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08.09.2026 | 14:33:22 (dpa-AFX)
ROUNDUP 2: EuGH stärkt Ikea gegen rechte Partei aus Belgien

(neu: weiteres Statement von Ikea)

LUXEMBURG (dpa-AFX) - "Ikea" als Name und "montagefertige" politische Vorschläge: So präsentierte eine extrem rechte belgische Partei ihren Plan für eine Einwanderungsreform. Die gleichnamige schwedische Möbelhauskette ging rechtlich dagegen vor. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilt nun in ihrem Sinne.

Die Richterinnen und Richter in Luxemburg sehen eine mögliche Beeinträchtigung der Marken und Interessen vom Möbelhaus Ikea - und keine überwiegenden Interessen der politischen Organisation. Diese hatte mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung argumentiert.

Politische Vorschläge als Aufbauanleitung

Die radikal rechte Partei Vlaams Belang hatte IKEA als Abkürzung für ihr einwanderungskritisches Programm "Immigratie Kan Echt Anders" (Einwanderung geht tatsächlich auch anders) verwendet. Die Partei aus dem flämischen Landesteil Belgiens nutzte in einer Präsentation im November 2022 Stilelemente des Möbelherstellers. Das Programm enthielt nach Angaben des EuGH 15 politische Vorschläge, die als "montagefertig" beschrieben wurden. In den Abbildungen dazu seien die Marken von Ikea gezeigt worden sowie Figuren, die denjenigen in den Aufbauanleitungen für Ikea-Produkte ähnelten.

Ikea wollte diese Nutzung ihrer Markenzeichen nicht hinnehmen und wehrte sich vor einem belgischen Gericht. Die Organisation Vrijheidsfonds, die die Kampagne für die flämische Partei durchgeführt hatte, gab an, die damalige schwedische Koalitionsvereinbarung könne als Inspiration für eine Reform der Asyl- und Migrationspolitik in Belgien dienen.

Die Partei habe deshalb ein "schwedisches Paket" mit Migrationsmaßnahmen vorgestellt und dabei - nach Darstellung der Organisation - unterhaltsam und parodierend auf die Marke Ikea Bezug genommen. Der Plan sei wie ein Ikea-Bausatz vorgestellt worden, damit die belgische Regierung die Sache sofort angehen könne, argumentierte die Organisation vor Gericht. Die Ikea-Marken seien genutzt worden, um der eigenen Botschaft Nachdruck zu verleihen und sie zu verbreiten.

Ikea: Ruf ausnutzen

Ikea begrüßte das Urteil des Gerichtshofs und "insbesondere dessen Feststellung, dass sich eine politische Partei nicht einfach auf die Meinungsfreiheit berufen kann, um den Ruf oder die Unterscheidungskraft der Ikea-Marken in unlauterer Weise auszunutzen oder ihnen Schaden zuzufügen". Das Unternehmen respektiere die Meinungsfreiheit zutiefst, aber könne solch eine Nutzung nicht akzeptieren.

Das belgische Gericht hatte sich an den EuGH gewandt, um zu klären, wie das europäische Recht in dieser Frage auszulegen ist. Die Richter stellten dazu nun fest: Der Inhaber einer bekannten Marke kann sich der Nutzung durch eine politische Partei widersetzen, wenn diese nicht nachgewiesen hat, dass ihre Freiheit der Meinungsäußerung die Rechte und Interessen des Markeninhabers überwiegt.

Im konkreten Fall sei die Nutzung der Ikea-Marken geeignet, "die Wertschätzung dieser Marken und die Interessen ihrer Inhaberin erheblich zu beeinträchtigen". Es sei nicht ersichtlich, dass die Nutzung durch die politische Organisation die Rechte und Interessen von Ikea überwiege, hielten die Richter fest. Letztendlich muss dies im konkreten Fall aber das belgische Gericht entscheiden und dabei die Vorgaben aus Luxemburg beachten./wea/DP/stw

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