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Nachrichten und Analysen für

15.04.2026 | 22:50:31 (dpa-AFX)
EQS-News: AIXTRON SE platziert erfolgreich Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von EUR 450 Mio. (deutsch)

AIXTRON SE platziert erfolgreich Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von EUR 450 Mio.

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EQS-News: AIXTRON SE / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme

AIXTRON SE platziert erfolgreich Wandelschuldverschreibungen im

Gesamtnennbetrag von EUR 450 Mio.

15.04.2026 / 22:50 CET/CEST

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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NICHT BESTIMMT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN VERTEILUNG, VERÖFFENTLICHUNG

ODER WEITERLEITUNG, UNABHÄNGIG DAVON, OB DIES VOLLUMFÄNGLICH ODER TEILWEISE

GESCHIEHT, IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, JAPAN,

KANADA, SÜDAFRIKA ODER IN SONSTIGEN LÄNDERN, IN DENEN EINE SOLCHE

VERÖFFENTLICHUNG GEGEN DIE MASSGEBLICHEN GESETZE ODER SONSTIGE RECHTSAKTE

VERSTOSSEN KÖNNTE.

DIESE MITTEILUNG DIENT NUR ZU INFORMATIONSZWECKEN UND STELLT KEIN ANGEBOT

VON WERTPAPIEREN IN IRGENDEINER RECHTSORDNUNG DAR.

AIXTRON SE platziert erfolgreich Wandelschuldverschreibungen im

Gesamtnennbetrag von EUR 450 Mio.

Herzogenrath, 15. April 2026 - AIXTRON SE (die "Gesellschaft") (FSE: AIXA,

ISIN DE000A0WMPJ6) hat heute unbesicherte und nicht nachrangige

Wandelschuldverschreibungen mit einem Gesamtnennbetrag von EUR 450 Mio. und

einer Laufzeit bis April 2031, ISIN: DE000A460HP9 (die

"Wandelschuldverschreibungen") platziert. Das Bezugsrecht der Aktionäre der

Gesellschaft wurde ausgeschlossen.

Die Wandelschuldverschreibungen mit einem Gesamtnennbetrag von EUR 450 Mio.

und einer Stückelung von EUR 100.000 je Wandelschuldverschreibung werden von

der AIXTRON SE ausgegeben. Die Wandelschuldverschreibungen werden in neu

auszugebende oder existierende, auf den Namen lautende Aktien der

Gesellschaft ohne Nennwert (die "Aktien") wandelbar sein, die einem Anteil

von rund 7,9% am Grundkapital der Gesellschaft entsprechen.

Die Wandelschuldverschreibungen werden zu 100% ihres festgelegten

Nennbetrages emittiert. Sofern die Wandelschuldverschreibungen nicht zuvor

gewandelt, zurückgezahlt oder zurückgekauft und entwertet wurden, werden die

Wandelschuldverschreibungen bei Endfälligkeit am 23. April 2031 zu ihrem

aufgezinsten Rückzahlungsbetrag in Höhe von 101,26% ihres festgelegten

Nennbetrags zurückgezahlt ("Aufgezinster Rückzahlungsbetrag"). Der

anfängliche Wandlungspreis von EUR 50,375 entspricht einer Wandlungsprämie

von 30% über dem Referenzkurs von EUR 38,75, dem Platzierungspreis je Aktie

im Rahmen der gleichzeitigen Platzierung bestehender Aktien der

Gesellschaft, wie nachfolgend beschrieben. Aufgrund des aufgezinsten

Rückzahlungsbetrags liegt der effektive Wandlungspreis bei ca. EUR 51,010

bei Endfälligkeit. Die Schuldverschreibungen werden nicht laufend verzinst.

Die Begebung der Wandelschuldverschreibungen wird voraussichtlich am oder um

den 23. April 2026 (der "Begebungstag") stattfinden. Die Gesellschaft

beabsichtigt, innerhalb von drei Monaten nach dem Begebungstag, die

Einbeziehung der Wandelschuldverschreibungen in den Handel im Freiverkehr

der Frankfurter Wertpapierbörse zu beantragen.

"Mit der erstmaligen erfolgreichen Platzierung einer Wandelanleihe über EUR

450 Mio. erreichen wir einen wichtigen Meilenstein in der Finanzierung von

AIXTRON. Die starke Nachfrage unterstreicht das Vertrauen des Kapitalmarkts

in unsere strategische Ausrichtung und langfristigen Wachstumsperspektiven.

