgewogenheit des Gesamtprogramms seien nicht feststellbar, so der VGH. Konkret hatten sich die Kläger gegen Bescheide des SWR gewandt, der rückständige Gelder einfordert. Eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht ließ der VGH nicht zu.

Von den Klägern waren vornehmlich Beiträge zur politischen Meinungsbildung gerügt worden. Aus ihrer Sicht wird zu einseitig "links" und "progressiv" berichtet. Diese vermeintlichen Defizite rechtfertigten für sich genommen aber nicht, die ÖRR-Berichterstattung in ihrer Gesamtheit als unausgewogen zu bewerten, so der VGH.

Dem SWR sei es stets ein großes Anliegen, unterschiedliche Perspektiven abzubilden, sie mit fundierten Informationen zu verbinden und kritisch einzuordnen, sagte eine SWR-Sprecherin nach der Entscheidung. Die Klägeranwälte wollten sich zu der Entscheidung im Laufe des Tages noch äußern.

VGH äußert Kritik an vorangegangener Rechtsprechung

Der Mannheimer Senat hatte erstmals auf Basis eines aufsehenerregenden Urteils des Bundesverwaltungsgerichts über Klagen von Beitragszahlerinnen und -zahlern verhandelt, die wegen angeblich fehlender Ausgewogenheit das Geld nicht mehr zahlen wollen. Demnach wäre der Rundfunkbeitrag nur dann unrechtmäßig, wenn im gesamten Angebot des ÖRR Meinungsvielfalt und Ausgewogenheit "über einen längeren Zeitraum gröblich verfehlt" würden. Dies hätten unzufriedene Beitragszahler und Beitragszahlerinnen mit Gutachten darzulegen. Die Hürden dafür hatten die Leipziger Richter also sehr hoch gesetzt.

Zu hoch, wie der VGH nun aber auch anklingen ließ. Es könne von den Beitragszahlerinnen und Beitragszahlerinnen im Grunde nicht verlangt werden, ein solch aufwendiges und teures Gutachten vorzulegen. Ein möglicher Erfolg dürfe also nicht von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Beitragspflichtigen abhängig gemacht werden. Im Übrigen sei es Aufgabe des Gesetzgebers, regelmäßig zu prüfen, ob der Rundfunk die Meinungsvielfalt in der verfassungsrechtlich gebotenen Weise herstelle.

Streit um Angebot der Öffentlich-Rechtlichen schwelt seit Jahren

Der Streit darum, ob das ÖRR-Angebot ausgewogen ist oder nicht, schwelt seit vielen Jahren zwischen Gegnern des ÖRR und seinen Befürwortern - die Kritik der Kläger war auch bei den Verhandlungen vergangene Woche sehr deutlich geworden. Man bekomme von den Öffentlich-Rechtlichen nur Einheitsbrei serviert, hatte einer der Kläger gesagt.

Dies betreffe nahezu alle gesellschaftlich kontrovers diskutierten Themen, zu denen in den letzten Jahren insbesondere die Corona-Pandemie, der Krieg in der Ukraine und auch die Berichterstattung über den US-amerikanischen Präsidenten Donald Trump zählten. Im Kern bevorzuge der Rundfunk einseitig "linke" Parteien und "progressive" Positionen.

Die Beiträge des ÖRR seien zudem teils falsch und würden die größte Opposition im Bundestag, die AfD, nicht angemessen berücksichtigen, hatte einer der Kläger gesagt. Ein weiterer hatte die Verletzung christlicher Grundwerte angeprangert, die durch Sex und Crime im ÖRR in den Schmutz gezogen würden. Auch werde der Islam hofiert, während das Christentum ins Lächerliche gezogen werde. Der SWR hatte betont, keinen Zweifel daran zu haben, dass der ÖRR die geforderte Vielfalt darstelle und Angebote für alle Bevölkerungs- und Altersgruppen habe.

Auch Rüge wegen Geldverschwendung zurückgewiesen

Die Anwälte der sieben klagenden Privatpersonen hatten auch exorbitante Gehälter von hochrangigen ÖRR-Beschäftigten und systematische Geldverschwendung kritisiert. Der Rundfunk verletze damit die Grundsätze einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung. Auch diese Rüge blieb in Mannheim ohne Erfolg. Die Finanzierung des Rundfunks beruhe auf der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und diese Frage sei daher der Kontrolle der Verwaltungsgerichte entzogen.

Wegen der Nichtzulassung der Revision könnten die Kläger nun binnen eines Monats nach Zustellung des VGH-Urteils eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde einlegen. Dazu müsste das Bundesverwaltungsgericht entscheiden.