Die Transaktion stärkt unsere finanzielle Flexibilität erheblich und

verschafft uns zusätzlichen Handlungsspielraum, um gezielt in Innovationen

und zukünftige Wachstumschancen zu investieren," so Dr. Felix Grawert,

Vorstandsvorsitzender der AIXTRON SE.

Vorbehaltlich einer erfolgreichen Begebung der Wandelschuldverschreibungen

beabsichtigen Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft, den

Tagesordnungspunkt 9 der Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2026

von der Tagesordnung abzusetzen. Hintergrund ist, dass die Gesellschaft mit

der erwarteten erfolgreichen Emission bereits die angestrebte langfristige

Finanzierungssicherheit und bilanzielle Flexibilität erreichen wird.

Aufgrund dieser Refinanzierungsmaßnahme besteht kein unmittelbarer Bedarf

mehr für die unter Tagesordnungspunkt 9 ursprünglich vorgesehene vorzeitige

Erneuerung der Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder

Wandelschuldverschreibungen und die Schaffung eines neuen bedingten

Kapitals.

Die Gesellschaft beabsichtigt, den Nettoerlös aus der Emission der

Wandelschuldverschreibungen für allgemeine Unternehmenszwecke zu verwenden,

was Investitionen zur Unterstützung des organischen Wachstums sowie

Akquisitionen und Aktienrückkäufe einschließen kann.

Die Gesellschaft hat sich, vorbehaltlich marktüblicher Ausnahmeregelungen

und Verzichtserklärungen der Joint Global Coordinator zu einer 90-tägigen

Lock-up Periode ab dem Emissionstag verpflichtet.

Darüber hinaus wurde eine gleichzeitige Platzierung bestehender Aktien der

Gesellschaft im Namen bestimmter Käufer der Wandelschuldverschreibungen

durchgeführt, die diese Aktien im Rahmen von Leerverkäufen zur Absicherung

des Marktrisikos eines Investments in die Wandelschuldverschreibungen zu

einem Platzierungspreis verkaufen möchten, welcher im Rahmen eines

beschleunigten Platzierungsverfahrens (Accelerated Bookbuilding) bestimmt

wurde. Der Gesellschaft werden keine Erlöse aus dem Angebot bestehender

Aktien zufließen.

Ansprechpartner

Christian Ludwig, CFA

Vice President Investor Relations & Corporate Communications

fon +49 (2407) 9030-444

e-mail c.ludwig@aixtron.com

Über AIXTRON

Die AIXTRON SE (FWB: AIXA, ISIN DE000A0WMPJ6) ist ein führender Anbieter von

Depositionsanlagen für die Halbleiterindustrie. Das Unternehmen wurde 1983

gegründet und hat seinen Sitz in Herzogenrath (Städteregion Aachen) sowie

Niederlassungen und Repräsentanzen in Asien, den USA und in Europa. Die

Technologielösungen der Gesellschaft werden weltweit von einem breiten

Kundenkreis zur Herstellung von leistungsstarken Bauelementen für

elektronische und optoelektronische Anwendungen auf Basis von

Verbindungshalbleiter- oder organischen Halbleitermaterialien genutzt. Diese

Bauelemente werden in einer Vielzahl innovativer Anwendungen, Technologien

und Industrien eingesetzt. Dazu gehören beispielsweise Laser-, LED-, und

Displaytechnologien, Datenübertragung, SiC- und GaN-Energiemanagement und

-umwandlung-, Kommunikation, Signal- und Lichttechnik sowie viele weitere

anspruchsvolle High-Tech-Anwendungen.

Unsere eingetragenen Warenzeichen: AIXACT®, AIX-Multi-Ject®, AIXTRON®, Close

Coupled Showerhead®, EXP®, EPISON®, Gas Foil Rotation®, HXP®, HYPERION®,

Multi-Ject®, Planetary Reactor®, PVPD®, STExS®, TriJet®

Weitere Informationen über AIXTRON (FWB: AIXA, ISIN DE000A0WMPJ6) sind im

Internet unter www.aixtron.com verfügbar.

WICHTIGER HINWEIS

Diese Bekanntmachung und die darin enthaltenen Informationen unterliegen

Einschränkungen und dürfen weder direkt noch indirekt in den Vereinigten

Staaten von Amerika (einschließlich deren Territorien und Besitzungen),

Australien, Japan, Kanada, Südafrika oder in anderen Ländern, in denen eine

solche Veröffentlichung, Verbreitung oder Bekanntmachung rechtswidrig sein

könnte, veröffentlicht, verbreitet oder bekanntgemacht werden. Die

Veröffentlichung, Verbreitung oder Bekanntmachung dieser Mitteilung kann in

bestimmten Rechtsordnungen gesetzlichen Einschränkungen unterliegen, und

alle Personen, die im Besitz dieses Dokuments oder anderer hierin erwähnter

Informationen sind, sollten sich über solche Beschränkungen informieren und

diese beachten. Darüber hinaus dient diese Mitteilung nur zu

Informationszwecken und stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur

Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren

in irgendeiner Rechtsordnung dar. Jede Nichteinhaltung dieser Beschränkungen

kann einen Verstoß gegen die Wertpapiergesetze der jeweiligen Länder

darstellen. Diese Mitteilung wurde von der Frankfurter Wertpapierbörse nicht

genehmigt.

Diese Bekanntmachung ist Werbung und stellt keinen Prospekt im Sinne der

Verordnung (EU) 2017/1129 in der jeweils gültigen Fassung (die

"Prospektverordnung")

sowie der Prospectus Rules: Admission to the Trading on a Regulated Market

Sourcebook ("PRM") dar und wurde als solcher weder von der zuständigen

Behörde eines Mitgliedstaats des Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR") noch

von der Financial Conduct Authority ("FCA") genehmigt. Sie stellt weder ein

Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, zum

Verkauf oder zur Zeichnung von jeglichen Wertpapieren der Gesellschaft bzw.

einer ihrer Tochtergesellschaften in den Vereinigten Staaten von Amerika,

Australien, Japan, Kanada, Südafrika oder einer anderen Rechtsordnung dar,

in welcher derartige Angebote bzw. Aufforderungen zur Abgabe eines Angebots

zum Kauf, zum Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren nach geltendem

Recht verboten wären. In keiner Rechtsordnung darf diese Bekanntmachung bzw.

irgendein Teil ihres Inhalts als Grundlage eines Angebots oder eines

Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung herangezogen werden, noch darf

sich unter keinen Umständen im Zusammenhang mit einem solchen Angebot auf

sie verlassen werden. Die Wandelschuldverschreibungen und die zum Kauf,

Verkauf oder zur Zeichnung angebotenen Aktien sind nicht, und werden auch

zukünftig nicht, gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils

gültigen Fassung (der "Securities Act") registriert oder bei einer

Wertpapieraufsichtsbehörde eines Bundesstaates oder einer anderen

Rechtsordnung der Vereinigten Staaten registriert und dürfen weder direkt

noch indirekt in den Vereinigten Staaten angeboten, verkauft, verpfändet,

übernommen, ausgeübt, weiterverkauft, aufgegeben, übertragen oder geliefert

werden, es sei denn, es liegt eine Befreiung von den

Registrierungsanforderungen des Securities Act vor oder es handelt sich um

eine Transaktion, die in Übereinstimmung mit den geltenden

Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates oder einer anderen Rechtsordnung der

Vereinigten Staaten nicht den Registrierungsanforderungen des Securities Act

unterliegt. Die hierin erwähnten Wertpapiere wurden weder von der U.S.

Securities and Exchange Commission, einer bundesstaatlichen

Wertpapieraufsichtsbehörde in den Vereinigten Staaten oder einer anderen

US-Aufsichtsbehörde genehmigt, abgelehnt oder empfohlen, noch hat eine der

vorgenannten Behörden die Vorzüge des Angebots der hierin erwähnten

Wertpapiere beurteilt oder befürwortet. Es wird kein öffentliches Angebot

oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur

Zeichnung von Wertpapieren der Gesellschaft in den Vereinigten Staaten oder

einer anderen Rechtsordnung durchgeführt.

Auf die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen bzw. deren

Richtigkeit oder Vollständigkeit darf in keiner Weise vertraut werden. Im

Zusammenhang mit dem Angebot, der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum

Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung der genannten Wertpapiere wird kein

Prospekt erstellt werden. Die genannten Wertpapiere dürfen unter keinen

Umständen in einer Rechtsordnung öffentlich angeboten werden, und es darf

keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur

Zeichnung solcher Wertpapiere öffentlich in einer anderen Rechtsordnung

erfolgen, wenn dies die Erstellung oder Registrierung eines Prospekts oder

einer Angebotsunterlage bezüglich der genannten Wertpapiere erfordern würde.