Für den Rundfunkbeitrag sind derzeit 18,36 Euro im Monat fällig. Haushalte in Deutschland müssen ihn pauschal zahlen, unabhängig von der tatsächlichen Nutzung. Die Einnahmen von rund 8,5 Milliarden Euro jährlich finanzieren Anstalten wie den Südwestrundfunk (SWR) und die anderen Landesrundfunkanstalten der ARD, das ZDF und den Deutschlandfunk sowie digitale Angebote./avg/DP/jha

21.04.2026 | 11:45:03 (dpa-AFX)
Deutschland fordert Iran zu Verhandlungen mit USA auf
21.04.2026 | 11:44:21 (dpa-AFX)
EQS-News: Power X-Change als Wachstumstreiber: Anteil am Gesamtumsatz erneut gesteigert (deutsch)
21.04.2026 | 11:44:01 (dpa-AFX)
ROUNDUP: Entlastungsprämie bis 2027? SPD erwartet rasche Entscheidung
21.04.2026 | 11:43:35 (dpa-AFX)
Aktien Frankfurt: Dax trotzt Unsicherheit vor Ende der Waffenruhe im Iran-Krieg
21.04.2026 | 11:35:21 (dpa-AFX)
IRW-News: Miningscout: 295 Millionen Tonnen: Q2 Metals katapultiert Cisco in die Weltspitze der Lithiumprojekte
21.04.2026 | 11:26:31 (dpa-AFX)
VW-Chef Blume will Produktionskapazität um weitere Million senken

Neue Produkte

Hier stellen wir Ihnen unsere aktuellen Neuemissionen sortiert nach Produktkategorie vor. Durch das Einstellen eines Basiswerts in der Basiswertauswahl können Sie sich die angezeigten Produkte auf ihren Basiswert betreffende einschränken. Das Sortierkriterium der Produkte entnehmen Sie dem grauen Balken über den Produkten. Durch einen Klick auf den orangen Balken unter den hervorgehobenen Produkten gelangen Sie zu weiteren neuen Produkten der betreffenden Kategorie und ggf. zum entsprechenden Basiswert.

Analysen und Termine

Der DPA-AFX Analyser ist ein Newsfeed zu Aktien mit Bewertungen der verschiedenen Bankhäuser. Diese werden zentral bei AFX-DPA gesammelt und dann weitergegeben, sodass die Daten hier in einem Modul dargestellt werden können. Falls ein oder mehrere Basiswert(e) ausgewählt werde(n) sehen Sie die Analysen zu diesen Basiswert(en).  Bei Indizes werden die Analysen zu den enthaltenen Basiswerten angezeigt.

Mit einem Klick auf einen Basiswert gelangen Sie zum Factsheet dieses Basiswerts, durch einen Klick auf die Anzahl der Analysen zum Analysenticker. Wenn Sie im Analysenticker auf einen Basiswert klicken sehen Sie die passende Analyse.

Unter dem Reiter „Meiste Analysen“ werden die analysierten Basiswerte absteigend nach Anzahl der Analysen und unter dem Reiter Analysenticker nach Aktualität geordnet.

Copyright dpa-AFX. Alle Rechte vorbehalten. Weiterverbreitung, Wiederveröffentlichung oder dauerhafte Speicherung ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung von dpa-AFX ist nicht gestattet. Alle Meldungen und Videos der Wirtschaftsnachrichtenagentur dpa-AFX werden mit journalistischer Sorgfalt erarbeitet. Meldungen bzw. Videos zu Finanzanalysen von Dritten fassen diese Analysen lediglich zusammen bzw. geben sie in Auszügen wieder. Die Meldungen stellen aber weder eine Anlageberatung oder Anlageempfehlung noch ein Angebot oder eine Aufforderung zum Abschluss bestimmter Finanzgeschäfte dar. Darüber hinaus ersetzen sie nicht eine individuelle anleger- und anlagegerechte Beratung. Daher ist jegliche Haftung für Schäden aller Art (insbesondere Vermögensschäden), die bei Verwendung der Meldungen für die eigene Anlageentscheidung unter Umständen auftreten, ausgeschlossen. Auf den Inhalt der Finanzanalyse selbst hat die Nachrichtenagentur keinen Einfluss, verantwortlich dafür ist ausschließlich das jeweils für die Erstellung verantwortliche Unternehmen. Die Offenlegung der möglichen Interessenkonflikte der jeweils für die Erstellung der Finanzanalysen verantwortlichen Unternehmen ist auf deren Internetseite abrufbar.

Aus den Resorts