Diese Bekanntmachung sowie ein etwaiges Angebot in den Mitgliedstaaten des

EWR (jeweils ein "Mitgliedstaat") und im Vereinigten Königreich ("UK")

richten sich ausschließlich an Personen, die "qualifizierte Anleger" im

Sinne der Prospektverordnung bzw. der Public Offers and Admissions to

Trading Regulations 2024 ("POATRs") sind ("Qualifizierte Anleger"). Jede

Person in einem Mitgliedstaat oder in der UK, die Schuldverschreibungen

erwirbt oder der ein Angebot unterbreitet wird, sowie ggf. Fonds, in deren

Namen diese Person handelt, gelten als erklärend und bestätigend, dass sie

Qualifizierte Anleger sind.

Darüber hinaus wird diese Bekanntmachung in der UK ausschließlich an

Personen verbreitet und richtet sich nur an (i) Personen mit beruflicher

Erfahrung in Anlageangelegenheiten im Sinne von Artikel 19(5) der Financial

Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der

jeweils geltenden Fassung (die "Order"), (ii) vermögende Unternehmen im

Sinne von Artikel 49(2) der Verordnung sowie (iii) sonstige Personen, an die

sie rechtmäßig verbreitet werden darf (zusammen "relevante Personen"). Die

Wertpapiere sind ausschließlich für relevante Personen verfügbar, und jede

Einladung, jedes Angebot oder jede Vereinbarung zur Zeichnung, zum Kauf oder

anderweitigen Erwerb erfolgt nur mit solchen Personen. Personen, die keine

relevanten Personen sind, sollten nicht auf diese Bekanntmachung oder deren

Inhalt vertrauen.

MiFID II: Ausschließlich für die Zwecke der Produktüberwachungsanforderungen

der EEA Konzepteure gemäß: (a) EU-Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für

Finanzinstrumente in der jeweils gültigen Fassung ("MiFID II"); (b) Artikel

9 und 10 der Delegierten Richtlinie (EU) 2017/593 der Kommission zur

Ergänzung der MiFID II; und (c) national Umsetzungsmaßnahmen (zusammen, die

"MiFID II-Produktüberwachungsanforderungen") und unter Ausschluss jeglicher

Haftung (ob aufgrund unerlaubter Handlung, Vertrag oder sonstigen Gründen),

der ein "Konzepteur" (im Sinne der MiFID

II-Produktüberwachungsanforderungen) diesbezüglich unterliegen würde, hat

die Zielmarktbestimmung hinsichtlich ergeben, dass: (i) der Zielmarkt für

die Wandelschuldverschreibungen ausschließlich geeignete Gegenparteien und

professionelle Kunden, jeweils im Sinne der MiFID II, sind; und (ii) für den

Vertrieb der Wandelschuldverschreibungen an geeignete Gegenparteien und

professionelle Kunden alle Vertriebskanäle angemessen sind. Alle Personen,

die beabsichtigen, die Wandelschuldverschreibungen anzubieten, zu verkaufen

oder zu empfehlen (nachfolgend, "Vertreiber"), sollten die

Zielmarktbewertung des Konzepteurs berücksichtigen; ein MiFID II-pflichtiger

Vertreiber ist jedoch dafür verantwortlich, eine eigene Zielmarktbewertung

in Bezug auf die Wandelschuldverschreibungen vorzunehmen (entweder durch

Übernahme oder Verfeinerung der Zielmarktbewertung des Konzepteurs) und

geeignete Vertriebskanäle zu bestimmen. In der Zielmarktbewertung wurden

eventuelle Anforderungen aus vertraglichen oder gesetzlichen

Verkaufsbeschränkungen in Bezug auf ein Angebot der

Wandelschuldverschreibungen und/oder der zugrunde liegenden Aktien nicht

berücksichtigt. Um jeden Zweifel auszuschließen, wird darauf hingewiesen,

dass die Zielmarktbewertung weder (a) eine Bewertung der Eignung oder

Angemessenheit für die Zwecke der MiFID II darstellt; noch (b) eine

Empfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern, in die

Wandelschuldverschreibungen zu investieren, sie zu kaufen oder sonstige

Maßnahmen in Bezug auf diese zu ergreifen.

UK MiFIR: Die Zielmarktbestimmung im Hinblick auf die

Wandelschuldverschreibungen hat - ausschließlich für den Zweck des

Produktgenehmigungsverfahrens des Konzepteurs - zu dem Ergebnis geführt,

dass: (i) der Zielmarkt für die Wandelschuldverschreibungen ausschließlich

geeignete Gegenparteien im Sinne des FCA-Handbuchs Conduct of Business

Sourcebook ("COBS") und professionelle Kunden im Sinne der Verordnung (EU)

Nr. 600/2014, wie sie aufgrund des European Union (Withdrawal) Act 2018 ("UK

MiFIR") Teil des nationalen Rechts ist, umfasst und (ii) alle Kanäle für den

Vertrieb der Wandelschuldverschreibungen an geeignete Gegenparteien und

professionelle Kunden angemessen sind. Jede Person, die in der Folge die

Wandelschuldverschreibungen anbietet, verkauft oder empfiehlt (ein

"Vertriebsunternehmen")

soll die Beurteilung des Zielmarkts des Konzepteurs berücksichtigen; ein

Vertriebsunternehmen, welches dem FCA-Handbuch Product Intervention and

Product Governance Sourcebook (die "UK MiFIR Product Governance Rules")

unterliegt, ist indes dafür verantwortlich, seine eigene Zielmarktbestimmung

im Hinblick auf die Wandelschuldverschreibungen durchzuführen (entweder

durch die Übernahme oder durch die Präzisierung der Zielmarktbestimmung des

Konzepteurs) und angemessene Vertriebskanäle zu bestimmen. In der

Zielmarktbewertung wurden eventuelle Anforderungen aus vertraglichen oder

gesetzlichen Verkaufsbeschränkungen in Bezug auf ein Angebot der

Wandelschuldverschreibungen und/oder der zugrunde liegenden Aktien nicht

berücksichtigt. Um jeden Zweifel auszuschließen, wird darauf hingewiesen,

dass die Zielmarktbewertung weder (a) eine Bewertung der Eignung oder

Angemessenheit für die Zwecke der UK MiFIR darstellt; noch (b) eine

Empfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern darstellt, in die

Wandelschuldverschreibungen zu investieren, sie zu kaufen oder sonstige

Maßnahmen in Bezug auf diese zu ergreifen.

Die Wandelschuldverschreibungen sind nicht dazu bestimmt, Kleinanlegern im

EWR angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt zu werden,

und sollten diesen nicht angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung

gestellt werden. Für diese Zwecke bedeutet ein "Kleinanleger" eine Person,

die (i) Kleinanleger im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 Nummer 11 der MiFID II

ist; und/oder (ii) Kunde im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/97 (in der

jeweils gültigen Fassung, die "Versicherungsvertriebsrichtlinie") ist,

sofern dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne des Artikels 4

Absatz 1 Nummer 10 der MiFID II gelten würde.

Infolgedessen besteht kein Erfordernis zur Erstellung eines gemäß Verordnung

(EU) Nr. 1286/2014 (die "EU-PRIIPs-Verordnung") erforderlichen

Basisinformationsblattes für das Angebot oder den Verkauf der

Wandelschuldverschreibungen oder ihre anderweitige Bereitstellung an

Kleinanleger im EWR. Ferner ist es auch möglich, dass das Angebot, der

Verkauf oder eine anderweitige Bereitstellung der

Wandelschuldverschreibungen an Kleinanleger im EWR gemäß der

EU-PRIIPs-Verordnung rechtswidrig ist.

Die Wandelschuldverschreibungen sind nicht dazu bestimmt, Kleinanlegern in

der UK angeboten, verkauft, vertrieben oder anderweitig zur Verfügung

gestellt zu werden, und dürfen solchen auch nicht angeboten, verkauft,

vertrieben oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden. Für diese Zwecke

bezeichnet ein "Kleinanleger" eine Person, die kein professioneller Kunde

ist, wie in Artikel 2 Absatz 1 Nummer 8 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014

definiert, soweit diese aufgrund des European Union (Withdrawal) Act 2018

("EUWA")

Bestandteil des innerstaatlichen Rechts ist.

Infolgedessen besteht kein Erfordernis zur Erstellung eines gemäß dem FCA

Product Disclosure Sourcebook ("DISC") erforderlichen Offenlegungsdokuments

für das Angebot, den Verkauf oder den Vertrieb der

Wandelschuldverschreibungen oder ihre anderweitige Bereitstellung an

Kleinanleger in der UK. Ferner ist es auch möglich, dass das Angebot, der

Verkauf oder der Vertrieb der Wandelschuldverschreibungen oder ihre

anderweitige Bereitstellung an Kleinanleger in der UK gemäß dem DISC oder

den Consumer Composite Investments (Designated Activities) Regulations 2024

rechtswidrig ist.

Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, um ein Angebot oder Erwerb oder eine

Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung

der Wertpapiere oder eine Verbreitung dieser Bekanntmachung in einer

Rechtsordnung zu ermöglichen, in welcher dieses rechtswidrig wäre. Personen,

die in Besitz dieser Bekanntmachung gelangen, sind verpflichtet, sich über

solche Beschränkungen zu informieren und diese zu beachten.

Diese Bekanntmachung stellt weder eine Empfehlung oder Beratung bezüglich

der Platzierung von Wertpapieren noch eine Aufforderung zur Abgabe eines

Angebots zum Kauf, Verkauf zur Zeichnung von Wertpapieren dar. Anleger

sollten einen professionellen Berater zu Rate ziehen, ob die Platzierung

oder Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur

Zeichnung von Wertpapieren für die betreffende Person angemessen ist.

Diese Mitteilung kann zukunftsgerichtete Aussagen, Schätzungen, Meinungen

und Prognosen in Bezug auf die erwartete zukünftige Leistung der

Gesellschaft enthalten ("zukunftsgerichtete Aussagen"). Diese

zukunftsgerichteten Aussagen können durch die Verwendung von

zukunftsgerichteten Begriffen identifiziert werden, wie zum Beispiel "zielt

ab", "plant", "strebt an", "prognostiziert", "glaubt", "schätzt",

"antizipiert", "erwartet", "beabsichtigt", "kann", "wird", "würde", "könnte"

oder "sollte" oder deren Verneinung bzw. Abänderungen oder vergleichbaren

Begriffen. Diese zukunftsgerichteten Aussagen umfassen alle Umstände, die

keine historischen Fakten sind. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf den

aktuellen Ansichten, Erwartungen und Annahmen des Managements der

Gesellschaft und beinhalten erhebliche bekannte und unbekannte Risiken und

Ungewissheiten, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse,

Leistungen oder Ereignisse wesentlich von den in solchen Aussagen

ausgedrückten oder implizierten abweichen. Zukunftsgerichtete Aussagen

sollten nicht als Garantie für zukünftige Leistungen oder Ergebnisse

verstanden werden und sind nicht unbedingt fehlerfreie Hinweise darauf, ob

solche Ergebnisse erreicht werden oder nicht. Alle hierin enthaltenen

zukunftsgerichteten Aussagen gelten nur zum Zeitpunkt dieser Mitteilung. Wir

übernehmen keine Verpflichtung, die hierin enthaltenen Informationen,

zukunftsgerichteten Aussagen oder Schlussfolgerungen öffentlich zu

aktualisieren oder zu revidieren oder neue Ereignisse oder Umstände

widerzuspiegeln oder Ungenauigkeiten zu korrigieren, die nach dem Datum

dieser Mitteilung offensichtlich werden, sei es aufgrund neuer

Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen. Wir

übernehmen keinerlei Haftung für das Erreichen solcher zukunftsgerichteten

Aussagen und Annahmen.

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15.04.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: AIXTRON SE

Dornkaulstraße 2

52134 Herzogenrath

Deutschland

Telefon: +49 (2407) 9030-0

Fax: +49 (2407) 9030-445

E-Mail: invest@aixtron.com

Internet: www.aixtron.com

ISIN: DE000A0WMPJ6

WKN: A0WMPJ

Indizes: MDAX, TecDAX

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);

Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München,

Stuttgart, Tradegate BSX; Nasdaq OTC

EQS News ID: 2309360

Ende der Mitteilung EQS News-Service

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2309360 15.04.2026 CET/CEST

°

15.04.2026 | 22:48:03 (dpa-AFX)
EQS-Adhoc: AIXTRON SE platziert erfolgreich Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von EUR 450 Mio. (deutsch)
15.04.2026 | 22:35:22 (dpa-AFX)
EQS-News: Gerresheimer: Breite Unterstützung durch Kreditgeber / Kreditgeber stimmen Fristverlängerung zu / Verkaufsprozess für Centor Inc. gestartet (deutsch)
15.04.2026 | 22:29:17 (dpa-AFX)
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15.04.2026 | 22:24:02 (dpa-AFX)
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15.04.2026 | 22:18:01 (dpa-AFX)
Aktien New York Schluss: Rekordhöhen für S&P 500 und Nasdaq 100
15.04.2026 | 21:19:44 (dpa-AFX)
EQS-News: Doubleview Gold Corp. gibt Einreichung des technischen Berichts mit vorläufiger wirtschaftlicher Bewertung des Hat-Projekts bekannt (deutsch)

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